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Änderung StVo

PetryMM

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Hallo Leute,

wie ich in verschiedenen Threads gesehen habe, scheine ich mit meiner Problematik nicht ganz alleine darzustellen, betreffend Radwegbenutzungspflicht und andere Spielereien der StVO.

Die meisten (wie auch ich) scheinen ja vorrangig die Strasse zu nutzen. Zum einen, weil bei gewissen Geschwindigkeiten Radwege baulich nicht benutzbar sind, zum anderen aber, weil es auf der Strasse einfach sicherer ist (Stichwort Kreuzungen, Erkennbarkeit für Autofahrer...) und man mit seiner Geschwindigkeit doch näher an der Geschwindigkeit der Autofahrer, denn der Fussgänger oder anderer Normal-Radfahrer liegt.

Trotzdem begehen wir damit gemäss der StVO einen Verstoss gegen die Radwegbenutzungspflicht!

Ich weiss nicht wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird, aber in unserem schönen Bayern :p gibt das durchaus Schwierigkeiten mit der Obrigkeit.
Insbesondere in München wurden in den letzten Monaten extrem viele sogenannte "Schwerpunktkontrollen ungeschützte Verkehrsteilnehmer" durchgeführt, was dazu führte, dass in Gross-Razzia-Manier sämtliche gegen Vorschriften verstossende Radfahrer (fehlende Reflektoren, auf der Strasse fahrend, Rotlicht missachtend...) schon nahezu kriminalisiert wurden.

Da ich der Meinung bin, dass Gesetze für die Bürger sein sollen und nicht umgekehrt, scheint mir da die StVO verbesserungswürdig und da die Interessenverbände, wie z.B. ADFC etc. bisher diesbezüglich keine erkennbaren Fortschritte gemacht haben, wollte ich anfragen, wie Ihr das so seht.

Eine solche Änderung der StVO könnte durch eine Einbringung einer Petition in den Bundestag in Gang gebracht werden. Dies kann durch Privatpersonen oder einen Verein erfolgen. Von dort geht sie weiter in die Ausschüsse, die daraus dann einen Gesetzesentwurf machen können.

Meine Schwerpunkte für Änderungen wären:
- Radwegbenutzungsrecht statt Radwegbenutzungspflicht
- Grundsätzliche Berechtigung der Radfahrer an Kreuzungen auch bei Rot rechts abzubiegen (Grüner Pfeil)

Nun würde mich mal Eure Meinung dazu interessieren.
Gegebenenfalls auch Argumente, die meine Forderungen unterstützen, oder weitere Forderungen (nach Möglichkeit ernstgemeinte :) )

Immerhin bilden die Radfahrer eine ökologische Mehrheit, der auch die Ihr gebührenden Rechte zugestanden werden sollten...

Also ran an die Tasten...
:wink2:
 
Ich schätze, Du rennst hier bei so ziemlich allen offene Türen ein.
Den Hickhack von wegen "Radweg benutzen müssen", "Radweg nicht zumutbar", "Radweg zu schma" oder oder oder gab es schon öfters.
 
Moin !

Das Thema Radwegebenutzungspflicht hat ja mittlerweile soooo einen langen Bart....

Grundsätzlich bin ich allen Initiativen aufgeschlossen, die das Ziel verfolgen aus Pflicht Recht zu machen. Schwierigkeiten bekommt man in NRW seltener mit der Obrigkeit als viel mehr mit unseren motorisierten "Freunden" .
Bei meinen heimischen Strecken versuche ich meist so zu fahren, das da halt kein schissiger gepflasterter oder geschotterter Radweg verläuft.
Aber warum meinen eigentlich immer alle, es wäre ein Kavaliersdelikt bei Rot über die Ampel zu fahren?
Konnte es kaum glauben als letztens eine Gruppe von ca. 20 RRlern bei Topspeed an der Autoschlange vorbei über die schlecht einsehbare Kreuzung donnerte.
Solche Idioten fördern nicht gerade das Miteinander und bringen so Diskussionspunkte wie Kennzeichen am Rad zutage.
Grüner Pfeil? Gibt es irgendeine Regel, die besagt das Radler davon ausgenommen sind und warten müssen?

