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e-bay Lacher leicht gemacht...

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Re: e-bay Lacher leicht gemacht...
Klasse Artikelbeschreibung, wohlgemerkt von einem Gewerblichen. Ein wahrer Genuss für alle Germanisten:

Ausstellungsstück
Das Single Speed ist aus der ISPO Messe und wurde für das Kommende Jahr 2013 vorgestellt.
Das neue Design ist ein hingucker und wurde noch mit einem Wildleder Sattel von Vader bestückt ,der sehr Angenehm ist.
Das Rennrad ist auffällig / schön wegen den Krom Teilen bzw. den Asatzteilen : Lenker, Felgen, Rahmen und Vorbau

Das Rad lässt sich sehr angenehm und leicht fahrren, man kann langare strecken damit Fahrren, man kann es als Arbeitsfahrrad benutzen ( von zuhause zur Arbeit und zurück ) es ist leicht und man kann damit Flexibel umgehen.
Ich würde das Fahrrad sehr weiter empfehlen da es ein schönes seltenes stück ist.
 
Ist übrigens ein Diamant. Aber wie man auf die Idee kommt einen gebrauchten Rahmen der zudem wirklich schrecklig übergepinselt wurde als NOS zu bezeichnen:crash:
ich glaub einfach, dass viele Leute gar nicht wissen, was das heißt und denken, das schreibt ja jeder dazu, wenn er seinen alten Krempel loswerden will.
 
http://www.ebay.de/itm/261129030707?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1438.l2649

An sich das Angebot kein Lacher, aber nach der Artikelbeschreibung kommt's:
"Alle Aussagen und Artikelbeschreibungen sind subjektive Meinungsäußerungen und keine zugesicherten Eigenschaften nach § 459 ff BGB !!! "

Was soll das? Gibts sowas öfter? Auf welchen Teil der Beschreibung kann das zutreffen?

Er beschreibt doch den Rahmen einwandfrei. Denke er sichert einfach nur ab, dass hinterher keiner aus dem Kratzer nen unerträglichen Makel macht. Wahrscheinlich ist der Text eh kopiert so wie es viele machen. Bei solch einer Anzeige vermute ich jetzt mal keine üble Abzocke...
 
denke, das ist rechtlich gesehen ebensowenig haltbar wie der übliche "haftungsausschluß". letztlich geben der gesetzgeber und eBay den rechtlichen rahmen vor, da spielt es keine rolle ob irgendwer so ein allerwelts-"kleingedrucktes" unter die anzeige copy-pastet. wenn jetzt nicht mal mehr die artikelbeschreibung des verkäufers wahrheitsgemäß bzw. rechtlich bindend sein soll, was denn dann?
 
denke, das ist rechtlich gesehen ebensowenig haltbar wie der übliche "haftungsausschluß". letztlich geben der gesetzgeber und eBay den rechtlichen rahmen vor, da spielt es keine rolle ob irgendwer so ein allerwelts-"kleingedrucktes" unter die anzeige copy-pastet. wenn jetzt nicht mal mehr die artikelbeschreibung des verkäufers wahrheitsgemäß bzw. rechtlich bindend sein soll, was denn dann?
Das würde ich auch so sehen, zumal ja praktisch die ganze Beschreibung eben auuserhalb des rein "Subjektiven" liegt: Rahmengröße, Kaufdatum, Lagerung, rostfrei, usw. Wenn das alles keine zugesicherten Eigenschaften sind, dann kann ich mich als Käufer auch nicht beklagen, wenn ich einen statt einem wenig gefahrenen Cinelli Supercorsa einen korrodierten Kettler mit geknicktem Unterrohr bekomme?
 
letztlich geben der Gesetzgeber und ebay den rechtlichen Rahmen vor .....
ebay gibt nur Geschäftsbedingungen vor. ebay wird auch als allerletztes für die Aussagen eines privaten Anbieters haften wollen. Wenn ein solcher jetzt übervorsichtig ist und z.B als Kann-Kaufmann nicht für den gleichwertigen Ersatz eines roten Cinelli in Anspruch genommen werden will, dann hat er auch damit recht, seinen Angebotstext streng genommen als "wauwau" zu bezeichnen. Sogar das Vorhandensein eines Rahmens stellt bei einer bloßen Abbildung schon ein Haftungsrisiko dar.
 
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