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Geschichten aus Kleinanzeigen

Ich liebe solche Texte...

"Bitte verschonen Sie mich mit, was ist der letzte Preis, ist die Kamera noch zu verkaufen, kein Versand nach England oder Nigeria.

Ich besitze kein Paypal und würde mich über eine Abholung freuen, leichte Gebrauchsspuren sind kein Grund für einen Versuch den Preis zu Drücken.

Ich bitte um Beachtung:

Ich biete KEIN „sicher zahlen“ von eBay Kleinanzeigen per Treuhandservice mit Gebühren für den Käufer mit langen Wartezeiten an. Preisanfragen "sicher zahlen" werden daher nicht beantwortet.

Zahlungsarten oder Abholung sind hier verständlich in der Anzeige abgebildet und sind ohne Abweichung Bestandteil dieser Anzeige.
Fairer Festpreis, kein Handel kein Tausch, keine Antwort auf Fragen wie letzte Preis, was geht noch oder nur Angaben von Zahlen ohne Satzbildung. Keine Beantwortung von Preisvorstellungen oder was wo woanders kostet. Ich beantworte keine Anfragen zum senden der Zahlungsdaten an SMSHandy oder WhatsApp.

Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, auf Garantie, Rücknahme, Minderungen sowie Nachverhandlungen ausdrücklich zu
verzichten. (§312 d. Abs. 4 Nr. 5 BGB) und erkennt dies mit seinem Kauf an!
Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Verkaufsaktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware."
Das „neue EU Recht“, welches im Jahre 2002(!) im Rahmen der Schuldrechtsreform ins BGB eingeführt wurde, ist inzwischen auch schon reif für den Klassikerbereich, treibt sich aber munter seit mehr als 20 Jahren in obiger Formulierung durchs Internet 😉
 
Das „neue EU Recht“, welches im Jahre 2002(!) im Rahmen der Schuldrechtsreform ins BGB eingeführt wurde, ist inzwischen auch schon reif für den Klassikerbereich, treibt sich aber munter seit mehr als 20 Jahren in obiger Formulierung durchs Internet 😉
Eben. Dann unten noch der Verweis auf § 312d BGB, der hier überhaupt nicht passt (wer ist denn Unternehmer?) und auch nur zwei Absätze hat.
Grausam, sowas. Ein wilder Mix aus zusammengebasteltem Schwachsinn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben. Dann unten noch der Verweis auf § 312d BGB, der hier überhaupt nicht passt (wer ist denn Unternehmer?) und auch nur zwei Absätze hat.
Grausam, sowas. Ein wilder Mix aus zusammengebasteltem Schwachsinn.
Richtig. Zur Unternehmereigenschaft ---> § 14 BGB
Solcher Unsinn ist letztlich auch nur ein Produkt der Digitalisierung bzw. das Produkt fehlenden eigenen Nachdenkens. Wie oft höre ich es in irgendwelchen Diskussionen: "Kannst Du alles googeln." Wer braucht denn schon einen Fachmann, wenn es google gibt ? Einer meiner besten Freunde ist Internist. Eine Patientin meinte in der Sprechstunde: "Ich weiß schon, was ich habe. Ich brauche nur die Pillen." Das ist letztlich genau dasselbe. Im Prinzip auch nur eine Erscheinungsform der Dummheit.
 
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