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Bremsbeläge immer wieder zerstört…

Hat die Werkstatt denn überhaupt einen Planfräser für die Auflageflächen am Rahmen?
Wenn nicht, verdienen die den Namen 'Werkstatt' nicht. Die können noch so viel ausrichten, parallel wird das alles nur, wenn die Auflägeflächen genau ausgerichtet sind. Ab Werk macht das m. W. keine Firma.
Shimano hat ja extra aufwändig den Freigang der Kolben erhöht ('Servowave'), damit es nicht so knapp darauf ankommt. Dann ist das natürlich schneller - aber schief - montiert.
Die Qualität der Shimano Komponenten dürfte sich allgemein auf dem Niveau der Hollow-Tech Kurbeln bewegen. Kompositbeläge sind m. E. nur verbaut, weil die einfach billig sind. Sinterbeläge - und SRAM Bremsen - lachen über so eine 'Belastung'. IMG_20231209_084413_088.jpg
 
Also in der Tat habe ich nur angeguckt, ob das Rad frei durchläuft, das hat es getan. Da das Rad mehr in der Werkstatt war als bei mir zu Hause, habe ich mich nicht noch mal damit auseinandergesetzt.

Würde ich alles machen, wenn das Rad nicht knapp 4000 € gekostet hätte und nicht erst ein paar Monate alt ist.

Nicht, desto trotz kann man die neue Antwort von Rose erst gar nicht verstehen:

Letztlich ist es so – wir haben dir bereits einmal kpl. neue Bremsscheiben und neue Beläge auf Service verbaut. Nun meldest du dich mit der gleichen Problematik erneut bei uns. Unser Vertragspartner vor Ort, wie auch wir hier als Techniker haben das Schadensbild vor uns und entsprechend aufgrund jahrelanger Erfahrungswerte bewertet und beurteilt.

Der Vertragspartner vor Ort bestätigt, dass Bremssattel, Bremsflüssigkeit alles i.O. ist.

Bei normaler Nutzung sieht ein Belag so nicht aus. Hier entstehen Belastungswerte die so einfach das Material an ihre Grenzen bringen und eben wie hier vorliegt – noch darüber hinaus.

Fehler am Rahmen, so dass die Bremse schief sitzt?
Ich würde mal behaupten: wäre das ein Anwendungsfehler des Fahrers wäre das Thema hier im Forum schon häufiger aufgetaucht.
 
Zur Info:

Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine Sachmängelhaftung, das heißt, der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine mängelfreie Ware oder Sache zu liefern. Bei Lieferung einer mangelhaften Ware oder Sache haftet der Verkäufer für alle Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden. Das schließt auch versteckte Mängel ein, die der Käufer unter Umständen erst später entdeckt. Der Käufer kann einen Ersatz oder die kostenfreie Reparatur der Sache verlangen und muss Kosten für einen eventuell erforderlichen Transport nicht übernehmen. Wichtig ist, dass eine vereinbarte Ersatzlieferung sofort beim ersten Mal korrekt ausgeführt werden muss und keine erneuten Mängel enthält. Bei einer Reparatur sind zwei Versuche erlaubt, um den Mangel zu beseitigen. Erst, wenn eine Nacherfüllung nicht möglich ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und eine Rückzahlung des Kaufpreises verlangen, möglich ist alternativ eine Minderung des Kaufpreises.

In den ersten sechs Monaten ab Übergabe der Ware liegt die Beweislast beim Verkäufer, sodass der Käufer innerhalb dieser Frist lediglich einen Mangel bei dem gekauften Gegenstand darlegen muss. Einen Beweis über die Entstehung des Mangels muss der Käufer innerhalb dieses Zeitraums nicht erbringen, selbst wenn der Mangel unter Umständen durch einen unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Das wird als Beweislasterleichterung bezeichnet, die in § 476 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt ist. Anschließend kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss aufgrund der sogenannten Beweislastumkehr nach Ablauf von sechs Monaten nachweisen, dass der Gegenstand den Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt aufwies. Da dieser Nachweis in der Regel schwer zu erbringen ist, ist der Käufer in diesen Fällen auf eine Kulanzregelung angewiesen. Wichtig ist in jedem Fall, den Kassenbelegaufzubewahren.
 
