Ach Ihr Juristen seid theoretisch sehr klug. Das Gesetz ist meistens mehr oder weniger Auslegungssache für das Gericht. "Es darf nur, man darf nicht, es ist untersagt...." (Eigentlich soll man hier im Land nur Auto fahren.)
Das meiste im Leben findet aber nicht im Gerichtssaal statt. In dem o.g. Fall vor dem Gericht in Erfurt (
https://openjur.de/u/2328393.html ) hat ein Jurist den Eltern des Jungen, der vor das Fahrrad gesprungen ist, zu einem Schmerzensgeld von 500 € verholfen. Der Radfahrer fuhr 12 bis 14 km/h. Rennradfahrer, wisst ihr wie "schnell" das ist? Urteil, Ende der Geschichte. Beim nächsten ähnlichen Fall wird es wahrscheinlich auch ein anderes Urteil geben.
Ich will nicht den Besserwisser machen. Ich will leben und Rad fahren und andere leben und unverletzt sein lassen. Ich fahre deshalb nicht neben einem leeren Gehweg auf einer vielbefahrenen Fahrbahn. Ich fahre nicht Schrittgeschwindigkeit auf einem leeren Gehweg, wo Radfahren FREI ist. Und ganz bestimmt fahre ich da drauf auch nicht mit 45 km/h, wo noch Haustüren direkt am Weg sind und Ausfahrten von Grundstücken.
Wer es mag, den lasse ich ja an der Bordsteinkante auf der Fahrbahn radeln. Wegen der Forderung, auf der Fahrbahn fahren zu dürfen, werden die Radwege ja zu Gehwegen mit "Fahrrad frei" umgewidmet. Dass der Paragraf so formuliert ist wie er ist, damit kann ich leben. LEBEN.