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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Das Herumgereite auf Paragraphen, Vorschriften und Haftungsfragen ist ebenso wenig zielführend wie die Grundsatzfrage, ob Pferde auf Straßen oder Radwegen unterwegs sein sollen und Begriffe wie "Belästigung" (weil man mal kurz abbremsen muss mit dem Rad???).
Ich habe die Diskussion anders empfunden:
  1. Es ging vornehmlich um §1 der StVO, der im Grunde bloß das, was jeder Einzelne mit gesundem Menschenverstand ohnehin beachten sollte, gut ausformuliert auf den Punkt bringt. Deswegen würde ich es nicht als Paragrapgenreiterei ansehen, wenn man darauf verweist.
  2. Ich glaube, hier wollte niemand den Reitern absprechen, sich am Straßenverkehr beteiligen zu dürfen. Nur gibt es unterschiedliche Auffassungen davon, unter welchen Bedingungen für Pferd und Reiter und mit welchen Folgen für die restlichen Verkehrsteilnehmer dies vertretbar ist.
  3. Belästigung ist natürlich ein schwieriges Wort, da es ja immer sehr subjektiv ist, was der Einzelne darunter versteht. Aber das ist im Straßenverkehr nicht der Maßstab, denn sonst könnte sich ja jeder durch den bloßen Anblick von Pferden (oder Rennrädern) belästigt fühlen. Mal kurz abbremsen zähle ich zur sinnvollen und notwendigen Rücksichtnahme. Wenn ich aber merke, dass mein Verkehrspartner nicht nur die notwendige Rücksichtnahme einfordert, sondern auch erwartet, dass ich mich darüber hinaus zu seinen Gunsten massiv in meiner Bewegung einschränke, dann empfinde ich das in der Tat als Belästigung. Genau das drückt der §1 ja mit "mehr als nach den Umständen unvermeidbar" aus.
Damit habe ich wohl auch Nadines dritte Frage beantwortet. Zu den anderen beiden...
Gehen wir die Fragen doch einmal durch:
  • welche Toleranz verlangen den Radgruppen von mehr als 2-3 Radlern, die dann den Autoverkehr behindern? Ich muße noch nie einem Reiter über 4km hinterherfahren, um irgendwann überholen zu können (Reiter halten auch mal kurz an oder weichen seitlich aus, um einen PKW vorbei zu lassen, bei Radlern habe ich das bisher noch nie erlebt)...
  • wie unberechenbar sind Radler, die plötzlich zur Fahrbahnmitte einschwenken, weil ein - für Autofahrer nicht erkennbares - Steinchen am rechten Fahrbahnrand die Reifen/den Radler gefährdet? Da wird dann auch ein bisher ausreichender Abstand beim Überholen schon mal zu knapp und der Radler schimpft noch, weil man überholt (nur ein Beispiel, es gibt auch noch andere, z.B. rote Ampeln, Radler, die die Vorfahrt mißachten, Radler, die auf einem 2-3 Meter breiten Weg mit cm-Abstand Jogger überholen - das sind dann auch meist diejenigen, die sich über knappe Autoüberholmanöver tierisch aufregen!... etc.)
Das ist das Problem in unserer Gesellschaft: Wird an Einen appelliert, sich mal verantwortungsbewusst Gedanken zu machen, kommt die Reaktion "Die Anderen machen sich doch auch keine Gedanken". Mein Appell richtete sich nicht ausschließlich an Reiter, sondern an alle, mich natürlich eingeschlossen.
Ich kann dir auf deine beiden (Gegen-)Fragen keine Antwort geben. Jeder Einzelne muss für sich selbst entscheiden, inwieweit er seine Interaktionen im sozialen Umfeld und im Verkehr vom misslichen Verhalten einiger (möglicherweise weniger) Mitmenschen abhängig macht.

Ich persönlich grüße jedenfalls weiterhin jeden Reiter, dem ich begegne, mit einem freundlichen "Moin", obwohl ich in 95% der Fälle nur (hochnäsiges?) Schweigen ernte.
 
