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ein paar rechtliche fragen

Hitachi

Sommer-Benzin-Verweigerer
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Hallo Forum,
durch Zufall habe ich dieses Forum hier entdeckt, echt toll!

Vielleicht könnt Ihr mir bei ein paar rechtlichen Fragen Auskunft geben.
(Einiges habe ich schon in einem Beitrag gelesen, ein paar Fragen habe ich aber noch)

1. Darf man ohne KFZ-Führerschein (musste ich 4 Wochen der Polizei "leihen") mit dem RR auf der Strasse fahren oder darf/muss man nur auf Geh/Radwegen fahren.

2. Die Radwege in manchen Orten sind ja "lebensgefährlich" für die RR-Laufräder. Habe mir da dieses Jahr schon 2 vordere Mäntel zerfetzt. Muss ich nun zwingend auf einem Rad/Gehweg fahren wenn einer da ist, oder reicht da der Hinweis auf die "Unbefahrbarkeit" mit einem RR um auf die Strasse zu "dürfen". (bei einer möglichen Kontrolle)

zu 2. Mit dem RR ist man ja schneller (locker über 30km/h) als mit einem Mofa (25km/h max.) also dürfte ich mit dieser Geschwindigkeit doch garnicht auf einem Radweg fahren und müsste sogar auf die Strasse. so meine Logik, falsch oder richtig?

3. gibt es eigentlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung wenn man innerorts auf einem Rad/Gehweg fährt? siehe 2.: Wenn ich also mit 30 durch den Ort fahre, wäre das auf dem Rad/Gehweg doch viel zu gefährlich?

4. Welche Strassen darf ich nun mit dem Rad NICHT befahren? Autobahn klar, Kraftfahrstrassen (blaues KFZ-Schild) auch klar, was ist mit Bundestrassen (gelbes Bxxx-Schild), oder auch "landwirtschaftliche" Strassen (rund, weiß, mit rotem Rand, Hinweis das keine KFZ u. Motorräder fahren dürfen)?

Vielen Dank
Hitachi (alias Jürgen)
 
Hallo Jürgen

In der Schweiz ist das so:

1.) Du darfst Rad fahren ohne Führersein, denn der Führerschein ist für Auto, Motorrad, LKW etc. Dafür legst du die Prüfung ab. Radfahren hingegen darf jeder, auch ohne eine Prüfung abgelegt zu haben. All die Schuldkinder dürften sonst ja nicht Rad fahren.

1a.) Abgesehen davon, kann der Füherschein entzogen werden, wenn man betrunken mit dem Rad fährt.

2.) Soweit ich das verstanden habe, ist ein Radweg eine *Empfehlung* kein Zwang. Es ist i.d.R. ein blaues Schil, kein rotes. Ein rotes wäre ein Fahrverbot.

2a.) Ich denke nicht, dass die Geschwindigkeit das Kriterium für die Benutzung des Radweges ist, sondern die Art des Gefährtes. So geht es u.a. auch darum, den Radfahrer als schwächsten Verkehrteilnehmer zu schützen. Damit sind primär all die langsamen und unsicheren Radfahrer gemeint.

3.) Geschwindigkeitbeschränkungen auf Radwegen sind mir nicht bekannt. In der Regel sind Radfahrer auch nicht so schnell, als dies relevant wäre. Berücksichtigt man nun den Punkt 2, wird klar, warum Rennradfahrer auch auf der Strasse fahren dürfen.

3a.) Die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Strasse sind für alle verbindlich, also auch für Radfahrer. Ein Kollege wurde vor Jahren von der Rennleitung *geblitzt* und am Ende der Abfahrt angehalten und auf die Beschränkung aufmerksam gemacht. Klingt komisch, is aber so. Nur ist das Risiko signifikant geringer, auf Grund zu schnellen Fahrens eine Foto mit Rechnung nach Hause zu kommen. Das ist der Vorteil, keine Nummer haben zu müssen (und bei unserer willkürlichen Behörde für mich einer der Hauptgründe, mit dem Rad zu fahren.)

4. In der Regel sind das diejenigen wo schneller als 80 Km/h gefahren werden kann, wie Autobahnen, Autostrassen etc. Haupt- und Nebenstrassen hingegen sind kein Problem.
Auf *landwirtschaftlichen" Strassen darf man nach meinem Verständnis fahren.