Gutgehn...
 
PetryMM schrieb:
Meine Schwerpunkte für Änderungen wären:
- Radwegbenutzungsrecht statt Radwegbenutzungspflicht
- Grundsätzliche Berechtigung der Radfahrer an Kreuzungen auch bei Rot rechts abzubiegen (Grüner Pfeil)

Nun würde mich mal Eure Meinung dazu interessieren.
Gegebenenfalls auch Argumente, die meine Forderungen unterstützen, oder weitere Forderungen (nach Möglichkeit ernstgemeinte :) )

Immerhin bilden die Radfahrer eine ökologische Mehrheit, der auch die Ihr gebührenden Rechte zugestanden werden sollten...

:wink2:

Du bekommst hier sicherlich Unterstützung, auch von mir. Wenn die Forderung vernümpftig ausformuliert ist.

Das Problem ist nämlich schon Radwegbenutzungsrecht und pflicht.
Wenn keiner mehr Radwege benutzen muß, dann hast du die Oma wieder vor dir auf der Straße, dieses führt dann zu einer Verkehrsgefährdung durch überholende Radfahrer. Halte ich für ziemlich gefährlich und nicht im Sinne des Erfinders.

Ich würde das fahren auf der Straße von der Geschwindigkeit abhängig machen, z. B. 25 Km/h. So wie Mofas und Krankenfahrstühle mit Motor.
Von mir aus muß er einen kleinen Test machen, ob er mit seinem Rad 25 Km/h über eine gewisse Strecke konstant fahren kann, dann bekommt er eine Plakette auf den Helm. Dann wäre da auch die Helmpflicht für Radfahrer die auf der Straße fahren und evtl. eine Identifizierung durch ein Nummernschild.
Da der Radfahrer nun zu einem "echten" Verkehrsteilnehmer wird.


Was meinst Du bitte mit einer ökolgischen Mehrheit?


Der Grüne Pfeil ist ja schön, aber wozu braucht man diesen. Man sollte immer rechts abbiegen dürfen, außer ein Schild verbietet dieses. Das sollte für alle Verkehrsteilnehmer gelten.

Und wer bei rot über die Straße fährt, ist ein Idiot. Das dürfen Autos nicht und Radfahrer auch nicht. Sogar Fußgänger bekommen eine auf Dach. Hier bin ich für Gleichstellung von allen Verkehrsteilnehmern.

So, das war mein Senf dazu.
Wenn ihr etwas ausformuliert habt, unterscheibe ich das. Solange es aus meinen Augen sinnvoll ist.

Gleichzeitig beantrage ich, in den Fahrschulen eine Mindesfahrt von 2 Stunde Rad fahren für Fürherscheinneuline einzuführen. Damit sie wissen wie scheiße man sich auf einem Rad fühlen kann, wenn man mit 60 Km/h von einem Auto mit 10cm Abstand überholt wird.

Gruß

Clever
 
PetryMM schrieb:
Eine solche Änderung der StVO könnte durch eine Einbringung einer Petition in den Bundestag in Gang gebracht werden. Dies kann durch Privatpersonen oder einen Verein erfolgen. Von dort geht sie weiter in die Ausschüsse, die daraus dann einen Gesetzesentwurf machen können.

Ich glaube die haben momentan anderes zu tun :D

Ich weiß nicht ob das noch aktuell ist aber im Oktober letzten Jahres war es noch:

-Radwege, die mit den Schildern 237,240 und 241 (weißes Radpiktogramm auf blauem Grund) ausgewiesen sind, sind benutzungspflichtig, alle anderen können, müssen aber nicht befahren werden.

-Benutzungspflichtige Radwege müssen an der Fahrbahn entlang führen, breit genug, frei befahrbar und in gutem Zustand sein. Sonst kann man von den Behörden verlangen, das Schild abzunehmen.

