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Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld bei 'nem Unfall

  • Ersteller Ersteller KLR
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bei uns gibt es einen Fahrrad/Fußweg (blauer Lolly) mit einem Zusatzschild "Radfahren auf eingene Gefahr". Die Straße ist in diesem Bereich auch wirklich für Radfahrer sicherer aber nach StVO nicht erlaubt. o_O

Ein Foto bitte! Das wäre ein perfektes Symbol für Radfahren auf Radwegen im Allgemeinen:D
 

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Re: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld bei 'nem Unfall
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms


Die Klägerin fuhr im Jahr 2011 mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit auf einer innerstädtischen Straße. Sie trug keinen Fahrradhelm. Am rechten Fahrbahnrand parkte ein PKW. Die Fahrerin des PKW öffnete unmittelbar vor der sich nähernden Radfahrerin von innen die Fahrertür, so dass die Klägerin nicht mehr ausweichen konnte, gegen die Fahrertür fuhr und zu Boden stürzte. Sie fiel auf den Hinterkopf und zog sich schwere Schädel-Hirnverletzungen zu, zu deren Ausmaß das Nichttragen eines Fahrradhelms beigetragen hatte. Die Klägerin nimmt die Pkw-Fahrerin und deren Haftpflichtversicherer auf Schadensersatz in Anspruch. Das Oberlandesgericht hat der Klägerin ein Mitverschulden von 20 % angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe.
Der für das Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsurteil aufgehoben und der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Das Nichttragen eines Fahrradhelms führt entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens. Für Radfahrer ist das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben. Zwar kann einem Geschädigten auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sein, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Dies wäre hier zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm. Inwieweit in Fällen sportlicher Betätigung des Radfahrers das Nichttragen eines Schutzhelms ein Mitverschulden begründen kann, war nicht zu entscheiden.
Urteil vom 17. Juni 2014 - VI ZR 281/13
LG Flensburg – Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 4 O 265/11
OLG Schleswig – Entscheidung vom 5. Juni 2013 - 7 U 11/12
Karlsruhe, den 17. Juni 2014
 
Typisch deutsch. So steht man als RR Fahrer wieder im dunklen und der nächste Dumme darf sich von Gericht zu Gericht kämpfen. Wenigstens ein sinnvolles Urteil (sage ich als 99 % Helmträger).
 
Jetzt reduziere die Geschwindigkeit in Gedanken schrittweise und überlege, ab welcher Geschwindigkeit nicht Genick und innere Verletzungen mit recht großer Wahrscheinlichkeit das Limit setzen, sondern der Helm Deine Chancen, mit dem Leben aus der Nummer raus zu kommen, deutlich erhöht. Diese zusammengzimmerten Szenarien zum Beweis, dass ein Helm eh' nichts bringt, kann ich nicht mehr hören.
Es ging mir ja auch um die Aussage "Tragt Helm, wenn ihr den Berg herunterfetzt". Wenn ich herunterfetze, es also auf möglichst hohes Tempo wertlege, bezweifel ich, dass der Helm im Notfall besonders schützt. Also fetze ich da nicht herunter, sondern stelle mich auf Autofahrer ein, die das Tempo von Rennradfahrern nicht einschätzen können. Ich persönlich trage stets Helm auf meinen Ausfahrten in der Hoffnung, dass er mir bei kleineren Unfällen den Tick extra Schutz gibt - bei größeren Unfällen mache ich mir aber keine Illusionen. Im übrigen glaube ich, dass der Helm in der Stadt noch wichtiger ist als auf dem Lande. In der Stadt gibt's viel mehr "nicklige" Situationen und gerade wenn man langsam und unkontrolliert fällt besteht eher die Gefahr, dass man auch mal mit dem Kopf aufschlägt.
 
Es ging mir ja auch um die Aussage "Tragt Helm, wenn ihr den Berg herunterfetzt". Wenn ich herunterfetze, es also auf möglichst hohes Tempo wertlege, bezweifel ich, dass der Helm im Notfall besonders schützt. Also fetze ich da nicht herunter, sondern stelle mich auf Autofahrer ein, die das Tempo von Rennradfahrern nicht einschätzen können. Ich persönlich trage stets Helm auf meinen Ausfahrten in der Hoffnung, dass er mir bei kleineren Unfällen den Tick extra Schutz gibt - bei größeren Unfällen mache ich mir aber keine Illusionen. Im übrigen glaube ich, dass der Helm in der Stadt noch wichtiger ist als auf dem Lande. In der Stadt gibt's viel mehr "nicklige" Situationen und gerade wenn man langsam und unkontrolliert fällt besteht eher die Gefahr, dass man auch mal mit dem Kopf aufschlägt.
...wie man ja im Falle Michael Schuhmacher gesehen hat. Dem ist nichts hinzu zufügen.
 
