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KettenReaktionär - Diarium eines radelnden Bösmenschen

Och Menno! Da warten zehntausende ganz sicher nicht menschenverachtende Antifanten und Bestmenschen soooo lange auf Ereignisse, die die gute alte Schwarz-Weiss-Welt ultimativ bestätigen, und dann das.... :(
Und wer vorher als "Verharmloser" angepöbelt, weil er nicht sofort in den Chor der "das waren die flüchtlingsverachtenden Nazis", bei dem bittet trotzdem niemand nachträglich um Entschuldigung.
Umso wichtiger, dass es weiter denkende Menschen gibt, die im Zweifel (also fast immer) zurückhaltend mit Festlegungen in welche Richtung auch immer sind.
 

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Re: KettenReaktionär - Diarium eines radelnden Bösmenschen
da will ich nicht Richter sein
Da hast Du wohl recht, das wollte ich auch nicht. Ich möchte jetzt keinesfalls die Schuld des Angeklagten bewerten oder relativieren, aber nach meiner Kenntnis verjähren in D sämtliche Straftaten nach 30 Jahren, ausgenommen davon sind allein Straftaten nach §211 StGB. Es handelt sich übrigens nicht um 50 Jahre Schuld, sondern um >70 Jahre. Ein Urteil kann in diesem Fall und unter Berücksichtigung des Alters des Täters nur symbolischen Charakter haben.
 
Da hast Du wohl recht, das wollte ich auch nicht. Ich möchte jetzt keinesfalls die Schuld des Angeklagten bewerten oder relativieren, aber nach meiner Kenntnis verjähren in D sämtliche Straftaten nach 30 Jahren, ausgenommen davon sind allein Straftaten nach §211 StGB. Es handelt sich übrigens nicht um 50 Jahre Schuld, sondern um >70 Jahre. Ein Urteil kann in diesem Fall und unter Berücksichtigung des Alters des Täters nur symbolischen Charakter haben.
... und symbolisch kann heißen, das ein 90-jähriger, der als 20-jähriger einen Fehler gemacht hat, ohne sich dessen bewußt gewesen zu sein, da er ja so erzogen wurde!
Ich hasse Nazi´s! Aber in den Fall ...
Gut das ich kein Richter bin!
Hätte der damals was gesagt, hätte er doch die Uniform gewechselt, von Braun/ Schwarz in "Gestreift" ...
 
Gewisse Verbrechen verjähren nie;)
... und nur wenn es der 90jährigen Zeugin Befriedigung/ Genugtuung bringt hat sich der Prozeß schon gelohnt.

50 Jahre Schuld gegen vor 50 Jahren Schuld erlitten - da will ich nicht Richter sein!

Eine verständliche, aber nicht juristisch legitimierte Auffassung des Publikums, die bei derartigen Schauprozessen Grundvoraussetzung ist.
Zum Juristischen:
- Mord verjährt nicht.
- Genugtuung darf keine Grundlage und auch kein Ziel eines Prozesses sein. Und auch hinsichtlich der alten "Satisfaktion", stellte sich stets die Frage nach der "Satisfaktionsfähigkeit" des Opponenten. Inwieweit diese bei Greisen gegeben ist, mag jeder selbst be- und sich selbst damit verurteilen.
- In den sehr weit reichenden Nürnberger Prozessen und deren Folgen ging es darum, Verantwortliche, Planer und Entscheider zu richten und zu bestrafen bzw. zur Verantwortung zu ziehen. Ausführende, Angestellte, Soldaten wurden als Weisungsgebundene zu Recht nicht belangt, ausgenommen in Fällen persönlicher Verbrechen. Diese jedoch waren in den Schauprozessen der letzten Jahre nie Gegenstand der Anklage, mit Ausnahme des (fragwürdigerweise)wiederholt verhandelten Demanjuk.
- Die Klage gegen einen Wachmann hat nichts mit den Verbrechen der Nazis per se zu tun, ein Aufrollen der Ereignisse in Auschwitz seitens "Zeugen", die nichts gegen den Angeklagten vorbringen können ist insofern nicht nur obsolet, sondern rechtlich mehr als bedenklich, werden Gericht und Öffentlichkeit dadurch doch massiv beeindruckt und logischerweise befangen.
- Wenn eine Rentnerin sich vor einem Jugendgericht verantworten muss, da sie zur "Tatzeit" noch minderjährig war, und nicht einmal dieses zu allgemeiner Verwunderung/Empörung führt, wird offensichtlich, dass das allgemeine Verständnis von Recht dem von Demokratie und Freiheit in nichts nachsteht...
- Ausgehend von der allgegenwärtigen Konstruktion "Asylkritik - Nazi - Auschwitz" können solche Prozesse nicht von ihrer augenscheinlich gerne genutzten "Nebenwirkung" begriffen werden, die gesellschaftliche Immunreaktion in Fragen Zuwanderung durch Moralingift zu bekämpfen. Mit Erfolg, wie all die "Geschichte wiederholt sich", "Muslime die neuen Juden" etc. Äußerungen in Affekt-Warmland beweisen.
 
