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Nachtfahrverbot bei Bikepacking-Event? Dran halten oder drauf pfeifen?

Bikepacking-Event - aber auf diversen Streckenteilen Nachtfahrverbot durch ÖBF?

  • Nicht teilnehmen

    Stimmen: 21 28,0%
  • Ich würde Nachtfahrverbot ignorieren und anonym durchfahren

    Stimmen: 5 6,7%
  • Ich würde Nachtfahrverbot strikt einhalten

    Stimmen: 51 68,0%
  • Bikepacking und Nachtfahrverbot - geht gar nicht!

    Stimmen: 9 12,0%

  • Umfrageteilnehmer
    75

Michi5424

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15 April 2023
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Umfrage bezüglich Eurer Meinung zu einem Bikepacking-Event (440km/8000Hm/ kein Rennen nur Event), wo es Streckenabschnitte gibt, auf denen ein NACHTFAHRVERBOT der österr. Bundesforste von z.B. 17 - 8Uhr herrscht.
Wie denkt ihr darüber? Fand schon einmal statt und Nachtfahrverbot wurde von etlichen ignoriert.
 

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Re: Nachtfahrverbot bei Bikepacking-Event? Dran halten oder drauf pfeifen?
Hilfreichster Beitrag geschrieben von dopero

Hilfreich
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Nachtfahrverbot hat sicher einen Grund.

Bestenfalls für dich dient dieser dem Schutz der Tiere.
Schlimmstenfalls für dich dient dieser dem Schutz der Menschen, weil gejagt wird.

So oder so, sollte man solche Verbote nicht einfach ignorieren. Alleine schon für besseres Miteinander.
In Österreich kommen manchmal auch drakonische Strafen als Argument hinzu.
 
Das scheint ein behördliches Nachtfahrverbot zu sein (und nicht von den Veranstaltern eingeführt) und muss daher natürlich eingehalten werden. M.E. müssten Teilnehmer disqualifiziert werden, die sich nicht daran halten. Andernfalls dürfte das Event nicht lange Bestand haben. Wenn jeder getrackt wird ist das ja einfach nachzuvollziehen.

PS, ein Link auf dieses Nachtfahrverbot wäre für die Diskussion vielleicht noch hilfreich. Ich kenne die Situation in Österreich nicht, aber googeln brachte mich darauf, dass Radfahren im Wald generell verboten ist und Radfahren insofern explizit für die entsprechenden Abschnitte erlaubt sein muss. Insofern müsste man wohl nicht von Nachtfahrverbot sprechen, sondern von Tagfahrerlaubnis :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das scheint ein behördliches Nachtfahrverbot zu sein (und nicht von den Veranstaltern eingeführt) und muss daher natürlich eingehalten werden.
Es ist kein behördliches Verbot, sondern die Waldbesitzer haben in Österreich das Recht, die Nutzung von Waldwegen durch Fahrzeuge komplett zu verbieten oder eben nur eingeschränkt zu erlauben. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es kein Betretungsrecht. Wege, wie z.B. die Dachsteinrunde, sind vom Tourismus-Verband in Absprache mit den Waldbesitzern ausgeschildert worden.
PS, ein Link auf dieses Nachtfahrverbot wäre für die Diskussion vielleicht noch hilfreich.
Da es Einzelfallregelungen mit den Waldbesitzern sind, wird es keinen allgemeinen Link geben. Die Bundesforste sind da wohl eine Ausnahme. In den Gebieten, wo ich Erlaubnis-Schilder der Bundesforste gesehen habe (Teile der Dachsteinrunde in der Steiermark und Salzburg, aber auch in Oberösterreich), waren es überall dieselben Formulierungen. Wobei die Dachsteinrunde auf ihrer Webseite nicht darauf hinweist und auch die Bundesforste zumindest auf ihrer Übersicht allgemeine Regeln haben, aber dort sofort auf regionale Gegebenheiten hinweisen.
 
