Ich bin kein Jurist, aber arbeitsbedingt viel mit Straffälligen unterwegs und da ist e-Bay Betrug an der Tagesordnung. Die Hauptverhandlungen laufen (logischerweise) relativ schnell ab, da die Tatsachen ja halbwegs auf dem Tisch liegen. Wenn der Richter auf zack ist, nimmt er die Entschädigung in den Bewährungsbeschluss auf (falls es zu einer Verurteilung - und einer Bewährungsstrafe - kommt).
Damit ist der Verurteilte nicht durch einen Pfändungsfreibetrag geschützt sondern muss (bei Leistungsbezug dann eben eine sehr kleine) Rate zahlen, ansonsten droht der Widerruf der Bewährung.
Bis es soweit kommt sind die Hürden natürlich vorhanden (falls er sonst nichts verbrochen hat, wird es eventuell fallen gelassen, oder falls er sonstige Anklagen hat, zu der dieser "kleine" e-Bay Betrug nicht im Verhältnis steht. Eventuell ist der Richter auch nicht auf zack ...).
Die Daten des Verkäufers hast du ja sicherlich. Ich weiß nicht, inwieweit du mit dem Thema schon abgeschlossen hast, aber wenn du zukünftigen Käufer:innen etwas gutes tun möchtest:
Druck Screenshots des Sachverhalts, Mail Verläufe und Überweisungen aus, sortier das schön chronologisch, geh zur Polizei und stell eine Anzeige. Das kostet zwar Zeit, ist aber eine gute Tat für das Gemeinwohl.