Nochmal zu den Juristen im Justizdienst. Richter sind unabhängig. Böse Zungen erläutern das so, dass Richter von sich aus wissen, was der Dienstherr erwartet und sie deshalb - anders als ordinäre Beamte - nicht ausdrücklich zu einem bestimmten Verhalten angewiesen werden müssen. Aber, Polemik beiseite, bleiben wir bei den Fakten.

In den heutigen, letzten NS-Verfahren wird den Angeklagten vorgeworfen, sie hätten sich aktiv der auch nur indirekten oder passiven Förderung von Mordtaten entziehen müssen. Im Klartext, ein damals 19-jähriger Wehrpflichtiger wird heute wegen Beihilfe zum Mord belangt, wenn er das Pech hatte, Dienst in einer Einheit leisten zu müssen, die Morde begangen hat, und er den Dienst nicht verweigert hat, obwohl das ziemlich zweifelsfrei seine eigene Exekutierung zur Folge gehabt hätte. Persönliche Schuld oder eigene Mitwirkung an irgendeiner Greueltat ist nicht erforderlich, selbst wer im Lazarett lag, hat dadurch an der "Aufrechterhaltung des Systems" mitgewirkt und das wird ihm heute als vorsätzliche Beihilfe zum Mord vorgeworfen.
Bei ihresgleichen war die Justiz dagegen erheblich nachsichtiger. Richter am Volksgerichtshof wurden nicht einfach so dorthin abgeordnet. Dort sind nur ausgewählte, regimetreue Karrieristen eingesetzt worden, die meisten haben sich nachweislích aktiv darum beworben. Dass der Volksgerichtshof ein Instrument des blanken Terrors war, dessen Tätigkeit mit Rechtsprechung nichts zu tun hatte, war auch zu jedem Zeitpunkt unzweifelhaft. Trotzdem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass kein Angehöriger des Volksgerichtshofs wegen Rechtsbeugung belangt werden durfte, wenn er entweder im Rahmen der damals geltenden Gesetze oder ohne Unrechtsbewusstsein gehandelt hat. Die zweite Variante muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Selbst Urteile von Richtern am Volksgerichtshof, die nicht einmal durch die damals geltenden Gesetze gedeckt waren, durften Konsequenzen für den Richter haben, weil er sich darauf berufen konnte, kein Unrechtsbewusstsein gehabt zu haben, denn die Staatsführung habe eben solche Terrorurteile von ihm erwartet. Folgerichtig ist auch kein einziger Angehöriger des Volksgerichtshofes von der deutschen Nachkriegsjustiz bestraft worden (die wenigen Verfahren, die es überhaupt gab, fanden vor den Alliierten statt). Stattdessen konnten viele dieser "furchtbaren Juristen" (zit. Rolf Hochhut) sogar in der Nachkriegsjustiz Karriere machen. Auch dazu noch eine polemische Anmerkung, der "gute" Richter kann eben jedem Herrn dienen, denn er ist nur dem Recht verpflichtet und das ist biegsam.
 
Zuletzt bearbeitet:
In diesem Zusammenhang darf man vielleicht auch auf die angebliche "Stunde null" verweisen, mit der nach dem Krieg alles wirklich von Grund auf neu starten sollte. Dann hat man es selbst unterlaufen und hintertrieben und an allzu viele Stellen genau die gesetzt, die vorher schon dort saßen, immer mit der perversen Begründung, um den Staat nicht vollends kollabieren zu lassen, brauche man gerade an den Schaltstellen erfahrenes Personal. Allzu häufig ergänzt um das Argument, das Personal habe sich ja als zuverlässig erwiesen, Vorgaben präzise umzusetzen. Und weil die Vorgaben ja jetzt gut waren, war ja alles gut. - Da kann einem schon mal vor lauter Erschrecken über so viel kalte Bürokratiegläubigkeit das Blut in den Adern gefrieren.

Mir bliebt am Ende solcher Diskussionen immer wieder nur die eine Frage: Wie viel Rückgrat zeige ich selbst?
Dann versuche ich, dieses Maß zu erhöhen. Am Ende beginnt alles Ändern bei mir selbst, denke ich.
 
