Das ist die Regel, wie sie nach der Rechtschreibreform gilt. Davor war es - bis 1996 - üblich, das Wort "Haß" mit einem "ß" zu schreiben.
https://www.korrekturen.de/wortliste/hass.shtml
Da die Rechtschreibregeln außerhalb behördlichen Kontexten keineswegs "amtlich" oder irgendwie "verbindlich" sind, darf das Wort "Hass" selbstverständlich auch weiterhin mit einem "ß" geschrieben werden. Die Sprache ist insoweit "frei". Ein orthographischer "Fehler" ist das nicht. Insoweit ist das von Dir Geschriebene nicht ganz richtig bzw. unvollständig.
Wer sich vertieft mit den Sprachregeln und deren "Verbindlichkeit" beschäftigen möchte, der lese bitte diese Entscheidung des BVerfG zur Rechtschreibreform:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/1998/bvg98-079.html
Einen zentralen Satz dieser Entscheidung zitiere ich hier gerne:
"Personen außerhalb des Schulbereichs sind rechtlich an die neuen Regeln nicht gebunden; sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben." (BVerfG 1BvR 1640/97).
Der
@Profiamateur darf also gerne weiterhin - fehlerfrei - das Wort "Haß" schreiben. Er möge es bitte nur nicht zu häufig verwenden.