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Bildrechte

gaijin

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Moin.

Kennt sich jemand mit dem Thema Rechte an Bildern aus und kann dazu Näheres erläutern?

Darf ich fotografieren und die Bilder auf meine Homepage setzen auch wenn dort Menschen eventuell drauf erkannt werden können?

Wie sieht das mit Prominenten aus? Also Sportler die auf Fotos zu erkennen sind.

Wäre toll wenn mir jemand da weiterhelfen könnte.
 

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Re: Bildrechte
AW: Bildrechte

Da war ich dann auch schon gelandet.

Also ich möchte mal zusammenfassen und bitte um Komentare.

- Ein Foto, das ich während einer öffentlichen Veranstaltung von einem Sportler gemacht habe, darf ich veröffentlichen (auf meine Homepage setzen).
- Eine Privatperson die auf einem solchen Foto abgebildet ist (eventuell sogar erkennbar) könnte gegen die Veröffentlichung vorgehen. Allerdings befindet sich diese Person in öffentlichem Raum (und damit sollte das erlaubt sein)
 
Wenn diese Person nur Beiwerk des Motivs darstellt, darf es genutzt werden.
Bei Fotos, bei denen die Person Hauptmotiv ist, auf jeden Fall schriftliche Zustimmung geben lassen.
Ich betreibe hier selbst ein kleines FotoStudio und musste mich daher auch schon recht intensiv mit dem Thema auseinandersetzen.
 
AW: Bildrechte

wie machen es dann die ganzen paparazzi´s wenn sie promis fotografieren? da wird ja auch nicht um erlaubnis gefragt. die bilder landen ja auch in sämtlichen zeitschriften und im netz.
 
AW: Bildrechte

Es muss ein öffentliches Interesse an einer Person bestehen. Promis müssen sich oft - nicht immer! - Paparazzibilder gefallen lassen, weil eben diese Interesse besteht. Private völlig unbekannte Personen stehen dagegen per se erst mal nicht im öffentlichen Interesse. Wie DraCom sagt - erscheinen dürfen sie nur als "Beiwerk", keinesfalls als Motiv eines Fotos. Ein Foto vom Eiffelturm mit Menschenmassen davor = ok. Ein Foto irgendeiner Person als Portrait vor dem Eiffelturm = nicht ok. Problem bei der ganzen Sache: jeder Richter wird für sich selbst entscheiden, was öffentliches Interesse ist und was nicht. Gleiches gilt für die Frage, ob es sich um "Beiwerk" eines Fotos handelt oder um einen bildbestimmenden Inhalt. Im Zweifelsfall lieber nicht veröffentlichen, wenn es sich nicht gerade um Menschenmassen handelt... Schrecklich kompliziert das Ganze...
 
AW: Bildrechte

Eigene Photographien solltest Du ebenfalls in die Überlegung des Bildrechteschutzes einbeziehen und sie durch ein Wasserzeichen vor Mißbrauch schützen, wenn Du zumindest verhindern willst, daß ihre Zweckentfremdung im Internet unentdeckt bleibt. Wichtig ist es, das Wasserzeichen deutlich in der Bildmitte zu plazieren, es dabei aber so groß zu halten, daß ein möglichst großer Teil der Bildfläche geschützt wird. Das Wasserzeichen sollte nach einer Verkleinerung des Bildes noch deutlich sichtbar sein.

Ein Beispiel für eine solche Zweckentfremdung ist ebay, auf dessen Seite ich vor einigen Monaten eines meiner auf Rennrad-news.de eingestellten Bilder zur Anpreisung eines Verkaufsartikels mit den Worten „sieht so aus wie auf diesem Bild“ wiederfand. Auf meinen Anruf hin wollte ebay mir die Personalien des Verkäufers nicht herausgeben, sondern löschte stattdessen dessen Angebot, was typisch für ebay ist: so werden auch betrügerische Verkäufer geschützt.