-Nach jeder Straßeneinmündung muss ein Radweg-Zeichen stehen. Ansonsten endet der benutzungspflichtige Radweg.

-Ist der Zustand eines Radweges so, dass er zum langsamen Fahren zwingt, besteht keine Benutzungspflicht.

-Um gegen einen nicht ordnungsgemäßen Radweg Klage einreichen zu können, genügt es, ihn einmal befahren zu haben. Regelmäßige Nutzung ist keine Vorraussetzung mehr.

Da Punkt 4 absolut im Auge des Betrachters liegt kannst du das ja immer sagen wenn du kontrolliert wirst. ;)

Gruß

Yeah, das war Beitrag 100 :D
 
Um alle Unklarheiten zu beseitigen...

Gemeint war, dass wie beim Grünen Pfeil Fahrradfahrer an allen Kreuzungen auch bei Rot rechts abbiegen dürfen (natürlich nur mit entsprechender Vorsicht und wenn alles frei ist ;) )

Ausserdem: Um dem Getue um die beschilderten radwegbenutzungspflichtigen Radwege und die anderen Radwege ein Ende zu bereiten ein GENERELLES Radwegbenutzungrecht an Stelle einer teilweisen Radwegbenutzungspflicht zu setzen.
Dann würde man auch den oberlehrerhaften Autofahrern, die einen belehren wollen auf dem Radweg zu fahren auch ohne Erklärung der Besonderheiten der Schildervergabe Paroli bieten können.

Eine Alternative dazu wäre natürlich wie in Österreich vorgelebt die allgemeine Radwegbenutzungspflicht für "normale Räder" und das Radwegbenutzungsrecht für trainierende Rennradfahrer...

Und zu guter Letzt:
Dass man bei Rot nicht über eine Kreuzung donnert ist eigentlich klar - wer es trotzdem macht - seine Sache, solange nix passiert

Wollte mit diesem Thread eigentlich keine alten Kamellen neu aufbrühen (habe die Threads schon selbst alle gründlich gelesen), sondern dem ganzen mal eine politische Lösung gegensetzen und evtl. Hieb- und stichfeste Argumente für eine Petition sammeln...

:wink2:
 
clever_smart schrieb:
[...]Das Problem ist nämlich schon Radwegbenutzungsrecht und pflicht.
Wenn keiner mehr Radwege benutzen muß, dann hast du die Oma wieder vor dir auf der Straße, dieses führt dann zu einer Verkehrsgefährdung durch überholende Radfahrer. Halte ich für ziemlich gefährlich und nicht im Sinne des Erfinders.[...]

Ehrlichgesagt, a) halte ich das nicht für soo gefährlich, wie ich auch das Radfahren auf der Straße für nicht soo gefährlich halte (ich spreche jetzt über innerorts)

und b) wird die Oma sicher nicht auf die Straße fahren, wenn es einen Radweg gibt. Dass Radwege durchaus gefährlicher sein können als das Fahren auf der Straße ist nämlich noch nicht bei allen angekommen :D Es gibt viele, die wollen lieber auf dem Radweg fahren, dazu zähle ich jetzt mal vorurteilsbehaftet die einkaufende Oma.

Gruß
Holger
 
PetryMM schrieb:
[...]Ausserdem: Um dem Getue um die beschilderten radwegbenutzungspflichtigen Radwege und die anderen Radwege ein Ende zu bereiten ein GENERELLES Radwegbenutzungrecht an Stelle einer teilweisen Radwegbenutzungspflicht zu setzen.
Dann würde man auch den oberlehrerhaften Autofahrern, die einen belehren wollen auf dem Radweg zu fahren auch ohne Erklärung der Besonderheiten der Schildervergabe Paroli bieten können.[...]

nochmal a) und b)

a) sind nicht alle beschilderten Radwege (also, solche mit einem weißen Rad auf blauem Grund) benutzungspflichtig? Andere Radwegsbeschilderungen kenne ich nicht.

b) Glaube ich nicht, dass Otto Normalmotor diese Unterschiede kennt, ich bin mir nichtmal sicher, ob er die Radwegbenutzungspflicht kennt. Der Reflex dürfte folgender sein: Radfahrer auf Straße - Radweg daneben - je nach Temperament Hupe, Gesten etc.. Das wird sich auch nach der Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht nicht ändern. Der Vorteil wäre nur, dass man eben nicht von vornherein im Unrecht wäre, sollte mal was passieren.
 
