Wenn das jemals verhandelt werden sollte, verhandelt wurde, dann ist deine Auslegung sicherlich als gutes Verteidigungsplädoyer zu sehen
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Die Gegenargumentation dazu könnte so sein: Wenn man unter Bremse eine
dedizierte und physische
Fahrradkomponente sieht, die eben genau nur eine Funktion erfüllt und keine abstrakte physikalische Größe (Verzögerung) damit bezeichnet wird, dann wird ein Nebeneffekt des Antriebs (HR-Blockieren) da nicht drunter fallen. Außerdem mag argumentiert werden, dass das
Bremsen anhand des Blockieren des HR ein Fähigkeit voraussetzt, die nicht so trivial ist, wie das Hebelziehen. Und allgemein möchte die Obrigkeit seine Bürger gern vor sich selbst beschützen
Unabhängig von der rechtlichen Lage bin ich der Ansicht, dass eine ordinäre HR-Bremse einen ähnlichen Bremseffekt hat, wie das Blockieren. Natürlich bremst ein drehendes Rad noch besser, als ein Blockiertes. Aber diese (zusätzliche) Bremskraft(zur VR-Bremse) erachte ich als vollkommen
ausreichend
.