Kettenschoner
Bananenhasser
Den Begriff "grobes Verschulden" - was immer das auch sein mag - gibt es im Rahmen der Betriebsgefahr nicht,
weil es auf ein Verschulden ja gerade gar nicht ankommt.
Nur ein Beispiel:
Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/RadfahrerUnfaelle.phpOLG Karlsruhe v. 14.12.1990:
Ein innerorts verbotswidrig auf dem Gehweg fahrender erwachsener Radfahrer, der einem aus einer Grundstückseinfahrt herausgekommenen Pkw in die Seite fährt, hat seinen Schaden selbst zu tragen; die Betriebsgefahr des Pkw tritt hinter der groben Fahrlässigkeit des Radfahrers zurück.