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Berliner Feierabendrunde

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AW: Berliner Feierabendrunde

Hab ich gestern auch schonmal gelesen. Da haben sich wohl die zwei richtigen gefunden...
 
AW: Berliner Feierabendrunde

Vielleicht hatte der Angriff auch mit dem Sicherheitsabstand zu tun?

Na ja, und wenn? Was willst Du uns sagen? Prügel sind in Ordnung, wenn's nur einen vernünftigen Grund gibt? Findest Du, die Zeitung hätte noch schreiben sollen: Fahrradfahrer zu knapp zu überholen, ist böse, gemein und genau so verboten wie Prügel?

(Nur am Rande: Hier komplette Texte reinzukopieren, ist dem Verfasser & der Zeitung, die's bezahlt hat, gegenüber nicht nett und davon abgesehen auch verboten.
Der Original-Link: http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2543600
tut's doch auch und bring der Zeitung Besucher und Werbeeinnahmen, die sie mit Veröffentlichung interessanter Inhalte auch verdient hat.)
 
AW: Berliner Feierabendrunde

Na ja, und wenn? Was willst Du uns sagen?
Ich hatt twobeers dahingehend verstanden, dass er sich auf das Zitat des BVG-Sprechers bezog: Der hatte nur steigende Aggressivität und die Hitze als Ursachen für den Vorfall ausgemacht, den "Fahrfehler" der Busfahrerin aber elegant unterschlagen. Als BVG-Sprecher ist das natürlich sein Job, aber ein guter Artikel hätte so ein Statement nicht unkommentiert als Abschluss gewählt.
 
AW: Berliner Feierabendrunde

@Vortrieb: ich hatte es nicht aus dem Tagesspiegel sondern aus den PNN (Potsdamer Neueste Nachrichten), was ich oben auch geschrieben habe. Ich dachte, das würde dem gesetzlichen Rahmen genügen. Hier die von mir benutzte Quelle: http://www.pnn.de/brandenburg/index...tagesspiegel.de/archiv/04.06.2008/4070101.pnn

Und tatsächlich bezog sich die formulierte Frage auf die Aussage des BVG-Sprechers - wie Grege richtig vermutete. In keinster Weise möchte ich zu Gewalt aufrufen oder sie gutheißen. Nein, ich verurteile das Verhalten des Gewalttäters sogar.

Twobeers
 
AW: Berliner Feierabendrunde

Ich sehe es wie vortrieb, ein tätlicher Angriff ist nicht in Ordnung. Allenfalls müsste man noch berücksichtigen, dass jemand, der mit einer 10 Tonnen-Waffe grade noch bedroht wurde evtl. so voll Adrenalin ist, dass er Dinge getan hat, die er hinterher bereut. Aber das ist Spekulation, ich weiss ja nicht, was da wirklich passiert ist.

Allerdings würde mich wirklich interessieren, ob die Busfahrerin jetzt ihrerseits mit Verfolgung rechnen müsste: offenbar hat sie ja tatsächlich zu knapp überholt und Zeugen dafür müssten in einem Bus ja ausreichend zu finden sein. Wenn man einem Radfahrer seinen Überlebensraum nicht zugesteht müsste das ja sowas wie Nötigung sein, mithin eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft bei Bekanntwerden verfolgt werden muss. Soweit mein juristisches Laienwissen. Ist das so?
 
AW: Berliner Feierabendrunde

Allerdings würde mich wirklich interessieren, ob die Busfahrerin jetzt ihrerseits mit Verfolgung rechnen müsste: offenbar hat sie ja tatsächlich zu knapp überholt und Zeugen dafür müssten in einem Bus ja ausreichend zu finden sein. Wenn man einem Radfahrer seinen Überlebensraum nicht zugesteht müsste das ja sowas wie Nötigung sein, mithin eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft bei Bekanntwerden verfolgt werden muss. Soweit mein juristisches Laienwissen. Ist das so?

Lang ist's her... Das Legalitätsprinzip, also die Pflicht der Staatsanwaltschaft, bei Vorliegen eines Anfangsverdachts zu ermitteln, gilt grds. bei Straftaten (Ausnahmen wie Antragsdelikte lasse ich hier mal weg). Hier wäre § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. b) StGB einschlägig (grob verkehrswidrig und rücksichtslos beim Überholvorgang falsch fahren). Das "falsch fahren" ergibt sich dann aus § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO ("ausreichender Seitenabstand (...) insbesondere zu Radfahrern").

