Kowe
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Damit ist vermutlich §477 BGB gemeint. Vor zwei Jahren hat man die Frist von 6 Monaten auf 1 Jahr ausgedehnt.Ich hab zwar nicht genau vertsanden warum
Die Gutachter Kosten wirst du trotzdem tragen müssen, es sei denn du gehst vor Gericht, dann aber musst du auch beweisen können (müssen), dass es Mängel sind, die beim Kauf schon da waren. Das wird teuer.