Meines Wissens nach - jedoch kann ich hier mit keiner Quelle dienen - dient das „Nachfahrverbot“ dem Schutz des Wildes und scheint mir einheitlich zu sein, bei uns in Österreich. Gänzlich neu wäre es mir, dass da jeder Waldbesitzer seine eigenen Öffnungszeiten an den Forst nagelt …
 
Danke für Eure Meinungen, Hinweise und Ratschläge.
Was ich leider vergaß, in der Einleitung zu erwähnen ist, das es mich bissi ärgert oder stört, das Veranstaltung überhaupt durch solche Gebiete geplant wird - und somit dann gegen jene Sportler geht, die gerne mal die Erfahrung machen würden, eine Nacht durchzufahren oder mit wenig Pause auszukommen.
Natürlich MÜSSEN ja Sportler nicht teilnehmen - aber wenn es dann in der engeren Heimat stattfindet, möchte man ja doch die Gelegenheit nutzen, auch , weil es eben kein Rennen sondern nur ein Event ist.

Bezüglich ÖBF (Österr. Bundesforste) und ihren Nacht-Tag-Wald-usw. Gesetzen:
da kommt halt vieles zusammen, teilweise veraltete Beschilderungen in Tourismusregionen, wo die Region beworben wird mit MTB-Aktivitäten, usw.
teilweise Verlogenheit wegen Haftung usw. weil viele halt nur Kohle machen wollen indem für Benützung gezahlt werden soll
und des Argument wegen Störung der Wildruhe...naja...ich fahr des Nächtens immer ohne Musik um die Stille zu genießen, die ich mit meinem Fahrrad erzeuge 😉 bevor dann wider ein Wildhüter mit seinem 1,8t-SUV um die Kurve biegt, weil er bis an den Hochstand rollen muss, ich weiß, übertrieben...aber so isses...oder wenn die Waldarbeit mit dem polternden Holzerntemaschinen (ja, ich weiß, am Tag) bis auf die andere Talseite zu hören sind ...

Aber Fakt ist: wenn, dann erschreckt das Wild mich immer - ned umgekehrt!
 
Abgesehen davon: solltest du einen Unfall haben oder stürzen, wird dir deine Versicherung nicht einen Cent zahlen.
Zumindest eine deutsche (Auslands-)Krankenversicherung und Unfallversicherung kommen aus ihrer Zahlungspflicht nicht heraus. Die können die Zahlung nur Verweigern, wenn es Vorsatz war. Das Befahren mag vorsätzlich sein, der eigentliche Unfall im Allgemeinen nicht. Allerdings sind die Versuche der Versicherungen, den Grundeigentümer in die Haftung zu nehmen, wohl vergebliche Liebesmüh'.
 
Also in MTB Kreisen hat sich schon rumgesprochen, dass es einfacher ist in anderen Ländern Urlaub zu machen. Es gibt ein paar Bike Ghettos sprich Bikeparks und Liftanlagen, aber wenn man eine längere Route plant sind nicht nur Trails sondern oftmals auch breite Forstwege für Räder gesperrt. Im Gegensatz zu Deutschland werden Verstöße auch regelmäßig geahndet und können richtig teuer sein.
 
Fakt ist: wenn, dann erschreckt das Wild mich immer - ned umgekehrt!
Das ist dann ein Fakt, wenn Du das mit Fuchs und Hase ausdiskutiert hast und auch mal deren Meinung erfahren hast.
Bis dahin ist ein Gerede, das den Schutz des Wildes ignoriert.
Erntemaschinen fahren alle paar Jahre mal durch ein Revier, dann herrscht wieder lange Zeit Ruhe.
Radler sind die ganze Zeit unterwegs. Ganz schlimm in der Nacht mit mehreren Lampen ausgestattet.
Was uns an Natur verblieben ist, ist nicht ein großer Freizeitvergnügungspark für selbsverliebte Radler, sondern ein Raum, den wir uns mit anderen Lebewesen teilen, die auf unseren Schutz angewiesen sind.
 
