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Konkret würde hierfür nur § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) in Betracht kommen - Erfolgschancen sehe ich da aber quasi keine.

"Wer im Straßenverkehr (...) 2. grob verkehrswidrig und rücksichtlos (...) b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. "
Strafrechtliche Schritte bleiben auch nicht ganz ohne Konsequenzen. Sprich, sobald du bei einer Behörde wie Polizei oder StA eine Aussage machst, bzw. einbe Anzeige aufgibst, kann der Beschuldigte sich natürlich auf $ 164 StGB - Falsche Verdächtigung berufen.

Am besten ihr erspart euch und Vater Staat eine Menge Geld und regelt so eine Geschichte unter euch :)

Bist Du mal über ein StGB gestolpert und hast Dich am Kopf gestoßen? § 315 c StGB könnte hier höchstens den Überholenden treffen, wenn die Vorrausfahrende sich umschaut, Handzeichen gibt und der Überholende dies wahrnimmt, dann trotzdem mit lautem Gebrüll zum Überholen ansetzt. Das hier ist ein Unfall i. V. m. fahrlässiger Körperverletzung.

Und "isch mach Gegenanzeige, weiß Du, Alda..." lässt die Leute davor zurückschrecken, strafrechtliche Schritte überhaupt einzuleiten. Eine ganz ungesunde Entwicklung... Fehlt nur noch " Ich bin MIRI, pass auf!!!"

Ich kann nur empfehlen auch jetzt noch - nachträglich - bei der Polizei eine Anzeige zu machen. Die werden sich zwar sträuben, aber mit den Worten "Dann muss ich das wohl bei der Staatsanwaltschaft machen..." wird das schnell erledigt.
 
Hallo Bremen1971,

...könnte hier höchstens den Überholenden treffen, wenn die Vorrausfahrende sich umschaut, Handzeichen gibt und der Überholende dies wahrnimmt, dann trotzdem mit lautem Gebrüll zum Überholen ansetzt. .

Und "isch mach Gegenanzeige, weiß Du, Alda..." lässt die Leute davor zurückschrecken, strafrechtliche Schritte überhaupt einzuleiten. Eine ganz ungesunde Entwicklung...
Ich kann nur empfehlen auch jetzt noch - nachträglich - bei der Polizei eine Anzeige zu machen. Die werden sich zwar sträuben, aber mit den Worten "Dann muss ich das wohl bei der Staatsanwaltschaft machen..." wird das schnell erledigt.

Mir ist am letzten Wochenende genau soetwas passiert:
http://www.rennrad-news.de/forum/th...inheim-heidelberg.41818/page-365#post-2432670

Glücklicherweise kam niemand zu Schaden, außer dass ich einen riesigen Schreck hatte.

Nun, - ich gehe absolut mit Dir konform, dass man in solchen Fällen nicht stillehalten sollte, damit sich ein solches Verhalten nicht manifestiert!
ABER: was würde denn passieren, ich habe kein Kennzeichen, kann den Wagentyp nur vage beschreiben, vom Fahrer/fahrerin kann ich nur sagen, das ich 'ne blonde/brünette Lockenpracht erhascht habe, ich sonst niemanden anderen auf der Straße gsehen habe, der meinen Vorfall evtl. bezeugen könnte.

Ich vermute, dass der Gang zur Wache für beide Seiten nur vertane Zeit wär' (leider).

Zu Deinem zweiten Absatz:
(ich hatte das schon einmal, dass der von mir Angezeigte eine völlig andere Geschichte erzählt hat, und trotz eines Zeugen, das Gericht die Sache gegen Zahlung einer geringen Summe eingestellt hat. => Es ging damals darum, dass ich auf einem nicht für den motorisierten Verkehr zugelassenen Feldweg angefahren/gestriefen wurde, der Fahrer nach dem verbalen Disput meinte, mit seinem Auto -absichtlich und mit heulendem Motor!!- so auf mich zuzufahren, dass ich in einen Graben springen mußte, um nicht an- bzw. überfahren zu werden und sich danach umgehend aus dem Staub zu machen. Ein Zeuge war direkt hinter dem Ort des Geschehens und sagte auch dementsprechend vor Gericht aus.
Während der Anzeigenaufnahme auf der Wache erfuhr ich, dass das nicht das erste Mal war, dass diese Person sich solcherart verhalten hat; er dahingehend schon bekannt wäre.
Der Staatsanwalt plädierte damals auf Fahrerflucht, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Körperverletzung [bitte nicht auf die korrekten juristischen Begriffe festnageln = ist schon 'ne Weile her])

