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Anwalt für Verkehrsrecht im Ruhrgebiet

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Re: Anwalt für Verkehrsrecht im Ruhrgebiet
ist sicher nicht die Antwort, die du hören willst, aber die gegnerische Seite wird dir wegen des Radweges einen reindrücken wollen.
Was du denkst ("ist nicht fahrbar") ist "deine" Meinung.
Ganz klar ist dagegen die einzig richtig, wahre und (vorläufig) unantastbare: Es gab einen Radweg. Ist der ausgeschildert, gilt nur und ausschließlich nur: Radwegbenutzungspflicht.
Du wirst vermutlich sagen: Deshalb darf der mich dennoch nicht über den Haufen fahren (und hast recht), aber vor Gericht ist ja alles in Gottes Hand. Es reicht (eigene Erfahrung) ein Radfahrerhasser als Richter.

Da wünsche ich dir viel Erfolg und einen wirklich guten Anwalt.

P.S: Mir ist immer, grundsätzlich klar: Gibt es einen Radweg, den ich nicht benutze (mache ich meistens so), dann wird die Gegenseite mir 50% Teilschuld versuchen unterzujubeln (und sei es noch so absurd)
Ich weiss, rechne ja auch damit, deshalb will ich auch einen guten Anwalt.
Bei den ganzen Gesprächen gestern mit der Polizei war das kein Thema.

Aber es war kein Unfall in dem Sinne! Das haben auch alle Zeugen laut Polizei bestätigt.
Der hat mich einfach von der Straße schieben wollen.
 
Eine Dashcam hattest du wahrscheinlich nicht, oder? Man kann einfach nicht mehr in der Öffentlichkeit ohne unterwegs sein. Mit Dashcam hättest du eindeutige Beweise, so bist du auf die vergesslichen, voreingenommenen Zeugen angewiesen.
Ist das mit den Zeugenaussagen gesichert? Es kommt darauf an dem Unfallgegner den Vorsatz zu beweisen, das wird nicht leicht. Wenn der nicht so blöd war und sich schon bei der Polizei entsprechend geäußert hatte, dann wird der jetzt natürlich alles abstreiten und beispielsweise behaupten, du wärst ihm vors Auto gefahren. Das darf der: er darf im Strafverfahren ungestraft lügen, dass sich die Balken biegen.
Drei Anzeigen wird die Polizei nicht geschrieben haben, sondern eine mit drei Tatvorwürfen.
Wahrscheinlich wird es auch entsprechende zivilrechtliche Ansprüche an dich geben. Daher wäre eine private Haftpflicht zu haben wichtiger als eine RSV. RSV müsste sowieso auch Straßenverkehr abdecken, damit die überhaupt zum Tragen kommt.
Den Fall deiner privaten HP zu melden, kann nicht schaden.
Deine private Haftpflicht würde dann in dem Zivilverfahren die Ansprüche abwehren und einen eigenen Anwalt beauftragen, da sie selbst Beklagte wäre.
Deine eigenen zivilrechtlichen Ansprüche sind leider überschaubar, wenn gesetzlich krankenversichert und angestellt.
Es geht 'nur' um die Kleidung, das Rad, Schmerzensgeld und eventuell Verdienstausfall. Bei den ersten beiden musst du dir einen Abzug 'neu für alt' gefallen lassen, wenn es nicht die allererste Fahrt mit gerade gekauften Teilen war. Viel mehr als ein sehr niedriger vierstelliger Betrag wird da nicht herumkommen und du wirst wahrscheinlich drauflegen müssen, um das alles auszutauschen. Schmerzensgeld in Deutschland ist eine Lachnummer, gerade bei den von dir geschilderten Verletzungen. Mehr als ein paar hundert Euro wird das auch nicht. Ich habe mal DM 500,-- für einen Hundebiss mit offener Wunde erhalten und DM 25,-- für die gebrauchte Hose. Wenn angestellt, dann auch kein Verdienstausfall. Allerhöchstens könnte dein Arbeitgeber Ansprüche geltend machen. Darauf wird der keine Lust haben. Anders wäre es natürlich, wenn du beipielsweise gerade Probezeit hast und deswegen den Job verlierst oder einen gebuchten Urlaub nicht antreten kannst.
Behandlungskosten macht die KV und holt sich das vom Unfallgegner, wenn der feststeht. Die holen sich das von der PKW-HP und die wiederum von dem Fahrer, wenn denn der Vorsatz feststeht. Das wäre wenigstens etwas Genugtuung, nur bekommt man davon nichts mit.
Die Gerichte werden auf jeden Fall gut zu tun haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@designRocker Bin auch schockiert:
---Hier summierte Tipps wie oben teilweise schon angegeben---
zu regulieren ist, am besten, mittels Anwalt:

