Danke für die Erläuterungen. Wieder was gelernt
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Das Du einen dicken Hals hast verstehe ich gut, echt. Da bin ich auch voll bei Dir. Aber trotzdem: Nicht jeder, der Schund unter einem Nobelnamen verkauft, weiß, dass es Schund ist - und somit sollte man da nicht pauschal Betrugsabsichten unterstellen. Die Unschuldsvermutung ist ein viel zu hohes Gut in unserer Rechtsordnung, als dass wir fahrlässig mit ihr umgehen.
Richtig wäre wohl, den Verkäufer drauf hinzuweisen, am besten mit eben solchen Erklärungen wie oben, damit er es auch nachvollziehen und prüfen kann. Sollte er dann trotzdem weitermachen, dann hegt er wahrscheinlich Betrugsabsichten.