Gruss
 
Du gehst die ganze Sache mit viel Logik an und das unterscheidet dich leider von der StVO...
Grundsätzlich gilt immer die Radwegebenutzungspflicht, wenn ein Radweg vorhanden ist, entweder durch rote Pflasterung oder das weisse Hollandrad auf blauem Grund gekennzeichnet. Auf dem Radweg gilt eine "Richtgeschwindigkeit" von 25 km/h. D.h. wenn du mit vierzig Sachen in einen Kinderwagen rauschst, will keiner wissen, ob der auf dem Radweg stand. Für uns RR-fahrer ist die ganze Lage etwas verworren und die meisten quittieren dies einfach durch konsequentes auf der Strasse fahren. Die Radwege sind nämlich tatsächlich so gefährlich, wie von dir erwähnt. An Einmündungen und Kreuzungen ganz besonders. Das Hauptproblem beim Fahren auf Asphalt sind eigentlich nicht die Grünen, die verhalten sich meist gelassen, sondern vielmehr die Autofahrer, die es einfach nicht respektieren wollen, dass sie sich ihre Strasse mit anderen Verkehrsteilnehmern teilen müssen. LKWs oder Trecker nerven die auch brutal ab, die sind aber stärker, an RR-Fahrern kann man seinen Frust viel besser ablassen. Deshalb Augen auf, mit ein wenig Vorsicht und immer mit Helm, dann geht das schon. :)

Polizeigeschichte von vorhin: Ich fahre über den Bremer Osterdeich, der einseitig einen 3 m breiten Asphaltradweg bietet, da ich aber den Verkehr hätte kreuzen müssen, um herüber zu kommen, bin ich auf der Strasse gefahren. Die Polizei überholt mich bei einer Verkehrslücke und sie fahren erstmal ein Weilchen neben mir her. An den Gesichtern war deutlich abzusehen, dass sie auf dem Tacho geguckt haben, wie schnell ich war, dann haben sie Gas gegeben. 3-4 Ampeln später sind sie abgebogen, genau wie ich, war meine Strecke. Dort stand ich nach 2 weiteren Ampeln wieder neben ihnen (3-4km hinter dem ersten Treffpunkt) und der eine tippt den anderen an, zeigt auf mich und wieder sah man, was sie sagten. Irgendwie: 'Alter, hat der Stoff gegeben', oder so (so schnell war ich gar nicht, Berufverkehr halt). Hinter der Ampel überholen sie mich wieder und der eine zeigt mir aus dem Beifahrerfenster den Daumen nach oben. Einen Radweg hätte es die ganze Zeit neben uns gegeben. Sind also nicht alle doof... :D

Edit: Paragraphen habe ich nicht genannt, da TiVo bestimmt bald den kompletten Text hier rein kopiert. Ist eh zu kompliziert, als dass man sich das merken könnte.
 
Hitachi schrieb:
1. Darf man ohne KFZ-Führerschein (musste ich 4 Wochen der Polizei "leihen") mit dem RR auf der Strasse fahren oder darf/muss man nur auf Geh/Radwegen fahren.

Klar darst Du ohne Lappen Radfahren, hat Rex Felice bereits korrekt erläutert.
Aber: auf Gehwegen darfst Du auf gar keinen Fall fahren!

Hitachi schrieb:
2. Die Radwege in manchen Orten sind ja "lebensgefährlich" für die RR-Laufräder. Habe mir da dieses Jahr schon 2 vordere Mäntel zerfetzt. Muss ich nun zwingend auf einem Rad/Gehweg fahren wenn einer da ist, oder reicht da der Hinweis auf die "Unbefahrbarkeit" mit einem RR um auf die Strasse zu "dürfen". (bei einer möglichen Kontrolle)

zu 2. Mit dem RR ist man ja schneller (locker über 30km/h) als mit einem Mofa (25km/h max.) also dürfte ich mit dieser Geschwindigkeit doch garnicht auf einem Radweg fahren und müsste sogar auf die Strasse. so meine Logik, falsch oder richtig?

Radwege musst Du benutzen, sofern sie "zumutbar" sind. Was "zumutbar" im konkreten Fall bedeutet, musst Du mit der Polizei aushandeln...
Warum soll man mit 30 nicht auf einem Radweg fahren dürfen?

Hitachi schrieb:
3. gibt es eigentlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung wenn man innerorts auf einem Rad/Gehweg fährt? siehe 2.: Wenn ich also mit 30 durch den Ort fahre, wäre das auf dem Rad/Gehweg doch viel zu gefährlich?

Generell muss man seine Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation anpassen. Du kannst mit dem Auto auf der Autobahn im Nebel auf keine 200 fahren, selbst wenn es "erlaubt" wäre. Genauso ist es mit dem Fahrrad (auf der Strasse UND auf Radwegen): Immer gucken, dass man die Fuhre im Griff hat und niemanden gefährdet.