Interessant, solch ein Schadensbild habe ich noch nie gesehen. Eines lässt ziemlich sicher sagen, am falschen Bremsen liegt es nicht, auch der Einfluss des Systemgewichts ist unwahrscheinlich. Ich würde die Bremsscheibe auf Grate untersuchen, die Beläge gegen einen anderen Typ auswechseln und den Bremssattel ausrichten. Hauptursache dürften die Beläge (in ungünstiger Kombination mit der Bremsscheibe) sein. Viel Erfolg bei der Problemlösung.
 
Ich habe noch nie !!! meine neuen Bremsen eingebremst. Gerne wiederhole ich das hier nochmals: Noch nie !!!. Weder bei einem Neurad noch bei Tausch von Belägen/Scheibe. Natürlich ist dann die Bremsleistung auf den erst Bremsungen nicht ganz optimal, aber spätestens nach ein paar Kilometern paßt es von alleine wieder.

Auch das Einbremsen mit 10x von 30Km/h auf Null überhitzt die Bremse nicht. Das müßte dann auch bei einer Passabfahrt auf den Alpen passieren. Vorher läuft die Scheibe blau an. Und das war hier nicht der Fall.

Offenbar doch ein Materialfehler des Belags. Eine schlechte Charge. Paul Lange wird das natürlich verneinen.
 
Zur Info:

Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine Sachmängelhaftung, das heißt, der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine mängelfreie Ware oder Sache zu liefern. Bei Lieferung einer mangelhaften Ware oder Sache haftet der Verkäufer für alle Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden. Das schließt auch versteckte Mängel ein, die der Käufer unter Umständen erst später entdeckt. Der Käufer kann einen Ersatz oder die kostenfreie Reparatur der Sache verlangen und muss Kosten für einen eventuell erforderlichen Transport nicht übernehmen. Wichtig ist, dass eine vereinbarte Ersatzlieferung sofort beim ersten Mal korrekt ausgeführt werden muss und keine erneuten Mängel enthält. Bei einer Reparatur sind zwei Versuche erlaubt, um den Mangel zu beseitigen. Erst, wenn eine Nacherfüllung nicht möglich ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und eine Rückzahlung des Kaufpreises verlangen, möglich ist alternativ eine Minderung des Kaufpreises.

In den ersten sechs Monaten ab Übergabe der Ware liegt die Beweislast beim Verkäufer, sodass der Käufer innerhalb dieser Frist lediglich einen Mangel bei dem gekauften Gegenstand darlegen muss. Einen Beweis über die Entstehung des Mangels muss der Käufer innerhalb dieses Zeitraums nicht erbringen, selbst wenn der Mangel unter Umständen durch einen unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Das wird als Beweislasterleichterung bezeichnet, die in § 476 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt ist. Anschließend kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss aufgrund der sogenannten Beweislastumkehr nach Ablauf von sechs Monaten nachweisen, dass der Gegenstand den Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt aufwies. Da dieser Nachweis in der Regel schwer zu erbringen ist, ist der Käufer in diesen Fällen auf eine Kulanzregelung angewiesen. Wichtig ist in jedem Fall, den Kassenbelegaufzubewahren.
Vor allem der 2. Absatz ist in diesem Zusammenhang relevant. Wenn aber Rose darauf beharrt, dass das Rad keinen Mangel hat, sondern der Schaden durch falsche Nutzung entsteht, bleibt die Frage, wie man sein Recht am besten durchsetzen kann.
 
