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Urteilsbegründung
Das ist in etwa so...
Deshalb ja auch meine Ironie.Ich danke sehr. War aber krumm + schief gescannt,
Für jemanden, der es gewohnt ist, ausländische Urteile zu lesen, sind die Seiten ab 57, dann vor allem 62 - 68 lesenswert. Die Urteilsberündung ist - wie du schon geschrieben hast, ein Hohn - aber eigentlich hätte man ihn direkt wegen seiner Kalbssteak-Lüge drankriegen sollen -steht auch so zwischen den Zeilen.
Ich glaube, da ist ein Deal gelaufen. Lasst die Sache so lange wie möglich laufen + den AC fahren, ist gut für ihn + den Radsport. Dass rückwirkend iwas aberkant wird, wen störts. Zurückzahlen wird der mit Sicherheit auch nix müssen.
Und nun hat er faktisch 1/2 Jahr Sperre + fährt danach erfolgreich die Vuelta 2012.
Sorry, aber das ist Blödsinn. Ich kenne die Strict Liability Regel und finde sie bei den heutigen Analysemöglichkeiten einfach icht mehr zeigemäß. Kein Profisportler kann die guten Gewissens mehr unterschreiben, weil er es einfach nicht gewährleisten kann. Gerade wenn er viel auf Reisen ist und mal hier mal dort essen muss. Ich bin mir sicher, so jeden drankriegen zu können, kommt nur auf den Zeitpunkt an. Hier ist irgendwas ganz anderes passiert, ich weiß nur noch nicht was. Das Urteil ist eine Schande, die Strafe ist eine Schande und die Begründung erst Recht. Für AC, den Radsport und die Antidoping-Welt.
Contador könnte noch an das schweizerische Bundesgericht gelangen. Da kann er aber nur ganz bestimmte Beschwerdegründe vorbringen.3. die können noch mal einspruch einlegen? war doch schon höchste instanz
stimmt an die 2 jahres regel hab ich ganz vergessen, aber ich glaube das ist auch nur ein unverbindliches abkommen zwischen den teams...
Contador könnte noch an das schweizerische Bundesgericht gelangen. Da kann er aber nur ganz bestimmte Beschwerdegründe vorbringen.
Der Entscheid kann nur angefochten werden:
a. wenn der Einzelschiedsrichter vorschriftswidrig ernannt oder das Schiedsgericht vorschriftswidrig zusammengesetzt wurde;
b. wenn sich das Schiedsgericht zu Unrecht für zuständig oder unzuständig erklärt hat;
c. wenn das Schiedsgericht über Streitpunkte entschieden hat, die ihm nicht unterbreitet wurden oder wenn es Rechtsbegehren unbeurteilt gelassen hat;
d. wenn der Grundsatz der Gleichbehandlung der Parteien oder der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt wurde;
e. wenn der Entscheid mit dem Ordre public unvereinbar ist.
Contador hat den Schiedsrichter der UCI abgelehnt, der wurde aber trotzdem eingesetzt. Vielleicht macht er das jetzt noch mal als Beschwerdegrund geltend. Am Urteil wird er wohl nichts ändern können, aber vielleicht will er ja noch ein par Frühjahrsklassiker bestreiten.
jep, bei basso war die sachlage auch anders, er war geständig und hatte ne verkürzte strafe gekriegt, außerdem hielt er sich aus so gut wie allen protour rennen bis auf den giro im ersten jahr raus. liquigas wurde übrigens aus der AIGCP rausgeschmissen weil sie basso verpflichtet hatten...an dieses abkommen hält sich doch schon lange keiner mehr. sonst hätte basso auch kein vertrag bekommen dürfen.
Ich bin total schockiert.AW: Der Fall Contador
In dubio pro deo
Ich glaube, das riecht nach einem berechtigten Freispruch. Wenn jetzt schon der Verzehr von rohem Kalbfleisch strafbar wird, nur weil man in der Eile die Plastiktüte mitaß. dann weiß ich auch nicht, wie sauberer Radsport noch aussehen soll.
Ich freue mich auf Alberto bei der Tour 2012!