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Dass die Tanke wech ist, ist schade. Dass der abrtig hässliche Cayenne wech ist, ist doch gut. Ich hoffe nur, man war so konsequent und hat ihn in die Sondermüllpresse gesteckt.
Keine Meinung zum Automaten an dem malerischen Zaun?Dass die Tanke wech ist, ist schade. Dass der abrtig hässliche Cayenne wech ist, ist doch gut. Ich hoffe nur, man war so konsequent und hat ihn in die Sondermüllpresse gesteckt.
Jeder Zigarettenautomat, der verschwindet, ist ein guter Automat.Keine Meinung zum Automaten an dem malerischen Zaun?
Mann, das Dinosterben war eine Gesamtkomposition, kein Schnappschuss.
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Warum der nicht in den Bau geht, verstehe ich auch nicht. Führerscheinentzug? Anscheinend nicht." Prozess um tödlichen Fahrradunfall Plötzlich Lkw-Tür geöffnet
Ein Radfahrer fährt in eine Lkw-Tür – und stirbt. Nach einer Verhandlung wegen fahrlässiger Tötung muss der Fahrer 1200 Euro Strafe zahlen. "
wenn ich sowas les, krieg ich eine ganz dicken Hals. Wie lange noch?
Es sind dann ja auch immmer die Radfahrer, die in die Tür fahren, oder mit dem Auto kollidieren.....schon alleine die Wortwahl suggeriert immmer, daß der Rad- oder Motorradfahrer schuld ist. Hasskappe!
...ich sehe die Unterhaltung nicht generell gegen das Auto ansich gerichtet, sondern gegen dieses höher, schneller, weiter und das überall und ständig.Wo sind bei der ganzen Anti-Auto Diskussion jetzt die Leute aus dem "Gefällt mir" Thread wo seid etlichen Seiten über die ganzen tollen Autos geredet wird?Lustige Parallelwelten hier
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Der Bundesverkehrsminister bzw. die Autolobby, jetz die EU.....:Wer erstellt eigentlich für diesen unnötigen Lärm die Zulassung? Oder heißt das im Umkehrschluß, wer Kohle hat ist lärmberechtigt?
Wahrscheinlich liegt genau hier das Problem:...ich sehe die Unterhaltung nicht generell gegen das Auto ansich gerichtet, sondern gegen dieses höher, schneller, weiter und das überall und ständig. ...
Im Prinzip gebe ich dir Recht Hilde. Die Strafen für Vergehen im Straßenverkehr halte ich generell für viel zu gering.Warum der nicht in den Bau geht, verstehe ich auch nicht. Führerscheinentzug? Anscheinend nicht.
Das ist im Prinzip dasselbe, weil die Folgen der Tat ja denknotwendig zugleich das sanktionierte Fehlverhalten darstellen und voraussetzen !...Der Kern deines Ansinnens nach dem Ruf den LKW Fahrer in den Bau zu schicken ist doch der, ob ich ein Fehlverhalten bestrafe oder mich bei der Bestrafung an den Folgen orientiere. ...
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen !...Jeder von uns hat doch sicher schon mal einen Fehler im Straßenverkehr begangen, sei es mit dem Auto oder Fahrrad. Und in vielen Fällen ist es nur dem Zufall geschuldet, dass nichts gravierendes passiert ist. Schick ich jetzt jeden in den Bau, weil er einmal ohne den Schulterblick den Fahrstreifen gewechselt hat, obwohl er zufälligerweise gerade niemanden über den Haufen gefahren hat? ....
Vielleicht vergleiche ich Juristenlaie in deinen rechtsgeschulten Augen Äpfel mit Birnen, aber der Ausgangspunkt ist doch irgendwie ähnlich. Der LKW Fahrer öffnet unbedacht die Tür ( wie es vielleicht schon viele gemacht haben) und nur durch einen unglücklichen Umstand wird es zur fahrlässigen Tötung.Das ist im Prinzip dasselbe, weil die Folgen der Tat ja denknotwendig zugleich das sanktionierte Fehlverhalten darstellen und voraussetzen !
Das Gesetz verlangt einerseits, daß für die Strafbarkeit ein bestimmtes Verhalten - die Tat - versucht oder vollendet worden sein muß. Das ist also das tatbestandsmäßige "Ob" der Strafbarkeit. Und andererseits spielen auch die Folgen der Tat bei der Strafzumessung eine Rolle. Dies beträfe dann das "Wieviel" (s. § 46 StGB).
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen !
Das erstgenannte Beispiel ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann.