Hitachi schrieb:
4. Welche Strassen darf ich nun mit dem Rad NICHT befahren? Autobahn klar, Kraftfahrstrassen (blaues KFZ-Schild) auch klar, was ist mit Bundestrassen (gelbes Bxxx-Schild), oder auch "landwirtschaftliche" Strassen (rund, weiß, mit rotem Rand, Hinweis das keine KFZ u. Motorräder fahren dürfen)?

Ausser Autobahnen und Kraftfahrstrassen darfst Du alle Strassen befahren, sofern es nicht ausdrücklich verboten ist (rotes rundes Schild, mit oder ohne Fahrrad drauf).

Rex Felice schrieb:
In der Schweiz ist das so:
...

2.) Soweit ich das verstanden habe, ist ein Radweg eine *Empfehlung* kein Zwang. Es ist i.d.R. ein blaues Schil, kein rotes. Ein rotes wäre ein Fahrverbot.

Das ist in Deutschland sicher nicht so, und ich dachte, dass es in der Schweiz eigentlich auch die Radwegbenutzungspflicht gibt. Muss ich mich mal schlau machen.
 
RigobertGruber schrieb:
Du gehst die ganze Sache mit viel Logik an und das unterscheidet dich leider von der StVO...
Grundsätzlich gilt immer die Radwegebenutzungspflicht, wenn ein Radweg vorhanden ist, entweder durch rote Pflasterung oder das weisse Hollandrad auf blauem Grund gekennzeichnet. ...

....
Edit: Paragraphen habe ich nicht genannt, da TiVo bestimmt bald den kompletten Text hier rein kopiert. Ist eh zu kompliziert, als dass man sich das merken könnte.
:D :D :D
Da bin ich schon ;)
Leider muss ich erst mal korrigieren!
Eine Radwegbenutzungspflicht entsteht nur wenn der Weg durch die entsprechenden Schilder!!! gekennzeichnet sind! Also:
StVO-Zeichen-237.png
StVO-Zeichen-240.png
StVO-Zeichen-241.png

Diese müssen an jeder Kreuzung stehen, sonst erlischt die Benutzungspflicht.

Auf dem Radweg ist man ein "angepasster" Verkehrsteilnehmer. Man hat also deutlich vorausschauend zu fahren und mit rumirrenden Fußgängern jederzeit zu rechnen.
DIES SCHLIESST RENNRADLN IM EIGENTLICHEN SINNE QUASI AUS!!!

Ist ein Radweg unzumutbar, erlischt die Nutzungspflicht.
- Eis und Schnee
- Mülltonnen o.ä. blockieren den Weg
- Schlaglöcher machen den Weg unpassierbar

Sonst immer auf dem Weg fahren!
So, dass ist so ungefähr die Regel.
 
Herzlichen Dank für die schnellen Antworten!

Man kann meine "Logik" anscheinend gut rauslesen. *grins*
Mir geht es echt nicht in den Kopf, dass ich mir auf dem Radweg (innerorts ists ganz krass mit diesen idiotischen Granit Rand- und Ziersteinen) meine Reifen kaputtfahren muss, aber ein Mofa (das eh langsamer ist -ja, sein muss- als ich) auf der Strasse dahintuckeln darf... obwohl ich die locker aufn Radweg "überhole".

Nunja beim Freizeitfahren wars mir eher egal, da ich da meist ausserorts unterwegs bin, die nächsten 4Wochen aber "muss" ich in die Stadt rein und damit auf diese "unfahrbaren", in meinen Augen sogar größtenteils für RR-Fahrer "saugefährliche" Radwege. Werde mir wohl gleich besser ein paar neue Reifensätze kaufen.

Viele Grüße
Hitachi
 
Hallöchen,
jetzt möchte ich da aber auch nochmal Klarheit haben:
Ich habe gelesen, dass Radwege, die schmaler als 1,50m sind, nicht benutzt werden müssen (von nichts und niemandem, denn grundsätzlich gelten die Bestimmungen für alle Radler, heißt, ohne Schild darf ich auch mit meinem Klapprad die Straße benutzen), weil der Sicherheitsabstand beim Überholen (Fußgänger oder andere Radler) von einem halben Meter nicht eingehalten werden kann. Gibt es eine Regelung dieser Art?
Wenn ja, was ist jetzt im Sommer mit Wegen, die locker 2 m breit sind, an den Rändern aber so zugewuchert, dass gerade mal ein Meter benutzbarer Weg übrig bleibt?