Nochmal zu den Juristen im Justizdienst. Richter sind unabhängig. Böse Zungen erläutern das so, dass Richter von sich aus wissen, was der Dienstherr erwartet und sie deshalb - anders als ordinäre Beamte - nicht ausdrücklich zu einem bestimmten Verhalten angewiesen werden müssen. Aber, Polemik beiseite, bleiben wir bei den Fakten.

In den heutigen, letzten NS-Verfahren wird den Angeklagten vorgeworfen, sie hätten sich aktiv der auch nur indirekten oder passiven Förderung von Mordtaten entziehen müssen. Im Klartext, ein damals 19-jähriger Wehrpflichtiger wird heute wegen Beihilfe zum Mord belangt, wenn er das Pech hatte, Dienst in einer Einheit leisten zu müssen, die Morde begangen hat, und er den Dienst nicht verweigert hat, obwohl das ziemlich zweifelsfrei seine eigene Exekutierung zur Folge gehabt hätte. Persönliche Schuld oder eigene Mitwirkung an irgendeiner Greueltat ist nicht erforderlich, selbst wer im Lazarett lag, hat dadurch an der "Aufrechterhaltung des Systems" mitgewirkt und das wird ihm heute als vorsätzliche Beihilfe zum Mord vorgeworfen.
Bei ihresgleichen war die Justiz dagegen erheblich nachsichtiger. Richter am Volksgerichtshof wurden nicht einfach so dorthin abgeordnet. Dort sind nur ausgewählte, regimetreue Karrieristen eingesetzt worden, die meisten haben sich nachweislích aktiv darum beworben. Dass der Volksgerichtshof ein Instrument des blanken Terrors war, dessen Tätigkeit mit Rechtsprechung nichts zu tun hatte, war auch zu jedem Zeitpunkt unzweifelhaft. Trotzdem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass kein Angehöriger des Volksgerichtshofs wegen Rechtsbeugung belangt werden durfte, wenn er entweder im Rahmen der damals geltenden Gesetze oder ohne Unrechtsbewusstsein gehandelt hat. Die zweite Variante muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Selbst Urteile von Richtern am Volksgerichtshof, die nicht einmal durch die damals geltenden Gesetze gedeckt waren, durften Konsequenzen für den Richter haben, weil er sich darauf berufen konnte, kein Unrechtsbewusstsein gehabt zu haben, denn die Staatsführung habe eben solche Terrorurteile von ihm erwartet. Folgerichtig ist auch kein einziger Angehöriger des Volksgerichtshofes von der deutschen Nachkriegsjustiz bestraft worden (die wenigen Verfahren, die es überhaupt gab, fanden vor den Alliierten statt). Stattdessen konnten viele dieser "furchtbaren Juristen" (zit. Rolf Hochhut) sogar in der Nachkriegsjustiz Karriere machen. Auch dazu noch eine polemische Anmerkung, der "gute" Richter kann eben jedem Herrn dienen, denn er ist nur dem Recht verpflichtet und das ist biegsam.
Sorry, aber ich hab die Nürnberger Prozesse nicht komplett aufgearbeitet:

Ist der Freisler damals Straffrei geblieben???

:eek::eek::eek:
 
Die Alliierten hätten ihn wohl angeklagt und wahrscheinlich hingerichtet. Wie die deutsche Justiz mit ihm verfahren wäre, bleibt Spekulation. Da waren viele froh, dass sich die Frage nicht stellte. Die ca. 570 anderen Richter und Staatsanwälte am Volksgerichtshof sind von der deutschen Justiz nicht belangt worden. Gegen einen ist in den Sechziger-Jahren ein Verfahren eingeleitet worden, der ist aber vor Abschluss der Ermittlungen verstorben. Viele waren auch nach dem Krieg Richter oder Staatsanwälte. Der erfolgreichste von ihnen hat es bis zum Senatspräsidenten am Oberlandesgericht gebracht.
 
Hallo Reiner_2,

... Der erfolgreichste von ihnen hat es bis zum Senatspräsidenten am Oberlandesgericht gebracht.
Peanuts ... es gab durchaus auch andere "Karrieren" zB Ministerpräsident des Landes Baden-Württembergs -> Das ist zwar viel zu lesen, aber durchaus LESENSWERT:
Filbinger-Affäre

Und siehe da, man trifft auf Bekannte:
"Baden-Württembergs damaliger Ministerpräsident Günther Oettinger griff in seiner Trauerrede zum Staatsakt am 11. April 2007 Filbingers Behauptung, durch seine Urteile sei niemand zu Tode gekommen, wörtlich auf und bezeichnete ihn als „Gegner des Nationalsozialismus“. Dies löste bundesweit Empörung und Widerspruch bei vielen Opferangehörigen, Verbänden, Parteien und Prominenten aus; einige Historiker sprachen von Geschichtsfälschung. Nach deutlicher Kritik der Bundeskanzlerin Angela Merkel nahm Oettinger den Ausdruck „Gegner“ am 16. April zurück. ..."

