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Der große Kritikthread: Was geht mir hier grad auf die Ketten?

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Re: Der große Kritikthread: Was geht mir hier grad auf die Ketten?
Dass die Tanke wech ist, ist schade. Dass der abrtig hässliche Cayenne wech ist, ist doch gut. Ich hoffe nur, man war so konsequent und hat ihn in die Sondermüllpresse gesteckt.
Keine Meinung zum Automaten an dem malerischen Zaun?
Mann, das Dinosterben war ein Kunstwerk, eine morbide Gesamtkomposition, die den Wertewandel in der Gesellschaft zeigen soll, kein Schnappschuss.
:rolleyes:
 
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" Prozess um tödlichen Fahrradunfall Plötzlich Lkw-Tür geöffnet

Ein Radfahrer fährt in eine Lkw-Tür – und stirbt. Nach einer Verhandlung wegen fahrlässiger Tötung muss der Fahrer 1200 Euro Strafe zahlen. "

wenn ich sowas les, krieg ich eine ganz dicken Hals. Wie lange noch?
Es sind dann ja auch immmer die Radfahrer, die in die Tür fahren, oder mit dem Auto kollidieren.....schon alleine die Wortwahl suggeriert immmer, daß der Rad- oder Motorradfahrer schuld ist. Hasskappe!
 
" Prozess um tödlichen Fahrradunfall Plötzlich Lkw-Tür geöffnet

Ein Radfahrer fährt in eine Lkw-Tür – und stirbt. Nach einer Verhandlung wegen fahrlässiger Tötung muss der Fahrer 1200 Euro Strafe zahlen. "

wenn ich sowas les, krieg ich eine ganz dicken Hals. Wie lange noch?
Es sind dann ja auch immmer die Radfahrer, die in die Tür fahren, oder mit dem Auto kollidieren.....schon alleine die Wortwahl suggeriert immmer, daß der Rad- oder Motorradfahrer schuld ist. Hasskappe!
Warum der nicht in den Bau geht, verstehe ich auch nicht. Führerscheinentzug? Anscheinend nicht.
 
Wo sind bei der ganzen Anti-Auto Diskussion jetzt die Leute aus dem "Gefällt mir" Thread wo seid etlichen Seiten über die ganzen tollen Autos geredet wird? :D Lustige Parallelwelten hier :p
...ich sehe die Unterhaltung nicht generell gegen das Auto ansich gerichtet, sondern gegen dieses höher, schneller, weiter und das überall und ständig.

Es gab Zeiten, da war ein Mini mini und ein Fiat 500 passte durch die italienischen Altstadtgassen
Wir hatten auch schon einmal eine Beschränkung bei Motorrädern auf 100PS (lang ist es her) und Autos wurden auf aberwitzige 250km/h abgeregelt. In Zeiten von Klappenauspuff und provokanten turbowastegaten ist das alles Makulatur.

Ist euch auch aufgefallen, dass wenn ein Fiat Panda von der Ampel losfährt dieser leise bis 50km/h beschleunigen kann aber das daneben stehende BMW M2 Coupe mit seinem 7-Gang Doppelkupplungsgetriebe mit mords Radau und vier mal Schaltwippe ziehen auch nicht schneller vom Fleck kommt? Wer erstellt eigentlich für diesen unnötigen Lärm die Zulassung? Oder heißt das im Umkehrschluß, wer Kohle hat ist lärmberechtigt?

