designRocker
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Ja, ist vorhanden.Rechtsschutzversicherung vorhanden?
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Ja, ist vorhanden.Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Ich weiss, rechne ja auch damit, deshalb will ich auch einen guten Anwalt.ist sicher nicht die Antwort, die du hören willst, aber die gegnerische Seite wird dir wegen des Radweges einen reindrücken wollen.
Was du denkst ("ist nicht fahrbar") ist "deine" Meinung.
Ganz klar ist dagegen die einzig richtig, wahre und (vorläufig) unantastbare: Es gab einen Radweg. Ist der ausgeschildert, gilt nur und ausschließlich nur: Radwegbenutzungspflicht.
Du wirst vermutlich sagen: Deshalb darf der mich dennoch nicht über den Haufen fahren (und hast recht), aber vor Gericht ist ja alles in Gottes Hand. Es reicht (eigene Erfahrung) ein Radfahrerhasser als Richter.
Da wünsche ich dir viel Erfolg und einen wirklich guten Anwalt.
P.S: Mir ist immer, grundsätzlich klar: Gibt es einen Radweg, den ich nicht benutze (mache ich meistens so), dann wird die Gegenseite mir 50% Teilschuld versuchen unterzujubeln (und sei es noch so absurd)
Jetzt nur kurz, muss jetzt gleich zum Arzt.Eine Dashcam hattest du wahrscheinlich nicht, oder? Man kann einfach nicht mehr in der Öffentlichkeit ohne unterwegs sein. Mit Dashcam hättest du eindeutige Beweise, so bist du auf die vergesslichen, voreingenommenen Zeugen angewiesen.
Ist das mit den Zeugenaussagen gesichert? Es kommt darauf an dem Unfallgegner den Vorsatz zu beweisen, das wird nicht leicht. Wenn der nicht so blöd war und sich schon bei der Polizei entsprechend geäußert hatte, dann wird der jetzt natürlich alles abstreiten und beispielsweise behaupten, du wärst ihm vors Auto gefahren. Das darf der: er darf im Strafverfahren ungestraft lügen, dass sich die Balken biegen.
Drei Anzeigen wird die Polizei nicht geschrieben haben, sondern eine mit drei Tatvorwürfen.
Wahrscheinlich wird es auch entsprechende zivilrechtliche Ansprüche an dich geben. Daher wäre eine private Haftpflicht zu haben wichtiger als eine RSV. RSV müsste sowieso auch Straßenverkehr abdecken, damit die überhaupt zum Tragen kommt.
Den Fall deiner privaten HP zu melden, kann nicht schaden.
Deine private Haftpflicht würde dann in dem Zivilverfahren die Ansprüche abwehren und einen eigenen Anwalt beauftragen, da sie selbst Beklagte wäre.
Deine eigenen zivilrechtlichen Ansprüche sind leider überschaubar, wenn gesetzlich krankenversichert und angestellt.
Es geht 'nur' um die Kleidung, das Rad, Schmerzensgeld und eventuell Verdienstausfall. Bei den ersten beiden musst du dir einen Abzug 'neu für alt' gefallen lassen, wenn es nicht die allererste Fahrt mit gerade gekauften Teilen war. Viel mehr als ein sehr niedriger vierstelliger Betrag wird da nicht herumkommen und du wirst wahrscheinlich drauflegen müssen, um das alles auszutauschen. Schmerzensgeld in Deutschland ist eine Lachnummer, gerade bei den von dir geschilderten Verletzungen. Mehr als ein paar hundert Euro wird das auch nicht. Ich habe mal DM 500,-- für einen Hundebiss mit offener Wunde erhalten und DM 25,-- für die gebrauchte Hose. Wenn angestellt, dann auch kein Verdienstausfall. Allerhöchstens könnte dein Arbeitgeber Ansprüche geltend machen. Darauf wird der keine Lust haben. Anders wäre es natürlich, wenn du beipielsweise gerade Probezeit hast und deswegen den Job verlierst oder einen gebuchten Urlaub nicht antreten kannst.
Behandlungskosten macht die KV und holt sich das vom Unfallgegner, wenn der feststeht. Die holen sich das von der PKW-HP und die wiederum von dem Fahrer, wenn denn der Vorsatz feststeht. Das wäre wenigstens etwas Genugtuung, nur bekommt man davon nichts mit.
Die Gerichte werden auf jeden Fall gut zu tun haben.
