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Rad Olympiasiegerin über Angst im Verkehr: In Spanien „sicherer“, in USA „Hassobjekte“

Rad Olympiasiegerin über Angst im Verkehr: In Spanien „sicherer“, in USA „Hassobjekte“

Als ob sie „unsichtbar wäre“ fühlt sich die Olympiasiegerin im Straßenrennen 2021 Anna Kiesenhofer im Verkehr. Die Zeitschrift „Der Standard“ hat sie und andere Profis zur Umgang mit der Gefahr Auto befragt. Die Profis geben auch Tipps gegen die Angst im Verkehr.

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Rad Olympiasiegerin über Angst im Verkehr: In Spanien „sicherer“, in USA „Hassobjekte“

Wie geht ihr mit dem Autoverkehr im Training um?
 

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Re: Rad Olympiasiegerin über Angst im Verkehr: In Spanien „sicherer“, in USA „Hassobjekte“
Zum Thema RTL 515/516:

Unsere beiden 515er haben zur fast gleichen Zeit den Geist aufgegeben (ließen sich plötzlich einfach nicht mehr laden).
Also zu Garmin eingeschickt.

Nun kommt das Absurde:
Natürlich werden die Geräte ersetzt, da noch Garantie.
Da wir aber in D wohnen, werden als Ersatz nur 516er angeboten! Also musste ich die Ersatzgeräte zu einem Kumpel nach Ö liefern lassen, der sie mir dann per Post geschickt hat. Was ein Kaspertheater...
Bei mir war der einzige Knopf das Problem. Der bleibt gerne hängen, wenn feiner Schmutz in die Ritzen kommt. Ich habe das mit etwas Isolierband dauerhaft lösen können.

PXL_20230228_150842230.jpg

Im zweiten Bild 515 neben 516 im Dauerlichtmodus.
Hier hat das 515 auch "nur" 20 Lumen. Aber ich denke im Bild sieht man dass das bereits kein geringer Unterschied ist.
PXL_20230228_144754794~2.jpg


Deswegen fahre ich die deutsche Version, die auch noch etwas länger hält wegen der geringen Lumen.
Aber halt auch nicht länger als der hierzulande illegale Tag-Blinkmodus des 515. Der schafft nominell 16h gegenüber 9h beim 516.
 
Im Gegenteil, ein großes Problem bei strahlendem Sonnenschein übersehen die meisten!

Wer selbst Auto fährt, kennt die Situation:
Sonniger Tag, tiefstehende Sonne, Einfahrt in ein schattiges Waldstück.
Wenn da ein in schwarz gekleideter Radfahrer am Straßenrand fährt, wird er in den ersten Sekunden (bis sich die Augen einigermaßen angepasst haben) 100% übersehen.
100%ige Zustimmung!
 
Die internationale Version ist nicht in Deutschland zugelassen,
Natürlich ist es zugelassen. Du darfst es nur nicht am Rad befestigen. Wenn Du es am Helm oder Trikottasche befestigst, ist es erlaubt. Das macht nur keiner, weil es dann rumwackelt und keine stabile Ausrichtung nach hinten hat. So gesehen kann man es ganz legal nutzen.
 
Natürlich ist es zugelassen. Du darfst es nur nicht am Rad befestigen. Wenn Du es am Helm oder Trikottasche befestigst, ist es erlaubt. Das macht nur keiner, weil es dann rumwackelt und keine stabile Ausrichtung nach hinten hat. So gesehen kann man es ganz legal nutzen.
Ich denke, unsere Polizei ist froh um jeden, der überhaupt ein Licht am Fahrrad hat.
Am Sonntagabend bin ich mit dem Auto ca. 10-15 min durchs Freiburger Stadtgebiet gefahren und auf meiner Strecke (gleiche und Gegenrichtung) waren min. 10 komplett unbeleuchtete Radler unterwegs.
 
Natürlich ist es zugelassen. Du darfst es nur nicht am Rad befestigen. Wenn Du es am Helm oder Trikottasche befestigst, ist es erlaubt. Das macht nur keiner, weil es dann rumwackelt und keine stabile Ausrichtung nach hinten hat. So gesehen kann man es ganz legal nutzen.
Und wie ist das mit der Befestigung an der Satteltasche? Dei ist ja auch keine fester Teil des Rades. Bei mir sind die mit Click entnehmbar. Ist das dann auch legal? Dort hab ich mein Blinklicht nämlich dran.
 