Vor ein paar Wochen wurde in Ebermannstadt der Durchgangsverkehr über eine schmale Bergstraße, welche in Serpentinen zu einem Steinbruch führt umgeleitet.
http://www.quaeldich.de/paesse/burg-feuerstein/Dummerweise hatte ich mir diese Strecke just zum Rennradtraining ausgesucht. Es ist heiß, ich fahre fast am Anschlag bei 12- 13% Steigung, da kommen mir in Kolonnen die Speedjunkies entgegen die sich bergab! Rennen liefern und genau auf meiner Höhe überholen. Da überholt der ABT Audi TT das 180PS Motorrad oder der laute M3 schafft es bis zur Serpentine noch knapp am Porsche vorbei. Der Schotter spritzt gegen mein Rad als die Fahrzeuge mit weniger als einen Meter an mir vorbeifliegen - ich dachte ich bin im falschen Film; von Rücksicht keine Spur. Fast ganz oben angekommen fährt dann langsam ein Polizeimotorrad an mir vorbei, als der ganze Spuk schon vorbei war.

Ich bin seit je her ein Auto- und Motorradnarr aber diese Entwicklung läßt mich an manchem zweifeln...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer erstellt eigentlich für diesen unnötigen Lärm die Zulassung? Oder heißt das im Umkehrschluß, wer Kohle hat ist lärmberechtigt?
Der Bundesverkehrsminister bzw. die Autolobby, jetz die EU.....:
Ja das ist in der Tat so!! Für Autos mit höherer Motorleistung gelten höhere Grnzwerte:crash:
698735

Sportwagen mit mehr als 200 kW (272 PS) pro Tonne Leergewicht, höchstens vier Sitzplätzen und einem niedrigen Fahrersitz dürfen in Phase zwei und drei ein zusätzliches Dezibel lauter fahren. Die lautesten Autos werden also erst ab 2026 leiser – und dann nur um drei Dezibel. Zum Vergleich: Wir nehmen eine Senkung um zehn Dezibel als Halbierung der Lautstärke wahr. Eine Veränderung um drei Dezibel können wir zumindest erkennen.
 
...ich sehe die Unterhaltung nicht generell gegen das Auto ansich gerichtet, sondern gegen dieses höher, schneller, weiter und das überall und ständig. ...
Wahrscheinlich liegt genau hier das Problem:
In unserem System ist der Gewinner, wer aus wenig möglichst viel macht - und dies auch nach außen zeigt.
No time for losers ! Auf der anderen Seite muß man sich den Verzicht auch leisten können:
Wer möchte denn schon gerne die "Spaßbremse" sein ?
Aus "technischer" Sicht interessiere ich mich sehr für Elektromobilität - und stelle hier mit Erschrecken fest, daß etwa das "Model S" des Premium-Herstellers Tesla ein Leergewicht von 2 Tonnen hat - bei erhältlichen Motorvarianten von 235 PS bis zu 539 PS.
Das ist totaler Quatsch, der mit Schonung von Ressourcen und "fortschrittlicher" Technik gar nichts zu tun hat.
Da kann ich auch einen alten Ford Granada fahren. Der ökologische Fußabdruck dürfte in Summe nicht schlechter sein.
Erlaubt ist, was gefällt - und bezahlt wird.
Die Politik müßte hier regulierend eingreifen. Sie tut es nicht, weil es auch ums Geld geht.
Ich habe die Befürchtung, daß erst dann jemand merkt, daß es so nicht mehr weitergehen kann, wenn es zu spät ist, umzukehren.
Mich nervt das auch alles richtig. Ich habe daraus gelernt und werde weiterhin entschleunigen - und alle in meinem Eigentum stehenden motorbetriebenen Kfz mittelfristig abschaffen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Warum der nicht in den Bau geht, verstehe ich auch nicht. Führerscheinentzug? Anscheinend nicht.
Im Prinzip gebe ich dir Recht Hilde. Die Strafen für Vergehen im Straßenverkehr halte ich generell für viel zu gering.
Der Kern deines Ansinnens nach dem Ruf den LKW Fahrer in den Bau zu schicken ist doch der, ob ich ein Fehlverhalten bestrafe oder mich bei der Bestrafung an den Folgen orientiere.
Jeder von uns hat doch sicher schon mal einen Fehler im Straßenverkehr begangen, sei es mit dem Auto oder Fahrrad. Und in vielen Fällen ist es nur dem Zufall geschuldet, dass nichts gravierendes passiert ist.
Schick ich jetzt jeden in den Bau, weil er einmal ohne den Schulterblick den Fahrstreifen gewechselt hat, obwohl er zufälligerweise gerade niemanden über den Haufen gefahren hat? Eine Frage, die ich als Laie Gott sei Dank nicht entscheiden muss.
Vielleicht sollten wir mal über die Grenze in die Schweiz schauen, da ist das Auto bei einem gravierenden Verkehrsverstoß ruckzuck beschlagnahmt und die Strafen für Gescheindigkeitsüberschreitungen sind um ein vielfaches schmerzhafter als bei uns.
 
