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neue VwV zur STVO ab 2009

AW: neue VwV zur STVO ab 2009

Viielleicht. Aber Radwege sind schmal, da ist Umfahren der Hindernisse nicht möglich. Auf der Straße aufgrund deren Breite schon, wenn du nicht gerade wilde Schlenker machst.

aber gerade auf der straße, vor allem innerorts, birgt das "schlingern" immense gefahren -rückwärtiger verkehr. ein autofahrer rechnet selten damit, dass ein radfahrer plötzlich, für ihn nicht vorhersehbar, nach links zieht denn ein gullideckel stellt für ihn kein hinderniss dar-

es geht mir auch gar nicht darum, wo es nun gefährlicher ist. es ist nur, m.e., witzlos zu argumentieren, dass man auf der straße ungefährderter fährt.
in den ganzen studien ist nie ein vergleich zum radfahren auf der fahrbahn gezogen worden. das auf den fahrbahnen dieser republik auch genügend radfahrer sterben, wird wohl keiner leugnen. ich kenne die vergleichszahlen dazu nicht, auch keine aufsplitterung dazu wo, wieviel und in welcher art radfahrer verunfallten.

mfg
frank
 
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Obwohl ich das Thema Radwege differenzierter sehe als die meisten hier, muss ich da einhaken: Die meisten Autofahrer fahren wesentlich aufmerksamer auf die Fahrbahn als über den Radweg. Andersrum ausgedrückt: Das Risiko, mit einem unaufmerksamen Autofahrer zusammenzutreffen, ist auf der Fahrbahn geringer, weil es dort weniger unaufmerksame Autofahrer gibt.

und da dich auf der fahrbahn zig-fach mehr autos überholen, als den radweg kreuzen, ist es prozentual wohl so, dass die gefahr auf der fahrbahn wohl nicht zu unterschätzen ist ;)

nun wirds spekulatius :D
 
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Auch.
Ich fahr jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit.
Meine Erfahrung ist aber folgende.
Beim Rechtsabbiegen halten die Autofahrer noch vorm Fußgängerüberweg, aber bis auf wenige Ausnahmen stellen sich alle zuerst einmal auf den Radweg. Motto: ich bin zuerst da.
Nee!
Motto 1: Erst von hier aus sehe ich wegen der parkenden Fahrzeug weit genug um die Ecke.
Motto 2: Für die Radfahrer bleibt noch genug Platz, um im Bogen vor mir vorbeizufahren - was meist stimmen würde, glaubten nicht so viele Radler an Geister und vergäßen nicht so viele Fußgänger, dass ihr Rad zu Hause steht.
 
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aber gerade auf der straße, vor allem innerorts, birgt das "schlingern" immense gefahren -rückwärtiger verkehr. ein autofahrer rechnet selten damit, dass ein radfahrer plötzlich, für ihn nicht vorhersehbar, nach links zieht denn ein gullideckel stellt für ihn kein hinderniss dar-
frank

Wenn ein Autofahrer dir so wenig Platz läßt, daß es nicht mal für ein Schlingern oder für ein Ausweichen eines Gullis reicht, ohne zu kollidieren, dann sollte sich der Autofahrer mal Gedanken über Überholabstände machen.

Fast immer wenn's richtig eng wird, da bin ich mir absolut sicher, wird dies mit Absicht gemacht. Ich könnte genügend Beispiele aufzählen.
 
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Solange ich die Möglichkeit habe, mich zu entscheiden, ob ich ungehorsam und unfallfrei fahren möchte oder den Verordnungen getreu, dafür aber in Gefahr, auf dem Radweg von kreuzenden Autofahrern um die Gesundheit gebracht zu werden, entscheide ich mich lieber für den Ungehorsam und fahre auf der Straße, denn lieber richte mein Augenmerk darauf, gesund zu bleiben, als auf die finanzielle Absicherung Falle eines Unfalles mit Autobeteiligung auf dem Radweg.

Auf die Vermeidung eines Unfalles sollte das erste Augenmerk liegen, nicht auf der finanzielle Absicherung im Falle eines Unfalles, die im Falle der Radwegebenutzung die Inkaufnahme einer zussätzlichen Gefahr bedeutet. Für das Erste, die Vermeidung von Unfällen, steht hier die Nichtbenutzung von Radwegen in jedem Fall, auch, wenn es einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bedeutet und einen Nachteil im Falle einer Gerichtsverhandlung.
Meine Gesundheit hat für mich Vorrang vor allen anderen Dingen, auch der Straßenverkehrsordnung.