A: Strafrecht (wird von der Polizei an die Staatsanwaltschaft gestellt)
fahrlässige Körperverletzung o.ä. z.B.: vorsätzliche schwere Körperverletzung
guckst Du:
https://www.kanzleiwehner.de/blog/strafe-anzeige-fahrlaessige-koerperverletzung-verkehrsunfall/
B: Zivilrecht
1. materielle Schäden
2. Verdienstausfall auch Erwerbschaden genannt
3. Haushaltsführungsschaden
4. Schmerzensgeld
5. sonstige Ausgaben (wird meistens pauschal reguliert)
6. Rentenverlust
7. Progressionsvorbehalt und Steuererklärung können zusätzlich zu Verlusten durch einen Unfall führen!

Gutes Gelingen und hoffentlich geht das mit dem Radweg gut aus. Anwälte wissen aber wie das am Besten ausgeschlossen oder geregelt wird! Gute Besserung!

kannst auch hier #26 nochmal reinschauen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Dashcam hattest du wahrscheinlich nicht, oder? Man kann einfach nicht mehr in der Öffentlichkeit ohne unterwegs sein. Mit Dashcam hättest du eindeutige Beweise, so bist du auf die vergesslichen, voreingenommenen Zeugen angewiesen.
Ist das mit den Zeugenaussagen gesichert? Es kommt darauf an dem Unfallgegner den Vorsatz zu beweisen, das wird nicht leicht. Wenn der nicht so blöd war und sich schon bei der Polizei entsprechend geäußert hatte, dann wird der jetzt natürlich alles abstreiten und beispielsweise behaupten, du wärst ihm vors Auto gefahren. Das darf der: er darf im Strafverfahren ungestraft lügen, dass sich die Balken biegen.
Drei Anzeigen wird die Polizei nicht geschrieben haben, sondern eine mit drei Tatvorwürfen.
Wahrscheinlich wird es auch entsprechende zivilrechtliche Ansprüche an dich geben. Daher wäre eine private Haftpflicht zu haben wichtiger als eine RSV. RSV müsste sowieso auch Straßenverkehr abdecken, damit die überhaupt zum Tragen kommt.
Den Fall deiner privaten HP zu melden, kann nicht schaden.
Deine private Haftpflicht würde dann in dem Zivilverfahren die Ansprüche abwehren und einen eigenen Anwalt beauftragen, da sie selbst Beklagte wäre.
Deine eigenen zivilrechtlichen Ansprüche sind leider überschaubar, wenn gesetzlich krankenversichert und angestellt.
Es geht 'nur' um die Kleidung, das Rad, Schmerzensgeld und eventuell Verdienstausfall. Bei den ersten beiden musst du dir einen Abzug 'neu für alt' gefallen lassen, wenn es nicht die allererste Fahrt mit gerade gekauften Teilen war. Viel mehr als ein sehr niedriger vierstelliger Betrag wird da nicht herumkommen und du wirst wahrscheinlich drauflegen müssen, um das alles auszutauschen. Schmerzensgeld in Deutschland ist eine Lachnummer, gerade bei den von dir geschilderten Verletzungen. Mehr als ein paar hundert Euro wird das auch nicht. Ich habe mal DM 500,-- für einen Hundebiss mit offener Wunde erhalten und DM 25,-- für die gebrauchte Hose. Wenn angestellt, dann auch kein Verdienstausfall. Allerhöchstens könnte dein Arbeitgeber Ansprüche geltend machen. Darauf wird der keine Lust haben. Anders wäre es natürlich, wenn du beipielsweise gerade Probezeit hast und deswegen den Job verlierst oder einen gebuchten Urlaub nicht antreten kannst.
Behandlungskosten macht die KV und holt sich das vom Unfallgegner, wenn der feststeht. Die holen sich das von der PKW-HP und die wiederum von dem Fahrer, wenn denn der Vorsatz feststeht. Das wäre wenigstens etwas Genugtuung, nur bekommt man davon nichts mit.
Die Gerichte werden auf jeden Fall gut zu tun haben.
Jetzt nur kurz, muss jetzt gleich zum Arzt.
RSV inkl. Verkehrsrecht und Haftpflicht sind vorhanden.
Laut Polizei ist alles gesichert und wie bereits geschrieben war er auch vor der Polizei sehr uneinsichtig.
Führerschein wurde entzogen.
Mehr kann ich leider nicht sagen.
@designRocker Bin auch schockiert:
---Hier summierte Tipps wie oben teilweise schon angegeben---
zu regulieren ist, am besten, mittels Anwalt:

