BuddyBuda
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Tja, liebe Leute, vielen Dank!
Ihr habt euch schon gedacht, dass ich keine Ahnung habe. Ich brauchte eure Hilfe, weil ich mit dem Rad betrogen worden bin und jetzt überlege, einen Anwalt zu suchen (den ich nicht bezahlen kann).
Das sah so aus, dass ein Händler für alte Rennradschätze eins meiner Kunstwerke haben wollte. Diese Werke verkaufe ich üblicherweise für etwa 1800. Er schwor mir im Beisein von Zeugen, das Rad sei eta 1500 wert und schrieb das auch auf eine Art Quittung ("für die Versicherung"). Wenn so ein Händler mir vor der Kulisse von lauter Rädern um die 2500,- so etwas sagt, wird er doch ganz genau wissen, was er tut - und damit ist das Betrug! Oder, wie seht ihr das?
Darf man den Namen des Händlers hier preis geben?