@grueni2 das ist ein sehr romantisches Konzept vom Wald. Bei uns sind die nahen Wälder leider allesamt Forstplantagen. Die Nutzungsdichte im Naherholungsraum ist recht hoch, die Wildpopulation auch, Verkehrslärm leider auch. Da stellt sich mir dann doch die Frage, ob der Wald und seine Tiere jetzt durch mein fernbleiben geschützt wird.
 
Ich verstehe die Diskussion nicht. Wenn jemand trotz Verbot Nachts in den Graben fährt muß er den auch selber auslöffeln. Veranstalter ist raus.

PS: Wenn man keine Übernachtung einplant und nichts dafür mitnimmt ist die Bikepacking Idee doch obsulet.

 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann alles hinterfragen, auch die Erziehung die jemand (nicht) genossen hat, wenn er/sie sich über Verbote bewusst hinweg setzt und dann noch nach Gründen sucht, die die Missachtung rechtfertigt.
Also ich weiß ja nicht, wessen Erziehung du jetzt in Frage stellst. Aber man muss nicht immer der Obrigkeit treu folgen.
Die Franzosen hatten ihre Revolution, seitdem darf nicht nur der Adel Jagen, man darf dort sogar Fahrradfahren. Österreich ist noch nicht so weit, da sind die Eigentumsverhältnisse noch klar bei ihren "Landesfürsten".
Glücklicherweise betrifft mich das nicht, mache ich halt woanders Urlaub.
 
Es ist kein behördliches Verbot, sondern die Waldbesitzer haben in Österreich das Recht, die Nutzung von Waldwegen durch Fahrzeuge komplett zu verbieten oder eben nur eingeschränkt zu erlauben. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es kein Betretungsrecht. Wege, wie z.B. die Dachsteinrunde, sind vom Tourismus-Verband in Absprache mit den Waldbesitzern ausgeschildert worden.
Natürlich gibt es in AT ein Betretungsrecht. Und zwar im §33 Forstgesetz aus dem Jahre 1975. Nennt sich "Wegefreiheit im Wald".
Es gibt aber kein Befahrungsrecht. Hier wird in AT sehr genau zwischen beidem unterschieden (bzw. man legt die Grenzen so wie es einem taugt...). Im Prinzip ist jede Fortbewegung auf den eigenen Beinen erlaubt (Schifahren, Tourengehen, Schilanglaufen, Schneeschuhwandern und Sportklettern) und jede wo man sich wo draufsetzt (Radfahren, Rollerfahren, Schlittenfahren, Schibobfahren) verboten.
Dazu kommt dann noch, dass eine kommerzielle Veranstaltung immer die ausdrücklichen Zustimmung durch jeden der Grundeigentümer benötigt.
 
Was ich leider vergaß, in der Einleitung zu erwähnen ist, das es mich bissi ärgert oder stört, das Veranstaltung überhaupt durch solche Gebiete geplant wird - und somit dann gegen jene Sportler geht, die gerne mal die Erfahrung machen würden, eine Nacht durchzufahren oder mit wenig Pause auszukommen.
Die Alternative wäre halt, dass es das Event gar nicht gibt und davon gibt es genügend, wo der Veranstalter letzten Endes den Hut drauf gehauen hat, weil es Teilnehmer gibt, die sich nicht an die Spielregeln halten.

Wenn dir das Nachtfahrverbot nicht passt, dann nimm nicht teil, so einfach ist das.


Ja, die Situation bzgl. des Befahrens von Forst- und Waldstrassen (und anderen Trails) ist in Österreich alles andere als rosig und vor allem die privaten Grundbesitzer haben hier tlw. zu viel mitzureden

Fakt ist aber auch, dass rücksichtslose Radler, die sich nicht an die geltenden Verbote halten, die allgemeine Situation nicht verbessern und auch bei den eh schon unwilligen Grundbesitzern, noch mehr Unmut hervorrufen.


Und wennst dann auch noch Radler hast, die Verbote wissentlich missachten und dann im Schadensfall auch noch die Dreistigkeit besitzen den Grundbesitzer zu klagen, dann darf einen die verfahrene Situation nicht wirklich wundern...
 
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