A: Strafrecht (wird von der Polizei an die Staatsanwaltschaft gestellt)
fahrlässige Körperverletzung
guckst Du:
https://www.kanzleiwehner.de/blog/strafe-anzeige-fahrlaessige-koerperverletzung-verkehrsunfall/
B: Zivilrecht
1. materielle Schäden
2. Verdienstausfall auch Erwerbschaden genannt
3. Haushaltsführungsschaden
4. Schmerzensgeld
5. sonstige Ausgaben (wird meistens pauschal reguliert)
6. Rentenverlust
7. Progressionsvorbehalt und Steuererklärung können zusätzlich zu Verlusten durch einen Unfall führen!

Gutes Gelingen und hoffentlich geht das mit dem Radweg gut aus. Anwälte wissen aber wie das am Besten ausgeschlossen oder geregelt wird! Gute Besserung!

kannst auch hier #26 nochmal reinschauen:
Vielen Dank
Rechtsschutzversicherung und Unfallversicherung sind informiert.
Termin beim Anwalt sind wir gerade dabei.
 
[viele richtige Aussagen]
Den Fall deiner privaten HP zu melden, kann nicht schaden.
[viele richtige Aussagen]

Mit Schadensmeldungen bei Haftpflichtversicherungen sollte man vorsichtig sein. Auch wenn die Versicherung später gar nicht für Schäden aufkommen muss, fließen dennoch Schadensmeldungen in die Risikobewertungen der Versicherten ein.

Schlimmstenfalls droht das hier:
https://www.test.de/Kuendigung-durch-den-Versicherer-Was-Kunden-tun-koennen-5377933-0/

Es gibt zwar Fristen bei Haftpflichtschadensmeldungen, aber in diesem Fall ist @designRocker sehr offensichtlich nicht der Verursacher. Deswegen sollte Abwarten unschädlich sein.

Gute Besserung @designRocker !
 
Viele Verkehrsrechtsanwälte bieten eine kostenlose Erstberatung an, ist wohl viel Konkurrenz in dem Markt. Das solltest du einfach mal nutzen, kann man immer etwas mitnehmen.
Ich hatte mal das Vergnügen wegen einer Ausbremsung beim PKW. Der Anwalt war ein totaler Schwätzer, kann ich daher nicht empfehlen. Der hat mir fast alle seine Fälle aus der letzten Zeit erläutert und wie er seine Mandanten herausgepaukt hat.
Der krasseste Fall war, dass ein total durchgeknallter PKW Fahrer eine Rennradgruppe brutal ausgebremst hat, weil die ihn vorher rechts überholt hatten. Ein Radfahrer ist aufgeprallt und war verletzt, zwei andere sind gestürzt. Zeugen gab es natürlich viele incl Fahrer des Begleit-PKW.
Der Anwalt hatte es angeblich geschafft, dass der PKW-Fahrer nicht wegen Vorsatz dran kam, das wäre natürlich für den sehr teuer geworden. Andere Auswirkungen weiß ich leider nicht mehr. Da hast du mal eine Vorstellung, wie das bei dir ausgehen kann.
 