25.5.2003 schrieb:
Ehrlichgesagt, a) halte ich das nicht für soo gefährlich, wie ich auch das Radfahren auf der Straße für nicht soo gefährlich halte (ich spreche jetzt über innerorts)

und b) wird die Oma sicher nicht auf die Straße fahren, wenn es einen Radweg gibt. Dass Radwege durchaus gefährlicher sein können als das Fahren auf der Straße ist nämlich noch nicht bei allen angekommen :D Es gibt viele, die wollen lieber auf dem Radweg fahren, dazu zähle ich jetzt mal vorurteilsbehaftet die einkaufende Oma.

Gruß
Holger

Ich halte es nur für gefährlich diese Pflicht und Rechtsache so aufzuweichen, das dann in Zukunft alle Radwege überflüssig werden, weil sie nicht mehr benutzt werden.

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass hier in Berlin viele Leute auf der Straße fahren, obwohl es Radwege gibt. Dazu zählen auch ältere Menschen die dann mit 15 Km/h vor einem her fahren. Die Straße aber ziemlich eng zum überholen ist um nicht dann von einer Benzinkutsche angefahren zu werden.

Ich empfinde das Fahren auf der Landstraße für recht ungefährlich, durch die Stadt fahre ich einfach nicht gerne. Radwege sind mir zu schlecht und das Risiko nicht gesehen zu werden ist um das 1000 fache höher als auf der Straße. Aber ich betreibe Radsport zur Rntspannung und zum Ausgleich, da kann ich es mir nicht leisten mit einem konstanten 175er Puls zu fahren.
Deshalb meide ich die Stadt, weil die Rücksicht und das Verstandis der Benzinkutschen Fahrer für Radfahrer einfach nicht da ist.

Und wenn ich einige Rad fahrer sehe wie sie sich wie Wildschweine auf der Straße verhalten bekomme ich das :aufreg: :kotz: . Und diese benehmen sich nur so, weil sie nicht Kennzeichnungspflichtig sind. Oder meinst Du die fahren mit ihrem Krad oder Pkw genau so?

Gruß

CS
 
Zettel schrieb:
1)-Ist der Zustand eines Radweges so, dass er zum langsamen Fahren zwingt, besteht keine Benutzungspflicht.

2)-Um gegen einen nicht ordnungsgemäßen Radweg Klage einreichen zu können, genügt es, ihn einmal befahren zu haben. Regelmäßige Nutzung ist keine Vorraussetzung mehr.
zu 1) das ist nicht richtig, die Novelle der StVO sagt, dass die Kommunen solche Radwege nicht mit Zeichen 2... ausschildern dürfen. Solange das Schild an einem Radweg steht, musst du den auch nutzen. Ob du dann im Falle von Ärger mit der Obrigkeit auch zahlen musst, steht auf einem anderen Blatt.

zu 2) Erst wenn du mit deinem Widerspruch gegen einen bestimmten Rad durchgekommen bist und das Schild entfernt werden musste, darfst du offiziell auf der Straße fahren.

zum Thema

Auch ich nutze nur einzelne Radwege und habe hier und da Ärger mit anderen Verkehrsteilnehmern (Pkw,Lkw), mit der Polizei hingegen noch nie.
Eine "Petition" würde ich auch unterstützen, solange sie vernünftig vormuliert ist.

Vor knapp zwei Wochen habe ich einen Lkw-Fahrer angezeigt, der mich absichtlich mit sehr geringen Seitenabstand überholt hat, weil ich den Radweg nicht genutzt habe. Mal sehen, ob ich davon nochmal etwas höre und was draus wird.

