Spacerturm
Aktives Mitglied
- Registriert
- 5 Mai 2022
- Beiträge
- 303
- Reaktionspunkte
- 478
In solchen Fällen kann die Behörde den Halter mit einer Fahrtenbuchpflicht sanktionieren.Da heißt es zwar, das wäre kritisch, weil man ja nicht immer unbedingt der Fahrer gewesen sein müsste. So reicht ja nie das Kennzeichen, man muss als Geschädigter immer auch nachweisen können, wer am Steuer war. Dabei könnte man einfach mal sagen, Bullshit, wem das Auto gehört, der haftet, oder er passt halt auf, wem er wann das Auto überlässt, und kann den Fahrer dann angeben.
Oder man ist Tesla-Besitzer. Da bekommt die zuständige Behörde bei einem schweren Verkehrsdelikt schon einmal Videos und Fahrerdaten von Tesla zugesendet.
Zuletzt bearbeitet: