Warum ist das klar? Zunächst müsste man doch im konkreten Fall gutachterlich feststellen ob ein
Fahrradhelm überhaupt geschützt hätte. Beispiel: Schwere Kopfverletzung, Koma, Pflegefall. Der Aufprall war so heftig, dass der
Helm nicht geholfen hätte. Warum sollte dann nur ein verminderter Schadenersatz gelten?
Deine Anregung, einen Gutachter einzuschalten, geht ja wieder in die Richtung, dass der fehlende Beweis des Schutzes durch den
Helm die Schutzwirkung des Helms grundsätzlich in Frage stellt. Ob der
Helm in dem einen oder anderen Einzelfall geschützt hätte, kann man aber in keinem Fall 100%ig sagen oder gutachterlich feststellen. Wozu man aber kommen kann, ist die Schlussfolgerung, dass zum Beispiel bei 1000 ähnlich ablaufenden Unfällen einmal mit
Helm und einmal ohne
Helm bei den Helmträgern einige dabei sein werden, denen es nach dem Unfall bedeutend besser geht als denen ohne
Helm. Auch wenn der
Helm vielleicht nicht in allen Fällen hilft, er verbessert doch die Chancen. Bei Wahrscheinlichkeiten führen alle Betrachtungen am Einzelfall ins Leere.
Wenn die betreffende arme Frau mit dem Hinterkopf auf die Straße geknallt ist, wären ihre Chancen mit
Helm sicher besser gewesen. Nicht
100%, aber besser. Den Beweis dafür muss man nicht antreten.
Für die Argumentation, warum die Verletzte keine Mitschuld trifft, braucht man auch nicht zwanghaft den nicht zu erbringenden Beweis, dass der
Helm geholfen hätte. Wenn auch nicht hier in diesem Thread des Forums, so kommen doch die meisten ohnehin zu dem Schluss, dass ein
Helm die Schwere der Verletzung vermindert hätte. Die Argumentation, warum die Verunfallte keine Mitschuld trifft, wird in dem Urteil über die Zumutbarkeit, Angemessenheit und Üblichkeit des
Helm Tragens geführt. Das haben die Richter, denke ich, sehr gut formuliert.
Das ständige Hinweisen darauf, dass ein
Helm nicht in allen Fällen hilft, führt zu nichts. Außerhalb dieses speziellen Threads in diesem Forum vielleicht noch dazu, nicht mehr ernst genommen zu werden.