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Allgemeine Verkehrsdiskussion

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...steht, mit klarem Bezug auf KFZ (außer Schienenfahrzeuge) “wenn nötig müssen sie warten“. Gesetze lesen ist mehr als Volltextsuche nach Schlüsselworten, die Frage ob die Buchstabenfolge “Vorrang“ wörtwörtlich vorkommt oder nicht ist juristisch völlig bedeutungslos.
Wenn Du meinst, lassen wir es bei Vorrang. Auch wenn es den im Sinne der StVO eigentlich nur im Längsverkehr gibt.
Bleibt aber die Frage, wie erkenne ich sicher, ob jemand der Überweg benutzen will?
 
Bleibt aber die Frage, wie erkenne ich sicher, ob jemand der Überweg benutzen will?

Das schreibt der ADAC dazu:

Autofahrer müssen stehen bleiben, wenn ein Fußgänger den Überweg erkennbar benutzen will. Besondere Gesten, Zeichen oder Blicke sind nicht erforderlich. Ausschlaggebend ist die "objektive Erkennbarkeit". Das heißt, wenn der Fußgänger zügig auf den Überweg zugeht, muss der Autofahrer anhalten und ihn passieren lassen.


Gestern hatte ich einen engüberholer. An der Ampel stand er dann in der anderen Spur. Da hat der Typ nen kleinen Hund auf seine Schoß.
Manche merken echt nichts mehr. Der denkt bestimmt das er das darf. :rolleyes:
 
Ihr meint beide sicher nicht ne Spielstrasse. Sondern nen verkehrsberuhigten Bereich.;)
In ner Spielstrasse ist Autoverkehr verboten.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/spielstrasse/
11-17-2020-Verkehrsschilder_Verkehrsberuhigte_Straße_ts2xgv.jpg

Der ADAC ist klug. Nur ich finde den Begriff "Spielstraße" in der STVO nicht, (STVO, zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 12.7.2021). Was soll dann die Wortklauberei?
 
Den Begriff "Spielstraße" finde ich auch in der o.g. Liste nicht. Deshalb kann er nicht etwa fälschlicher Weise verwendet werden. Also ist das Gerede, Spielstraße wäre falsch, nur heiße Luft oder eben Wortklauberei oder Klugschnackerei. ADAC ist PS-Lobby. Die wollen wohl nicht, dass man Spielstraße sagt. Nachher spielen dort wirklich mal Kinder oder Erwachsense. Die ADACler wollen allenfalls mit Autos spielen. Dabei stören Kinder und Radfahrer. Ironie folgt: Kinder gehören in den Kindergarten und Radfahrer auf den Radweg. Das weißt Du doch, Coswiger.
 
https://www.anwalt.de/rechtstipps/spielstrasse
Es gibt jedoch auch die eigentliche Spielstraße, die auch offiziell so heißt. Sie ist durch das Schild „Durchfahrt verboten“ (weißer Kreis mit rotem Rand; Verkehrsschild 250) in Kombination mit „Kinderspiele erlaubt“ (Kind mit Ball; Zusatzzeichen 1010-10) gekennzeichnet.

Nochmal von hier:

https://www.fuehrerscheine.de/verke...spielstrasse-oder-verkehrsberuhigter-bereich/
Die Bezeichnung Spielstraße und einen diesbezüglichen Paragraphen in der StVO gibt es nicht. In der Verwaltungsverordnung-StVO zu § 31 jedoch wird mit „Spielstraße“ eine Straße bezeichnet, die durch Verkehrszeichen 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt und durch
Zusatzzeichen „Kinderspiele erlaubt“ (VZ 1010-10) gekennzeichnet ist.
 
Was ist der Unterschied zwischen einer eigentlichen Spielstraße und einer Spielstraße?

Das Internet ist voller Stuss! Und dort wimmelt es von Klugschnackern und Welterklärern. o_O
 
Das Internet ist voller Stuss!

Das hier auch?

https://www.t-online.de/auto/recht-...rkehrsberuhigter-bereich-der-unterschied.html
Was oft als Spielstraße bezeichnet wird, ist eigentlich ein verkehrsberuhigter Bereich. Er wird mit einem blauen Verkehrszeichen gekennzeichnet, auf dem ein Erwachsener und ein Kind mit einem Ball spielen.

https://www.kicker.de/spielstrasse-...ich-kennen-sie-den-unterschied-940431/artikel
https://beratung.de/recht/ratgeber/...hrsberuhigter-bereich-tipps-fuer-autof_frkwvc
Spielstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche sind nicht identisch und werden im Alltag dennoch oft verwechselt.
 
Willste dich jetzt auch über ein einzelnes Wort mokieren?
Nein nicht auch ich, nur Du mokierst Dich über das Wort Spielstraße.

