Praetur schrieb:
Wieso denn abgebrochen? Evtl. bin ich ja Prof. und nebenbei im 1. Senat des BVerfG
Dann wäre dein Ratschlag mit der Klage gegen den Verkäufer noch unverständlicher.
Wer den gesunden Menschenverstand bemüht, sollte sehen dass, wenn hier ein Fehlkauf vorliegt, der Käufer die Situation verschuldet hat.
Er hat die Zeit gehabt das Angebot zu sichten und konnte frei entscheiden.
Und weil man sich verkauft hat verklagt man den Verkäufer,welch irre Logik.
Das ist keine irre Logik!!
Die Anfechtug läst sich anhand eines einfachen Beispiels erklären:
Du kaufst ein Bild für 5 EUR, weil du glaubst, es ist in Wirklichkeit ein Picasso im Wert von 5.000.000 EUR.
Nach dem Kauf stellst du dann fest, dass das Bild wirklich nur 5 EUR Wert ist.
Kannst du das Bild zurückgeben?
Ja, du kannst!!
(Um das zu wissen muß man noch nicht mal Jura studieren).