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Nachtfahrverbot bei Bikepacking-Event? Dran halten oder drauf pfeifen?

Bikepacking-Event - aber auf diversen Streckenteilen Nachtfahrverbot durch ÖBF?

  • Nicht teilnehmen

    Stimmen: 21 28,0%
  • Ich würde Nachtfahrverbot ignorieren und anonym durchfahren

    Stimmen: 5 6,7%
  • Ich würde Nachtfahrverbot strikt einhalten

    Stimmen: 51 68,0%
  • Bikepacking und Nachtfahrverbot - geht gar nicht!

    Stimmen: 9 12,0%

  • Umfrageteilnehmer
    75
Da gibt's keine unterschiedliche Zonen.
Du hast doch gerade eine der Realisierungen eines solchen Konzeptes beschrieben.
Es werden z.B. Bikeparks eingerichtet, in denen gebrettert werden darf. Außerhalb aber nicht.
Zur Lenkung der Besucherströme werden Bikeparks, Aussichtstürme, Waldkletterparks etc. eingerichtet. Diese Besucher gehen dann schon nicht anderswo hin.
 

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Re: Nachtfahrverbot bei Bikepacking-Event? Dran halten oder drauf pfeifen?
Du hast doch gerade eine der Realisierungen eines solchen Konzeptes beschrieben.
Es werden z.B. Bikeparks eingerichtet, in denen gebrettert werden darf. Außerhalb aber nicht.
Zur Lenkung der Besucherströme werden Bikeparks, Aussichtstürme, Waldkletterparks etc. eingerichtet. Diese Besucher gehen dann schon nicht anderswo hin.
...zumindest nicht zur gleichen, oder selben (ich merk mir das nie) Zeit.
 
Eben doch. Solange es hier nicht explizit verboten ist (mit einem Schild), ist das Biken auch auf den anderen Wegen gestattet.
Da sagt euer Land- und Forstwirtschaftsministerium aber etwas anderes: https://info.bml.gv.at/themen/wald/wald-freizeit/verhalten_wald/radfahrenimwald.html

Darf man auf Waldwegen oder im freien Waldgelände Mountainbiken?


Das Befahren des Waldes, einschließlich der Forststraßen oder sonstigen Waldwege, mit Fahrrädern (Mountainbikes) bedarf der Zustimmung des Waldeigentümers oder des Forststraßenerhalters, der zumeist der Waldeigentümer ist. Diese Zustimmung kann einzelnen Personen oder auch allgemein, etwa durch Beschilderung entsprechend der Forstlichen Kennzeichnungsverordnung, erteilt werden. Dem illegalen Radfahrer drohen Verwaltungsstrafen und zivilrechtliche Klagen.
 
Es ging um das Konzept der Zonen zur Lenkung der Besucherströme.
Zonen mit Aktivitäten von Menschen und andere Zonen mit Einschränkungen für die Menschen.

Aha. Wenn es dir darum ging, wieso schreibst du von "Erlebniszonen für den Mensch und davon abgetrennt Ruhezonen für das Wild."
Oder siehst du das Wild als Besucher? 🤔😃

Da sagt euer Land- und Forstwirtschaftsministerium aber etwas anderes

Nicht in dem von Dir verlinkten Beitrag. Da steht doch nur drin, dass es der Zustimmung bedarf. Die kann er ja auch still geben.
Üblichweise stehen hier, in Tiroler Wäldern eher Verbotsschilder und wenn diese nicht stehen, ist es erlaubt. Der Österreicher spart sich aus Gemütlichkeit eher die Beschilderung, so sind auch die Schilderkonzepte bei 30er Zonen in den Dörfern angelegt.
 
Nicht in dem von Dir verlinkten Beitrag. Da steht doch nur drin, dass es der Zustimmung bedarf. Die kann er ja auch still geben.
Üblichweise stehen hier, in Tiroler Wäldern eher Verbotsschilder und wenn diese nicht stehen, ist es erlaubt. Der Österreicher spart sich aus Gemütlichkeit eher die Beschilderung, so sind auch die Schilderkonzepte bei 30er Zonen in den Dörfern angelegt.
Nö, da steht:
Diese Zustimmung kann einzelnen Personen oder auch allgemein, etwa durch Beschilderung entsprechend der Forstlichen Kennzeichnungsverordnung, erteilt werden

Ich weiß auch, da ich dicht an der Grenze wohne, dass es speziell in Tirol meist keine Probleme gibt und das Ganze in der Regel eher locker gehandhabt wird. Ich kenne auch Strecken, bei denen explizit ein "Fahrräder verboten"- Schild steht. Aber das Ministerium sagt halt leider etwas anderes.
 
Mh, wir können beide Themen bis auf das exakte Wort runter diskutieren, hab ich kein Interesse dran und würd' auch nichts weiter bringen.

Ich habe lediglich dazu beigetragen, wie es halt tatsächlich hier in Tirol in der Realität umgesetzt wird.
 
Umfrage bezüglich Eurer Meinung zu einem Bikepacking-Event (440km/8000Hm/ kein Rennen nur Event), wo es Streckenabschnitte gibt, auf denen ein NACHTFAHRVERBOT der österr. Bundesforste von z.B. 17 - 8Uhr herrscht.
Wie denkt ihr darüber? Fand schon einmal statt und Nachtfahrverbot wurde von etlichen ignoriert.
Vielleicht als wichtiger Hinweis: Ab 1. September enden die Schonzeiten für viele Arten des jagdbaren Wildes. Also anders formuliert: Herbstzeit ist Jagdzeit. Da würde ich mir dreimal überlegen, des Nächtens durch Wälder zu fahren/gehen/rennen, wenn ich nicht selbst Jagdpersonal wäre...
 
