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Frage zu Unfall und Regulierung durch Versicherung

DerSaimen

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Liebe Rennrad-Freunde,

leider war ich vor kurzem in einen Unfall verwickelt. Ein Auto bog unerlaubterweise in einen Feldweg ein, setzte zurück und blieb auf meiner Fahrbahnseite mit der Schnauze in meine Richtung stehen. Ich konnte eine Kollision gerade noch vermeiden, stieg aber über den Lenker ab und überschlug mich. Die hinzugerufene Polizei stellte wenig überraschend fest, dass die Schuld beim Autofahrer lag.

Mir ist zum Glück nicht viel passiert, aber am Rad sind diverse Kratzer und immerhin hat sich das Rad überschlagen, die Sattelstütze wurde vollständig ins Rohr gedrückt und das Rad lag am Ende ein paar Meter entfernt. Es muss also schon mindesten einen ordentlichen Schlag abbekommen haben, was mir jetzt natürlich hinsichtlich der weiteren Fahrsicherheit Sorgen bereitet. Rahmen, Gabel, Lenker sind aus Carbon.

Die Versicherung des Verursachers bietet mir jetzt folgendes an: 5000€ Neuwert -> 3.600€ Wiederbeschaffungswert - 1.700€ Restwert = 1.900€ Auszahlungssumme. Oder ich gebe denen das Rad, dann zahlen sie 3.600€ aus.

Hierzu meine Frage: Ich empfinde das als nicht akzeptables Angebot. Immerhin habe ich das Risiko, dass der Rahmen oder sonstige Teile defekt sind und zu einem späteren Zeitpunkt brechen. Im ungünstigsten Fall passiert das bei 70km/h auf einer Abfahrt. Ich möchte also eigentlich das Rad komplett ersetzen. Nur wenn ich am Ende dafür 1.400€ drauf zahlen muss, um ein neues Rad zu bekommen, dann fände ich das nicht besonders fair.

Kennt sich hier jemand mit der Thematik aus? Ist das ein übliches Vorgehen? Kann ich das anfechten oder dagegen vorgehen? Ich habe notfalls eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz in der Hinterhand, würde mich aber zunächst über Einschätzungen freuen, die mir ein Bild vermitteln, ob die gegnerische Versicherung hier ein übliches Vorgehen zeigt oder ob ich hier ein unverhältnismäßig schlechtes Angebot bekommen habe.

Danke & Grüße

Simon
 

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Re: Frage zu Unfall und Regulierung durch Versicherung
Hilfreichster Beitrag geschrieben von ad-mh

Hilfreich
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Ich kann dir nur zu einem Anwalt raten. Der klärt alles mit der Versicherung und holt das Maximale für dich raus, inkl. Schmerzensgeld. Meine Freundin wurde mal von einem Auto abgeräumt (Autotür), das ging alles sofort an einen Anwalt und sie musste sich um nichts kümmern.
 
Verstehe. Ich denke auch, dass das der beste Weg ist. Die Frage ist halt, ob ich der Versicherung einen Gegenvorschlag mache: die sollen mir einfach die 5.000€ auszahlen, dann können wir uns den Anwalt sparen. Das macht denen ja auch Aufwand und Kosten und die kann man ja eigentlich sparen. Ich frage mich nur, wie "attraktiv" so ein Gegenangebot für die ist. Wissen die, dass es eh darauf hinaus läuft, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird? Oder kann es auch bei Einschalten eines Anwaltes dabei bleiben, dass so abgerechnet wird, wie die vorschlagen?
 
Verstehe. Ich denke auch, dass das der beste Weg ist. Die Frage ist halt, ob ich der Versicherung einen Gegenvorschlag mache: die sollen mir einfach die 5.000€ auszahlen, dann können wir uns den Anwalt sparen. Das macht denen ja auch Aufwand und Kosten und die kann man ja eigentlich sparen. Ich frage mich nur, wie "attraktiv" so ein Gegenangebot für die ist. Wissen die, dass es eh darauf hinaus läuft, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird? Oder kann es auch bei Einschalten eines Anwaltes dabei bleiben, dass so abgerechnet wird, wie die vorschlagen?
Vielleicht holt dir dein Anwalt ja 7.500€ raus?
 
Naja. Die 3600 Restwert scheinen prima Vista nicht dermassen ungünstig. Oder was übersehe ich?
 