Ich gebe es auf, wenn Du nicht verstehst worum es geht und nur immer mehr Welterklärungen aus dem Netz hier einfügst. :crash:
 
Werde jetzt am Montag mal bei der Stadt anrufen und fragen, ob die noch alle Latten am Zaun haben und wer mir den Schaden bezahlt (vielleicht besser in umgekehrter Reihenfolge) :D

Mache es schriftlich. So was muss doch anders ausgeschildert werden!


Am Telefon gibts nur Ausreden. ;)

MMn hat die Stadt da klar geschlampt.
 
Ich hatte heute auch mal wieder echtes Glück... bin auf einer abschüssigen Hauptstraße stadteinwärts gefahren und hatte so gut 50km/h auf dem Tacho. Plötzlich sehe ich ein Schild "Achtung Bodenwellen" und zehn Meter später krache ich fast ungebremst in ca. 3-4cm tief aufgefräste Streifen in der Straße. Dass mir die fast leere Trinkflasche aus der Halterung auf die Straße flog hat mich zuerst ordentlich geärgert, bis ich dann gesehen habe, dass ich mir in mein quasi neues Zipp 454 Vorderrad 'ne ordentliche Acht gefahren habe. Da ich Gegenverkehr hatte und kurz vor dem Sturz war, kann ich wohl auch recht froh sein, dass es "nur" das teure Laufrad erwischt hat.

Werde jetzt am Montag mal bei der Stadt anrufen und fragen, ob die noch alle Latten am Zaun haben und wer mir den Schaden bezahlt (vielleicht besser in umgekehrter Reihenfolge) :D
Für mein laienverständnis gehört sowas mit "Achtung Baustelle" und Tempo 30 rechtzeitig abgesichert und nicht mit einem Schild "Achtung Bodenwellen" unter dem Schatten einer Brücke in einer linkskurve. Hat da jemand eventuell Fachkenntnis (Stichwort Amtsträgerhaftung)?

Anhang anzeigen 1253639
Achtung Baustelle? Das Schild kommt vielleicht übermorgen, wenn gebaut wird. Es hätte auch jetzt nicht geschadet, denn die Rillen sind nicht von selbst entstanden. Was will man damit machen?
Stand vielleicht noch ein provisorisches Schild weiter zurück? Etwa ein Tempolimit und Du hast es übersehen? Das Schild Straßenschäden an der Laterne ist aber schon länger dort, auch sehr nah vor den dortigen Schäden.

Die Chancen für Schadensersatz halte ich für gering. Die Kommune macht doch nicht die Kasse auf, und zahlt Leute aus. Die werden wohl mehr Schilder aufstellen. Für Geld müsstest Du wohl klagen, mit dem Kostenrisiko. Und dann muss man beweisen, dass der Achter durch diese Situation verursacht worden ist. Das wird die Autofahrergesellschaft möglicherweise bestreiten, besonders der Rechtsanwalt. Dann braucht man ein Gutachten und Gutachter sind mal so mal so.

Du schriebst, Du hattest Glück. Dann nimm es in Deine Überlegungen wegen des Achters hinein. Kostet nicht schon die Erstberatung beim RA nicht mehr als 2 neue Vorderräder?

Zum Achter: Ist es wirklich ein Achter oder ist es vielleicht ein Ei? Wie kann das eigentlich sein. Ich meine, einen Achter bekommt man in der Straßenbahnschiene. Ein Ei erhält man bei gestauchten Speichen, während die gegenüberliegenden ggf. aus der Felge gerissen sind. Hast Du 23 mm Reifen und 10 bar Druck? Oder waren die Speichen zu lose oder, weil neu, gelockert? Du musst ja vor Gericht möglicherweise beweisen, dass Rad in Ordnung war. Je nach Angriff des Rechtsanwalts.
Und dann bist Du 50 gefahren? Woher weißt Du das? Hast auf Tacho geschaut und deshalb nicht rechtzeitig das Höcker-Schild gesehen? Mit 50 und fast ungebremst über die Querrillen? Die sind doch relativ schmal, sodass man eher drüber fliegt als auf die Kante schlägt. Und dann sagt der Rechtsanwalt noch, 50 war ja eh zu schnell für die kurvige Gefällestrecke innerorts, so wie das weiße Auto im Bild, kann jederzeit eines queren, man muss so fahren, dass man rechtzeitig anhalten kann....

Uff. Ich würde mich schwer tun, hier von anderen ein neues Vorderrad zu verlangen. Ärgerlich ja, aber denk doch an Dein Glück.
 
Klarer Fehler der Kommune:

https://kommunale-strassen.de/faq/was-bedeutet-verkehrssicherungspflicht-fuer-kommunen/
Die für die Verkehrsflächen zuständigen Gebietskörperschaften haben grundsätzlich darauf hinzuwirken, dass die Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen.