Vielleicht als wichtiger Hinweis: Ab 1. September enden die Schonzeiten für viele Arten des jagdbaren Wildes. Also anders formuliert: Herbstzeit ist Jagdzeit. Da würde ich mir dreimal überlegen, des Nächtens durch Wälder zu fahren/gehen/rennen, wenn ich nicht selbst Jagdpersonal wäre...
Die Sperrzeiten zur Jagd sind in der Regel noch mal separat ausgewiesen. Dann ist ja das ansonsten zulässige Betreten (=Wandern) eingeschränkt und die Berghütten in den betroffenen Gebieten sind geschlossen.
 
Wir hatten für ein Event ein ähnliches "Problem" und haben sozusagen Alternativrouten um die gesperrten Straßen zur Verfügung gestellt. Die Fahrer mussten dann selber planen, ob sie zur bestehenden Zeit in der Region des Fahrverbotes sind und die alternative Route fahren müssen (!) oder ob sie z.B. über Tag durchfahren dürfen.

Durchfahren der Verbotszone war ein direktes DQ. Da sollte man als Veranstalter auch drauf achten.
 
Die Sperrzeiten zur Jagd sind in der Regel noch mal separat ausgewiesen. Dann ist ja das ansonsten zulässige Betreten (=Wandern) eingeschränkt und die Berghütten in den betroffenen Gebieten sind geschlossen.
Das ist bei uns aber nur zu Treibjagden so. Wenn der zuständige Jagdpächter in den frühen Morgenstunden von seinem Hochsitz aus jagd, ist nix extra gesperrt.
Die Gefahr sehe ich ja auch gar nicht so sehr darin, aus Versehen "abgeknallt" zu werden, sondern mehr, dass man von Wild auf der Flucht überrannt wird.
 
Das ist bei uns aber nur zu Treibjagden so. Wenn der zuständige Jagdpächter in den frühen Morgenstunden von seinem Hochsitz aus jagd, ist nix extra gesperrt.
In der Obersteiermark, Sperre vom 15.9.-15.10. Wandern bleibt zwar erlaubt, aber nur auf den Wegen und die Hütten sind zu. (und im ganzen Jahr kein Radl erlaubt :( )
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Wie immer: das kommt darauf an.

- Ist das Nachtfahrverbot zum Schutz der Tiere, da man auf Wegen mitten durch den Wald muss?

Dann dran halten!
Wenn das allerdings tatsächlich 15 Stunden (!!!) wären wie in dem Beispiel (17-8 Uhr), dann würde ich vielleicht sogar ganz von einer Teilnahme absehen. Je nachdem wieviele Streckenabschnitte betroffen wären.

Das wär mir dann im Zweifel zu stressig da nicht in meinem Tempo fahren zu können oder ständig 15 Stunden irgendwo hocken zu müssen.

Aber wie gesagt, man müsste das gesamte Event dazu kennen/analysieren. Das kann man so grundsätzlich nicht beantworten.
Ich meine man stelle sich vor das Event würde bei viel Pech mit Wetter/Pannen/Zeitmanagement dann statt 3 Tagen 6 oder so dauern. Nicht jeder hat unbegrenzt Zeit. Muss man ja für sich dann einplanen und bedenken.

- Ist es einfach nur "aus Prinzip"?
Dann würde ich "aus Prinzip" nicht teilnehmen. Ich kann immer noch selbst entscheiden wie lange ich fahren kann bevor es unvernünftig wird.

Grundsätzlich bin ich für Tierschutz, aber man muss dann halt schauen ob man für sich das Event dann noch sinnvoll fahren kann.
 
mich würde interessieren, was die VeranstalterInnen zum Nachtfahrverbot sagen. Hat da schon jemand nachgefragt?
Die VeranstalterInnen kommunizieren das Nachtfahrverbot bzw. die Einhaltung der Ruhezeiten eindringlich an alle TN (war auch 2023 schon so - aber auch da haben sich viele nicht daran gehalten - aber da betraf es noch nicht so viele Einzelgebiete wie 2024)
2024 hab ich mich angemeldet aber nach durchrechnen der möglichen Fahr- bzw. Passierzeiten mich wieder abgemeldet, um hier nicht mit dieser Regelung in Konflikt zu kommen.
Man muss ganz klar sagen - es ist als Event NICHT geeignet für TN, welche möglichst schnell die Strecke absolvieren wollen - weil des geht sich einfach mit den Verboten/Waldruhezeiten nicht aus.
Ich werde die Strecke trotzdem quasi parallel im Solomodus und mit anderer Startzeit absolvieren, jedoch Stellen und Abschnitte, wo es zu verbotenen Uhrzeiten in Waldzonen gehen würde, umfahren so gut es geht.
Erfahrungsgemäß wird es aber genug TN geben, welche sich still und leise NICHT an die Zonen/Zeiten halten werden - dies ist Jedermann/Jederfau selbst Sache, wenn er/sie damit dann die Durchführung der Veranstaltung in Zukunft gefährdet.
 
Erfahrungsgemäß wird es aber genug TN geben, welche sich still und leise NICHT an die Zonen/Zeiten halten werden - dies ist Jedermann/Jederfau selbst Sache, wenn er/sie damit dann die Durchführung der Veranstaltung in Zukunft gefährdet.
Freitag, 2040 Uhr: bis jetzt schon acht!
 
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