Die Benutzungspflicht lässt sich auch sonst fast immer anzweifeln.
mei, wenn du meinst. Zweifel kannst du haben, an Gott, dem Papst, der Religion oder an deiner Leistungsfähigkeit. Aber ein Jurist sagt nur: Radweg ja/nein. Blaues Schild ja/nein. Wenn ja: Pflicht. Dass der nicht benutzbar war, das muss man dann nachweisen. Fotos und "ich meine" reichen sicher nicht.
Ich glaube, solche Beiträge helfen auch gar nicht, führen weg vom Thema. Ich hätte es man besser nicht geschrieben. Wollte lediglich wie im Fall über mjir darauf verweisen, dass die Gegenseite "immer" versucht, davonzukommen und der RA dabei hilft. Jeder Strohhalm wird genutzt. Und was der Unfallverursacher ganz oben gemacht und wie er sich anschließend verhalten hat, wird sicher dazu führen, dass er nichts zugeben wird. Und für den Fall braucht man einen top Anwalt.
Mehr wollte ich nicht sagen. Ich bin alles losgeworden. Gute Besserung und gutes Gelingen
 
mei, wenn du meinst. Zweifel kannst du haben, an Gott, dem Papst, der Religion oder an deiner Leistungsfähigkeit. Aber ein Jurist sagt nur: Radweg ja/nein. Blaues Schild ja/nein. Wenn ja: Pflicht. Dass der nicht benutzbar war, das muss man dann nachweisen. Fotos und "ich meine" reichen sicher nicht.
Ich glaube, solche Beiträge helfen auch gar nicht, führen weg vom Thema. Ich hätte es man besser nicht geschrieben. Wollte lediglich wie im Fall über mjir darauf verweisen, dass die Gegenseite "immer" versucht, davonzukommen und der RA dabei hilft. Jeder Strohhalm wird genutzt. Und was der Unfallverursacher ganz oben gemacht und wie er sich anschließend verhalten hat, wird sicher dazu führen, dass er nichts zugeben wird. Und für den Fall braucht man einen top Anwalt.
Mehr wollte ich nicht sagen. Ich bin alles losgeworden. Gute Besserung und gutes Gelingen
Doch, Fotos reichen zur Not aus oder es gibt eine Ortsbegehung oder ein Gutachter wird beauftragt. Bei den letzten beiden Maßnahmen spielt aber auch der Streitwert eine Rolle.

Aber darum geht es hier nicht. Nach dem Eingangsposting zu urteilen geht es nicht um einen Verkehrsunfall sondern um eine vorsätzliche schwere Körperverletzung. Da spielt es keine Rolle wenn es daneben sogar einen frisch asphaltierten, fünf Meter breiten erste Sahne Radweg geben sollte und dieser nicht benutzt wurde. Dies berechtigt nicht mit einer Waffe (Auto) einen Anschlag auf die körperliche Unversehrtheit eines Mitbürgers auszuführen. Man könnte sogar noch soweit gehen, der Täter hat mit der Wahl seiner Waffe ( 1,5t und 100 PS) auch einen eventuellen Tod des Opfers billigend in Kauf genommen.
 
Gute Besserung! Ich wünsche dir auch viel Erfolg und gute Nerven für die folgende juristische Aufarbeitung, wie bereits von @Hylo geschrieben musst du dich darauf einstellen, dass der Unfallverursacher alle Hebel in Bewegung setzen wird, um aus der Sache rauszukommen, nachdem er schon vor Ort uneinsichtig war und nach deiner Schilderung bereits vor dem Aufprall etwas von "Radweg" geschrien hatte. Außerdem darf man nicht vergessen, wie skrupellos und schei§e Menschen sein können, gerade dann, wenn sie sich nach ihrer eigenen Weltanschauung "im Recht" wähnen.

