Axxl70
La vita é rosa, DeRosa!
So ist das manchmal, wenn man nicht die nötige Sorgfalt walten lässt. Nicht StVO, StZVO(1c) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
Verstehe ich in dem Zusammenhang jetzt nicht?