Vielen Dank@designRocker Bin auch schockiert:
---Hier summierte Tipps wie oben teilweise schon angegeben---
zu regulieren ist, am besten, mittels Anwalt:
A: Strafrecht (wird von der Polizei an die Staatsanwaltschaft gestellt)
fahrlässige Körperverletzung
guckst Du:
https://www.kanzleiwehner.de/blog/strafe-anzeige-fahrlaessige-koerperverletzung-verkehrsunfall/
B: Zivilrecht
1. materielle Schäden
2. Verdienstausfall auch Erwerbschaden genannt
3. Haushaltsführungsschaden
4. Schmerzensgeld
5. sonstige Ausgaben (wird meistens pauschal reguliert)
6. Rentenverlust
7. Progressionsvorbehalt und Steuererklärung können zusätzlich zu Verlusten durch einen Unfall führen!
Gutes Gelingen und hoffentlich geht das mit dem Radweg gut aus. Anwälte wissen aber wie das am Besten ausgeschlossen oder geregelt wird! Gute Besserung!
kannst auch hier #26 nochmal reinschauen:
Hier mal der Ablauf:
1.Polizei und Schuldfrage klären ggf.Bilder vom Unfallort+Zeugen
2.Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
2a.Arztbesuch, Krankschreibung, Arbeitgeber
2b.Meldung bei Unfallversicherung falls vorhanden (KH-Tagegeld, Zuzahlungen, Invalidität o.ä.)
3.Anwalt prüft ob Rechtschutz vorliegt und stellt ggf. auch den Antrag an die Rechtschutzversicherung
4.Gutachten Fahrrad
5.Materielle Schäden + Schmerzensgeld + sonstiges geltend machen.
Aufschlüsselung materieller Schäden:
- am Fahrrad selbst lt.Gutachten
- Helm, Handschuhe, Trikot, Hose, Schuhe, Brille ggf.Rucksack...
[viele richtige Aussagen]
Den Fall deiner privaten HP zu melden, kann nicht schaden.
[viele richtige Aussagen]
Sehr gut, vielleicht kann Dir Deine Rechtsschutzversicherung einen fähigen Anwalt in Deiner Nähe empfehlen.Ja, ist vorhanden.
Die Benutzungspflicht lässt sich auch sonst fast immer anzweifeln.Ist meines Wissens nach so, dass das Zusatzschild 'Radwegschäden' von der Benutzungspflicht entbindet.
mei, wenn du meinst. Zweifel kannst du haben, an Gott, dem Papst, der Religion oder an deiner Leistungsfähigkeit. Aber ein Jurist sagt nur: Radweg ja/nein. Blaues Schild ja/nein. Wenn ja: Pflicht. Dass der nicht benutzbar war, das muss man dann nachweisen. Fotos und "ich meine" reichen sicher nicht.Die Benutzungspflicht lässt sich auch sonst fast immer anzweifeln.
Doch, Fotos reichen zur Not aus oder es gibt eine Ortsbegehung oder ein Gutachter wird beauftragt. Bei den letzten beiden Maßnahmen spielt aber auch der Streitwert eine Rolle.mei, wenn du meinst. Zweifel kannst du haben, an Gott, dem Papst, der Religion oder an deiner Leistungsfähigkeit. Aber ein Jurist sagt nur: Radweg ja/nein. Blaues Schild ja/nein. Wenn ja: Pflicht. Dass der nicht benutzbar war, das muss man dann nachweisen. Fotos und "ich meine" reichen sicher nicht.
Ich glaube, solche Beiträge helfen auch gar nicht, führen weg vom Thema. Ich hätte es man besser nicht geschrieben. Wollte lediglich wie im Fall über mjir darauf verweisen, dass die Gegenseite "immer" versucht, davonzukommen und der RA dabei hilft. Jeder Strohhalm wird genutzt. Und was der Unfallverursacher ganz oben gemacht und wie er sich anschließend verhalten hat, wird sicher dazu führen, dass er nichts zugeben wird. Und für den Fall braucht man einen top Anwalt.
Mehr wollte ich nicht sagen. Ich bin alles losgeworden. Gute Besserung und gutes Gelingen
Aha, ein Außenstehender kann also in den Kopf eines anderen sehen und dessen Vorsatz bezeugenDer Typ hat ihn absichtlich ungefahren, dafür gibt es mehrere Zeugen.
Genau dieses Prozedere hab ich vor knapp zwei Jahren durchgemacht.Jetzt nur kurz, muss jetzt gleich zum Arzt.
RSV inkl. Verkehrsrecht und Haftpflicht sind vorhanden.
Laut Polizei ist alles gesichert und wie bereits geschrieben war er auch vor der Polizei sehr uneinsichtig.
Führerschein wurde entzogen.
Mehr kann ich leider nicht sagen.
Vielen Dank
Rechtsschutzversicherung und Unfallversicherung sind informiert.
Termin beim Anwalt sind wir gerade dabei.