Eines meiner anderen Argumente contra Radwegebenutzung fand ich am Mittwoch, dem 23.7., jäh bestätigt:
Aus welchem Grund auch immer fand ich mich nach jahrelanger Radwegeabstinenz versucht, von der Straße auf den Radweg zu wechseln. Nach höchstens 5 Metern vermeldete mir ein lautes Pfeifen den Defekt am Schlauchreifen. Nur 5 Meter - kein Witz.

echt, wie krass. ich bin vor 2 wochen auf der straße gefahren ....... pfffft luft raus, nagel eingefangen. kack fahrbahnen, mache ich nicht mehr. ich fahre nun auf dem gehweg und lasse die fußgänger springen.

Es düfte unter Rennradfahrern weithin bekannt und unbestritten sein, daß auf Radwegen mehr reifengefärdende Reste von Autoscheinwerfern oder auch Rollsplitt zu finden sind, als auf der Fahrbahn. Deine vergleichende Interpretation meiner Denkweise, in der Du mir unterstellst, es wäre meine Absicht, lieber andere zu gefährden, als einen Reifendefekt hinzunehmen, ist also nicht nur falsch, weil es sich um zwei Qualitäten handelt: glasfreie Fahrbahn gegenüber glasverseuchtem Radweg, sie ist vielmehr eine Unverschämtheit, weil sie mir in aller Öffentlichkeit Dein vereinfachendes Denken unterstellt.

mal davon abgesehen, dass sich mir bei deiner argumentation verschließt, was dein platter reifen mit dem fehlverhalten von autofahrern zu tun hat.

Zum zweiten Mal hast Du hier in strukturierendem Erfassen eines Textes versagt, denn es sind zwei Argumente, die ich dargestellt habe, zum einen das Fehlverhalten der Autofahrer beim unachtsamen Kreuzen der Radwege, zum anderen der schlechte Zustand der Radwege selbst und deren Belastung mit Glas- und Metallresten. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, allenfalls aus der Herkunft der Glasreste, die meist auf Unfälle zurückzuführen ist oder die Verwehung des Rollsplitts von der Fahrbahn auf den Gehweg, könnte man eine Verbindung herleiten, die aber dem Autofahrer nicht als Fehlverhalten anzulasten sein kann. Mit Fehlverhalten war das achtlose Kreuzen von Radwegen gemeint, mein Reifendefekt rührte von den Glasstücken oder dem Rollsplitt her, der auf dem Radweg lag und der meinen Reifen sicher nicht beschädigt hätte, wäre ich auf der Straße gefahren.

als argument anzuführen das man radwege nicht nutzen soll, ist m.e. das blödsinnigste.

Gerade weil Du die Möglichkeit hattest, meinen Text auch mehrfach zu lesen, wenn Du ihn beim ersten Mal nicht begriffen hattest, hast Du Dich mit Deinem vorstehender Satz blamiert. Ich schrieb von, den Radweg kreuzenden Autofahrern, denen auch Du schon begegnet sein solltest, nicht von Autofahrern, die Radwege in deren Fahrtrichtung zusammen mit den Radfahrern befahren, was Du mit Deiner Wortwahl "rumfahren" andeutetest.
 
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@Flammberg:

Es war 00:11 Uhr, als er dein Posting beantwortete. Vielleicht hatte er da schon was getrunken. In der Sache war dein Posting natürlich eigentlich unmissverständlich ....
 
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@Kwak:

Die Leute, die die neue Verwaltungsvorschrift (bzw. den entwurf) schrieben, haben sich jedes Wort genau überlegt.

17 III kann also nur als hinterhältiger Akt angesehen werden, der es den Kommunen erlaubt überall dort Radwege für Benutzungspflichtig zu erklären wo sie wollen.

Es wird zwar vorgeschlagen auf Radfahrer rücksicht zu nehmen. Was Rücksicht ist lässt sich aber interpretieren.
Wenn man also gegen die Benutzungspflich klagen will hat man derzeit sehr gute Chancen, da es klare Regelungen gibt.
Ab 2009 ist eine Klage jedoch fast sinnlos.
 