Problematisch ist, dass es keine klare Definition von "ausreichendem Seitenabstand" gibt. Die Rechtsprechung sagt hier 1,5 bis 2 m, behandelt aber idR Fälle, in denen letztlich auch ein Unfall passiert ist (Motto: Wenn was passiert, war der Abstand wohl nicht mehr ausreichend). Und dann müsste das ganze auch noch grob verkehrswidrig und rücksichtslos geschehen sein - auch so schwammige Begriffe. Allein aufgrund des Artikels (der Radfahrer wird ja wohl kaum Anzeige erstatten) wird daher wohl kein Staatsanwalt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit sehen, dies der Busfahrerin alles nachzuweisen.

Damit bliebe dann noch eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO, aber bei OWis gibt es kein Legalitätsprinzip, d.h. die OWi-Behörde muss nicht zwingend einschreiten (§ 47 OWiG).
 
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Ich dachte, das würde dem gesetzlichen Rahmen genügen. Hier die von mir benutzte Quelle: http://www.pnn.de/brandenburg/index...tagesspiegel.de/archiv/04.06.2008/4070101.pnn
Nein, urheberrechtlich zulässig sind nur kurze Zitate oder die indirekte Wiedergabe ("Wie die PNN berichteten..."), größere Blockoperationen nicht.
Und tatsächlich bezog sich die formulierte Frage auf die Aussage des BVG-Sprechers.

Ach so, dass hatte ich so nicht durchschaut. Ich finde auch: Das Zitat trifft's durchaus, auch wenn die Busfahrerin offenbar zu knapp überholt hat. Umgekehrt trifft's allerdings auch die eigenen Leute, die zuweilen auch ausgesprochen aggressiv auf Radler reagieren und das zuweilen sogar bei Einhaltung aller Verkehrsregeln...
 
AW: Berliner Feierabendrunde

Hier wäre § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. b) StGB einschlägig (grob verkehrswidrig und rücksichtslos beim Überholvorgang falsch fahren). Das "falsch fahren" ergibt sich dann aus § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO ("ausreichender Seitenabstand (...) insbesondere zu Radfahrern").

Ohne weitere Anhaltspunkte für grob verkehrswidrig und rücksichtslos und entsprechendes Bewusstsein wird das nichts. Sonst ist jede Verkehrsregelverletzung eine Straßenverkehrsgefährdung, wenn's eng wird. Das geht zu weit.

Damit bliebe dann noch eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO, aber bei OWis gibt es kein Legalitätsprinzip, d.h. die OWi-Behörde muss nicht zwingend einschreiten (§ 47 OWiG).

Ja. Wenn nicht noch mehr war, als in der Zeitung stand, ist das ein Fall für eine Verwarnung oder ein Bußgeld, wenn sich denn ein Beamter daran setzt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Am Rande: Ich glaube nicht, dass BusfahrerInnen öfter mit böser Absicht oder zumindest grob leichtsinnig zu knapp überholen. Wenn tatsächlich was passiert, geht's dem Busfahrer an die Existenz. Es ist dann ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung fällig und damit im Falle einer Verurteilung der Führerschein mit hoher Wahrscheinlichkeit weg. Busfahren macht wenig Spaß und bei Hitze noch weniger und wenn die Leitstelle drängelt, weil ohnehin schon Verspätung anliegt, finde ich die Neigung, den zur Verfügung stehenden Platz fürs Überholen zu optimistisch beurteilen, verständlich. Darf nicht sein, passiert aber. Der einzige, der nie Fehler macht, bin ich :)
 
AW: Berliner Feierabendrunde

Ohne weitere Anhaltspunkte für grob verkehrswidrig und rücksichtslos und entsprechendes Bewusstsein wird das nichts. Sonst ist jede Verkehrsregelverletzung eine Straßenverkehrsgefährdung, wenn's eng wird. Das geht zu weit.