Was denkst Du, was die von Dir empfohlenen nachträgliche Anzeige bezwecken soll(te)?

Ohne Zeugen, ist das doch hoffnungslos, wenn der Angezeigte einfach nur das Gegenteil behauptet.
Selbst mit Zeugen, ist -so meine "lessons learned" aus obigen selbsterlebten Beispiel - die Justiz doch sehr sehr milde, nachsichtig, verblendet oder einfach nur bewußt blind.

MfG
KLR
 
Ich denke, dass ich ganz gut damit Fahre, dass über meine Versicherung zu machen. Die haben die Anwälte und die wollen ihr geld zurücksehen! Ich habe meine Schilderung des Geschehens und Adresse von der Guten angegeben. Ich hoffe, dass es jetzt alles gut wird.
 
Und "isch mach Gegenanzeige, weiß Du, Alda..." lässt die Leute davor zurückschrecken, strafrechtliche Schritte überhaupt einzuleiten. Eine ganz ungesunde Entwicklung... Fehlt nur noch " Ich bin MIRI, pass auf!!!"

Vielleicht solltest du den nicht-Bremern noch erklären was (oder wer) ein Miri ist...
Oder sind die jetzt schon D-weit bekannt?
 
Gewagtes Spiel..
Es gilt zwar die doppelte Rücksicherungspflicht und Handzeichenpflicht für linksabbiegende Radfahrer/ Verkehrsteilnehmer, aber hier bist du in der Beweisnot, dass sie das nicht getan haben könnte, wenn sie anderslautend gegen dich aussagt. Und dann fehlen die Zeugen.
 
Kann man eigentlich nen Carbon-Rahmen flicken?

Kommt auf die Konstruktion an.COLNAGO baut,zumindest die teuren Rahmen mit Muffen. Da lassen sich einzelne Rohre ausstauschen. Ich hab selber nen gebrochenen Hinterbau an meinem COLNAGO austauschen lassen.
Ich komme auch oft genug in genau solche Situationen. Viel Erfolg beim Eratz Deines Rahmens. Und ruf beim nächsten mal die Rennleitung zur Hilfe.
 
Danke, für eure Hilfe. Das Rad steht jetzt bei der Versicherung. Neues ist bestellt. Das heißt eine Reperatur wird nicht nötig sein.
 
Eine strafanzeige hätte dir hier gar nix gebracht. 315 c betrifft nur sehr krasse verkehrsverstöße, wenn es nicht um Trunkenheit geht. Zivilrechtlich wird es auch schwierig, da sie nur bestreiten muss, was du bzw die Versicherung vorträgt.
Der einschlagene weg über die Versicherung ist doch perfekt.
Welche versicherung ist es denn? Ich suche nämlich auch noch eine und die scheint ja ganz gut zu leisten.
 
Eigene ERfahrung zum ThemaHaftpflichtversichrung.
Ich hatte bereits zweimal unverschuldigte Unfälle mit KFZ´s, jeweils ohne polizeiliche Unfallaufnahme. In beiden Fällen wurde mein Schaden an Material vollumfänglich von den gegnerischen Versicherungen übernommen.
 
