tranquillity
Aktives Mitglied
- Registriert
- 2 Juli 2013
- Beiträge
- 184
- Reaktionspunkte
- 239
Mir ist nichts bekannt. Würde mich auch interessieren.Gibts inzwischen was Neues?
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Mir ist nichts bekannt. Würde mich auch interessieren.Gibts inzwischen was Neues?
Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder zur erheblichen Straftat ein Fahrzeug benutzt wurde.
Nun ja, er darf sich trotzdem 18 Monate nix leisten. Bei dem Gemüt dieses Mannes dürfte das ne enge Kiste werden. Sonst gehts in den Knast.Echt zum kotzen, da kann man nur hoffen das die Fahrerlaubnisbehörde nicht so wischi waschi drauf ist, was ich aber eher nicht denke.
Laut Roadbike war er zuvor verkehrsrechtlich kaum in Erscheinung getreten. Hieß es nicht mal das der nicht das erste Mal ein Aktion dieser Art durchgezogen hatte, oder verwechsle ich da was?Nun ja, er darf sich trotzdem 18 Monate nix leisten. Bei dem Gemüt dieses Mannes dürfte das ne enge Kiste werden. Sonst gehts in den Knast.
Daher ja "kaum" und nicht: nicht.Laut Roadbike war er zuvor verkehrsrechtlich kaum in Erscheinung getreten. Hieß es nicht mal das der nicht das erste Mal ein Aktion dieser Art durchgezogen hatte, oder verwechsle ich da was?
Pff ist doch lächerlich, also wurde er schon mehr als einmal dabei erwischt. Dann könnte man ja glatt davon ausgehen, das die Dunkelziffer noch höher liegt.Daher ja "kaum" und nicht: nicht.
Das liegt dann im Ermessen der Führerscheinstelle. Und nur bei denen, solang kein gerichtliche Einschränkung vorliegt. Und die Sperre läuft ja in diesem Fall dann nach 8 Monaten ab.Folgt auf so eine Strafe nicht automatisch eine MPU
Vielleicht transportiert er ja Fahrradteile.Hat der nicht ein Transportgewerbe? Wird dringend gebraucht. Wäre schlecht, wenn er jetzt auch noch ausfallen würde.
Ja.Folgt auf so eine Strafe nicht automatisch eine MPU?
https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-MPU/mpu-fuehrerschein/fuehrerschein_mpu.html
Nur aus Interesse: gibt's da irgendwelche Verwaltungsvorschriften die das Klipp und klar regeln? Muss es ja eigentlich geben.
Er hatte ja wohl schon früher einen weiteren Verstoß (habe nicht alles dazu gelesen). Das kann die Verwaltung in die Ermessensentscheidung mit einbeziehen.Ok, danke. Bei solchen Fällen ist eine MPU wohl dringend angebracht.