Genau, und auch wenn das Verhalten grob verkehrswidrig und rücksichtslos war, müsste hierdurch eine Gefahr für Leib und Leben oder Sachen von bedeutendem Wert entstanden sein - hatte ich eingangs ganz vergessen zu erwähnen. Auch diese Schwelle wird man nicht leicht nehmen, gefordert ist eine konkrete Gefährdung, also der "Beinaheunfall".

Und um noch die Frage nach der Nötigung zu beantworten: Eine Nötigung erfordert, dass jemand durch Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung genötigt wird, wobei das eingesetzte Mittel im Verhältnis zum Nötigungszweck verwerflich ist. Das könnte allenfalls der Fall sein, wenn jemand "verkehrserzieherisch" überholt, d.h. einen Radfahrer bewusst abdrängt, um ihn auf den (vorhandenen oder imaginierten) Radweg zu verweisen oder eine Einerreihe zu erzwingen. Hier bedarf es auch des Vorsatzes - "aus versehen" kann man niemanden nötigen.
 
AW: Berliner Feierabendrunde

naechste feierabendrunde:

donnerstag, 05/06/2008 1700h Pankow Kaufland

bis dahin


muss ich leider absagen, wg anderweitiger verpflichtungen, dafuer aber morgen [donnerstag] frueh um 0700h ein paar runden havelchaussee/moorlake mit intervallen

jemand lust :-))

dann bitte melden zwecks treffpunkt!

schoenen abend
 
AW: Berliner Feierabendrunde

fahre morgen mit Stefan 9:20h ab Auerbacher
 
AW: Berliner Feierabendrunde

Na ja, und wenn? Was willst Du uns sagen? Prügel sind in Ordnung, wenn's nur einen vernünftigen Grund gibt? Findest Du, die Zeitung hätte noch schreiben sollen: Fahrradfahrer zu knapp zu überholen, ist böse, gemein und genau so verboten wie Prügel?

(Nur am Rande: Hier komplette Texte reinzukopieren, ist dem Verfasser & der Zeitung, die's bezahlt hat, gegenüber nicht nett und davon abgesehen auch verboten.
Der Original-Link: http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2543600
tut's doch auch und bring der Zeitung Besucher und Werbeeinnahmen, die sie mit Veröffentlichung interessanter Inhalte auch verdient hat.)

Bei allem Adrenalin: welcher Mensch schlägt denn einer Busfahrerin ins Gesicht? Anbrüllen ist wirklich o.k., Hauen nicht.

Klar ist zwar:
- daß bei der BVG einzelne Fahrer mit unzureichenden sozialen Eigenschaften unterwegs sind
- Radfahrer von BVG-Fahrern z.T. vorsätzlich "beharkt" werden; leider werden wir da als "Gegner" alle in einen Topf (Radfahrer) geworfen,
doofe und ordentliche ..


Ich habe mich nach ar***igem Fahrverhalten eines Gelben mir gegenüber als KFZ-Fahrer mit Datum, Zeit und Sachverhalt mal bei der BVG gemeldet, bevor ich anzeige. Das wurde erstaunlicherweise erst genommen.
Neuen Fahrer fehlt z.T. das Gefühl für die Wuchtbrumme,ist ja kein Corsa..

ahoi, campi
 
AW: Berliner Feierabendrunde

Hi,
folgende Route fahren wir am Sonntag.
Treff: 9 Uhr Malchow
Zum Anfang fahren wir mit der Nordgruppe und dann allein weiter.
Vielleicht kann mal jemand draufschauen, ob die Strecke so fahrbar wäre.
 
AW: Berliner Feierabendrunde

Hätte auch Interesse am Sonntag mitzufahren...aber um 9:00 Uhr??? Ne Stunde später wäre mir lieber. mfg
 
AW: Berliner Feierabendrunde

Na wo und wann gehts denn los? Wie weit solls denn gehen???
 
AW: Berliner Feierabendrunde

Hi,
folgende Route fahren wir am Sonntag.
Treff: 9 Uhr Malchow
Zum Anfang fahren wir mit der Nordgruppe und dann allein weiter.
Vielleicht kann mal jemand draufschauen, ob die Strecke so fahrbar wäre.

Hi, steht eigentlich alles da.
Genauer Treffpunkt:Berlin-Malchow, Am Fleischer
Lieber etwas früher dasein, da wir pünktlich 9 Uhr losrollern.
 
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