Die Schwierigkeit ist schon klar und da bin ich ganz bei dir. Trotzdem ist es ja auch klar, dass ein Beschuldigter dann (insbesondere bei Fällen in Grenzbereichen) alles in seiner Macht stehende tun wird, dass er sich da heraus windet.
Ich sag mal, wenn jemand ein Blitzerfoto erkennt, ist für viele auch die erste Frage, ob man sie darauf überhaupt eindeutig erkennt - obwohl er/sie zu schnell gefahren ist und das auch weiß.
Und um den Vergleich mal weiterzuführen: Wenn man auf einem Blitzerfoto die Person eben tatsächlich nicht eindeutig erkennen kann, akzeptieren wir ja auch, dass sie kein Bußgeld bekommt. Wenn das ganze zu häufig passiert, muss die Polizei sich hinterfragen, ob die Kameras in den Blitzern geeignet sind. Und so sehe ich es auch für die WADA: Wenn sie es nicht schaffen, ihn mit dem bestehenden Prozess rechtssicher zu überführen, dann ist er für mich unschuldig. Und wenn er doch schuldig ist, man es ihm aber nicht nachweisen konnte, dann ist für mich weniger das Doping und mehr der Prozess das Problem.
Ich finde es persönlich etwas abstrus, dass wir die Unschuldsvermutung und in dubio pro reo im Strafrecht akzeptieren, beim Doping aber nicht.