• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Licht am Tag? Sinnvoll oder nicht?

Übrigens mal ein paar Zusatzfragen, die mir gerade durch den Kopf gehen, bitte mal ganz nüchtern, „juristisch“ betrachten:

Man muss zur Zeit tagsüber keine feste Beleuchtung mehr am Rad haben, nur noch bei Bedarf (Dunkel, etc.), okay.

Angenommen, ich habe sie trotzdem (abnehmbar) dran, aber eben nicht STVZO-Konform, ist das tatsächlich ein Verstoß? Ich habe etwas Falsches am Rad, obwohl ich gar nichts bräuchte. Ist Blinken explizit verboten? Oder kriegen blinkende Lampen halt einfach nur nicht das STVZO-Zeichen? (Quelle, nicht Vermutungen?!)

Was ist mit einer Zusatzleuchte am Helm, wie bei den MTBlern oft zu sehen, wenn die blinken würde?

Was wäre, wenn ich sowohl eine konforme, als auch eine nonkonforme Rückleuchte gleichzeitig anhab, eine leuchtet, eine blinkt?
 
Studien haben gezeigt, dass blinkende (bzw. sich bewegende z.B. an den Pedalen befestigte) Lichter mehr Aufmerksamkeit erregen. Da: https://www.trekbikes.com/at/de_AT/daytime_running_lights/ findest Du beispielsweise Quellen dazu. (https://media.trekbikes.com/image/upload/BT21_DRL_References.pdf)
Ich will ja nicht auch noch zu streiten anfangen, aber nachdem du die Quellen eingefügt hast, habe ich natürlich nachgesehen und muss doch antworten.

Ich habe nicht bestritten, dass Blinklichter Aufmerksamkeit erregen. Im Gegenteil: das habe ich in Post #90 selbst geschrieben. Meine Frage bezogen sich auf statische vs. blinkende Lichter bei wechselnden Verhältnissen des Umgebungslichts wie in einer Allee. Ist vielleicht nicht so wichtig, aber da wäre ich mir nicht so sicher, dass ein Blinklicht besser wäre.

Zu den von dir über (trekbikes.com) angegebenen Links:

1. Die erste genannte Quelle ist ein Konferenzbeitrag von Trek selbst (Edewaard et al.), der aber nicht verlinkt ist. Man findet im Internet immerhin das Abstract. Dort steht "The distance from which each participant first glanced at the bicyclist was recorded, as was the distance from which the participant pressed a button to indicate that a bicyclist was present. The results indicated that the participants first fixated on the bicyclist at a distance that was 2.7 times greater than the distance at which they responded to recognizing the bicyclist. Additionally, the bicyclist was recognized from significantly greater distances when using a flashing or steady seat post-mounted taillight than when no taillight was displayed." - Kein Wort zu einem messbaren Vorteil des Blinklichts, was mich sogar etwas überrascht.

2. Die zweite Studie "Safety effects of permanent running lights for bicycles: A controlled experiment" von Madsen et al. ist nicht im Volltext frei verfügbar. Im Abstract wird stets von "permanent running lights" gesprochen, aber es gibt keinen Hinweis auf blinkendes Licht. Außerdem wurde die Unfallrate beleuchtet vs. unbeleuchtet gemessen (was natürlich hoch relevant ist), nicht direkt die erzeugte Aufmerksamkeit. Vielleicht hast du die Originialstudie gelesen, aber der Link hilft hier nicht.

3. Der letzte Link ist eine statistische Publikation des "National Highway Traffic Safety Administration" zu Fahrradunfällen. Kein Bezug zur Beleuchtung.


Ganz ehrlich: das sieht so aus, als hättest du schnell einen Beleg ergoogelt ohne dir diese Quellen selber anzusehen. Was ich davon halte, kannst du dir wohl denken. Sollte ich dir unrecht tun, berichtige mich bitte.
 
Übrigens mal ein paar Zusatzfragen, die mir gerade durch den Kopf gehen, bitte mal ganz nüchtern, „juristisch“ betrachten:

Man muss zur Zeit tagsüber keine feste Beleuchtung mehr am Rad haben, nur noch bei Bedarf (Dunkel, etc.), okay.

Angenommen, ich habe sie trotzdem (abnehmbar) dran, aber eben nicht STVZO-Konform, ist das tatsächlich ein Verstoß? Ich habe etwas Falsches am Rad, obwohl ich gar nichts bräuchte. Ist Blinken explizit verboten? Oder kriegen blinkende Lampen halt einfach nur nicht das STVZO-Zeichen? (Quelle, nicht Vermutungen?!)