Vor allem der 2. Absatz ist in diesem Zusammenhang relevant. Wenn aber Rose darauf beharrt, dass das Rad keinen Mangel hat, sondern der Schaden durch falsche Nutzung entsteht, bleibt die Frage, wie man sein Recht am besten durchsetzen kann.
Verweis auf's BGB und fertig.
Rose kann beharren soviel sie wollen.
Für mich wäre das ganze Drama jetzt schon ein Grund das Fahrrad einzupacken und zurück zu schicken.
 
Vor allem der 2. Absatz ist in diesem Zusammenhang relevant. Wenn aber Rose darauf beharrt, dass das Rad keinen Mangel hat, sondern der Schaden durch falsche Nutzung entsteht, bleibt die Frage, wie man sein Recht am besten durchsetzen kann.
Das wird wohl schwierig, denn aus BGB habe ich zumindest prophylaktisch schon verwiesen.
Einfach wird es wohl nicht…
Das war die Antwort:

Ansonsten können wir noch anbieten, dass wir die bemängelten Beläge + Scheiben zum Hersteller Shimano einsenden. Dort gibt es eine spezielle Fachabteilung, wo man Material und Produktprüfungen durchführen kann. Hier wird man dann def. feststellen, ob ein Materialfehler oder eben Benutzerfehler vorliegt. Sollte dort ein Produktfehler festgestellt werden, bekommst du natürlich alles kostenfrei. Stellt man aber eben einen Benutzerfehler fest - dann kommen wir auf Paragraph 476 BGB, und du müsstest dann die Kosten inkl. Material entsprechend komplett übernehmen.
 
Das wird wohl schwierig, denn aus BGB habe ich zumindest prophylaktisch schon verwiesen.
Einfach wird es wohl nicht…
Das war die Antwort:

Ansonsten können wir noch anbieten, dass wir die bemängelten Beläge + Scheiben zum Hersteller Shimano einsenden. Dort gibt es eine spezielle Fachabteilung, wo man Material und Produktprüfungen durchführen kann. Hier wird man dann def. feststellen, ob ein Materialfehler oder eben Benutzerfehler vorliegt. Sollte dort ein Produktfehler festgestellt werden, bekommst du natürlich alles kostenfrei. Stellt man aber eben einen Benutzerfehler fest - dann kommen wir auf Paragraph 476 BGB, und du müsstest dann die Kosten inkl. Material entsprechend komplett übernehmen.
Das ist aber Unfug was die erzählen da das Fahrrad keine 6 Monate alt ist?
 
Fehler am Rahmen, so dass die Bremse schief sitzt?
Ich würde mal behaupten: wäre das ein Anwendungsfehler des Fahrers wäre das Thema hier im Forum schon häufiger aufgetaucht.


Das würde ich ausschließen.. ich hatte das Problem an einer Gabel.. ich hab bei jedem Belagwechsel gekotzt, weil ich es nicht schleiffrei einstellen konnte. Der Belag fährt sich dann schief ab, aber dieses ausbrechen der Kanten habe ich nie gehabt.
(Hab es mittlerweile planfräsen lassen)

Ich würde auch den gesinterten Belag verdächtigen. Zu langes/dauerhaftes Bremsen führt irgendwann zu fading und stark angelaufenen Scheiben. Und mindestens letzteres kann man ausschließen, sonst wäre die Scheibe braun, rot, blau verfärbt.
 
Das würde ich ausschließen.. ich hatte das Problem an einer Gabel.. ich hab bei jedem Belagwechsel gekotzt, weil ich es nicht schleiffrei einstellen konnte. Der Belag fährt sich dann schief ab, aber dieses ausbrechen der Kanten habe ich nie gehabt.
(Hab es mittlerweile planfräsen lassen)

Ich würde auch den gesinterten Belag verdächtigen. Zu langes/dauerhaftes Bremsen führt irgendwann zu fading und stark angelaufenen Scheiben. Und mindestens letzteres kann man ausschließen, sonst wäre die Scheibe braun, rot, blau verfärbt.
Ja, aber dann doch nicht nach tauschen der Beläge und Scheibe noch mal?
Irgendwas bricht hier doch Teile der Bremsbeläge raus...
 