Noch eine Anmerkung, weil Reiten hier immer wieder mit "elitär" und Snobismus assoziiert wird: Das trifft für einen kleinen Teil der Reiter in Großstädten und im Polo Umfeld wohl tatsächlich zu. In ländlichen Gegenden dagegen nicht, weil es da nämlich überhaupt kein Problem ist, ein Pferd irgendwo kostengünstig oder kostenlos in einen Stall zu stellen; das sind oft auch Bauern, die da reiten. Und in der Anschaffung muss so ein Pferd auch nicht notwendigerweise teurer als ein einigermaßen gutes Rennrad sein.

Wie auch immer, wir wissen jetzt alle, was zu tun und zu lassen ist, wenn man Pferden begegnet und um die Welt besser zu machen, kann man nur bei sich selbst ansetzen - also wenn man sieht, dass ein Pferd unruhig wird einfach mal so nett sein wie der britische Liegeradfahrer und absteigen. Bricht kein Zacken aus der Krone, gerade wenn man in der Freizeit unterwegs ist.
 
Ich Brach mal euren rat,ich weiß nicht ob ich richtig gehandelt hab..folgendes ist passiert.ich fur mit dem rad die straße entlang plötzlich fuhr ein auto sehr dicht neben mir und sagte in harschen ton ich solle sofort die straße verlassen und den geh/radweg nutzen,er fuhr weiter sehr dicht neben mir ich bekam angst und bremste ab und fuhr nur noch langsam weiter,er war dann immer noch sehr dicht neben mir und sagte dann noch fahr endlich rechts rüber er möchte wegen mir kein unfall bauen..und fuhr dann weiter..ich war total geängstigt und hab erst mal eine ausgiebige pause eingelegt..Hab dann die polizei darüber benachrichtigt ( pkw kennzeichen hab ich notiert) was passiert war..und hab eine anzeige gemacht..hab ich das richtige getan..eurer meinung nach hab nun angst das ich das falsche gemacht hab alllso zu pingelig war mit der anzeige.Hab jetzt angst das da jetzt kosten entstehen zu meiner last..?
 
In der Tat: Nötigung und im Zweifel gefährdender Eingriff in den Straßenverkehr. Das sind keine Kleinigkeiten. Angst vor Kosten?? Daran sollte man in der Situation nicht denken. Es werden ohnehin keine entstehen.........
 
Hier geht es um Reiter, nicht um Autos :p

Hast du die Anzeige online gemacht? Ohne Zeugen und mit so ungenauen Angaben wie du sie hier gemacht hast, kannst du solche Anzeigen vergessen, das wird sofort eingestellt. Das Aufnehmen und Bearbeiten von Strafanzeigen ist aber nach wie vor eine Gratisleistung des Staates.
 
Ja genau so hat die polizei das aufgenommen als Nötigung..hab mich auch ausführlich schriftlich wie der fall aus meiner sicht sich zugetragen hat geäeussert mit einer gemalten skizze,Naja wenn der sich jetzt ein anwalt nimmt..enstehen ja kosten oder...oder geht das zu last des staates allso sind das dann staatskosten..?
 
Nein, kannman icht einfach vergessen. Jeder Anzeige dieser Art muß nachgegangen werden. Der Angezeigte bekommt Gelegenheit, sich darüber zu äußern. Wenn der sich so im Recht glaubt, macht der vielleicht auch Angaben. Pech ist, wenn der alles abstreitet. Aber selbst dann: Das wird nicht das erste und letzte Mal sein, dass der so was abzieht. Wenn sich entsprechend was ansammelt...........
 
Ja genau so hat die polizei das aufgenommen als Nötigung..hab mich auch ausführlich schriftlich wie der fall aus meiner sicht sich zugetragen hat geäeussert mit einer gemalten skizze,Naja wenn der sich jetzt ein anwalt nimmt..enstehen ja kosten oder...oder geht das zu last des staates allso sind das dann staatskosten..?
Nimm es mir nicht übel, aber ist den Nickname bezeichnnend für Dich?? In so einem Fall wäre das das Letzte, woran ich denken würde................