@carmol denke schon, dass die 3.600 Ok sind, wenn es generell OK und üblich ist, bei sowas "nur" den Restwert anzusetzen. Führt aber in der Folge dazu, dass ich ohne Verschulden auf 1.400€ sitzen bleibe, wenn ich das Risiko ausräumen will, dass an meinen Carbon-Teilen ein Schaden entstanden ist, der später zum Bruch führt. Ich würde dieses Risiko gerne ausschließen, aber nicht so gerne auf den 1,4K sitzen bleiben...
 
@carmol denke schon, dass die 3.600 Ok sind, wenn es generell OK und üblich ist, bei sowas "nur" den Restwert anzusetzen. Führt aber in der Folge dazu, dass ich ohne Verschulden auf 1.400€ sitzen bleibe, wenn ich das Risiko ausräumen will, dass an meinen Carbon-Teilen ein Schaden entstanden ist, der später zum Bruch führt. Ich würde dieses Risiko gerne ausschließen, aber nicht so gerne auf den 1,4K sitzen bleiben...
Naja, die Sicht ist irgendwie nachvollziehbar: 1,4k hast du auch schon vor dem Unfall verloren. Dein Rad wurde für 5k gekauft, es war es aber nicht mehr wert. Es ist nicht mehr neu gewesen.
Aber ich pflichte anderen bei: gehe mal zum Anwalt.
 
Allein Folgendes zum Thema Restwert.

Würdest Du bei Ebay oder von sonstwem das Rad für 1.700 Euro kaufen, wenn es diesen Verkaufstext hat?:

"Am Rad sind diverse Kratzer und immerhin hat sich das Rad überschlagen, die Sattelstütze wurde vollständig ins Rohr gedrückt und das Rad lag am Ende ein paar Meter entfernt. Es muss also schon mindesten einen ordentlichen Schlag abbekommen haben, was mir jetzt natürlich hinsichtlich der weiteren Fahrsicherheit Sorgen bereitet. Rahmen, Gabel, Lenker sind aus Carbon."
 
Führt aber in der Folge dazu, dass ich ohne Verschulden auf 1.400€ sitzen bleibe, wenn ich das Risiko ausräumen will, dass an meinen Carbon-Teilen ein Schaden entstanden ist, der später zum Bruch führt.
Nein, du bleibst nicht auf den 1.400 Euro sitzen, da du sie bereits durch die Nutzung des Rades "ausgegeben" hast.

Das Angebot des Versicherers ist valide. Der Restwert ist aber zu hoch angesetzt, da die Gegenseite nicht weiß, was für Schäden am Rad sind oder gab es eine eingehende Prüfung, ob der Carbon davon betroffen ist?

Mach einen Gegenvorschlag der dir gefällt und lass sie kommen. Wenn du Glück hast, dann nehmen sie an. Oder du schaltest deinen Anwalt ein.

Nebenbei bemerkt: Die Versicherung muss bei Rechtsstreitigkeiten ebenfalls recht viel Geld investieren, da ihre Anwälte Geld kosten (welche Zufall). Das wird sich bei denen schnell nicht mehr lohnen, daher willigen sie oft zu.
 
Wie alt ist Dein Rad ? Wenn Du es Heute gebraucht über Kleinanzeigen verkaufen würdest, müßtest Du dann auch 1400€ vom Neuwert abziehen ? Wenn ja, gebe es der Versicherung und Du brauchst Dir keine Gedanken über ein Unfallrad zu machen. Denn wenn Du Dein Rad in 1-2 Jahren verkaufen willst, bist Du verpflichtet es als Unfallrad anzubieten. Was meinst Du wieviel Du dann noch auf dem Gebrauchtmarkt dafür bekommst sofern Du es überhaupt verkauft bekommst ? Also weg damit. Dass man bei einem Unfall, auch unverschuldet, oftmals Geld mitbringen muß, ist leider so.
 
Gehe damit zum Rechtsanwalt, meint der Rechtsanwalt.
Der Versicherer wird dich über den Tisch ziehen, bzw. ist ja schon dabei.
Du brauchst ein Gutachten bezüglich des (hier wohl zu hohen) Restwertes. Auch das muss der Versicherer zahlen. Den Gutachter wählst du, bzw. der RA aus.
Genau das wird dir aber dein Rechtsanwalt erklären.
 
Hallo zusammen. Danke erst mal für die Antworten!