Zu dem zu sichernden Verkehrsraum gehört neben der Straße selbst, auch die unmittelbare Umgebung. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich im Wesentlichen nach dem Typ und dem Charakter der Straße, sowie dem Gefährdungspotenzial. Kommunen haben dafür Kontrollsysteme in Form von sog. Organisationen aufzubauen.
 
Stand vielleicht noch ein provisorisches Schild weiter zurück? Etwa ein Tempolimit und Du hast es übersehen?
Dass da nicht mehr war, würde ich mit 100%iger Sicherheit sagen. Habe mir das ganze im Nachgang ja noch ordentlich angeschaut.

Für Geld müsstest Du wohl klagen, mit dem Kostenrisiko. Und dann muss man beweisen, dass der Achter durch diese Situation verursacht worden ist. Das wird die Autofahrergesellschaft möglicherweise bestreiten, besonders der Rechtsanwalt. Dann braucht man ein Gutachten und Gutachter sind mal so mal so.
Hätte ich so auch befürchtet. Das "Gute" ist allerdings, dass das Laufrad fast neu war (gekauft und montiert Ende Februar) und somit der Raum für Vorbeschädigungen sehr begrenzt ist.

Du schriebst, Du hattest Glück. Dann nimm es in Deine Überlegungen wegen des Achters hinein. Kostet nicht schon die Erstberatung beim RA nicht mehr als 2 neue Vorderräder?
Ich hoffe nicht :D Das Rad kostet 1.800 EUR Liste (praktisch 500 EUR weniger im Sale)

Zum Achter: Ist es wirklich ein Achter oder ist es vielleicht ein Ei? Wie kann das eigentlich sein. Ich meine, einen Achter bekommt man in der Straßenbahnschiene. Ein Ei erhält man bei gestauchten Speichen, während die gegenüberliegenden ggf. aus der Felge gerissen sind. Hast Du 23 mm Reifen und 10 bar Druck? Oder waren die Speichen zu lose oder, weil neu, gelockert? Du musst ja vor Gericht möglicherweise beweisen, dass Rad in Ordnung war. Je nach Angriff des Rechtsanwalts.
Also das Rad pendelt in der Horizontalen - beim Fahren und auch beim "Andrehen" per Hand deutlich erkennbar. Die Reifen waren 28mm Conti 5000 S TR, die ich (weil Hookless) mit circa 4 Bar gefahren bin (keinesfalls mehr als 4.5 Bar). Dadurch dass das Rad (wie oben schon gesagt) komplett neu ist und von einem Händler aufgebaut wurde, hätte ich da zumindest eine gewisse Glaubwürdigkeit vermutet, dass es ohne Vorbeschädigungen ist.

Und dann bist Du 50 gefahren? Woher weißt Du das? Hast auf Tacho geschaut und deshalb nicht rechtzeitig das Höcker-Schild gesehen? Mit 50 und fast ungebremst über die Querrillen? Die sind doch relativ schmal, sodass man eher drüber fliegt als auf die Kante schlägt. Und dann sagt der Rechtsanwalt noch, 50 war ja eh zu schnell für die kurvige Gefällestrecke innerorts, so wie das weiße Auto im Bild, kann jederzeit eines queren, man muss so fahren, dass man rechtzeitig anhalten kann....
Das weiß ich aus der Auswertung meiner Stravadaten und live wusste ich es, weil ich wusste (ohne zu schauen! ;)) in welcher Übersetzung ich war und welche TF ich etwa fahre.

Uff. Ich würde mich schwer tun, hier von anderen ein neues Vorderrad zu verlangen. Ärgerlich ja, aber denk doch an Dein Glück.
Ja, ich tue mich auch etwas schwer, sehe persönlich aber auch schwere Versäumnisse bei der Absicherung der Gefahrenstelle, ehrlich gesagt. Daher bin ich auch nach wie vor etwas zwiegespalten.

Der Maßstab ist m.E. immer das Auto, jedenfalls praktisch. Der Stoßdämpfer bekommen eher Probleme bei Erhebungen, nicht so bei schmalen Querrrillen.
Also jede dieser Rillen war so gefühlt Schneeschieberbreit und 3-4cm (an den tiefsten Stellen) tief. Hätte jetzt getippt, dass das auch mit dem Auto bei 50km/h lustig werden könnte. In jedem Fall für alle Verkehrsteilnehmer brandgefährlich, aus meiner Sicht.
 