Und ebendieser "Saubermann" bringt sich damit wieder ins ach so "politsch korrekte" Gespräch folgendermaßen ein:
*Klick*

MfG
KLR
 
Nettes Detail zwischendurch:
Nach der Studie des Berliner Verfassungsschutzes ist der durchschnittliche linksradikale Gewalttäter in der deutschen Hauptstadt männlich, ledig und zwischen 19 und 30 Jahre alt, wobei ein Schwerpunkt auf der Altersgruppe zwischen 21 und 24 Jahren liegt. Erstaunlicherweise lebten mehr als 90 Prozent der Tatverdächtigen noch bei ihren Eltern oder waren dort zumindest noch offiziell gemeldet.
Quelle
 
Das ist aber keine fundamental neue Erkenntnis. Politische Radikalität gedeiht immer schon besonders gut bei Leuten, die sich um ihr Abendessen nicht selbst sorgen müssen. Wer zu geregelten Zeiten aufsteht und einer regelmäßigen Arbeit nachgeht, neigt selten dazu, Feierabend oder Urlaub mit dem Werfen von Molotow-Cocktails zu verbringen.

Zu NS-Gedankengut in der Rechtsprechung habe ich auch noch hübsches Zitat gefunden (Vorsicht, böse und jugendgefährdend):
"… sind Zigeuner im europäischen Kulturkreis schon alsbald nach ihrem ersten Auftreten … Gegenstand besonderer auf sie beschränkter Maßnahmen der öffentlichen Gewalt geworden. Das hängt mit der Eigenart dieses Volkes zusammen. Die Zigeuner sind in ihrer überwiegenden Mehrheit seit unvordenklichen Zeiten Nomaden, die keinen festen Wohnsitz haben, sondern von Ort zu Ort ziehen und deren Verhaltensweise in der menschlichen Gesellschaft durch dieses (vom Standpunkt der seit langem seßhaft gewordenen Umweltbevölkerung aus gesehen) unstete Leben bestimmt ist. ... Da die Zigeuner sich in weitem Maße einer Seßhaftmachung und damit der Anpassung an die seßhafte Bevölkerung widersetzt haben, gelten sie als asozial. Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist …"
Von wem stammt das? Heinrich Himmler? nein, Volksgerichtshof? nein, Reichsgericht? nein.
Das stammt aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.01.1956, Az. IV ZR 273/55. So ganz von heutigen Wertvorstellungen schien das oberste Gericht der Bundesrepublik damals, immerhin fast 11 Jahre nach Kriegsende, noch nicht durchdrungen gewesen zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
WP_20160217_06_48_31_Pro.jpg
 
Heute Hinweg stand ich fast in der Herde. Nächste Tiere um 5m entfernt. Mehr geht nicht?!
Doch! Heute abend, Rückweg, Stockdunkel, bin ich voll in eine Herde gefahren . Kleiner Schreck, große Begeisterung, keine Kollision. :)
Herrlich!
 
Komischer Winter jedenfalls. Schwäne und Kraniche schon einige da.Jetzt nochmal alles weiss. Letzter Schnee? Den Kindern würde ich noch ein paar Rodelpartien gönnen. Das war trotz langer Kälte kaum drin diesen Winter.
 
Wird ein Junge. Klar erkennbar, wurde mir berichtet. Gretchen ist etwas traurig, hat sich doch eine Schwester gewünscht. :(
Aber so bleibt sie meine einzige Tochter, auch was besonderes. Und drei Brüder sind für ein so wunderhübsches Mädel auch nicht verkehrt. ;)
Ich trinke jetzt auf die Nachricht einen selbstgebrauten @applewoi aus dem Fass - fast fertig gereift.
Feine Sache - auch in der Fastenzeit.
 
@hornergeest So sieht's aus! Ein Mädchen und danach drei Jungs. Habe ich auch zu Hause rumspringen. Tochter war ebenfalls etwas enttäuscht, als die Nr. 4 auch ein Junge war, den sie aber auf großartige Weise täglich "bespielt". Linkshänder wie sie ist er vermutlich auch nicht, nochmals Enttäuschung. Aber sie trägt's mit Fassung und ist sich ihrer ohnehin gegebenen, aber so noch nachdrücklicheren Einzigartigkeit mal so richtig bewusst. Feine Sache. Außerdem hat sie Mama auf ihrer Seite - und die lässt sich von uns Jungs gewiss nicht die Butter vom Brot nehmen. :)
 
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