Was ist mit einer Zusatzleuchte am Helm, wie bei den MTBlern oft zu sehen, wenn die blinken würde?

Was wäre, wenn ich sowohl eine konforme, als auch eine nonkonforme Rückleuchte gleichzeitig anhab, eine leuchtet, eine blinkt?
https://www.heute.at/s/fahrradlicht-wer-blinkt-zahlt-strafe--50701889Ist Österreich aber würde eigentlich alle deine Fragen abdecken oder?
 
Um mehrere Fragen (?) zu beantworten:
ja - ich bin der Meinung daß ich mit dem hellen Blinklicht besser/eher wahrgenommen werden, Bewegungen sind für das Auge auffälliger als ruhige Positionen.
ja - ich habe meistens beide LED´s an, die dauerleuchtende und die blinkende (die blinkende meistens dann nach Lichtverhältnissen zusätzlich oder in hellem Dauerlicht-Modus bzw Dauerlicht mit Blinken, kann man bei der so einstellen)

Was für mich die StVO in dem Punkt widersinnig macht: blinkende Beleuchtung ist am Rad montiert unzulässig; wenn ich die mir an meine Jacke hänge ist es OK. Kann mir bitte einer ernsthaft erklären daß der Unterschied von ca 10 cm in der Höhe einen eklatanten Unterschied in der Lichtwirkung ausmacht?
 
Übrigens mal ein paar Zusatzfragen, die mir gerade durch den Kopf gehen, bitte mal ganz nüchtern, „juristisch“ betrachten:

Man muss zur Zeit tagsüber keine feste Beleuchtung mehr am Rad haben, nur noch bei Bedarf (Dunkel, etc.), okay.

Angenommen, ich habe sie trotzdem (abnehmbar) dran, aber eben nicht STVZO-Konform, ist das tatsächlich ein Verstoß? Ich habe etwas Falsches am Rad, obwohl ich gar nichts bräuchte. Ist Blinken explizit verboten? Oder kriegen blinkende Lampen halt einfach nur nicht das STVZO-Zeichen? (Quelle, nicht Vermutungen?!)

Was ist mit einer Zusatzleuchte am Helm, wie bei den MTBlern oft zu sehen, wenn die blinken würde?

Was wäre, wenn ich sowohl eine konforme, als auch eine nonkonforme Rückleuchte gleichzeitig anhab, eine leuchtet, eine blinkt?
Beleuchtung an Kleidung etc. ist nicht geregelt und auch nirgends explizit verboten. Klar, wenn es zu hell ist und blendet wird man die Unzulässigkeit sicher auch aus der StVo ableiten können, aber meines Wissens ist Blinken am Helm erlaubt.

Lichter ohne Zulassung zu montieren und tagsüber nicht zu benutzen? Gute Frage, in der Praxis sicher kein Problem. Juristisch theoretisch bin ich überfragt.

Was für mich die StVO in dem Punkt widersinnig macht: blinkende Beleuchtung ist am Rad montiert unzulässig; wenn ich die mir an meine Jacke hänge ist es OK. Kann mir bitte einer ernsthaft erklären daß der Unterschied von ca 10 cm in der Höhe einen eklatanten Unterschied in der Lichtwirkung ausmacht?
Ich glaube der Hintergrund ist hier, dass in der StVzO nur die Fahrzeuge betrachtet werden (können), nicht die Fahrer. Vielleicht hat man den Punkt auch mal beraten und ist zum Schluss gekommen, dass Blinken am Körper ok ist, wenn das Fahrrad selbst ein statisches Positionslicht hat. Zweiteres ist aber reine Spekulation.
 
Ich will ja nicht auch noch zu streiten anfangen, aber nachdem du die Quellen eingefügt hast, habe ich natürlich nachgesehen und muss doch antworten.

Ich habe nicht bestritten, dass Blinklichter Aufmerksamkeit erregen. Im Gegenteil: das habe ich in Post #90 selbst geschrieben. Meine Frage bezogen sich auf statische vs. blinkende Lichter bei wechselnden Verhältnissen des Umgebungslichts wie in einer Allee. Ist vielleicht nicht so wichtig, aber da wäre ich mir nicht so sicher, dass ein Blinklicht besser wäre.

