AW: Dank E-Bikes werden uns demnächst die Ausflügler am Berg überholen
Hm, ja, auch grad mal nachgeschaut:
"Pedelec
Frei formuliert ......ist ein Pedelec (pedal-electric cycles) (bis 250 Watt Motordauerleistung) ein pedalmotorunterstütztes Fahrrad (keine Typenprüfung/ kein TÜV erforderlich), welches nicht selbständig in der Lage ist über 6 km/h (Versicherungsfreiheit in Deutschland) zu fahren, nur durch mittreten erziele ich eine maximale Motorenunterstützung bis 25 km/h, darüber hinaus fahre ich zu
100% mit eigener Muskelkraft.
Vorteil: Dieses ist und bleibt ein Fahrrad, und kann daher auch in Fußgängerzonen (wenn für Fahrräder freigegeben), Wälder und Kurgebieten benutzt werden. Führerschein –/
Helm und Versicherungsfrei!
Nachteil: ich muß um die Motorunterstützung zu bekommen immer etwas mittreten. (eigentlich kein Nachteil oder...?)"
"E-Bike/ Leichtmofa
Frei formuliert .......ist ein E-Bike ein Leichtmofa (bis 500W Motordauerleistung, Typenprüfungspflichtiges Fahrzeug), welches selbstständig in der Lage ist bis 20 km/h zu fahren ohne mit-treten zu müssen. Mittreten ist aber immer möglich. Es besteht die Versicherungspflicht (sog. Mopedkennzeichen) welche immer Ende Februar erneuert werden muß, eine wiederholende Vorführung beim TÜV ist (wie bei Autos) ist nicht notwendig, da diese bereits beim Fertigstellen des E-Bikes vom Hersteller/Erbauer beim TÜV (Typenprüfung/Betriebserlaubnis) beantragt werden musste .
Es gibt nur die Möglichkeit über ein Gasdrehgriff gas zu geben.
Vorteil: Ich kann bis 20 km/h auch ohne zu treten vorankommen, dadurch verringert sich die Reichweite.
Nachteil: da Versicherungspflichtig = Leichtmofa`s haben in Wäldern (Waldgesetz), in Fußgängerzonen (auch wenn für Fahrräder freigegeben) und Kurgebieten (wenn Verbotsschild für Motorräder aufgestellt) im Grunde genommen nichts zu suchen.
PS.: Leichtmofa = 20 km/h und Helmfrei
Mofa 25 km/h und Helmpflichtig"
"Speed Bike
Frei formuliert ......ist ein Speed Bike eine Kombination aus Pedelec und E-Bike nur schneller. Es hat eine Anfahr- oder Schiebehilfe die bis ca. 20 km/h ohne zu treten beschleunigt wenn mann will und dann durch mittreten bis auf ca. 45 km/h weiter beschleunigt werden kann. Dieses Speed Bike ist daher Versicherungspflichtig. Es gelten die gleichen Vorgaben wie beim E-Bike (s.o. wie Betriebserlaubnis usw.) nur dass dieses Speed Bike als Kleinkraftrad bis 45 km/h vom Gesetzgeber eingestuft wird und eine Fahrerlaubnispflicht besteht (mind. 16 Jahre alt und die alte Klasse 5 oder 1b oder ähnliches müssen die Benutzer haben)! Ein Fahrradhelm ist empfohlen und sollte bei der Geschwindigkeit auch getragen werden. Diese Bikes sind eine alternative für den Kurzstreckenbereich zum Mokick oder Moped, und außerdem bewegt mann sich noch dabei."
Quelle:
http://www.globalmove-shop.de/hp/page.php?11