Ich kann das Argument, dass ich durch die bisherige Nutzung 1.400€ "verbraucht" habe schon nachvollziehen. Nur lässt das außer Acht, dass ich ohne Unfall ein Rad habe, das noch 3.600€ wert ist und das ich bedenkenlos weiter fahren kann. So ist es aber nicht. Ich habe jetzt ein Rad, dass ich eben nicht bedenkenlos weiter fahren kann und wenn ich meine Sorgen ausräumen will und mir das Rad neu anschaffe, dann muss ich eben 1.400€ ausgeben die ich ohne den Unfall nicht ausgegeben hätte.

Ich muss vielleicht noch ergänzen: Die gegnerische Versicherung hat einen ihrer festangestellten Gutachter geschickt und auf Basis dessen sind die Zahlen zustande gekommen. Es gibt also schon ein Gutachten, wenn auch von der "gegnerischen" Versicherung. Die meinen auch, sie hätten einen Käufer für das Rad, und könnten 1.700€ erlösen.

Aber es ist wahrscheinlich so wie ihr sagt: Ohne Anwalt kommt man hier vermutlich nicht zielführend weiter. Ist es wirklich so, dass die gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen muss? Also muss hier noch nicht mal eine Rechtsschutz gezückt werden? Die Schuld liegt laut Polizeibericht beim Autofahrer. Wenn mich keine Teilschuld trifft, muss wohl dessen Versicherung die Kosten für meinen Anwalt übernehmen, wenn ich es richtig recherchiert habe.

Ich werde der Versicherung ein Angebot machen, das Rad komplett zu ersetzen. Wenn sie darauf eingehen ist der Fall für mich erledigt. Wenn nicht, werde ich mich mit der Sache an einen Anwalt wenden.

Danke und herzliche Grüße!
 
Ich muss vielleicht noch ergänzen: Die gegnerische Versicherung hat einen ihrer festangestellten Gutachter geschickt und auf Basis dessen sind die Zahlen zustande gekommen. Es gibt also schon ein Gutachten, wenn auch von der "gegnerischen" Versicherung. Die meinen auch, sie hätten einen Käufer für das Rad, und könnten 1.700€ erlösen.
Tja, da hast du schon alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.
Es gibt Rechtsanwälte, die solche verbockten Sachen gar nicht annehmen.
Manchmal stellen die Versicherer das Gutachten der eigenen angestellten Sachverständigen gar nicht zur Verfügung, weil es "interne Unterlagen" sind.
Dann wird es spannend.

Selbst in diesem Fall gibt es einige gerichtliche Entscheidungen (u.a. AG Berlin), dass der Versicherer die Kosten eines zweiten (eigenen) Gutachtens übernehmen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber es ist wahrscheinlich so wie ihr sagt: Ohne Anwalt kommt man hier vermutlich nicht zielführend weiter. Ist es wirklich so, dass die gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen muss? Also muss hier noch nicht mal eine Rechtsschutz gezückt werden? Die Schuld liegt laut Polizeibericht beim Autofahrer. Wenn mich keine Teilschuld trifft, muss wohl dessen Versicherung die Kosten für meinen Anwalt übernehmen, wenn ich es richtig recherchiert habe.

Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und die gegnerische Versicherung bereit ist, 100% der unfallbedingten Aufwendungen zu übernehmen, wären damit auch Kosten für einen Anwalt mit drin. Wenn Du mit Deiner Rechtsschutzversicherung zu einem Anwalt gehst, würde ich vermuten, dass sich Deine Versicherung dann ebenfalls ihre Kosten von der Haftpflicht des Verursachers wiederholt.
 
Ich muss vielleicht noch ergänzen: Die gegnerische Versicherung hat einen ihrer festangestellten Gutachter geschickt und auf Basis dessen sind die Zahlen zustande gekommen. Es gibt also schon ein Gutachten, wenn auch von der "gegnerischen" Versicherung. Die meinen auch, sie hätten einen Käufer für das Rad, und könnten 1.700€ erlösen.
Du hast geschrieben, Du hättest eine Rechtsschutzversicherung. Wozu hast Du diese denn abgeschlossen, wenn Du sie im Fall der Fälle nicht benutzt? Ich hätte noch am Unfallort bei meiner Versicherung angerufen und vermutlich wäre mir dann schon ein fähiger Anwalt in meiner Nähe genannt worden.

Ich fürchte, dass Du mit Deinem Alleingang am Ende eine Menge Lehrgeld zahlen wirst.
 
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