Natürlich ist es zugelassen. Du darfst es nur nicht am Rad befestigen. Wenn Du es am Helm oder Trikottasche befestigst, ist es erlaubt. Das macht nur keiner, weil es dann rumwackelt und keine stabile Ausrichtung nach hinten hat. So gesehen kann man es ganz legal nutzen.
Du missversteht das Wort zugelassen in diesem Zusammenhang. Zulassung in diesem Zusammenhang bedeutet, dass es als Rücklicht bei der Kontrolle anerkannt wird. Das hatte ich allerdings auch deutlich gemacht, Du hättest einfach nur den ganzen Satz zitieren müssen und nicht den einen Teil.

"Die internationale Version ist nicht in Deutschland zugelassen, wird man kontrolliert, hat man dann kein Rücklicht."
 
Mich hat letztes Jahr ein entgegenkommender RR-Kollege angemotzt, weil ihn mein Frontlicht blendete!

Ich hab mir jetzt auch ein Plug-in (für den Helm) als Licht besorgt.
 
Ein (Schweizer) Kollege hat mir das Garmin 515 geschenkt. Seitdem ich das am Rad habe, überholen die Autos mit grösserem Seitenabstand und fahren sogar hinter einem her, wenn sie nicht überholen können.

Ich fahre das Rücklicht nun auch tagsüber.
 
Wer also die internationale Version fährt, muss noch ein zweites Rücklicht anbringen, das zugelassen ist. Deswegen fahre ich die deutsche Version, die auch noch etwas länger hält wegen der geringen Lumen.
Ich habe inzwischen schon wirklich häufig gelesen, dass man entweder gar nicht erst angehalten oder dafür gelobt wird, dass man überhaupt was dabei hat. Und wenn doch mal, gehöre ich zur Fraktion, der die (subjektiv von vielen empfundene) erhöhte Sicherheit wichtiger ist.

Zur Laufzeit: deutsche Version maximal 9 Stunden, internationale mit Tagesblinklicht bis zu 16 Stunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du missversteht das Wort zugelassen in diesem Zusammenhang. Zulassung in diesem Zusammenhang bedeutet, dass es als Rücklicht bei der Kontrolle anerkannt wird. Das hatte ich allerdings auch deutlich gemacht, Du hättest einfach nur den ganzen Satz zitieren müssen und nicht den einen Teil.

"Die internationale Version ist nicht in Deutschland zugelassen, wird man kontrolliert, hat man dann kein Rücklicht."

Sagen wir mal so. Ich weiß was Du meinst, aber der Vollständigkeit halber -> Man benötigt nur eine Zulassung, wenn das Licht fest mit dem Rad verbunden ist. Dazu zählt auch die Satteltasche. Also das Wellensymbol, K Buchstabe und Zulassungsnummer müssen am Licht vorhanden sein.
Somit ist das RTL 515 nicht für die Befestigung am Rad zugelassen (egal wo), aber für andere Verwendungszwecke, z.B. Helm oder Trikot schon. Ich kann das RTL515 z.B. ganz legal beim Laufen nutzen (macht natürlich keiner). Somit ist es im Prinzip im Straßenverkehr nutzbar.
Die Aussage:
"Die internationale Version ist nicht in Deutschland zugelassen, wird man kontrolliert, hat man dann kein Rücklicht."
ist somit nur bedingt korrekt. Man muß es dann schon vollständig ausformulieren.
 