Ich hatte heute auch mal wieder echtes Glück... bin auf einer abschüssigen Hauptstraße stadteinwärts gefahren und hatte so gut 50km/h auf dem Tacho. Plötzlich sehe ich ein Schild "Achtung Bodenwellen" und zehn Meter später krache ich fast ungebremst in ca. 3-4cm tief aufgefräste Streifen in der Straße. Dass mir die fast leere Trinkflasche aus der Halterung auf die Straße flog hat mich zuerst ordentlich geärgert, bis ich dann gesehen habe, dass ich mir in mein quasi neues Zipp 454 Vorderrad 'ne ordentliche Acht gefahren habe. Da ich Gegenverkehr hatte und kurz vor dem Sturz war, kann ich wohl auch recht froh sein, dass es "nur" das teure Laufrad erwischt hat.

Werde jetzt am Montag mal bei der Stadt anrufen und fragen, ob die noch alle Latten am Zaun haben und wer mir den Schaden bezahlt (vielleicht besser in umgekehrter Reihenfolge) :D
Für mein laienverständnis gehört sowas mit "Achtung Baustelle" und Tempo 30 rechtzeitig abgesichert und nicht mit einem Schild "Achtung Bodenwellen" unter dem Schatten einer Brücke in einer linkskurve. Hat da jemand eventuell Fachkenntnis (Stichwort Amtsträgerhaftung)?

Anhang anzeigen 1253639
Sauber mit Fotos dokumentieren und auch bei der Polizei anzeigen
 
Sauber mit Fotos dokumentieren und auch bei der Polizei anzeigen
Ja, auf der Polizei hab ich das schon dokumentieren lassen. Die waren sowieso in der Nähe und bei der (von mir erwarteten) Widerspenstigkeit der Behörden hab ich mir die halbe Stunde noch genommen. Allerdings waren die auch eher skeptisch und, obwohl der Beamte keinerlei wertende Kommentare abgegeben hat, habe ich trotzdem relativ deutlich gemerkt, dass er das vollständig in meiner Verantwortung sieht. Dementsprechend motiviert war er in dem ganzen Prozess auch (also eher die Schiene "lasst uns doch mit so 'nem Mist in Ruhe").

Naja, am Dienstag mache ich meinem Ärger mal bei der Stadt Luft und schaue mal, wie die so drauf sind. Ansonsten gibt es von Zipp ja auch so eine Garantie, die Schäden bei sachgerechter Verwendung vollständig abdeckt. Als Beispiel führen sie folgendes Szenario auf: "Du bist in einer Gruppe unterwegs, fährst über ein Schlagloch, das niemand angekündigt hat, und dein Laufrad wird beschädigt. Du bist versichert." Stimmt mich auch ganz hoffnungsvoll, auch wenn der Prinzipienmensch in mir eigentlich will, dass der Depp, der das gemacht hat, eins auf den Deckel bekommt :D
 
Ich hoffe nicht :D Das Rad kostet 1.800 EUR Liste (praktisch 500 EUR weniger im Sale)
Das Rad, also das Vorderrad 1.800 €? Tschuldigung, ich wusste nicht, dass die so viel kosten können. Ich fahre nur mit Alufelgen standard.
Aber nun soll die Kommune mit solch einem Betrag konfrontiert werden? Schwierig.
Also jede dieser Rillen war so gefühlt Schneeschieberbreit und 3-4cm (an den tiefsten Stellen) tief. Hätte jetzt getippt, dass das auch mit dem Auto bei 50km/h lustig werden könnte. In jedem Fall für alle Verkehrsteilnehmer brandgefährlich, aus meiner Sicht.
So breit sieht es auf dem Foto gar nicht aus. Schneeschieber sind so 40 cm breit. Da schlägt das Rad durchaus auf die 2. Kante.
so eine Garantie, die Schäden bei sachgerechter Verwendung vollständig abdeckt. Als Beispiel führen sie folgendes Szenario auf: "Du bist in einer Gruppe unterwegs, fährst über ein Schlagloch, das niemand angekündigt hat, und dein Laufrad wird beschädigt. Du bist versichert."
Garantie (und nicht Gewährleistung) klingt gut. Versicherer wehren aber oft erst einmal ab.

Vielleicht hilft in einem weiteren Schritt ein Rechtsanwalt, sowohl bei der Kommune als auch bei der Versicherung des Radherstellers zumindest einen Teil herauszukitzeln. Die Frage wäre dann, welcher RA wäre dafür der richtige? Er verdient ja fast "nichts" dabei und schreibt deshalb i.d.R. Standardbriefe und die erhält man entsprechend auch zurück, im Behördendeutsch.

...., dass der Depp, der das gemacht hat, eins auf den Deckel bekommt :D
Das kann man wohl vergessen, außer derjenige bekommt zur hören: "Du-du-du. Ich habe euch doch oft genug gesagt, ihr sollt ganz, ganz viele Schilder hinstellen."
 
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