Vielen Dank für eure Antworten! Ich war gestern schon dabei, hier eine Antwort aufzusetzen, wurde dann jedoch von einem Anruf überrascht: Anruf der Firma mit den Versicherungsdaten und Rechtfertigungsversuchen. Ich vermute, die Korrespondenz mit dem Anwalt hat ergeben, dass ein Rechtsstreit bei der Sachlage nicht unbedingt die klügste Angelegenheit darstellt.
Ich habe jetzt alle Dokumente parat, um den Schaden via Anwalt regulieren zu lassen und bin dafür auch mit einer bei mir ansässigen Anwältin mit Schwerpunkt Verkehrsrecht im Gespräch. Den Zeugen habe ich jetzt übrigens selbst an die Polizei übermittelt, denn die angedrohte Aussage existierte dort gar nicht und ein Austausch mit ihm hat ergeben, dass er mich nicht mal hat fahren, sondern nur stürzen sehen.
Das würde ich gerne nochmal mit euch klären. Die Verkehrssituation dort ist gewissermaßen vielseitig und ein potenziell zu zahlendes Anwaltshonorar bei Falscheinschätzung wäre für mich nicht so gut.
Es handelt sich um eine Hauptstraße mit einer Abbiegemöglichkeit (aus meiner Fahrtrichtung nach links). Auf der rechten Seite ist ein Radweg, der in Fahrtrichtung befahrbar ist. Auf der linken Seite gibt es einen beidseitig befahrbaren Rad- und Fußweg, der über einen Bürgersteig verläuft, und die Abbiegestraße kreuzt. Der Unfallgegner kam von der entgegenliegenden Seite der Hauptstraße und ist dorthin abgebogen - da gab's dann den Unfall. Gibt's da irgendwas, das gegen die Vorfahrt dieses Radweges sprechen könnte? Z.B. Bordstein zu Straße... Ist m.E. kein abgesenkter Bordstein, da die Verbindung nahtlos ist. Nur das Straßenmaterial ändert sich.