Steht das irgendwo so in irgendeinem Gesetzestext, einer Verordnung oder sonst einem halbwegs offiziellen Dokument?
Das Zauberwort dafür ist "akuter Zustand", umgangssprachlich darf man das auch Notfall nennen:
Wer zum Arzt geht und wenigstens glaubhaft behauptet, dass es ihm im Moment richtig schlecht geht, darf nicht abgewiesen werden. Die richtigen Stichworte dafür sind: Schmerzen. Fieber.
Grundsätzlich regelt das Bürgerliche Gesetzbuch auch den Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient, der nicht schriftlich geschlossen werden muss und von beiden Seiten abgelehnt bzw. "gekündigt" werden darf (§ 630a BGB)
. Die Sprechstundenhilfe hat Dir also gekündigt und durfte das auch, weil Du keine akuten Augenschmerzen hattest.
Die Behandlungspflicht bei akuten Fällen ergibt sich aus § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) und § 7 Abs. 2 Satz 2 Muster Berufsordnung Ärzte.
Ein Problem dabei kann werden, dass letztendlich immer dem Arzt geglaubt wird, ob ein Notfall vorliegt, oder nicht. Andererseits wird kaum ein normaler Mensch jemanden aus seinem Behandlungszimmer jagen, der erstmal da ist, dann auch dran ist und eine Art Grund glaubwürdig vorbringen kann.
Weitere Probleme können werden, auch bei Notfällen:
Überlastung der gewählten Praxis (dann -> Krankenhaus), falsches Fachgebiet, fehlende Gesundheitskarte (das klappt im Krankenhaus besser, wenn die wirklich im Moment nicht dabei ist) oder kein Vetrauensverhältnis zum Patienten (z.B., wenn jemand mit einer Schusswunde in der Internistenpraxis auftaucht und im Radio aktuell schon die Fahndung rausgehauen wird - oder, wenn er erkennbar stockbesoffen sofort seine jährliche Vorsorgeuntersuchung haben will oder dem Personal Schläge androht).
Ich musste da übrigens noch nie argumentieren, weil (für mich) natürlich gilt:
- ich gehe nicht mit Dringlichkeit zum Arzt, wenn ich nicht wirklich dringend einen brauche
- ich erzähle denen keinen Scheiß, wenn ich erstmal dort bin.
Ich mag z.B. keine Zahnärzte, weil viele davon allzu geschäftstüchtig daherkommen, habe aber zum Glück auch gute Zähne. Da würde es mir nicht einfallen, zu einer halbjährlichen, jährlichen oder was-auch-immer-da-gerade-angesagt-ist-Kontrolle jemanden zu belagern und dabei anzulügen.
Bricht mir aber ein Zahn in Stücke und tut weh, gehe ich natürlich direkt zum nächstbesten, der einigermaßen gut bewertet wurde. Vorher rufe ich an, aber wenn stundenlang so gar keiner rangehen mag, kriegt mich irgendeiner direkt live ab. Das gab nie Probleme, der letzte war sogar richtig gut.
In den letzten Jahren musste ich leider zweimal umziehen, zum Glück nur im selben Großraum. Die drei, vier Ärzte, die ich wirklich leiden kann und die auch wirklich was taugen, habe ich trotz der längeren Anfahrtswege behalten, mein Augenarzt ist jetzt z.B. über 30 Kilometer weg.
Doof wird es halt immer, wenn einer davon in Rente geht.