Zuletzt bearbeitet:
...Der Kern deines Ansinnens nach dem Ruf den LKW Fahrer in den Bau zu schicken ist doch der, ob ich ein Fehlverhalten bestrafe oder mich bei der Bestrafung an den Folgen orientiere. ...
Das ist im Prinzip dasselbe, weil die Folgen der Tat ja denknotwendig zugleich das sanktionierte Fehlverhalten darstellen und voraussetzen !
Das Gesetz verlangt einerseits, daß für die Strafbarkeit ein bestimmtes Verhalten - die Tat - versucht oder vollendet worden sein muß. Das ist also das tatbestandsmäßige "Ob" der Strafbarkeit. Und andererseits spielen auch die Folgen der Tat bei der Strafzumessung eine Rolle. Dies beträfe dann das "Wieviel" (s. § 46 StGB).
...Jeder von uns hat doch sicher schon mal einen Fehler im Straßenverkehr begangen, sei es mit dem Auto oder Fahrrad. Und in vielen Fällen ist es nur dem Zufall geschuldet, dass nichts gravierendes passiert ist. Schick ich jetzt jeden in den Bau, weil er einmal ohne den Schulterblick den Fahrstreifen gewechselt hat, obwohl er zufälligerweise gerade niemanden über den Haufen gefahren hat? ....
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen !
Das erstgenannte Beispiel ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann.
Bei einer fahrlässigen Tötung hingegen sind wir im Bereich der Strafbarkeit, die verfolgt werden muß. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, die unterschiedlichen Regeln folgen. Um bei dem hier in Rede stehenden Beispiel zu bleiben:
Die maximal zu verhängende Strafe wäre 360 Tagessätze (§ 40 StGB), also 360 multipliziert mit dem, was der Verurteilte am Tag erwirtschaftet. Die Anzahl der Tagessätze bildet insoweit den Unrechtsgehalt der Tat ab. Erst ab 90 Tagessätzen wird eine Strafe im Bundeszentralregister aufgeführt, und man gilt dann als "vorbestraft".
Die hier ausgeurteilten 40 Tagessätze für die Tötung eines Menschen sind deshalb am untersten Rand dessen, was man überhaupt kriegen kann. Ladendiebe werden auch so bestraft, weshalb ich die Aufregung gut nachvollziehen kann.
Leider macht keine Strafe das Geschehene rückgängig.
 
Das ist im Prinzip dasselbe, weil die Folgen der Tat ja denknotwendig zugleich das sanktionierte Fehlverhalten darstellen und voraussetzen !
Das Gesetz verlangt einerseits, daß für die Strafbarkeit ein bestimmtes Verhalten - die Tat - versucht oder vollendet worden sein muß. Das ist also das tatbestandsmäßige "Ob" der Strafbarkeit. Und andererseits spielen auch die Folgen der Tat bei der Strafzumessung eine Rolle. Dies beträfe dann das "Wieviel" (s. § 46 StGB).

Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen !
Das erstgenannte Beispiel ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann.
Bei einer fahrlässigen Tötung hingegen sind wir im Bereich der Strafbarkeit, die verfolgt werden muß. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, die unterschiedlichen Regeln folgen. Um bei dem hier in Rede stehenden Beispiel zu bleiben:
Die maximal zu verhängende Strafe wäre 360 Tagessätze (§ 40 StGB), also 360 multipliziert mit dem, was der Verurteilte am Tag erwirtschaftet. Die Anzahl der Tagessätze bildet insoweit den Unrechtsgehalt der Tat ab. Erst ab 90 Tagessätzen wird eine Strafe im Bundeszentralregister aufgeführt, und man gilt dann als "vorbestraft".
Die hier ausgeurteilten 40 Tagessätze für die Tötung eines Menschen sind deshalb am untersten Rand dessen, was man überhaupt kriegen kann. Ladendiebe werden auch so bestraft, weshalb ich die Aufregung gut nachvollziehen kann.
Leider macht keine Strafe das Geschehene rückgängig.
Vielleicht vergleiche ich Juristenlaie in deinen rechtsgeschulten Augen Äpfel mit Birnen, aber der Ausgangspunkt ist doch irgendwie ähnlich. Der LKW Fahrer öffnet unbedacht die Tür ( wie es vielleicht schon viele gemacht haben) und nur durch einen unglücklichen Umstand wird es zur fahrlässigen Tötung.
Ich will das ja auch gar nicht bagatellisieren, aber bei den lauten Rufen nach Knast einfach mal zu bedenken geben, wie knapp wir alle irgendwie schon mal an so einer Situation vorbeigeschrammt sind.
Und ja, leider macht keine Strafe das Geschehene rückgängig.
 
...ich sehe die Unterhaltung nicht generell gegen das Auto ansich gerichtet, sondern gegen dieses höher, schneller, weiter und das überall und ständig.

Es gab Zeiten, da war ein Mini mini und ein Fiat 500 passte durch die italienischen Altstadtgassen
Wir hatten auch schon einmal eine Beschränkung bei Motorrädern auf 100PS (lang ist es her) und Autos wurden auf aberwitzige 250km/h abgeregelt. In Zeiten von Klappenauspuff und turbowastegaten ist das alles Makulatur.

Ich habe mir ja kürzlich (und sicher zum Verdruss einiger, die sich an den geposteten Bildern hier gestört haben) einen alten Ford StreetKa zugelegt als Erst- und Spaßwagen zugelegt (L 3,65, B 1,68, H 1,34, knapp 100 PS, etwa 1t Gewicht) und bin eigentlich nur noch entsetzt über die riesigen Abmessungen moderner Autos, besetzt natürlich überwiegend nur mit dem Fahrer. :eek: ?:eek:
 
Das ist im Prinzip dasselbe, weil die Folgen der Tat ja denknotwendig zugleich das sanktionierte Fehlverhalten darstellen und voraussetzen !
Das Gesetz verlangt einerseits, daß für die Strafbarkeit ein bestimmtes Verhalten - die Tat - versucht oder vollendet worden sein muß. Das ist also das tatbestandsmäßige "Ob" der Strafbarkeit. Und andererseits spielen auch die Folgen der Tat bei der Strafzumessung eine Rolle. Dies beträfe dann das "Wieviel" (s. § 46 StGB).

Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen !
Das erstgenannte Beispiel ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann.
Bei einer fahrlässigen Tötung hingegen sind wir im Bereich der Strafbarkeit, die verfolgt werden muß. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, die unterschiedlichen Regeln folgen. Um bei dem hier in Rede stehenden Beispiel zu bleiben:
Die maximal zu verhängende Strafe wäre 360 Tagessätze (§ 40 StGB), also 360 multipliziert mit dem, was der Verurteilte am Tag erwirtschaftet. Die Anzahl der Tagessätze bildet insoweit den Unrechtsgehalt der Tat ab. Erst ab 90 Tagessätzen wird eine Strafe im Bundeszentralregister aufgeführt, und man gilt dann als "vorbestraft".
Die hier ausgeurteilten 40 Tagessätze für die Tötung eines Menschen sind deshalb am untersten Rand dessen, was man überhaupt kriegen kann. Ladendiebe werden auch so bestraft, weshalb ich die Aufregung gut nachvollziehen kann.
Leider macht keine Strafe das Geschehene rückgängig.