Aber sei beruhigt: Im Falle einer Strafanzeige heißt es in der Verhandlung "Die Bunderepublik Deutschland gegen XY......."

Wenn Du meinst, Du brauchst auch einen Anwalt, oder wenn Du den Knilch zivilrechtlich noch belangen willst ( nur: weswegen???), dann entstehen natürlich Kosten............. , die, wenn es unentschieden oder gegen Dich ausgeht, auch Dich treffen.
 
lagaffe Wie meinst du das mit mein nickname,was soll der mit dem fall zu tun haben..?Ich habe keine rechtschutzversicherung um mir ein anwalt zu nehmen wenns soweit kommen sollte.Naja habt vielen dank ich schein ja doch das richtige gemacht zu haben mit der anzeige..wenns echt net stört kann ich ja weiter berichten wie es nun weiter geht wird ja alles jetzt auf schriftlicher basis weitergehn.
 
Ebenezer Scrooge, aus " A Christmas Carol", ein ausgemachter Geizkragen und später das namentliche und charakterliche Vorbild für Scrooge Mc Duck, hierzulande als Dagobert Duck bekannt...................:D

Und Geiz wäre in so einem Fall der falsche Wesenszug, von dem man sich leiten lassen sollte.

Aber selbst der Angezeigte / Beschuldigte ist dahingehend auf der sicheren Seite, wenn der sich keinen Anwalt leisten kann. Recht ist keine Frage des Einkommens.......................( Geld zu haben, macht es leider aber leichter...)
 
Wie gesagt hab lieben dank lagaffe,und ihr anderen für eure hilfe (und entschuldigt die rechtschreibfehler)
 
Diese Begegnung der "dritten Art" ist Dir offensichtlich und vor allem verständlicherweise ordentlich in die Glieder gefahren. Und ja, berichte mal, was dabei herauskommt................
 
Hier geht es um Reiter, nicht um Autos :p

Hast du die Anzeige online gemacht? Ohne Zeugen und mit so ungenauen Angaben wie du sie hier gemacht hast, kannst du solche Anzeigen vergessen, das wird sofort eingestellt. Das Aufnehmen und Bearbeiten von Strafanzeigen ist aber nach wie vor eine Gratisleistung des Staates.

Zum Verständnis reicht der Sachverhalt sehr wohl und die Anzeige kann auch nicht vergessen werden. Keine Pauschalisierungen.
Bei der hier angezeigten Nötigung handelt es sich um ein Offizialdelikt, wo das öffentliche Interesse bejaht wird und zudem der hier verwirklichten Spezialisierung ala Aggressiondelikt im Straßenverkehr. Die Rechtsprechung sieht dort empfindliche Strafen vor. Auch sind die Bearbeitung von Strafanzeigen keine Gratisleistung sondern ein Instrument der Rechtspflege. Sie ist lediglich für den Anzeigenerstatter kostenlos. Ein nicht unerheblicher Unterschied.
Wenn ansonsten Fragen entstehen oder vorhanden sind zur Bearbeitung von Strafanzeigen etc. ala strafrechtliche Einschätzung oder so kann man mich auch anschreiben, ohne damit etwas lostreten zu wollen.
In diesem Sinne.
Nulla poena sine lege.
 
... und die Anzeige kann auch nicht vergessen werden. Keine Pauschalisierungen.

Kannst du mir ein Beispiel nennen, wo ein ähnlich gelagerter Fall nicht eingestellt wurde? Es geht mir nicht darum, dich herauszufordern; es interessiert mich wirklich. Meine Erfahrung ist, dass es bei dieser Art der Nötigung von Radfahrern nie zur Anklage kommt, wenn kein Schaden entsteht, zumal wenn keine Zeugen vorhanden. Ich kann dir spontan 10 Anzeigen nennen, wo z.T. deutlich heftigere Sachen passiert sind als bei Scrooge und die trotzdem sang- und klanglos versunken sind.

