• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Bremsendiskussion 2.0

Ich hole diesen Thread mal hoch, ist ja schon verdächtig lange still hier drin.
Heut hat es mich in Berlin auf der Hardenbergstraße erwischt. Ein Bus hat mich überholt, hat dann ca. 400 m vor mir an der Haltestelle gehalten und ein ganz aufgebrachter Polizist sprang heraus, rannte auf die Straße und blockierte mich, bat mich abzusteigen und begleitete mich auf den Bürgersteig.
P: "Das ist ein Sportgerät, damit dürfen Sie nicht fahren."
Ich: "Den Paragraphen, der Sportgeräte definiert und beschreibt, wer damit fahren darf und wer nicht, würde ich gerne sehen."
P: "Das ist ein sogenanntes >>Fixie<<. Sie benötigen zwei unabhängige Bremsen, um damit am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen."
Daraufhin hab ich ihm freundlich meinen "Rücktritt" erklärt und demonstriert und auf meine Vorderrradbremse verwiesen. Der verdutzte Blick war gold wert!
Meine Personalien durfte ich dennoch abgeben (auch wenn ich mich 'wehrte' und erst verweigerte), denn er wollte sich "schlau machen, ob das denn so geht" und mir dann Bescheid geben. Hab ihn auch auf das Bonner Urteil hingewiesen. Meine Handynummer hab ich auch noch hinterlassen, damit er mich dann über sein Urteil informieren kann.
Abschließend fragte er noch, ob ich grad zur Uni fahre, was wirklich stimmte und ich bejahte. Natürlich rief er dann trotzdem nach 30 Minuten direkt im 5-Minuten-Takt während meines Seminars an, bis ich das nervende Handy ausstellte. Danach sofort wieder angemacht und seitdem Schweigen im Walde.

Wir dürfen gespannt sein.
 
Ich hole diesen Thread mal hoch, ist ja schon verdächtig lange still hier drin.
Heut hat es mich in Berlin auf der Hardenbergstraße erwischt. Ein Bus hat mich überholt, hat dann ca. 400 m vor mir an der Haltestelle gehalten und ein ganz aufgebrachter Polizist sprang heraus, rannte auf die Straße und blockierte mich, bat mich abzusteigen und begleitete mich auf den Bürgersteig.
P: "Das ist ein Sportgerät, damit dürfen Sie nicht fahren."
Ich: "Den Paragraphen, der Sportgeräte definiert und beschreibt, wer damit fahren darf und wer nicht, würde ich gerne sehen."
P: "Das ist ein sogenanntes >>Fixie<<. Sie benötigen zwei unabhängige Bremsen, um damit am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen."
Daraufhin hab ich ihm freundlich meinen "Rücktritt" erklärt und demonstriert und auf meine Vorderrradbremse verwiesen. Der verdutzte Blick war gold wert!
Meine Personalien durfte ich dennoch abgeben (auch wenn ich mich 'wehrte' und erst verweigerte), denn er wollte sich "schlau machen, ob das denn so geht" und mir dann Bescheid geben. Hab ihn auch auf das Bonner Urteil hingewiesen. Meine Handynummer hab ich auch noch hinterlassen, damit er mich dann über sein Urteil informieren kann.
Abschließend fragte er noch, ob ich grad zur Uni fahre, was wirklich stimmte und ich bejahte. Natürlich rief er dann trotzdem nach 30 Minuten direkt im 5-Minuten-Takt während meines Seminars an, bis ich das nervende Handy ausstellte. Danach sofort wieder angemacht und seitdem Schweigen im Walde.

Wir dürfen gespannt sein.

Der wollte bestimmt wissen, was für ne Kettenlinie er mit ner Omnium kriegt...
 
Aber ist doch ne gute Sache, andere hätten dir einfach nen Strafzettel geschrieben und du hättest dann deinen Krämpel im schlimmsten fall vor Gericht noch mal genauer erklären können.

Du solltest echt froh sein und auch ein klein wenig dankbar für die gezeigte Bürgernähe/freundlichkeit.

Denn, "Das können sie dem Richter erzählen" kommt den Jungs und Mädels einfach viel zu oft über die Lippen und ein "Ich mach mich da schlau und melde mich wieder" viel zu selten.
 
Hab mich auch nicht beschwert ;) Ich bin der Meinung, dass das Verhalten von Polizisten auch oft reflektiertes eigenes Verhalten ihnen gegenüber ist. Hab ihm ja auch freundlich und möglichst verständlich erklärt, wie das ganze nun funktioniert. Bin gespannt, ob und was da noch kommt..
 