Wie bereits geschrieben muss man zwei Paar Stiefel unterscheiden, das Strafverfahren einerseits und das Zivilverfahren andererseits.

Beim Strafverfahren dürfte es keine Rolle spielen, ob Radweg oder nicht, sondern es wird darauf ankommen, welcher konkrete Tatvorwurf angeklagt wird und ob man dem Fahrzeugführer jeweils diesbezüglich Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann. Da wird mitentscheidend sein, wie gut die Feststellungen der Polizei vor Ort waren und wie aussagekräftig die Darstellungen der Zeugen - einschließlich des Geschädigten @designRocker selbst - sind.

Beim Zivilverfahren auf Schadenersatz wird es um die Feststellung der Schadensersatzansprüche der beiden Beteiligten gehen, wobei hier der Schadensersatzanspruch einmal dem Grunde nach und dann der Höhe nach festzustellen ist. Beim ersteren geht es um die "Verteilung der Prozente", wobei eine 100% (Autofahrer)-0%(designRocker) Verteilung wohl höchstens nur dann denkbar wäre, wenn dem Fahrzeugführer eindeutig Vorsatz nachgewiesen wird. Ansonsten wird es hier für die Verteilung aber darauf ankommen, dass ein Radweg vorhanden war und ob dessen Benutzung zumutbar gewesen ist oder nicht. Die Frage der Zumutbarkeit ist aber im Allgemeinen für das Fortbewegungsmittel Fahrrad einzuschätzen, auf die persönliche Meinung des Betroffenen oder die Eignung für ein Rennrad kommt es nicht an.

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei unterschiedliche Sachen.
 
Liebe Facette,
du hast es verstanden, andere hier nicht.
Ich bin nämlich so einer, ich hatte zu 100% recht. Ich hatte Zeugen und mein Gegner hat sogar zugegeben, dass er die Situation falsch wahrgenommen hatte. Egal: 50% Teilschuld. Es war der Oberwitz für mich. Richter hatte keine Lust auf Radfahrer, war von Anbeginn zu merken.
Pech gehabt.
Fotos, Gutachter und so, das ist das Rechtsverständnis von einem Laien. So läuft das in der Realität nicht.
TE: such dir den bestmöglichen Anwalt. Solche Unfallverursacher wie oben dürften nicht mehr zugelassen werden. Hoffentlich bleiben alle Zeugen bei der Stange.
 
Hier wird so viel gefaselt😂
Der Typ hat ihn absichtlich ungefahren, dafür gibt es mehrere Zeugen. Alleine die Situation (direkt nach der roten Ampel von hinten umgefahren) ist sowas von eindeutig. Wenn die Gegenseite anfängt zu argumentieren "nicht gesehen" oder so wird der nie wieder ein Auto fahren (wird er vermutlich auch so nicht🤝). Er wird dafür (strafrechtlich) verurteilt werden. Wenn er dafür verurteilt wurde, dürfte die Geltendmachung des (zivilrechtlichen) Schadenersatzes ein Kinderspiel sein. Lirum larum Benutzungspflicht, völlig egal in diesem Fall. Gute Besserung an den TE!
 
gute besserung an den TE.
ich war schon mal vor gericht zeuge eines ähnlichen vorfalls (in AT jedoch) - das ging ganz eindeutig nicht so klar aus, wie sich das hier manche vorstellen, besonders in bezug auf lenkberechtigung war es ernüchternd. fingers crossed, dass das hier anders ausgeht.
 
Der Typ hat ihn absichtlich ungefahren, dafür gibt es mehrere Zeugen.
Aha, ein Außenstehender kann also in den Kopf eines anderen sehen und dessen Vorsatz bezeugen :rolleyes:

"Natürlich wollte ich den nicht umfahren, ich bin doch kein Monster! Ich wollte vorbeifahren und der Radfahrer zieht im letzten Moment plötzlich vor mein Auto!" - und nun?