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@Kwak:

Die Leute, die die neue Verwaltungsvorschrift (bzw. den entwurf) schrieben, haben sich jedes Wort genau überlegt.

17 III kann also nur als hinterhältiger Akt angesehen werden, der es den Kommunen erlaubt überall dort Radwege für Benutzungspflichtig zu erklären wo sie wollen.

Es wird zwar vorgeschlagen auf Radfahrer rücksicht zu nehmen. Was Rücksicht ist lässt sich aber interpretieren.
Wenn man also gegen die Benutzungspflich klagen will hat man derzeit sehr gute Chancen, da es klare Regelungen gibt.
Ab 2009 ist eine Klage jedoch fast sinnlos.

Was sagt uns das? Fahren wir in Zukunft nur noch Strecken auf denen es keine Radwege gibt! (und davon gibts im östlichen Dortmund/Unna/Fröndenberg usw Gott sei dank genug! Ansonsten gehts ins Sieger-/Sauerland: Nie wurde ich seltener angehupt oder bekam Handzeichen als im Siegerland: Hier gibts einfach keine Radwege! (vielleicht in der Stadt, aber da fahre ich nicht mit dem Rennrad...)

Gruss, heiko
 
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@Kwak:

Die Leute, die die neue Verwaltungsvorschrift (bzw. den entwurf) schrieben, haben sich jedes Wort genau überlegt.

17 III kann also nur als hinterhältiger Akt angesehen werden, der es den Kommunen erlaubt überall dort Radwege für Benutzungspflichtig zu erklären wo sie wollen.

Es wird zwar vorgeschlagen auf Radfahrer rücksicht zu nehmen. Was Rücksicht ist lässt sich aber interpretieren.
Wenn man also gegen die Benutzungspflich klagen will hat man derzeit sehr gute Chancen, da es klare Regelungen gibt.
Ab 2009 ist eine Klage jedoch fast sinnlos.

Woher nimmst du die Behauptung, dass die sich "jedes Wort" genau überlegt haben? Das wäre eher ungewöhnlich.

Und nochmal: Bei der VwV handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift, die nur die Verwaltung bindet und auch diese - natürlich - nur in dem Rahmen, der durch die Gesetze (StVO) vorgegeben wird (sonst würde die Verwaltung ja gegen Gesetze verstoßen). Der Bürger kann sich sowieso nicht unmittelbar auf die VwV berufen, weder auf die alte noch auf die neue. Allerdings sind beides ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, die mittelbar doch Wirkung gegenüber dem Bürger entfalten, weil sie eine Verwaltungspraxis begründen werden, von der nicht grundlos abgewichen werden darf.

Wenn man sich jedoch die Ziele der Vorschrift vor Augen hält, so ist es nun mal so, dass die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht bei nicht tauglichen Radwegen (und das sind ja praktisch alle) die Ausnahme bleiben soll. Jedenfalls muss die Behörde bei einer Anordnung immer ihr Ermessen ausüben. Ist das nicht geschehen, bleibt die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht rechtswidrig. Die Behörde kann die Ermessensausübung nachholen, was sie bei einem Widerspruch gegen die Anordnung wohl auch machen wird, aber in der Regel wird das Ermessen auf Null reduziert sein zugunsten einer fehlenden Radwegebenutzungspflicht.

Hast du überhaupt schon so vertieft öffentliches Recht gehört? Wahrscheinlich nicht, bist im 4. Semester, oder?
Übrigens war mein Tipp mit einem Buch zur Methodenlehre der Rechtswissenschaft sehr ernst, aber durchaus freundlich gemeint.
 