Ich denke, dass ich ganz gut damit Fahre, dass über meine Versicherung zu machen. Die haben die Anwälte und die wollen ihr geld zurücksehen! Ich habe meine Schilderung des Geschehens und Adresse von der Guten angegeben. Ich hoffe, dass es jetzt alles gut wird.
Ich denke, dass du er nicht anders machen kannst. Du musst bei der Versicherung den wahren Unfallhergang schildern. Und deine Versicherung ist darauf bedacht, dass Geld sich irgendwie wieder zu holen.
Darum sind alle Wahrnungen hier völlig überflüssig.
 
Und deine Versicherung ist darauf bedacht, dass Geld sich irgendwie wieder zu holen.
Darum sind alle Wahrnungen hier völlig überflüssig.

:confused: Hä? Umso berechtigter könnten die Warnungen werden!
Da würde umgehend ich bei der Versicherung einhaken, was passiert, wenn bei der Unfallverursacherin nichts zu holen ist. Da es keine Zeugen gibt, ist es ausreichend, wenn sie der Schilderung widerspricht. Und schon bliebe die Versicherung auf der Geschichte sitzen und wird sich entweder über den Beitrag gütlich tun oder die Leistung möglicherweise vollständig einfordern. Falls die Versicherung sogar noch versucht, gegen die Verursacherin zu prozessieren und dabei verliert, kann das aber richtig nach hinten losgehen.
Wie auch immer das Rad versichert ist: toitoitoi!
 
:confused: Hä? Umso berechtigter könnten die Warnungen werden!
Da würde umgehend ich bei der Versicherung einhaken, was passiert, wenn bei der Unfallverursacherin nichts zu holen ist. Da es keine Zeugen gibt, ist es ausreichend, wenn sie der Schilderung widerspricht. Und schon bliebe die Versicherung auf der Geschichte sitzen und wird sich entweder über den Beitrag gütlich tun oder die Leistung möglicherweise vollständig einfordern. Falls die Versicherung sogar noch versucht, gegen die Verursacherin zu prozessieren und dabei verliert, kann das aber richtig nach hinten losgehen.
Wie auch immer das Rad versichert ist: toitoitoi!
Dann darfst du nie die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, ergo gleich keine Versicherung abschliesen.

Ach ja, seine Versicherung würde acuh zahlen, wenn er schuld ist.
 
Im Prinzip ist das auch so. Lasse ich fremdverschuldete Kratzer (Vandalismus, Unfallflucht) auf meine Vollkasko verschwinden, wird die teurer. Die Versicherung holt sich so zumindest einen Teil direkt wieder. Im abstrakten Sinne stottert man damit die Reparaturkosten bei der Versicherung wieder ab.
Aber in diesem Fall hat er ja der Versicherung gegenüber eine Verursacherin angegeben.
Kann sehr gut sein, dass außer einer Beitragserhöhung im schlimmeren Fall nichts passiert, aber das würde ich mir rückversichern lassen.
Einer meiner besseren Bekannten arbeitet bei einem großen westfälischen Versicherer genau an solchen Geschichten. Wenn der aus dem Nähkästchen plaudert, dann frage ich mich auch jedesmal, wozu Versicherungen eigentlich überhaupt gut sind.
 
Und "isch mach Gegenanzeige, weiß Du, Alda..." lässt die Leute davor zurückschrecken, strafrechtliche Schritte überhaupt einzuleiten. Eine ganz ungesunde Entwicklung... Fehlt nur noch " Ich bin MIRI, pass auf!!!"

Ich kann nur empfehlen auch jetzt noch - nachträglich - bei der Polizei eine Anzeige zu machen. Die werden sich zwar sträuben, aber mit den Worten "Dann muss ich das wohl bei der Staatsanwaltschaft machen..." wird das schnell erledigt.

Word!

Aber: Actio et Reactio. Und ich würde ausnahmslos bei einer Beschuldigung "Gegenmaßnahmen" einleiten. Was soll man denn auch sonst tun? Ich würde es vermeiden wollen, jemals auf einer Anklagebank zu sitzen. Und da nun mal die wenigsten Leute Nerven aus Stahl haben und ganz cool abwarten, dass eine Einstellung erfolgt, würde ich gleich mal die Fronten klären.
 
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