Teutone
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Übrigens mal ein paar Zusatzfragen, die mir gerade durch den Kopf gehen, bitte mal ganz nüchtern, „juristisch“ betrachten:
Man muss zur Zeit tagsüber keine feste Beleuchtung mehr am Rad haben, nur noch bei Bedarf (Dunkel, etc.), okay.
Angenommen, ich habe sie trotzdem (abnehmbar) dran, aber eben nicht STVZO-Konform, ist das tatsächlich ein Verstoß? Ich habe etwas Falsches am Rad, obwohl ich gar nichts bräuchte. Ist Blinken explizit verboten? Oder kriegen blinkende Lampen halt einfach nur nicht das STVZO-Zeichen? (Quelle, nicht Vermutungen?!)
Was ist mit einer Zusatzleuchte am Helm, wie bei den MTBlern oft zu sehen, wenn die blinken würde?
Was wäre, wenn ich sowohl eine konforme, als auch eine nonkonforme Rückleuchte gleichzeitig anhab, eine leuchtet, eine blinkt?
Man muss zur Zeit tagsüber keine feste Beleuchtung mehr am Rad haben, nur noch bei Bedarf (Dunkel, etc.), okay.
Angenommen, ich habe sie trotzdem (abnehmbar) dran, aber eben nicht STVZO-Konform, ist das tatsächlich ein Verstoß? Ich habe etwas Falsches am Rad, obwohl ich gar nichts bräuchte. Ist Blinken explizit verboten? Oder kriegen blinkende Lampen halt einfach nur nicht das STVZO-Zeichen? (Quelle, nicht Vermutungen?!)
Was ist mit einer Zusatzleuchte am Helm, wie bei den MTBlern oft zu sehen, wenn die blinken würde?
Was wäre, wenn ich sowohl eine konforme, als auch eine nonkonforme Rückleuchte gleichzeitig anhab, eine leuchtet, eine blinkt?