Volker
 
Meine Anzeige gegen einen PKW-Fahrer läuft auch noch. Diese hat mich vor ein paar Monaten beim Abbiegen ansichtlich mit der Stoßstange an der Wade erwischt, so dass ich einen ersten Sturz hatte. Bluterguss Wade, Knie, Hose im eimer, und einen mega Schock. Wenn ich den Onkel in grün bei der letzten Sitzung zwecks Identifizierung richitg verstanden habe wird es ziemlich unangenehm für den guten Mann. Schaden am Rad 800 €, Schmerzensgeld und Führerscheinentzug.

Ich finde es einfach nur schade, muß einfach nicht sein. Ich denke aber, dass unser Gesetze einen großen Teil zu dieser agressiven Grundhaltung beitragen. Selbst ich als Radfahrer werde über ein Autos das auf dem Radweg parkt ziemlich wütend, aber nur weill ich nicht die Straße benutzen darf.

Etwas lockere Gesetze würde die Sache sicherlich etwas entschärfen. Das Thema Rad fahren sollte in den Medien wieder ein echtes Thema werden (wird es ja langsam aufgrund der hohen Spritpreise). Der gegenseitige Resepekt zwischen Rad fahrern und Autos sollte wieder hergestellt werden und beide als gleichberechtig angesehen werden.

Gruß

CS
 
Meine Erfahrung in Niedersachsen: Dort war die Aussage eines Polizisten, als wir einen Autofahrer, der uns, 3er-Rennradgruppe, erst geschnitten, dann an der Weiterfahrt gehindert hatte, anzeigten: „Als Rennradgruppe im Training sind Sie ja auf den (vorhandenen, aber von uns nicht benutzten) Radweg nicht angewiesen.“.

Schön, das von berufener Seite mal so zu hören...!

Gruß Andi
 
clever_smart schrieb:
[...] Radwege sind mir zu schlecht und das Risiko nicht gesehen zu werden ist um das 1000 fache höher als auf der Straße. [...]

Und deshalb ist eine Benutzungspflicht auch zu bekämpfen, und zwar für alle! Warum sollen sich einige dem Risiko aussetzen müssen, andere nicht?

Aus Autofahrersicht sollte man Radfahrer auf der Straße auch nicht unbedingt als Verkehrsbehinderung wahrnehmen. Stell Dir vor, sie führen alle Auto, dann wäre das erst eine Verkehrsbehinderung.

Über "Ramboradler" rege ich mich auch auf, vor allem in den letzten Wochen, als ich mehr zu Fuß und mit ÖV unterwegs war - wie viele Radfahrer ungeniert und ohne jedes Unrechtsbewusstsein (das merke ich an den Reaktionen, wenn ich die anspreche) auf dem Gehweg unterwegs sind, ist unglaublich.

Ob ich deswegen für eine Kennzeichnungspflicht bin, weiß ich nicht, da habe ich mir noch kaum Gedanken gemacht. Ich will eigentlich auch gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nicht so sehr auf die Gesetze drängen, ich halte mich auch nicht an alle. Das wichtigste ist die gegenseitige Rücksichtnahme, und da hapert es schon bei einigen.

Gruß
Holger
 
Volkeree schrieb:
[...]zu 2) Erst wenn du mit deinem Widerspruch gegen einen bestimmten Rad durchgekommen bist und das Schild entfernt werden musste, darfst du offiziell auf der Straße fahren.[...]

Hmm, sicher?
Wenn ein Radweg nicht straßenbegleitend, benutzbar oder zumutbar ist, muss er nicht benutzt werden (Quelle), auch wenn er beschildert ist. Ist auch logisch - Kein Gesetz zwingt einen Bürger, sich zu gefährden (oh, da kommen sicher tausend Widersprüche :D), z. B. einen vereisten Radweg zu benutzen.

