solution85
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Wer von der Polizei als Verursacher wird ist für die Versicherung nur bedingt relevant. Wenn die wollen, dann denken sich sich erst einmal ihre eigenen Geschichten aus. Dann hat man auf einmal ganz schnell eine Teilschuld oder so. Dann hilft in der Regel nur klagen. Das hat aber alles nichts mit der Fahrerflucht und dem Staatsanwalt zu tun. Das muss man alles selber zivilrechtlich einklagen.