Hitachi
Sommer-Benzin-Verweigerer
Hallo Forum,
durch Zufall habe ich dieses Forum hier entdeckt, echt toll!
Vielleicht könnt Ihr mir bei ein paar rechtlichen Fragen Auskunft geben.
(Einiges habe ich schon in einem Beitrag gelesen, ein paar Fragen habe ich aber noch)
1. Darf man ohne KFZ-Führerschein (musste ich 4 Wochen der Polizei "leihen") mit dem RR auf der Strasse fahren oder darf/muss man nur auf Geh/Radwegen fahren.
2. Die Radwege in manchen Orten sind ja "lebensgefährlich" für die RR-Laufräder. Habe mir da dieses Jahr schon 2 vordere Mäntel zerfetzt. Muss ich nun zwingend auf einem Rad/Gehweg fahren wenn einer da ist, oder reicht da der Hinweis auf die "Unbefahrbarkeit" mit einem RR um auf die Strasse zu "dürfen". (bei einer möglichen Kontrolle)
zu 2. Mit dem RR ist man ja schneller (locker über 30km/h) als mit einem Mofa (25km/h max.) also dürfte ich mit dieser Geschwindigkeit doch garnicht auf einem Radweg fahren und müsste sogar auf die Strasse. so meine Logik, falsch oder richtig?
3. gibt es eigentlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung wenn man innerorts auf einem Rad/Gehweg fährt? siehe 2.: Wenn ich also mit 30 durch den Ort fahre, wäre das auf dem Rad/Gehweg doch viel zu gefährlich?
4. Welche Strassen darf ich nun mit dem Rad NICHT befahren? Autobahn klar, Kraftfahrstrassen (blaues KFZ-Schild) auch klar, was ist mit Bundestrassen (gelbes Bxxx-Schild), oder auch "landwirtschaftliche" Strassen (rund, weiß, mit rotem Rand, Hinweis das keine KFZ u. Motorräder fahren dürfen)?
Vielen Dank
Hitachi (alias Jürgen)
durch Zufall habe ich dieses Forum hier entdeckt, echt toll!
Vielleicht könnt Ihr mir bei ein paar rechtlichen Fragen Auskunft geben.
(Einiges habe ich schon in einem Beitrag gelesen, ein paar Fragen habe ich aber noch)
1. Darf man ohne KFZ-Führerschein (musste ich 4 Wochen der Polizei "leihen") mit dem RR auf der Strasse fahren oder darf/muss man nur auf Geh/Radwegen fahren.
2. Die Radwege in manchen Orten sind ja "lebensgefährlich" für die RR-Laufräder. Habe mir da dieses Jahr schon 2 vordere Mäntel zerfetzt. Muss ich nun zwingend auf einem Rad/Gehweg fahren wenn einer da ist, oder reicht da der Hinweis auf die "Unbefahrbarkeit" mit einem RR um auf die Strasse zu "dürfen". (bei einer möglichen Kontrolle)
zu 2. Mit dem RR ist man ja schneller (locker über 30km/h) als mit einem Mofa (25km/h max.) also dürfte ich mit dieser Geschwindigkeit doch garnicht auf einem Radweg fahren und müsste sogar auf die Strasse. so meine Logik, falsch oder richtig?
3. gibt es eigentlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung wenn man innerorts auf einem Rad/Gehweg fährt? siehe 2.: Wenn ich also mit 30 durch den Ort fahre, wäre das auf dem Rad/Gehweg doch viel zu gefährlich?
4. Welche Strassen darf ich nun mit dem Rad NICHT befahren? Autobahn klar, Kraftfahrstrassen (blaues KFZ-Schild) auch klar, was ist mit Bundestrassen (gelbes Bxxx-Schild), oder auch "landwirtschaftliche" Strassen (rund, weiß, mit rotem Rand, Hinweis das keine KFZ u. Motorräder fahren dürfen)?
Vielen Dank
Hitachi (alias Jürgen)