Hier zwei Beispiele meiner, durch Wasserzeichen geschützten Bilder:

SandyHoldsworthAllez2.jpg


img_0885.jpg
 
AW: Bildrechte

Kleine Ergänzung noch: Soweit bei Veranstaltungen das Fotografieren verboten ist, ist das verbindlich. Wenn Du trotzdem fotografierst, kannst Du rausfliegen. Allerdings: Veröffentlichen darfst Du die dabei entstandenen Fotos meist trotzdem noch.

Zulässig ist auch, wenn Personen nur als "Beiwerk" im Bild erscheinen. Wo genau die Grenze ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Übersichtsbilder vom Cyclassics-Start werden in der Regel kein Problem sein :)
 
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Vielen Dank schon mal an alle Beteiligten!

Vor allem der Hinweis, das Zuschauer als Beiwerk nicht relevant sind, ist schon sehr beruhigend.
 
AW: Bildrechte

- Eine Privatperson die auf einem solchen Foto abgebildet ist (eventuell sogar erkennbar) könnte gegen die Veröffentlichung vorgehen. Allerdings befindet sich diese Person in öffentlichem Raum (und damit sollte das erlaubt sein)

Insgesamt sehr schwierig allgemein zu beantworten....hier muss jedes mal der Einzelfall geprüft werden. Relevant ist das folgende:

Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss davon ausgehen, daß diese Veranstaltung fotografiert wird und die Teilnehmer gleich mit. Dabei wird der im Gesetz verwendete Begriff der „Versammlungen und Aufzüge“ recht weit verstanden. Es entfallen auf diesen Begriff Menschenansammlungen, deren Teilnehmer den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun.

Ausgeschlossen sind solche Sachen, wie gemeinsam in der U-Bahn zum Bahnhof fahren etc. ...

Wie oben beschrieben, alles Einzelfälle...am Besten immer einen gemeinsamen Konsens finden und ggf. Einzelbilder nach dem Wunsch des Betroffenen löschen.
 
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Schön wäre, wenn einer das mal nicht akzeptiert, sondern die Daten herausklagt. Ich sehe ein: Das ist viel Arbeit und zwar ehrenvoll & hilfreich für andere Betroffene, aber nicht wirklich lohnend....

Richtig, ebay auf Herausgabe der Personalien des Verkäufers zu verklagen hätte sich in diesem Fall über die Vertretung des Prinzips hinaus wirklich nicht gelohnt, anders wäre es bei einer Auktion von Diebesgut gewesen. In meinem, einfacher liegenden Falle hatte ich mir jedoch anders helfen können. Darauf spekulierend, daß der Verkäufer auch nach der Beendigung der Auktion durch ebay weiterhin an einem Geschäft interessiert sein würde, kontaktierte ich ihn unter seinem Mitgliednamen (was glücklicherweise immer auch außerhalb einer Auktion noch möglich ist) und kam so in die Kenntnis seiner Identität. Mein Bruder, der in Juristereien bewandert und handlungsberechtigt ist, hat ihm dann einen Brief geschrieben, mit Bildschirmfotos der Auktionseite zum Beweis beiliegend. Ich wollte dies hier eigentlich nicht schreiben, da ich wegen der Wasserzeichen, die ich seitdem automatisiert in alle meine Bilder setze, schon in PMs angefeindet worden bin und nicht den Eindruck erwecken will, ich hätte Spaß daran, zu provozieren oder wollte gar mit dem Gehabe eines „Forums-Nazis” auftreten.
 
AW: Bildrechte

Du hast mein vollstes Verständnis dafür. Wer fremde Fotos nutzt, soll für deren Nutzung auch zahlen. Wenn man dabei die üblichen Bildhonorare ansetzt (und das wird vor Gericht normalerweise getan), klingelt die Kasse in nicht unbeträchtlichem Maße.
Ich nehme mir ja auch nicht das nächste Fahrrad, um zu zeigen, wie mein neues ausschaut...
 
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