Hab mich auch nicht beschwert ;) Ich bin der Meinung, dass das Verhalten von Polizisten auch oft reflektiertes eigenes Verhalten ihnen gegenüber ist. Hab ihm ja auch freundlich und möglichst verständlich erklärt, wie das ganze nun funktioniert. Bin gespannt, ob und was da noch kommt..

was soll da schon kommen? eine der komischen Geschichten die ich bis jetzt gehört habe...

iiiich hab ja neulich jmd brakeless ohne Riemen o.ä. an der tu gesehen... zum Entschleunigen is der dann komisch mit dem Arsch hin und her gewackelt... und sowas macht mich dann tatsächlich auch ziemlich sauer... irgendein Rad aufgebaut das so aussieht wie die, womit alle rumfahren und einfach losgurken ohne ne Ahnung zu haben... wäre der deinem Polizisten begegnet... who knows :rolleyes:

witzig zur bremsdiskussion: ich bekomme heute meine Dia compe keirin hr-bremse zurück, die ich jmd zum vorzeigen bei den Bullen ausgeliehen hab -> Belohnung ist ein Bierchen :bier:
 
Geht wieder los, der alljährliche Polizei-Aktionismus für die "Sicherheit der Radfahrer".
Eine Bremse ganz Pöse, Fahrrad beschlagnahmen, blablabla
Als ich den "netten" Herren gefragt habe auf welche § er sich bei seiner Aussage stützt hat er sich nur noch meinen Namen aufgeschrieben und ist abgehauen.
Bekomme ich jetzt Post oder nö?
Ist mir eben doch glatt wieder der selbe Typ auf den Keks gegangen mit seinem Beschlagnahmeschwachsinn usw...
Behauptet er hat ´ne Liste mit all den pösen pösen Fixie Rädern und beim zweiten mal wird beschlagnahmt BlaBlaBla
"Macker! Deine Liste hat Lochfraß" war mein einziger Gedanke, keine Diskussion diesmal. Nur schweigen und lächeln meinerseits.
 
Aus aktuellem Anlass trage ich mal wieder ein wenig zur Diskussion bei.
Innerhalb von ca. 2 Monaten bin ich 3 mal von Motorradpolizisten angehalten worden. Vermutlich irgend ne Dienstanweisung, dass die da mal verstärkt nachhaken sollen oder so.

Ausgangssituation: Fixie + Vorderradbremse

Die ersten beiden Polizisten ließen sich ganz gut bequatschen. Der erste war sehr nett und meinte, dass er über das Licht etc. schon ganz glücklich sei – er fand das mit dem Trackstand in der Mitte des Linksabbiegerstreifens auf einer großen Kreuzung allerdings nicht in Ordnung und hielt mich deshalb an.

Der zweite war schon hartnäckiger und es wurden Paragraphentexte ausgetauscht. Nach ein wenig Gerede ließ er mich dann ziehen.

Der dritte war allerdings unbeirrbar und wollte nicht von der Anzeige absehen.
Auch nach 10 Minuten Diskussion äusserte er lediglich: mir ist bewusst, dass die Rechtsprechung unklar ist – er sei ja selbst MTB-Fahrer und kenne sich aus und erzählte was von Blabla-Bremshebeln und machte eifrig Fotos vom Antrieb – ich könne ja Widerspruch einlegen.

Er ordnete zudem an, dass ich die 4 KM nach hause schieben müsse. "Bei unklarer Rechtslage wollen Sie mich also 4 KM schieben lassen?", fragte ich.
Darauf er: "ich fahre jetzt in die entgegengesetzte Richtung und blicke mich nicht um." – ähm ja, o.k.!

Als ich dann 68 Euro zahlen und 3 Punkte kassieren sollte wg. angeblicher "wesentlicher Verkehrsicherheitsgefährdung", habe ich mich dann erneut eingehend mit dem Thema befasst und tatsächlich Widerspruch eingelegt – ca. 7 Seiten lang.
Wollte ich erst zur Niederschrift auf dem Präsidium diktieren, aber war mir dann doch zu blöd.

Auf jeden Fall hat das Ordnungsamt mir widersprochen und mir 20 Tage für die Rücknahme des Widerspruchs eingeräumt.
Meine Antwort kam postwendend: "nö, geben Sie das mal bitte schön weiter!" – Widerspruch blieb also bestehen.

Daraufhin meldete sich der Richter mit der Aussage, dass er meiner Argumentation nicht folgen würde, jedoch das Verfahren wohl einstellen würde, was er dann nach ein paar Wochen auch tat. Die Kosten hatte die Staatskasse zu tragen und ich nur meine eigenen Auslagen (60 cent Briefporto) statt 68 Euro und 3 Punkten.