In unserem Kreis sind neuerdings - ich erwähnte das bereits - Warnschilder mit "Achtung Hubbel" und "Achtung Gefahr" an Radwegen aufgestellt worden. In Putzig klein gibt es:
gefahrenstelle.gif
und
unebene_fahrbahn.gif


Jetzt ist dem Straßenamtsnasen also schon aufgefallen, dass der Radweg nicht in dem Zustand ist, in dem er sein sollte. Muss ich den dann trotzdem benutzen oder kann ich gerade solch einen Radweg "links" liegenlassen und mich am Straßenrand vergnügen?!?!?

Ach ja und dann noch das:
@Hitachi, sei froh, dass die Mopeds auf der Straße fahren. Bei uns müssen die auch noch auf die guten Radwege!
 
In den erwähnten Fällen (zugewachsen, schlechter Zustand etc.) erlischt die Benutzungspflicht doch nur, wenn man beim Amt einen entsprechenden Antrag stellt, oder? Meines Wissens sind die gezeigten Schilder verbindlich, unabhängig vom Zustand des Radweges.
Die von mirerwähnte Richtgeschwindigkeit stammt aus einigen Urteilen, wo im Zweifelsfalle entschieden werden musste (gelesen im Tourforum). TiVo stützt diese These ja mit dem Hinweis auf "angepasste Verkehrsteilnehmer". D.h.: Das mit den 25 km/h steht in keinem Gesetz, von dieser Grundlage gehen die Gerichte aber aus, da sie entsprechende Präzedenzfälle haben.
Richtig ist aber doch auch, dass es keinerlei Unterschied zwischen verschiedenen Radfahrern gibt, bei der Anwendung dieser Regeln, oder? Renn- bzw. Sportradfahrer tauchen meines Wissens nur einmal im Gesetzestext auf, nämlich bei der Frage nach der Beleuchtung (Stichwort: 11kg) und mit der Anmerkung, dass die ganzen Ausstattungsparagraphen während eines Rennens nicht gelten. Ansonsten sind die Oma mit der Einkaufstüte am Lenker und der T-Mobile-Profi auf Trainingsausfahrt vom Gesetzgeber gleichgestellt.
 
Nun wird es lustig :D
Wenn der weg schmaler als 1,5m ist oder eine Laterne draufsteht (so wie hier in Kiel) dann kannst Du die Stadt (das Tiefbauamt) darauf aufmerksam machen, dass sie diesen Weg nicht als Radweg ausweisen darf! Schlimmstenfalls kannst Du sie sogar verklagen und bekommst Recht!

ABER
So lange das Tiefbauamt das Schild nicht entfernt, musst Du den Weg trotzdem nutzen :D Traurig aber wahr!

Betr. Huckelschilder
Wird der Weg unzumutbar, also wirklich nicht mehr benutzbar, dann kannst Du auf die Strasse; ist er hingegen "nur" huggeli und wellig dann "Pech für dich"

P.S. Ich komm mir schon vor wie ein Jurist und Verwaltungsheini, bin aber Naturwissenschaftler! Versprochen :) :wink2:
 
In der Frage scheinen wir uns ja einig zu sein... :D Gibt es eigentlich Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern? Ich bin mir sicher, dass in Bremen die rote Pflasterung ausreicht, einen Radweg zu kennzeichnen. Blaue Schilder gibt es hier fast nicht, dafür sind auch die Radstreifen auf Asphalt rot gefärbt (zumindest die neueren).


Mein Favorit bleibt aber ein Schild, dass angebracht wird, wo ehemalige Radwege zu Parkplätzen gemacht wurden. Dort wird dann mit einem Eimer Farbe ein Radweg auf den Fussweg gemalt, ungefähr 50cm breit und das illustriert das Strassenbauamt dann mit einem Schild auf dem die Bremer Stadtmusikanten, alle auf einem Rad umherbrausen, mit der Unterschrift: Vorsichtig fahren... :p Mehr Einladung auf den Asphalt zu wechseln, brauche ich nicht.
 
RigobertGruber schrieb:
In der Frage scheinen wir uns ja einig zu sein... :D Gibt es eigentlich Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern? Ich bin mir sicher, dass in Bremen die rote Pflasterung ausreicht, einen Radweg zu kennzeichnen. Blaue Schilder gibt es hier fast nicht, dafür sind auch die Radstreifen auf Asphalt rot gefärbt (zumindest die neueren).