Wo genau standen die Zeugen? Konnten die überhaupt die Fahrlinie sehen? Was genau haben sie gesehen? Was haben sie gehört? Ist der Fahrradfahrer vielleicht doch nicht ganz gerade am Rand gefahren? Hat er evtl. vorher provoziert? Hat er sich umgesehen und ist quasi selber absichtlich vor das Auto gefahren?

Menschliche Beobachtung ist sehr unzuverlässig, die Erinnerung sowieso. Ein bissiger Anwalt zerlegt sowas ohne Probleme. Wenn Restzweifel verbleiben - Freispruch.

Selbst wenn dem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen wird, bekommt er eine Sperrfrist und kann die Wiedererteilung beantragen. Je nachdem, was strafrechtlich festgestellt worden ist, wird ihm die Fahrerlaubnis "einfach so" erteilt, im äußersten Fall müsste er zur MPU.
 
Das ist nicht der erste Unfall, der hier in epischer Breite "erörtert" wird.

Ausnahmslos alle dieser Fäden sind spätestens ab #20 völlig aus dem Ruder gelaufen, weil diverse Hobbyjuristen anekdotische Erlebnisse zum Besten gegeben haben.

Das alles hilft unserem Forumskollegen nicht die Bohne!

Insofern sollte der eine oder andere mal sinnieren, ob ein "gute Besserung und viel Glück" nicht der bessere Post wäre.
Ich muss da immer an Dieter Nuhr denken: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal.......!
 
Jetzt nur kurz, muss jetzt gleich zum Arzt.
RSV inkl. Verkehrsrecht und Haftpflicht sind vorhanden.
Laut Polizei ist alles gesichert und wie bereits geschrieben war er auch vor der Polizei sehr uneinsichtig.
Führerschein wurde entzogen.
Mehr kann ich leider nicht sagen.

Vielen Dank
Rechtsschutzversicherung und Unfallversicherung sind informiert.
Termin beim Anwalt sind wir gerade dabei.
Genau dieses Prozedere hab ich vor knapp zwei Jahren durchgemacht.
Man hat zwar nicht versucht mich zu überfahren, mir wurde die Vorfahrt genommen.
Einschlag mit 50km/h in den vorderen linken Kotflügel eines Sprinters.
Schuldfrage war schnell geklärt und durch die Polizei auch dokumentiert.
Eine Woche Krankenhaus, weil zwei tiefe Schnittwunden am rechten Bein, welche operativ versorgt werden mussten. Zwei Monate Krücken und Physio.
Aber zum Glück keine Brüche oder innere Verletzungen.
Anwältin konsultiert wegen Schmerzensgeld etc.
Gerichtsverfahren gab es keins. Gegnerische Versicherung hat Klamotten etc anstandslos ersetzt.
Schmerzensgeld gab es zu meiner Überraschung mehr als erhofft, aber die Narben erinnern mich noch täglich daran.
Aber ich lebe noch und habe keine Folgeschäden und Rennrad fahren macht immer noch Spaß 🤩
 
So kurzes Update und nochmal Danke für eure rege Beteiligung, aber seid bitte lieb zueinander ;-)
Der Anwalt (auf Empfehlung von mehreren Bekannten) ist gefunden, Termin nächsten Mittwoch (ist noch im Urlaub). Kostenübernahme von der RSV ist bestätigt.
AU habe ich und war gerade beim Orthopäden, welcher auch noch mal alles dokumentiert hat und mich morgen ins MRT steckt.
Private Unfallversicherung hat auch schon den ersten Bericht vom Krankenhaus.

Heute geht es mir körperlich sehr viel schlechter als gestern, mal schauen wie es weiter geht.
Auch die Psyche meldet sich heute, könnte heulen, dass der Penner mir den kleinen verbleibenden Rest der Saison genommen hat und ich erstmal auf die Rolle muss. Ich hatte noch soviel vor...
Auch das mein Rad Schrott ist, schmerzt!

Hat jemand eine Ahnung wie es damit weiter geht? Geht das zum Gutachter? Von mir beauftragt, oder der Gegenseite? Macht das überhaupt Sinn bei Carbon, auch die Laufräder (Carbon) sind defekt an eine Reparatur zu denken?
 
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