Meine Darstellung des Widerspruchs basierte auf folgenden Punkten:

1. 2009 wurde in einem Bonner Urteil der starre Gang als Bremse anerkannt. (Az. 337 Js 1152/09)

2. 65 StVZO fordert keine zweite “ausreichende Bremse”, sondern lediglich eine von der ersten "unabhängige". Hier muss man genau lesen. Der Gesetzgeber schreibt dieser zweiten nicht die gleiche Bedeutung zu wie der ersten. Er hätte ja das Wort "ausreichend" wiederholen können, hat er aber nicht.
Viele Polizisten meinen nämlich, man müsse 2 ausreichende Bremsen angebracht haben, die in Absatz 2 dann erklärt wird. Das gibt der Paragraph so aber nicht her. Man kann es so interpretieren, aber mMn kann man vom Bürger nicht mehr fordern, als das Gesetz unstrittig fordert. Andernfalls müsste der Bürger bei jedem Gesetz mutmaßen. Es wird letztendlich eine ausreichende Bremse benötigt und die weitere muss unabhängig sein, damit man das Rad im Notfall anhalten kann. Beim Rad gibt es eben kein TÜV und da kann ein Bremsseil schon mal reissen und deshalb benötigt man eine zweite Bremse. Bei der Starrgangbremse handelt es sich nach meiner Darstellung eben um eine Gegentriebbremse– siehe Wikipedia. Prinzip Schubumkehr wie bei Boot und Flugzeug.

Hier kommt dann oft die Aussage: "ja, aber der Starrgang ist keine technische Einrichtung, die nicht der Antrieb selbst ist bla bla" – eben dies wird von der zweiten Bremse auch gar nicht gefordert, sondern betrifft die ausreichende Bremse, die ja durch die Vorderradbremse gegeben ist. Auch in der Fachliteratur findet man nämlich diese Aussage, an die sich auch das hiesige Ordnungsamt geklammert hat. Das entspricht eben der Deutung, dass auch die zweite Bremse eine ausreichende sein soll, was so nicht im Gesetzestext steht.

3. und für mich ein wesentlicher Punkt: Nichtdeutschen ist es gestattet, ein Jahr lang mit nur einer Bremse am Fahrrad zu fahren. Das ist international mit Deutschland vereinbart und dazu gibt es eine Dienstanweisung innerhalb der Polizeibehörde.
Wie kann es also sein, dass Nichtdeutsche die Verkehrssicherheit augenscheinlich WESENTLICH gefährden dürfen, wenn es mir nicht erlaubt ist und mit 3 Punkten und 68 Euro geahndet wird?

Siehe auch ADFC: http://www.adfc.de/news/archiv-news-2010/berliner-urteil-polizei-durfte-fixie-aus-dem-verkehr-ziehen

"Denn bereits mit der Vorderradbremse kann man ein Fahrrad sicher bremsen. Die Hinterradbremse wirkt weitaus schwächer und kann in ihrer Funktion als Notbremse durch das Gegentreten im starren Gang ersetzt werden. Aus dem auch hierzulande geltenden „Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr“ ergibt sich, dass Radfahrer aus dem Ausland bis zu einem Jahr lang mit nur einer Bremse am Fahrrad in Deutschland fahren dürfen. Außerdeutsche Radfahrer brauchen an ihren Fahrrädern nur eine Bremse zu haben, sagt ausdrücklich eine Dienstanweisung der Polizei zu § 65 StVZO. Es ist unwahrscheinlich, dass ein internationales Verkehrsabkommen und eine Polizeianweisung eine verkehrsgefährdende Ausstattung festschreiben. Die Sicherstellung eines Fixies mit Vorderradbremse wäre deshalb nach Ansicht des ADFC-Rechtsreferenten Roland Huhn unverhältnismäßig und rechtswidrig."

Dann habe ich noch einen Artikel aus einem Fachmagazin zitiert: SVR 2011 Heft 4, S.159-160 (kostenpflichtig – darf ich deshalb hier sicherlich nicht zitieren).

Insgesamt ist der Ausgang eines solchen Verfahrens sicher ungewiss, aber klar war für mich: zur Not gehe ich auch vor Gericht, denn selbst wenn der Richter mir nicht 100%ig Recht gibt, kann es nicht sein, dass Nichtdeutsche hier bis zu ein Jahr mit nur einer Bremse rumfahren dürfen – die im Zweifelsfall auch eine einfache Rücktrittbremse mit weniger als 50% der Bremskraft einer Vorderradbremse sein kann – während selbiges Verhalten mit doppelt so starker Bremsleistung der Vorderradbremse und zusätzlicher Starrgangbremse eine "wesentliche Verkehrsicherheitsgefährdung" mit 3 Punkten und Bußgeld darstellen soll. Grund der Ungleichbehandlung: Nationalität und Aufenthaltsdauer des Radfahrers.