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@flammberg

ich habe dir nicht unterstellt, weder direkt noch indirekt, dass du andere gefährdest. für mich stellt das vorziehen der fahrbahn gegenüber dem radweg eine eigen-, keine fremdgefährdung dar.

mir ist es nicht bekannt, dass sich auf radwegen mehr "reifengefährdende teile" liegen, als auf fahrbahnen, trotzdem bin ich rennradfahrer. liegt eventuell aber auch daran, dass in unserer gegend besser gereinigt wird als bei euch. eventuell fallen mir die scherben auch nicht auf und ich umfahre sie, was einem strukturierten menschen schon mal passieren kann.

den schuh, dass ich nicht genau zwischen beiden argumenten unterschieden haben, muss ich mir anziehen. habe ich aber auch kein problem damit.

trotzdem bleibe ich dabei, dass die fahrbahn, m.e., der unsicherer verkehrsträger für radfahrer ist. das der radweg sicher ist, habe ich nie behauptet, die studien nicht angezweifelt.
aber keine studie bezieht die unfallzahlen und/oder den zustand der fahrbahnen mit ein, aus diesem grund haben sie, wo es gefährlicher ist zu fahren, keine aussagekraft.

für mich ist die verweigerungshaltung, welche offensichtlich überwiegende von rennradfahrer ausgeht, darin zu sehen, dass man sich schnell fortbewegen möchte. dies ist auf der fahrbahn natürlich einfacher als auf dem radweg. für mich ergibt es mehr sinn, wenn in diese richtung argumentiert wird.
analog der regelung für rennräder bei den lichttechnischen einrichtungen (§ 67 stvzo), sollte das fahren mir rennrädern auf der fahrbahn gestattet sein.
m.e. wäre ein sinnvolles und nachvollziehbares argument die geschwindigkeiten von rennrädern anzuführen, welche oftmals höher ist als die der mofa`s, nach beschaffenheit der strecke, zumindest teilweise, auch auf dem niveau von sog. mopeds liegt.

mfg
frank
 
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@Flammberg:

Es war 00:11 Uhr, als er dein Posting beantwortete. Vielleicht hatte er da schon was getrunken. In der Sache war dein Posting natürlich eigentlich unmissverständlich ....

ich trinke nicht, habe aber meine ungenauigkeit eingestanden. es wäre zwar, dank deiner vorlage, einfach gewesen es auf den suff zu schieben, aber auch als einfach denkender mensch muss man dazu stehen was man schreibt.

mfg
frank
 
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@flammberg

ich habe dir nicht unterstellt, weder direkt noch indirekt, dass du andere gefährdest. für mich stellt das vorziehen der fahrbahn gegenüber dem radweg eine eigen-, keine fremdgefährdung dar.

mir ist es nicht bekannt, dass sich auf radwegen mehr "reifengefährdende teile" liegen, als auf fahrbahnen, trotzdem bin ich rennradfahrer. liegt eventuell aber auch daran, dass in unserer gegend besser gereinigt wird als bei euch. eventuell fallen mir die scherben auch nicht auf und ich umfahre sie, was einem strukturierten menschen schon mal passieren kann.

den schuh, dass ich nicht genau zwischen beiden argumenten unterschieden haben, muss ich mir anziehen. habe ich aber auch kein problem damit.

trotzdem bleibe ich dabei, dass die fahrbahn, m.e., der unsicherer verkehrsträger für radfahrer ist. das der radweg sicher ist, habe ich nie behauptet, die studien nicht angezweifelt.
aber keine studie bezieht die unfallzahlen und/oder den zustand der fahrbahnen mit ein, aus diesem grund haben sie, wo es gefährlicher ist zu fahren, keine aussagekraft.

für mich ist die verweigerungshaltung, welche offensichtlich überwiegende von rennradfahrer ausgeht, darin zu sehen, dass man sich schnell fortbewegen möchte. dies ist auf der fahrbahn natürlich einfacher als auf dem radweg. für mich ergibt es mehr sinn, wenn in diese richtung argumentiert wird.
analog der regelung für rennräder bei den lichttechnischen einrichtungen (§ 67 stvzo), sollte das fahren mir rennrädern auf der fahrbahn gestattet sein.
m.e. wäre ein sinnvolles und nachvollziehbares argument die geschwindigkeiten von rennrädern anzuführen, welche oftmals höher ist als die der mofa`s, nach beschaffenheit der strecke, zumindest teilweise, auch auf dem niveau von sog. mopeds liegt.

mfg
frank

was ist ein struckturierter mensch ?

deinen weiteren ausführungen zum thema radweg kann ich mich nur voll u ganz anschliessen.
leider ist die umsetzung ,die strasse trotz radweges für rr's freizugeben,bzw. zu tolerieren für den deutschen rechtsstaat zu sehr auslegungsfähig. (siehe winterreifenpflicht)
es könnte so einfach sein. gerade das argument mit den mofas find ich treffend.

die probleme zw. auto u rr auf dem radwegs liegt eh in der falschen einschätzung der geschwindigkeit des rr's bzw. fahren viele rr's laut ihren beschreibungen gerade innerorts wie jim rakete und wundern sich dann wenn niemand damit rechnet dass sie so schnell ran sind, bzw, unfähig sind selbst so schnell zu reagieren.
 
