Ich glaube nicht.Doch, nennt sich Haftungsfreistellung.
Bei einer Haftungsfreistellung verspricht eine Partei, die andere nicht in Haftung zu nehmen. Zum Beispiel könnte die Stadt der Strabag zusichern, sie für Schäden, die der Stadt durch schlechte Arbeit entstehen, nicht in Haftung zu nehmen (wobei: Warum sollte die Stadt das tun, und wäre das mit einer ordentlichen Amtsführung vereinbar, auf solche Ansprüche zu verzichten?).
Strabag und die Gemeinde können miteinander aber nichts vereinbaren, was die Ansprüche Dritter (hier: @SGEuropa) berührt. Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter und als solcher, nach allem was ich als Laie weiß, nicht zulässig.