Mein Optimismus auf den Erfolg der Anzeige ist damit stark gebremst. Trotzdem sollte man nicht einfach kapitulieren als Radfahrer, das stimmt schon.
 
EIngestellt heißt noch lange nicht, dass die Sache einfach verschwindet. Da bleibt eigentlich immer eine kleine Aktennotiz. Und wenn derjenige Welcher sich regelmäßig "daneben benimmt" wird das irgendwann auch mal mehr Konsequenzen haben.

Natürlcih sollte man sich nicht einbilden, eine physisch folgenlose Gegenung der unangenehmen Art ist von so hohem öffentlichen Interesse, dass sie auch verhandelt wird. Ist dagegen in der Tat die Sicherheit im Straßenverkehr bedroht, weil so ein Irrer sein Auto dauernd zu "Erziehungsmaßnahmen" einsetzt, sieht die Sache schon wieder anders aus.

Dass Zeugen fehlen, muß auch nicht immer nachteilig sein......
 
EIngestellt heißt noch lange nicht, dass die Sache einfach verschwindet. Da bleibt eigentlich immer eine kleine Aktennotiz. Und wenn derjenige Welcher sich regelmäßig "daneben benimmt" wird das irgendwann auch mal mehr Konsequenzen haben.

Eine "Aktennotiz" ist überhaupt gar nichts und kann bei einem fiktiven neuerlichen Fall, der dann aufgrund der vielleicht besseren Beweislage zur Anklage kommt, nicht bei der Strafzumessung herangezogen werden.

Anders beeindruckt sind die Richter allerdings, wenn bereits einmal eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines ähnlichen Delikts in einem gewissen Zeitraum stattgefunden hat. Dazu muss das Urteil zentral abfragbar sein im Zentralregister für Verkehrsstrafsachen. (Allein eine Aktennotiz ist nur regional, allerhöchstens landesweit, durch die Polizei abfragbar und zwar lediglich mit dem Hinweis, weswegen gegen den Fahrer ermittelt wurde. Mehr nicht.) Das ist höchstens für die örtliche Polizei "nice-to know", wenn sie den Typen "auf dem Kieker" haben. Nicht mal die Staatsanwaltschaft wird wegen einer lapidaren Zusatzinformation (wenn diese denn durch die Polizei überhaupt schriftlich im Vorgang erwähnt wird) Anklage erheben, wenn wiederum die Anhaltspunkte für eine Anklageerhebung nicht hinreichend sind.
 
Ich glaube, die Erwartungshaltung, was aus einer Anzeige wird, ist wohl ein wenig zu groß: Gericht, Veurteilung usw........ Das gibt es erst, wenn entweder die Tat von erheblicher Schwere war oder eben bei notorischer Wiederholung, resp. eben dem entsprechendem öffentlichen Interesse.

Jede Strafanzeige landet eigentlich auch beim zuständigen Staatsanwalt und ist da dann auch aktenkundig. Aber selbst wenn scrooge soviel Erfolg hätte, dass festgestellt werden kann, dass er tatsächlich das getan hat, was man ihm vorwirft, bedeutet das noch nicht, dass dann eine Verhandlung folgt. Vermutlich reicht bereits dieser "Warnschuß".

Wenn der zum dritten, vierten Mal da vorstellig werden muß, liegen dann auch ein paar Akten vor.

Zweck der Übung sollte doch das Verhindern solches Verhaltens sein und nicht eine wie auch immer geartete Bestrafung als Selbstzweck............................
 
Heute war es mal wieder so weit. Ich fahre bergauf mit gelbem, flatterndern Trikot, ganz rechts auf meiner Spur, zwei gut einsehbare Kurven, fast schon Serpentinen hoch . . .
. . . da kommt so ein Vollpfosten in seiner scheiß Karre mir frontal auf meiner Spur entgegen.

Im letzten Augenblick erwacht der Sack aus seinen Träumen und reißt das Steuer rum, wollte Kurven schneiden . . . . .
Bin ich froh, das er weiter gefahren ist!
 
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