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kennst du al bundy`s tochter :D
flammberg hat mir durch die blume mitgeteilt, dass ich in seinen augen depp bin ;)

mfg
frank
 
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diesen ellenlangen debatten kann ich eh nie so ganz folgen. von daher bin ich wohl auch strukturiert.


so viel mühe, nur weil man keine rücksicht auf andere nehmen möchte.:(
 
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Ich denke es wird sich an der ganzen Situation nichts änden. Da es eine Verwaltungsvorschrift ist sind erstmal die Städte in Zugzwang alle Radwege zu kontrollieren und zu beschildern ob eine Benutzungspflicht vorliegt oder nicht.
Ich für meinen Teil werde mein Verhalten deswegen nicht ändern, sondern so weiterfahren wie bisher. Welcher Polizist hat schon die Zeit alle Radwege zu kontrollieren.

Das es in der Stadt gefährlicher auf dem Radweg ist als auf der Straße durfte ich selber erleben. Eine gute Frau meinte den Radweg zu kreuzen weil sie die Straßenseite wechseln wollte und blockte mich in bester Footballmanier.
 
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Ich denke es wird sich an der ganzen Situation nichts änden. Da es eine Verwaltungsvorschrift ist sind erstmal die Städte in Zugzwang alle Radwege zu kontrollieren und zu beschildern ob eine Benutzungspflicht vorliegt oder nicht.
Ich für meinen Teil werde mein Verhalten deswegen nicht ändern, sondern so weiterfahren wie bisher. Welcher Polizist hat schon die Zeit alle Radwege zu kontrollieren.

Das es in der Stadt gefährlicher auf dem Radweg ist als auf der Straße durfte ich selber erleben. Eine gute Frau meinte den Radweg zu kreuzen weil sie die Straßenseite wechseln wollte und blockte mich in bester Footballmanier.

kann ich eigentlich nur dazu sagen:wer frei von sünde werfe den ersten stein.
ich habe auch selbst schon durch unüberlegtes handeln bzw. unaufmerksamkeit andere gefärdet. ich glaube kaum dass so etwas absichtlich passiert.
wie schnell warst denn unterwegs? konnte sie dich überhaupt sehen,bzw. hören?
 
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Ich schätze mal so 25-27, hören konnte sie mich nicht aber sehen wäre kein Problem gewesen, wenn sie nach links geschaut hätte. (bin zufälliger weise auf der richtigen Seite gefahren).
 
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Ich schätze mal so 25-27, hören konnte sie mich nicht aber sehen wäre kein Problem gewesen, wenn sie nach links geschaut hätte. (bin zufälliger weise auf der richtigen Seite gefahren).

is fürn radweg recht zügig. mehr als 20 roller ich (innerorts aufm radweg) nich.
am beginn der tour zur lockeren aufwärmung, am ende zum ausrollen.
 
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Da hab ichs leichter. Ich wohne direkt am Stadtrand und habe ca. 500 m ins grüne.
Ich hatte den Radweg auch nur benutzt weil in diesem Fall der Radweg in einem viel besseren Zustand war als die Straße. Liegt im Normalfall auch nicht auf meiner Route, wir hatten den Weg abgekürtzt weil wir noch zur Mittagschicht mußten.
 
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Hier die neuen Gesetzestexte, die Radfahrer betrfeffen. Inwiweit die Sachen auch schon vorher galten weiß ich gar nicht.
Komisch finde ich den § das man vom rechten Fahrbahnrand aus links abbiegen kann, dann ist der Verkehr auf meiner Fahrspur aber durchzulassen. Was soll das :confused:


§ 2 Abs.4
(Neufassung)



Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

§ 37 Abs.2 Nr.6
(Neufassung)




Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.

§ 21 Abs.3
(Neufassung)



Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.
Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.

§ 9 Abs.2
(Neufassung)



Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen.
 
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