Das würde ich ausschließen.. ich hatte das Problem an einer Gabel.. ich hab bei jedem Belagwechsel gekotzt, weil ich es nicht schleiffrei einstellen konnte. Der Belag fährt sich dann schief ab, aber dieses ausbrechen der Kanten habe ich nie gehabt.
(Hab es mittlerweile planfräsen lassen)

Hatte hier schon drei Bike eines hier im Forum recht beliebten Hersteller aus der Oberpfalz wo ich die Bremssattelaufnahme Planfräsen musste. Händler fanden auch dort keinerlei Fehler an der Montageposition der Bremssättel trotz ständig schief geschliffenen Bremsbelägen.
 
Ja, aber dann doch nicht nach tauschen der Beläge und Scheibe noch mal?
Irgendwas bricht hier doch Teile der Bremsbeläge raus...
Es ist beide male gesintert gewesen? Wissen wir ob es aus einer Charge kommt? Vielleicht verträgt sich der gesinterte Belag mit der Scheibe einfach auch nicht.
Ein anderer Belag wäre ein Test zum ausschließen.
 
Hatte hier schon drei Bike eines hier im Forum recht beliebten Hersteller aus der Oberpfalz wo ich die Bremssattelaufnahme Planfräsen musste. Händler fanden auch dort keinerlei Fehler an der Montageposition der Bremssättel trotz ständig schief geschliffenen Bremsbelägen.
Aber keine ausgebrochenen Beläge?
 
Abgerupfte Kannten hatte ich schon öfter gesehen. Normal schaut das aber in echt bei weiten nicht so dramatisch aus wie es auf Fotos rüberkommt.
 
Es ist beide male gesintert gewesen? Wissen wir ob es aus einer Charge kommt? Vielleicht verträgt sich der gesinterte Belag mit der Scheibe einfach auch nicht.
Ein anderer Belag wäre ein Test zum ausschließen.
Dazu lässt sich Rose leider nicht herab, überhaupt darauf einzugehen. Schluss endlich wird ja wie in meinem Zitat dargestellt, die Angst geschürt, wenn man den richtigen Fehler finden würde, dann müsste ich alles selber bezahlen…
 
Dazu lässt sich Rose leider nicht herab, überhaupt darauf einzugehen. Schluss endlich wird ja wie in meinem Zitat dargestellt, die Angst geschürt, wenn man den richtigen Fehler finden würde, dann müsste ich alles selber bezahlen…l
Ich würde mich da noch mal melden und mit einschalten eines Anwaltes drohen.
 
Wegen der verbauten RT70.

Ich hab heute ein Bike von einem Bekannten für den Wintercheck reinbekommen das im März neu gekauft wurde. Zwei Bikepacking Touren über jeweils drei Wochen und die beiden 160mm Scheiben sind komplett durch. Die Disc sind sehr stark konkav eingelaufen. Die vordere hatte laut Tastzirkel an der dünsten Stelle 1,4mm bei der hinteren schaute es nicht wesentlich besser aus. Da werde ich nun Dächle HD verbauen und hoffen das der Fahrer da etwas länger damit auskommt.
 
Ich wiederhole mich: Wenn ein Belag nach 70Km und 45Hm so ausschaut, dann hat man nicht 70Km lang gebremst. Und wenn nach dem bissi rumdotzen ein Belag so aussieht, kann es nur Materialfehler sein. Ein schiefer Bremssattel führt nicht zum aussbrechen des Belag sondern zum schrägen abfahren. Außerdem müßte dann ein Belag oben und der auf der anderen Seite mehr unten abgefahren sein. Dem ist aber nicht so.
 
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