Zu den von dir über (trekbikes.com) angegebenen Links:

1. Die erste genannte Quelle ist ein Konferenzbeitrag von Trek selbst (Edewaard et al.), der aber nicht verlinkt ist. Man findet im Internet immerhin das Abstract. Dort steht "The distance from which each participant first glanced at the bicyclist was recorded, as was the distance from which the participant pressed a button to indicate that a bicyclist was present. The results indicated that the participants first fixated on the bicyclist at a distance that was 2.7 times greater than the distance at which they responded to recognizing the bicyclist. Additionally, the bicyclist was recognized from significantly greater distances when using a flashing or steady seat post-mounted taillight than when no taillight was displayed." - Kein Wort zu einem messbaren Vorteil des Blinklichts, was mich sogar etwas überrascht.

2. Die zweite Studie "Safety effects of permanent running lights for bicycles: A controlled experiment" von Madsen et al. ist nicht im Volltext frei verfügbar. Im Abstract wird stets von "permanent running lights" gesprochen, aber es gibt keinen Hinweis auf blinkendes Licht. Außerdem wurde die Unfallrate beleuchtet vs. unbeleuchtet gemessen (was natürlich hoch relevant ist), nicht direkt die erzeugte Aufmerksamkeit. Vielleicht hast du die Originialstudie gelesen, aber der Link hilft hier nicht.

3. Der letzte Link ist eine statistische Publikation des "National Highway Traffic Safety Administration" zu Fahrradunfällen. Kein Bezug zur Beleuchtung.


Ganz ehrlich: das sieht so aus, als hättest du schnell einen Beleg ergoogelt ohne dir diese Quellen selber anzusehen. Was ich davon halte, kannst du dir wohl denken. Sollte ich dir unrecht tun, berichtige mich bitte.
Ich hatte die in diesem Beitrag verlinkte Quelle natürlich auf die schnelle ergoogelt und auch dazugeschrieben, dass diese nur beispielhaft ist. Bei Trek wird es aus meiner Sicht einfach recht nachvollziehbar dargestellt (außer man glaubt natürlich, das seien Blinklichtfetischisten, die das zur Absatzerhöhung erfinden).
Ein paar Seiten zuvor hatte ich auch einen Beitrag von bikeradar verlinkt, der es ganz differenziert zusammenfasst.
Interessant ist auch diese Studie https://tigerprints.clemson.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=3627&context=all_theses, auch wenn diese sich leider nur mit der Situtation bei Dunkelheit beschäftigt.
Dass es dazu nicht hunderte Studien gibt ist wohl zu erwarten, in der Gesamtschau aber wohl ziemlich deutlich ableitbar, dass blinkende Lichter (zumindest am Tag) die Sichtbarkeit durch mehr Aufmerksamkeit erhöhen.
Ich denke das Thema ist nun auch zu Ende diskutiert. Wer weiterhin glaubt, ein Blinklicht sei weniger gut sichtbar als ein Dauerlicht, oder wie manche Experten hier epileptische Anfälle befürchtet etc., der wird sich auch nicht überzeugen lassen, wenn hier weiter stichhaltige Argumente vorgebracht werden.
 
Demnach wäre es tagsüber erlaubt:

"Nach Einbruch der Dunkelheit, kann es die Rad-Lenker aber 20 Euro kosten, wenn es nicht "beständig" leuchtet."
Noch ein kurzer Erfahrungsbericht meinerseits, weil ich ja aus Österreich komme und da auch viel fahre:
Ich bin nach einer Frühabendrunde heim gefahren und habe bei einer Ampel einen Polizisten gesehen, der dort postiert war um explizit Fahrradfahrer aus dem Verkehr zu ziehen und diese zu überprüfen. Er hat mich auch gesehen, hatte aber nichts zu beanstanden wegen des blinkenden Lichts, da es gerade erst begonnen hat zu dämmern. Also subjektiv gesagt war noch genug Tageslicht vorhanden. Als ich los fuhr zog er einen anderen Radfahrer raus zur Kontrolle. Denke also dass der Artikel, obwohl er von einer Boulevardzeitung stammt, die auch gerne gegen Fahrradfahrer schreibt, seine Richtigkeit hat.
 
Ich glaube der Hintergrund ist hier, dass in der StVzO nur die Fahrzeuge betrachtet werden (können), nicht die Fahrer.
Korrekt, es geht bei der StVZO ausschließlich um die Frage, in welchem Zustand sich (Kraft-)Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehrsraum bewegen dürfen.

