schmadde
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AW: Berliner Feierabendrunde
Hab ich gestern auch schonmal gelesen. Da haben sich wohl die zwei richtigen gefunden...
Hab ich gestern auch schonmal gelesen. Da haben sich wohl die zwei richtigen gefunden...
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Vielleicht hatte der Angriff auch mit dem Sicherheitsabstand zu tun?
Ich hatt twobeers dahingehend verstanden, dass er sich auf das Zitat des BVG-Sprechers bezog: Der hatte nur steigende Aggressivität und die Hitze als Ursachen für den Vorfall ausgemacht, den "Fahrfehler" der Busfahrerin aber elegant unterschlagen. Als BVG-Sprecher ist das natürlich sein Job, aber ein guter Artikel hätte so ein Statement nicht unkommentiert als Abschluss gewählt.Na ja, und wenn? Was willst Du uns sagen?
Allerdings würde mich wirklich interessieren, ob die Busfahrerin jetzt ihrerseits mit Verfolgung rechnen müsste: offenbar hat sie ja tatsächlich zu knapp überholt und Zeugen dafür müssten in einem Bus ja ausreichend zu finden sein. Wenn man einem Radfahrer seinen Überlebensraum nicht zugesteht müsste das ja sowas wie Nötigung sein, mithin eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft bei Bekanntwerden verfolgt werden muss. Soweit mein juristisches Laienwissen. Ist das so?
Ich dachte, das würde dem gesetzlichen Rahmen genügen. Hier die von mir benutzte Quelle: http://www.pnn.de/brandenburg/index...tagesspiegel.de/archiv/04.06.2008/4070101.pnn
Nein, urheberrechtlich zulässig sind nur kurze Zitate oder die indirekte Wiedergabe ("Wie die PNN berichteten..."), größere Blockoperationen nicht.
Und tatsächlich bezog sich die formulierte Frage auf die Aussage des BVG-Sprechers.
Ach so, dass hatte ich so nicht durchschaut. Ich finde auch: Das Zitat trifft's durchaus, auch wenn die Busfahrerin offenbar zu knapp überholt hat. Umgekehrt trifft's allerdings auch die eigenen Leute, die zuweilen auch ausgesprochen aggressiv auf Radler reagieren und das zuweilen sogar bei Einhaltung aller Verkehrsregeln...
Hier wäre § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. b) StGB einschlägig (grob verkehrswidrig und rücksichtslos beim Überholvorgang falsch fahren). Das "falsch fahren" ergibt sich dann aus § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO ("ausreichender Seitenabstand (...) insbesondere zu Radfahrern").
Damit bliebe dann noch eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO, aber bei OWis gibt es kein Legalitätsprinzip, d.h. die OWi-Behörde muss nicht zwingend einschreiten (§ 47 OWiG).
Ohne weitere Anhaltspunkte für grob verkehrswidrig und rücksichtslos und entsprechendes Bewusstsein wird das nichts. Sonst ist jede Verkehrsregelverletzung eine Straßenverkehrsgefährdung, wenn's eng wird. Das geht zu weit.
naechste feierabendrunde:
donnerstag, 05/06/2008 1700h Pankow Kaufland
bis dahin
Na ja, und wenn? Was willst Du uns sagen? Prügel sind in Ordnung, wenn's nur einen vernünftigen Grund gibt? Findest Du, die Zeitung hätte noch schreiben sollen: Fahrradfahrer zu knapp zu überholen, ist böse, gemein und genau so verboten wie Prügel?
(Nur am Rande: Hier komplette Texte reinzukopieren, ist dem Verfasser & der Zeitung, die's bezahlt hat, gegenüber nicht nett und davon abgesehen auch verboten.
Der Original-Link: http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2543600
tut's doch auch und bring der Zeitung Besucher und Werbeeinnahmen, die sie mit Veröffentlichung interessanter Inhalte auch verdient hat.)
Hi,
folgende Route fahren wir am Sonntag.
Treff: 9 Uhr Malchow
Zum Anfang fahren wir mit der Nordgruppe und dann allein weiter.
Vielleicht kann mal jemand draufschauen, ob die Strecke so fahrbar wäre.
Hi, steht eigentlich alles da.
Genauer Treffpunkt:Berlin-Malchow, Am Fleischer
Lieber etwas früher dasein, da wir pünktlich 9 Uhr losrollern.