Fahrlässige Tötung kann in D mit Geldstrafe, aber auch mit Freiheitsstrafe - bis zu fünf Jahren bestraft werden (§ 222 StGB). d. h. in besonderes schweren Fällen auch nicht mit Bewährung, auch nicht beim Ersttäter. Es kommt halt drauf an, was und wie vorgefallen ist. Der typische Raserszenenunfalltäter wird jedenfalls nicht so günstig wegkommen. Bei Verkehrssachen sollte man meiner Meinung nach immer Bedenken, dass auch der vorsichtige, routinierte und umsichtigste Fahrer Fehler machen kann - weil er auch nur ein Mensch ist.
 
...Bei Verkehrssachen sollte man meiner Meinung nach immer Bedenken, dass auch der vorsichtige, routinierte und umsichtigste Fahrer Fehler machen kann - weil er auch nur ein Mensch ist.
Klar, Fehler passieren. Da bin ich ganz bei Dir.
Grundlage der strafrechtlichen Vorwerfbarkeit bei den Fahrlässigkeitsdelikten ist aber natürlich auch immer die Vermeidbarkeit dieses Fehlers, der zum sanktionierten Verhalten geführt hat. Aus der Vermeidbarkeit resultiert die rechtliche Vorwerfbarkeit.
Und da gelten z.B. für Berufskraftfahrer ganz andere Sorgfaltspflichten als für den Normalbürger.
Nur leider ist das offenbar noch immer nicht bis zu dieser Berufsgruppe - bzw. bis zu deren Arbeitgebern ! - durchgedrungen.
Die haben es einfach oft nur eilig, denken nicht nach und passen schon gar nicht auf. Die tägliche Routine und der Zeitdruck sind tückisch. Deshalb werden solche Unfälle immer wieder passieren. Leider.
 
Klar, Fehler passieren. Da bin ich ganz bei Dir.
Grundlage der strafrechtlichen Vorwerfbarkeit bei den Fahrlässigkeitsdelikten ist aber natürlich auch immer die Vermeidbarkeit dieses Fehlers, der zum sanktionierten Verhalten geführt hat. Aus der Vermeidbarkeit resultiert die rechtliche Vorwerfbarkeit.
Und da gelten z.B. für Berufskraftfahrer ganz andere Sorgfaltspflichten als für den Normalbürger.
Nur leider ist das offenbar noch immer nicht bis zu dieser Berufsgruppe - bzw. bis zu deren Arbeitgebern ! - durchgedrungen.
Die haben es einfach oft nur eilig, denken nicht nach und passen schon gar nicht auf. Die tägliche Routine und der Zeitdruck sind tückisch. Deshalb werden solche Unfälle immer wieder passieren. Leider.


Da ich beruflich öfter Berufskraftfahrer auf „gleicher Höhe“ überhole, kann ich bestätigen, das zu 90% noch nichts von besonderer Sorgfaltspflicht zu denen durchgedrungen ist. Wenn ich sehe, was da so „nebenbei“ alles erledigt wird, wird mir regelmäßig übel. Es laufen nicht nur Fernseher und Kaffeemaschine. Oft wird auch Zeitung gelesen oder Fußpflege betrieben....
 
Mein Elektroauto hängt (wenn nicht im Eco Modus) euch beim Ampelstart ganz leise ab. Ja, auch die Sportwagen.
Was dir nüscht nützt, wenn ich mit meinem Audi 100 2.5 tdi kurz nach deinem kickstart an dir vorbei fahre und es plötzlich Nacht wird, wenn ich last gebe ;)


Ne, ich hab keine Audi 100 (zu klein :) ). Was hast du für ein Elektroauto?
 
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