Du kannst gerne wie ein blinkender Weihnachtsbaum durch die Fußgängerzone laufen. Oder meinetwegen auf dem Fahrrad fahren - aber da kannst du sicher sein, dass dich die Polizei früher oder später anhalten wird ;)
 
Lichter ohne Zulassung zu montieren und tagsüber nicht zu benutzen?
Es geht nur darum, ob das Fahrrad im Straßenvekehr bewegt/benutzt wird, siehe § 67 Abs. 1 Satz 1 StVZO. Ob die lichttechnische Einrichtung benutzt wird, ist unerheblich, da sie nicht zugelassen ist und damit das Rad nicht den Anforderungen der StVZO entspricht.
 
Bzgl der Blinkerlichter, eine Anmerkung von mir.

Letztes Jahr in den Vogesen und Alpen hatten gefühlt alle Radfahrer ein Blinklicht an. Wenn es ein gleichmäßiges Blinken ist, filtert das Gehirn ds raus, man nimmt es nicht mehr wirklich wahr. Lediglich diese unsymmetrisch blinkenden Lichter hat man (bzw ich) immer wahrgenommen.

Und bei manchen Blinklichtern frage ich mich, wozu das Ganze, so dunkel wie die sind. Da kann man es sein lassen.
 
Ist Blinken explizit verboten?
Ja.
Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind (...)
Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig. (...) Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
Oder kriegen blinkende Lampen halt einfach nur nicht das STVZO-Zeichen?
Blinkende Lampen sind hier nicht zulässig, also können sie kein Prüfzeichen erhalten, dass sie den Vorschriften entsprechen.

Was kostets?
https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.htmlMeist 20 Euro.
 
Zuletzt bearbeitet:
Blinkende Lampen sind hier nicht zulässig, also können sie kein Prüfzeichen erhalten, dass sie den Vorschriften entsprechen.
"Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig" steht wortwörtlich in der STVZO.. aber wir reden hier von blinkenden Blinkis/Leuchten, keine Scheinwerfer. Siehe Definition bei Wiki, nichts davon passt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinwerfer
"Der Scheinwerfer ist eine Leuchte, in der das durch ein Leuchtmittel (zum Beispiel Glühlampe, Gasentladungslampe, Bogenlampe, Leuchtdiode) erzeugte Licht durch scharfe Bündelung der Lichtstrahlen (Reflexion oder Brechung) in eine Richtung gelenkt wird."

Es bleibt also die Frage, ob es tagsüber, wo es keine Mitführpflicht für STVZO-konforme Scheinwerfer gibt, es erlaubt ist, eine blinkende Leuchte am Rad zu haben. Eine blinkende Leuchte hat mit dem Paragraphen so viel zu tun, wie der Gepäckträger.
 
Es bleibt also die Frage, ob es tagsüber, wo es keine Mitführpflicht für STVZO-konforme Scheinwerfer gibt, es erlaubt ist, eine blinkende Leuchte am Rad zu haben.
Wenn du einen Scheinwerfer am Rad hast, darf er nicht blinken - das ergibt sich aus § 67 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 StVZO.

Ungeachtet dessen dürfen nur solche "lichttechnischen Einrichtungen", d.h. Scheinwerfer und Leuchten, angebracht sein, die vorschriftsmäßig i.S.d. StVZO sind. Also ein entsprechendes Prüfzeichen haben. Das dürften deine "Blinkis" nicht haben.

Die Polizisten dürften aber jedenfalls an den Fahrradpedalen ohne Rückstrahler ihre Freunde haben.
 
Die Polizisten dürften aber jedenfalls an den Fahrradpedalen ohne Rückstrahler ihre Freunde haben.
Ich arbeite noch an einer Argumentation, sie wird aber in die Richtung gehen, dass ich dann aus den Schuhen schüpfen werde, und die Schuhe als Einheit mit dem Pedal darstelle. Und die Schuhe haben hinten eine Reflektorfolie.
 
Ich arbeite noch an einer Argumentation, sie wird aber in die Richtung gehen, dass ich dann aus den Schuhen schüpfen werde, und die Schuhe als Einheit mit dem Pedal darstelle. Und die Schuhe haben hinten eine Reflektorfolie.
Hoffentlich hat die Polizei im hohen Norden mehr Humor als hier :D
 
Und bei manchen Blinklichtern frage ich mich, wozu das Ganze, so dunkel wie die sind. Da kann man es sein lassen.
Bzw. die deutsche Varia-Version, RTL 516: Die ist tagsüber so funzelig, dass man sie fast nicht mehr wahrnimmt. Das ist auch der Grund, warum ich mit der 515er rumfahre (tagsüber).
 
Zurück