Gruß
Holger
 
25.5.2003 schrieb:
Hmm, sicher?
Wenn ein Radweg nicht straßenbegleitend, benutzbar oder zumutbar ist, muss er nicht benutzt werden (Quelle), auch wenn er beschildert ist. Ist auch logisch - Kein Gesetz zwingt einen Bürger, sich zu gefährden (oh, da kommen sicher tausend Widersprüche :D), z. B. einen vereisten Radweg zu benutzen.

Gruß
Holger

Grundsätzlich bin ich mir schon sicher, natürlich mit den Ausnahmen, die in deinem Link stehen. WEnn du nicht drauf fahren kannst, kannst du nicht drauf fahren, das ist schon klar, aber:
zumutbar:
Zumutbarkeit ist ein unscharfer Begriff. Zunächst einmal ist ein Radfahrer nach § 3 StVO gehalten, seine Geschwindigkeit den Umständen anzupassen. Eine schlechte Oberflächenbeschaffenheit (z.B. schlechter Belag, rutschige Blätter, Streugut) des Radwegs bringt alleine keine Unzumutbarkeit. Kann sie jedoch auch durch angepaßte Fahrweise nicht ausgeglichen werden, muß der dann unzumutbare Radweg nicht benutzt werden. Nicht hinnehmen muß man beispielsweise auch, daß auf dem Radweg verbliebenes Streugut, Glasscherben oder ähnliches ständig zu Reifenpannen führen.
Ich denke da sind wir Rennradler doch deutlich sensibler als diese Kommentierung es ausdrückt.

Andi Arbeit schrieb:
Meine Erfahrung in Niedersachsen: Dort war die Aussage eines Polizisten, als wir einen Autofahrer, der uns, 3er-Rennradgruppe, erst geschnitten, dann an der Weiterfahrt gehindert hatte, anzeigten: „Als Rennradgruppe im Training sind Sie ja auf den (vorhandenen, aber von uns nicht benutzten) Radweg nicht angewiesen.
Schön, das von berufener Seite mal so zu hören...!“.
Was heißt das jetzt? War dieser Radweg unzumutbar oder war es ein Freibrief, Radwege gar nicht nutzen zu müssen.
Bei letzterem würde ich das aber vorsichtig und nur als die Meinung eines Polizisten sehen.

Volker
 
Zettel schrieb:
-Ist der Zustand eines Radweges so, dass er zum langsamen Fahren zwingt, besteht keine Benutzungspflicht.

Das stimmt so pauschal nicht. Das ist vermutlich verbreitet worden, nachdem es irgendwo ganz oben im Norden ein erstinstanzliches Gerichtsurteil gegeben hat.

Zumutbarkeit und Benutzbarkeit sind ja immer Ermessensfragen. Man wird im Zweifelsfall auch von Radfahrern verlangen, eine abschnittsweise Geschwindigkeitsreduzierung oder einzelne Langsamfahrstellen hinzunehmen. Das ist nicht mehr und nicht weniger, als alle Verkehrsteilnehmer im Verkehr zu erwarten haben. Auf "Unzumutbarkeit" wird man wohl erst dann abstellen können, wenn eine wirklich *deutliche* Beeinträchtigung da ist. (BTW: Zumindest hier in der Gegend ist das bei der Hälfte aller Radwege gegeben, Hauptproblem sind uneinsehbare Gefahrenstellen)
 
Ich würde die StVo-änderung auch befürworten, obwohl das wohl wenig bewirken wird was das Verhalten einiger Auto- u LKW-fahrer betrifft (ist ja auch angesprochen worden).

