AW: neue VwV zur STVO ab 2009
Ich weiß leider nicht, wie man in ein Zitat eigenen Text hereinbringt, deshalb mal auf diese Weise:
"1. dann glaubst Du also, dass Rechtsanwälte besser sind als das "gemeinen Volk"?"
Du hast mit "gemeinem Volk" doch ersichtlich die Nichtjuristen gemeint. Eine Wertung war damit, wegen der Anführungsstriche, nicht verbunden, genausowenig bei mir.
"2. Eigentlich wäre die Benutzungspflicht rechtswidrig, oder sogar nichtig.
Jetzt kommt aber 17 III ins Spiel:"
Der spielt eigentlich keine Rolle. Entscheidend ist die StVO.
"Trotz der Mängel ist die Benutzungspflicht i.O. wenn sie "aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Verkehrsablaufs dennoch erforderlich ist".
Benutzungspflicht ist aus aus Gründen des Verkehrsablaufs erforderlich."
IMHO eine Fehlinterpretation. Da steht: "aus Gründen des Verkehrsablaufs" nicht "für den Verkehrsablauf", da steht "Verkehrsablauf", nicht "Verkehrsfluss" (wozu im übrigen auch der Radverkehr gehört), da steht "dennoch" und "erforderlich". All dies läßt IMHO den Schluß zu, dass die Anordnung einer Benutzungspflicht trotz Nichterfüllung der Voraussetzungen die absolute Ausnahme sein soll.
"Die Behörde sagt, dass Radwege der Sicherheit von Radfahrern dienen. Radwege dienen den Radfahrern, da Autos viel schneller und größer sind als Radfahrer, und Radfahrer deshalb vor Autos beschützt werden müßen. Außerdem will eine Elterninitiative, dass dort Radwege sind, weil die Straße so gefährlich ist:
Benutzungspflicht ist aus aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich."
Das ist doch Quatsch. Die Behörde kann doch nicht dem Wort "Verkehrssicherheit" eine völlig neue Bedeutung geben.
"Quod erat demonstrandum!!!"
ja, eben ...
Heuchler! Die herablassende Bezeichnung "gemeines Volk" stammt ja wohl von Dir!
Stimmt ....
Wieder @Praetor:
Ich weiß nicht, ob ich mit meiner Interpretation der VwV recht habe oder ob man es im Ergebnis nicht auch so sehen kann (oder sogar muss) wie du. Ich meine aber, dass du (und die meisten anderen hier) es sich zu einfach machen. Dies schon deswegen, weil man das Ziel der VwV ja ziemlich eindeutig erkennen kann. Es geht nicht darum, den Autoverkehr, sondern den Radverkehr zu fördern. Dieses Ziel ist bei der Auslegung der Vorschriften zu beachten - und man sollte den Politikern mal unterstellen, dass sie dieses Ziel auch bei der Formulierung im Blick hatten, wenn sie auch vielleicht nicht immer gelungen ist.
Wenn ich dir mal einen Rat geben darf, beschäftige dich mal mit einem Lehrbuch zur Methodenlehre der Rechtswissenschaft (ich meine, da gäbe es was von Larenz oder Canaris). Das wird leider als solches nicht mehr gelehrt, dabei ist es weit wichtiger als irgendein Faktenwissen. Du wirst danach möglicherweise auch lernen, wie man Meinungsstreitigkeiten aufbaut (falsch - wirklich falsch!!!!! - ist nämlich der übliche Aufbau: Meinung A - Meinung B - Meinung C - Streitentscheid). Die richtige Methode ist nämlich einfach: Auslegung der Norm, alle Meinungen knüpfen an eine oder mehrere der Auslegungsmethoden an, also kann man diese da zwanglos einbauen und dann genauso zwanglos zu einem Ergebnis kommen. Man braucht dann keine Streitigkeiten mehr auswendig lernen und außerdem klingt es dann auch nicht so ....