Sagen wir mal so. Ich weiß was Du meinst, aber der Vollständigkeit halber -> Man benötigt nur eine Zulassung, wenn das Licht fest mit dem Rad verbunden ist. Dazu zählt auch die Satteltasche. Also das Wellensymbol, K Buchstabe und Zulassungsnummer müssen am Licht vorhanden sein.
Somit ist das RTL 515 nicht für die Befestigung am Rad zugelassen (egal wo), aber für andere Verwendungszwecke, z.B. Helm oder Trikot schon. Ich kann das RTL515 z.B. ganz legal beim Laufen nutzen (macht natürlich keiner). Somit ist es im Prinzip im Straßenverkehr nutzbar.
Die Aussage:

ist somit nur bedingt korrekt. Man muß es dann schon vollständig ausformulieren.
Willst Du mich in eine sinnlose Diskussion verwickeln, wenn Du zugestehst, zu wissen, was ich meine? Nochmal: Nutzt Du ein Garmin Varia (internationale Version) als Rücklicht, weil Du denkst, dieses sei ein zulässiges Rücklicht, dann sagt Dir die Polizei, dass Du gar kein Rücklicht hast. Sie wird Dich vll. auffordern, das Fahrrad nach Hause zu schieben. Es ist völlig irrelevant dafür, ob Du die internationale Version am Trikot oder sonstwo zulässigerweise anbringen kannst. Das ist eine ganz andere Baustelle.
 
Willst Du mich in eine sinnlose Diskussion verwickeln, wenn Du zugestehst, zu wissen, was ich meine? Nochmal: Nutzt Du ein Garmin Varia (internationale Version) als Rücklicht, weil Du denkst, dieses sei ein zulässiges Rücklicht, dann sagt Dir die Polizei, dass Du gar kein Rücklicht hast. Sie wird Dich vll. auffordern, das Fahrrad nach Hause zu schieben. Es ist völlig irrelevant dafür, ob Du die internationale Version am Trikot oder sonstwo zulässigerweise anbringen kannst. Das ist eine ganz andere Baustelle.

Quark, keine sinnlose Diskussion und kein Streit. Aber wenn Du schon darauf bestehst mit Deinem ursprünglichen Satz Recht zu haben, dann solltest Du bitte auch erwähnen, dass man es als Radsportler auch als Rücklicht auf andere Weise legal nutzen darf. Auf nichts mehr wollte ich hinweisen.

Die Kollegen freuen sich mehr über blinkende Rücklichter als über eine Unfallaufnahme 😉
 
Die internationale Version ist nicht in Deutschland zugelassen, wird man kontrolliert, hat man dann kein Rücklicht. Blinkt das Rücklicht, ist das eine Einladung an die Polizie zur Kontrolle, weil bei einem zugelassenen Rücklicht es physisch ausgeschlossen sein muss, dass es blinken kann. Deswegen hat Garmin überhaupt eine deutsche Version rausgebracht, nicht nur einen Modus für dauerhafte Beleuchtung. Wer also die internationale Version fährt, muss noch ein zweites Rücklicht anbringen, das zugelassen ist. Deswegen fahre ich die deutsche Version, die auch noch etwas länger hält wegen der geringen Lumen.
Sorry. Aber ich habe die blinkende Version. Mir ist schon so oft die Polizei in HH und Umgebung hinterhergefahren und was war? Nichts. Also bin ich weiter mit Blinklicht unterwegs. 🚨
 
"Die internationale Version ist nicht in Deutschland zugelassen, wird man kontrolliert, hat man dann kein Rücklicht."
Sicherlich korrekt, aber auch eine vollkommen praxisferne und unnötige Sorge. Die Polizei hat sich noch nie für mein blinkendes Rücklicht interessiert und auch aus den Foren sind mir derartige Erfahrungen nicht bekannt. Und selbst wenn dem so wäre, würde ich es akzeptieren…und weiter mit blinkendem Licht fahren.

Das sollte wirklich der allerletzte Grund sein um aufs Varia zu verzichten.
 
Und seit 3 Seiten wird ausschließlich über ein Garmin Teil diskutiert was überhaupt nichts mit dem ursprünglichen Thema zu tun hat. Respekt Leute! Für das garmin Teil gibt es hier sogar einen eigenen Thread. Versucht es doch dort aus zu diskutieren.... Hier nervt es mich tierisch
 
Es wird im Artikel erwähnt, es erhöht die Sicherheit (nach Meinung vieler Nutzer) - reicht das nicht, um zum Thema zu passen?
Und das erklärt dann, weswegen man dann 3 Seiten darüber diskutieren muss?
Ob es zugelassen ist oder nicht? Wie gesagt hierfür gibt es einen eigenen Thread. Wer möchte kann sich dort belesen, man muss das nicht alles hier nochmal durchkauen.
 
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