Wie der ADFC schon sagt, kann das nicht richtig sein und wäre so auch sicherlich nie vereinbart worden, wenn es tatsächlich eine "wesentliche" Verkehrsgefährdung darstellen würde, wenn man mit nur einer Bremse fährt. Im Umkehrschluss dürften Nichtdeutsche ja den Verkehr wesentlich gefährden. Auch hieraus wird klar, dass die zweite Bremse keine Notwendigkeit im Alltag sein kann, sondern nur im Notfall zur Verfügung stehen sollte.

Und zudem ist ja eine zweite Bremse durch die Gegentriebbremse vorhanden.
Man muss also schon 1. die Bremse nicht anerkennen und 2. diese auch noch für notwendig halten, damit keine wesentliche Verkehrsgefährdung vorliegt und diese Logik verbunden mit dem Nichtdeutschen-Zusatz ist eben null nachvollziehbar.

Somit hätte ich dann mit einem Verwarngeld von 10-20 Euro oder Freispruch gerechnet.

Na ja, viel verschenkte Zeit von mir, dem Richter, dem Staatsanwalt, dem Ordnungsamt und unnötige Kosten für den Staat.
Jetzt trage ich das Schreiben zur Einstellung des Verfahrens u.s.w. in meinem Handy mit mir rum und zeige es gerne jedem Polizisten, der meint mich noch einmal anhalten zu müssen und beim nächsten mal, das schwöre ich, erfolgt der Widerspruch per Niederschrift! ;)
Dürfen sich die Polizisten mal schön 2 Stunden an die Maschine setzen und tippen!
Hat mich auch viel Zeit gekostet.

Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Willst ihn dir ausdrucken und mitführen? Auf reine Argumente zu irgendwelchen "Urteilen" (es ist ja nicht mal eins in diesem Fall) geben die ja bekanntlich nichts. Und ein Bescheid zur Einstellung eines persönlichen Verfahrens bewirkt da genau so wenig, weil jede Rechtsbrhörde da individuell entscheidet. Das Ding würde dir halt nichts bringen, deshalb hatte ich gefragt.
 
Hatte ich auch direkt überlegt das einzustellen, aber ich würde dann sowieso alle persönlichen Daten von mir und dem Unterzeichner etc. schwärzen.
Zudem steht auf dem Bescheid zur Einstellung auch nur, dass das Verfahren bzgl. Verkehrsordnungswidrigkeit mit der und der Nummer eingestellt wurde, weil eine Ahndung nicht für geboten erscheint oder so ähnlich und dann halt, dass der Staat die Kosten trägt. Aus diesem Schreiben allein wird auch nichts bzgl. Fixie ersichtlich. Könnte auch was ganz anderes gewesen sein. Das alleine würde vermutlich niemandem helfen.

Hinzu käme dann noch das vorherige Schreiben vom Ordnungsamt, in dem auf das Fixie/Bahnrad eingegangen wird – was ich natürlich auch stets mit mir führe.

Aber ich werde das nicht veröffentlichen, auch, weil ich mir da keine Probleme einhandelt möchte und es auch nicht allgemein gültig sein kann.
Ist ja, wie Tope schon sagt, nicht einmal ein Urteil gefällt worden.

Klar ist für mich aber, dass die Rechtslage unklar ist und man vor Gericht und auf hoher See nie sicher ist.
Jeder muss selbst wissen, was er in einer solchen Situation tut.

Allerdings wollte ich möglicherweise Betroffenen Anhaltspunkte mitgeben, an denen man einen Widerspruch aufhängen könnte, denn wie erklärt sind 3 Punkte und ein Bußgeld oder hohes Verwarnungsgeld in der Höhe in meinen Augen absolut lächerlich, gerade vor dem Hintergrund der Nichtdeutschen-Regel, die augenscheinlich berechtigt sind, die Verkehrssicherheit wesentlich zu gefährden – absoluter Irrsinn und totaler Widerspruch, den ich gerne mal erläutert gehabt hätte. Na ja!
 
Einer der besten Posts hier ever (informativ, fundiert, spannend)...

war das eigentlich in Berlin oder woanders? Und noch was: fährst du jetzt einfach so weiter mit der einen Bremse, oder hast du irgendwas geändert?
 
Zurück