Komme auch aus Bayern, trotz hoher Polizeipräsenz hier im Raum WÜ sind mir aber solche Aktionen wie in München noch nie passiert. Bei uns werden ständig Autokontrollen durchgeführt (selbt schon mind. 5 mal kontrolliert worden); wenn ich auf dem RR meine Runden drehe sind mir auch schon x Polizeifahrzeuge entgegen gekommen bzw. haben mich überholt. Da sagt keiner was! Im Gegenteil bin schon am Berg von denen angefeuert worden :eek:

Zu unseren geliebten Autofahrern:

Hatte schon mehrmals den Spiegel extrem nahe an meinem Ellebogen; besonders im MSP-Raum (3 Buchstaben auf dem Kennzeichen verheisst oft nichts gutes ;) ), fühle mich manchmal wie Freiwild :mad:

Schlimmstes Erlebnis: Kreuzung nach Abfahrt mit schon abgebremsten 45km/h, als mir ein Leiferwagen direkt vor mir die Vorfahrt genommen hatte (er hatte Stop.Schild). Besonders delikat: Kreuzung ist recht übersichtlich + ich bin mit orangenem Trikot wahrlich gut erkennbar + der Typ stand vorher schon ein paar sec an Linie. Durch Vollbremsung konnte ich gerade noch Kollision verhindern, allerdings fühlt man sich nicht so gut wenn man sich so zehntel für zehntel quer stellt und das hinterrad das vorderrad überholen will...
Wie ich das gestanden habe will ich gar nicht wissen...hätte dem Jungen noch an die Seitenwand klopfen können, wenn ich nen dritten Arm gehabt hätte.
Oft auch recht heikel: überholende Fahrzeuge die einem plötzlich entgegen kommen...
Da wäre ich auch für Zwangs-Radstunden für alle Führerscheinneulinge, damit sie wissen wie man sich als RR-fahrer manchmal auf der Strasse fühlt.

Ansonsten: man kann gar nicht genug aufpassen, egal ob auf Stasse oder auf Radweg

Grüsse, Martin
 
...schön zu sehen, dass ich mit meiner Meinung wohl nicht alleine stehe ;)

Was mir allerdings fehlt, sind gewichtige Argumente für eine entsprechende Petition.
Z.B. dass die Unfallzahlen auf dem Radweg deutlich höher sind als auf der Strasse weiss jeder, aber wo bekomme ich genaue (am besten wissenschaftliche) Zahlen für diese Behauptung her.

Meine eigenen Erfahrungen, bereits mehrfach an Kreuzungen oder Ein-/Ausfahrten über den Haufen gefahren worden zu sein reicht wohl kaum aus :mad:

Hoffe, Ihr könnt mir da noch ein bisschen weiterhelfen - Danke
:wink2:
 
PetryMM schrieb:
...schön zu sehen, dass ich mit meiner Meinung wohl nicht alleine stehe ;)

Was mir allerdings fehlt, sind gewichtige Argumente für eine entsprechende Petition.
Z.B. dass die Unfallzahlen auf dem Radweg deutlich höher sind als auf der Strasse weiss jeder, aber wo bekomme ich genaue (am besten wissenschaftliche) Zahlen für diese Behauptung her.

Meine eigenen Erfahrungen, bereits mehrfach an Kreuzungen oder Ein-/Ausfahrten über den Haufen gefahren worden zu sein reicht wohl kaum aus :mad:

Hoffe, Ihr könnt mir da noch ein bisschen weiterhelfen - Danke
:wink2:


Ruf doch mal bei einigen Versicherungen an, die können dir sicherlich sagen woher Du Zahlenmaterial bekommst. Da die Versicherer ja auch die Zahlen für ihre Prämienkalkulation benutzen und natürlich ihre eigenen Statistiken führen für die Schadensregulierung.

Gruß

CS
 
clever_smart schrieb:
Ruf doch mal bei einigen Versicherungen an, die können dir sicherlich sagen woher Du Zahlenmaterial bekommst. Da die Versicherer ja auch die Zahlen für ihre Prämienkalkulation benutzen und natürlich ihre eigenen Statistiken führen für die Schadensregulierung.

Gruß

CS

Gute Idee...werde ich machen :daumen:

Hab vor ohnehin vorläufig (Zahlen-)Material, Argumente und Formulierungen zu sammeln und in ca. 4 Wochen dann eine Petition zusammenzuschreiben.
Werde diese dann auch online stellen - mal schauen, ob das ganze was bringt.
Aber zumindest versuchen sollte man doch seine demokratischen Rechte wahrzunehmen :)
 
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