Bei einer fahrlässigen Tötung hingegen sind wir im Bereich der Strafbarkeit, die verfolgt werden muß. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, die unterschiedlichen Regeln folgen. Um bei dem hier in Rede stehenden Beispiel zu bleiben:
Die maximal zu verhängende Strafe wäre 360 Tagessätze (§ 40 StGB), also 360 multipliziert mit dem, was der Verurteilte am Tag erwirtschaftet. Die Anzahl der Tagessätze bildet insoweit den Unrechtsgehalt der Tat ab. Erst ab 90 Tagessätzen wird eine Strafe im Bundeszentralregister aufgeführt, und man gilt dann als "vorbestraft".
Die hier ausgeurteilten 40 Tagessätze für die Tötung eines Menschen sind deshalb am untersten Rand dessen, was man überhaupt kriegen kann. Ladendiebe werden auch so bestraft, weshalb ich die Aufregung gut nachvollziehen kann.
Leider macht keine Strafe das Geschehene rückgängig.
...ich sehe die Unterhaltung nicht generell gegen das Auto ansich gerichtet, sondern gegen dieses höher, schneller, weiter und das überall und ständig.
Es gab Zeiten, da war ein Mini mini und ein Fiat 500 passte durch die italienischen Altstadtgassen
Wir hatten auch schon einmal eine Beschränkung bei Motorrädern auf 100PS (lang ist es her) und Autos wurden auf aberwitzige 250km/h abgeregelt. In Zeiten von Klappenauspuff und turbowastegaten ist das alles Makulatur.
Das ist im Prinzip dasselbe, weil die Folgen der Tat ja denknotwendig zugleich das sanktionierte Fehlverhalten darstellen und voraussetzen !
Das Gesetz verlangt einerseits, daß für die Strafbarkeit ein bestimmtes Verhalten - die Tat - versucht oder vollendet worden sein muß. Das ist also das tatbestandsmäßige "Ob" der Strafbarkeit. Und andererseits spielen auch die Folgen der Tat bei der Strafzumessung eine Rolle. Dies beträfe dann das "Wieviel" (s. § 46 StGB).
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen !
Das erstgenannte Beispiel ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann.
Bei einer fahrlässigen Tötung hingegen sind wir im Bereich der Strafbarkeit, die verfolgt werden muß. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, die unterschiedlichen Regeln folgen. Um bei dem hier in Rede stehenden Beispiel zu bleiben:
Die maximal zu verhängende Strafe wäre 360 Tagessätze (§ 40 StGB), also 360 multipliziert mit dem, was der Verurteilte am Tag erwirtschaftet. Die Anzahl der Tagessätze bildet insoweit den Unrechtsgehalt der Tat ab. Erst ab 90 Tagessätzen wird eine Strafe im Bundeszentralregister aufgeführt, und man gilt dann als "vorbestraft".
Die hier ausgeurteilten 40 Tagessätze für die Tötung eines Menschen sind deshalb am untersten Rand dessen, was man überhaupt kriegen kann. Ladendiebe werden auch so bestraft, weshalb ich die Aufregung gut nachvollziehen kann.
Leider macht keine Strafe das Geschehene rückgängig.
Klar, Fehler passieren. Da bin ich ganz bei Dir....Bei Verkehrssachen sollte man meiner Meinung nach immer Bedenken, dass auch der vorsichtige, routinierte und umsichtigste Fahrer Fehler machen kann - weil er auch nur ein Mensch ist.
Klar, Fehler passieren. Da bin ich ganz bei Dir.
Grundlage der strafrechtlichen Vorwerfbarkeit bei den Fahrlässigkeitsdelikten ist aber natürlich auch immer die Vermeidbarkeit dieses Fehlers, der zum sanktionierten Verhalten geführt hat. Aus der Vermeidbarkeit resultiert die rechtliche Vorwerfbarkeit.
Und da gelten z.B. für Berufskraftfahrer ganz andere Sorgfaltspflichten als für den Normalbürger.
Nur leider ist das offenbar noch immer nicht bis zu dieser Berufsgruppe - bzw. bis zu deren Arbeitgebern ! - durchgedrungen.
Die haben es einfach oft nur eilig, denken nicht nach und passen schon gar nicht auf. Die tägliche Routine und der Zeitdruck sind tückisch. Deshalb werden solche Unfälle immer wieder passieren. Leider.
Was dir nüscht nützt, wenn ich mit meinem Audi 100 2.5 tdi kurz nach deinem kickstart an dir vorbei fahre und es plötzlich Nacht wird, wenn ich last gebeMein Elektroauto hängt (wenn nicht im Eco Modus) euch beim Ampelstart ganz leise ab. Ja, auch die Sportwagen.
Das billigste natürlich (ich fahr Rad, hallo): Zukunft Ohne EmissionenNe, ich hab keine Audi 100 (zu klein). Was hast du für ein Elektroauto?
... an dir vorbei fahre und es plötzlich Nacht wird, wenn ich last gebe
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