Mein Favorit bleibt aber ein Schild, dass angebracht wird, wo ehemalige Radwege zu Parkplätzen gemacht wurden. Dort wird dann mit einem Eimer Farbe ein Radweg auf den Fussweg gemalt, ungefähr 50cm breit und das illustriert das Strassenbauamt dann mit einem Schild auf dem die Bremer Stadtmusikanten, alle auf einem Rad umherbrausen, mit der Unterschrift: Vorsichtig fahren... :p Mehr Einladung auf den Asphalt zu wechseln, brauche ich nicht.
Die StVO gilt bundesweit.
Rote Streifen ect sind Radwege ohne Benutzungspflicht! Hier kann man fahren, muss es aber nicht.
Somit scheint bremen in dem Punkt ziemlich Radlerfreundlich zu sein.

So ich will nach Hause!!! Es scheint die Sonne!
 
RigobertGruber schrieb:
Gibt es eigentlich Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern? Ich bin mir sicher, dass in Bremen die rote Pflasterung ausreicht, einen Radweg zu kennzeichnen.


Naja, ausser Eckhoff darf das Pflaster selber aussuchen, und nimmt die gleiche Farbe wie die umgebende Pflasterung :D (Schüsselkorb) dann muß man nämlich noch teuere Messingplatten mit Fahrrad drauf in das Pflaster einlassen. Später kann man dann behaupten das wäre alles Absicht und würde die Konzentartion der Verkehrsteilnehmer erhöhen da die Verkehrs Situation eben nicht übersichtlich ist :confused: hehe
Was freu ich mich schon auf nächste Woche, endlich wieder Regeln und Gesetze!
 
Tassi schrieb:
Naja, ausser Eckhoff darf das Pflaster selber aussuchen, und nimmt die gleiche Farbe wie die umgebende Pflasterung :D (Schüsselkorb) dann muß man nämlich noch teuere Messingplatten mit Fahrrad drauf in das Pflaster einlassen. Später kann man dann behaupten das wäre alles Absicht und würde die Konzentartion der Verkehrsteilnehmer erhöhen da die Verkehrs Situation eben nicht übersichtlich ist :confused: hehe
Was freu ich mich schon auf nächste Woche, endlich wieder Regeln und Gesetze!
Ja, herrlich. Vielleicht findet sich ja auch ein Berg, an dem du uns demütigen kannst... :D Der Eckhoff hat sich aus Radlersicht bisher übrigens recht brav verhalten, immerhin fährt er ja selbst mit dem Rad zur Bürgerschaft. Diese schmierige Diskussion um die Aufhebung der Fahrradstrassen und die Schliessung von Einbahnstrassen für Radfahrer hat ein Parteifreund von ihm angezettelt, da war er selber nicht so begeistert von, glaub ich. Besonders ärgerlich, dass das Provinz-Käse-Blättchen Weser-Kurier da gleich voll ins Horn gestossen hat, getreu dem Motto "mit Autofahrern macht die Bild auch Quote", Autobahngebühr, ich hup euch was!! Jetzt ufert´s aber aus, das gehört wohl eher in den HB-thread, mehr gerne da.
 
Nochmal kurz nachgehakt.

Was aber wenn nun ein Radweg durchaus für normale Fahrräder oder MTBs usw nutzbar ist, aber man mit einem RR den eben nicht gefahrlos(!) befahren kann? Also: Scharfe Bordsteinkanten, Risse im Teer, Kiesweg und so weiter und so fort... Es kann doch niemand von mir verlangen, dass ich mich als RR-Fahrer auf solchen Wegen bewusst in Gefahr bringe. Oder dadurch meinen Besitz -das RR- "schädige"...

Meine Meinung also: Wenn schon verlangt wird, dass man mit Fahrrädern auf entsprechend gekennzeichneten Wegen fahren muss(!), dann aber bitte auch typische Konstruktionsmerkmale berücksichtigen! Ein Radweg mag für ein MTB zwar befahrbar sein, aber ob darauf auch ein RR fahren kann, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Aber ich seh schon, mit "Vernunft und Logik" kommt man gegen solche teils unsinnigen Regularien nicht an.

Viele Grüße.
Hitachi
 
Ich hatte noch nie Probleme mit den Ordnungshütern, wenn ein Radweg in Ordnung ist dann fahre ich dadrauf und wenn er mir zur gefährlich erscheint dann fahre ich auf der Strasse. Jeder halbwegs normale Polizist, wird das einsehen. Und ich denke die meisten Polizisten gehören zu dieser Gruppe, solange man ihnen die Situation sachlich erklärt und der Radweg tatsächlich im schlechten Zustand ist.

Man könnte natürlich die Sache auch umdrehen und sagen, warum fahren wir Fahrräder mit denen wir auf 50% der Radwege echte Probleme haben.
Das wissen wir ja vorher, und nachher beschweren wir uns das die Radwege so schlecht sind daß ich auf der Strasse fahren muß :D
 
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