Ordentlicher und verständige Menschen gibt es natürlich erst seit 10-20 Jahren, weil das vorher alles Chaoten waren, als jeder ohne Helm gefahren ist. Und ordentliche und verständige Menschen gibt es auch nicht in Holland. Ordentliche und verständige Menschen tragen auch als Fussgänger einen Helm, denn der hilft wenn man angefahren wird. Sie tragen auch Schwimmhilfen beim Schwimmen, weil sie auf keinen Fall eigenverantwortlich halb oder ganz ertrinken möchten, was statistisch genau so häufig passiert, wie es Tote beim Radfahren gibt. Ordentliche und versändige Menschen sind vor allem gut zu dressieren, weil sie reflexionsfrei alles als alternativlos hinnehmen, was ihnen vorgekaut wird, selbst wenn es 100 Jahre auch anders ging, und in anderen Ländern immer noch so ist. Ordentliche und verständige Menschen fahren sowieso kein Rennrad, und wenn doch dann langsam und auf keinen Fall "nur so", denn Bewegung kann man auch auf dem Ergometer haben und ordentliche und verständige Menschen achten natürlich darauf, dass sie wegen "Spass" keine Kosten für Andere verursachen. Ordentliche und verständige Menschen schiessen wenn man es ihnen sagt, und kaufen nicht bei Juden, wenn man es ihnen sagt. Ordentliche und verständige Menschen werden aber ab morgen nur noch mit Schwimmhilfe schwimmen, weil ihnen nach diesem Beitrag sofort klar geworden ist, wie uneigenverantwortlich es wäre ohne Schwimmen zu gehen.
 
Typisch deutsch. So steht man als RR Fahrer wieder im dunklen und der nächste Dumme darf sich von Gericht zu Gericht kämpfen. Wenigstens ein sinnvolles Urteil (sage ich als 99 % Helmträger).

Warum im Dunklen? Als Rennradfahrer ist ganz klar, dass Du keinen Anspruch auf vollen Schadenersatz hast ohne Helm.
 
Inwieweit in Fällen sportlicher Betätigung des Radfahrers das Nichttragen eines Schutzhelms ein Mitverschulden begründen kann, war nicht zu entscheiden.

Ich dachte Radfahren ist generell Sport?!

Oder wann ist Radfahren Sport und wann nicht? Hängt das vom Fahrrad ab? Hängt es davon ab, wo oder wohin man unterwegs ist?

Wenn ich einen Freund besuchen gehe ist Sport?

Wenn ich auf die Arbeit fahre ist kein Sport?
 
Als Rennradfahrer ist ganz klar, dass Du keinen Anspruch auf vollen Schadenersatz hast ohne Helm.
Warum ist das klar? Zunächst müsste man doch im konkreten Fall gutachterlich feststellen ob ein Fahrradhelm überhaupt geschützt hätte. Beispiel: Schwere Kopfverletzung, Koma, Pflegefall. Der Aufprall war so heftig, dass der Helm nicht geholfen hätte. Warum sollte dann nur ein verminderter Schadenersatz gelten?
 
Nein. Gerichte lassen sich überall auf der Welt selten dazu hinreißen, Dinge zu entscheiden, die sie nicht entscheiden müssen. Das dürfen die nämlich gar nicht.
So steht man als RR Fahrer wieder im dunklen und der nächste Dumme darf sich von Gericht zu Gericht kämpfen.
Jepp, mit niedrigeren Erfolgsaussichten. Die Helmtragequote ist bei Rennradfahrern deutlich höher als bei Otto Normalradler, da könnte man das schon anders sehen hier in diesem Fall.
 
Warum ist das klar? Zunächst müsste man doch im konkreten Fall gutachterlich feststellen ob ein Fahrradhelm überhaupt geschützt hätte. Beispiel: Schwere Kopfverletzung, Koma, Pflegefall. Der Aufprall war so heftig, dass der Helm nicht geholfen hätte. Warum sollte dann nur ein verminderter Schadenersatz gelten?
Deine Anregung, einen Gutachter einzuschalten, geht ja wieder in die Richtung, dass der fehlende Beweis des Schutzes durch den Helm die Schutzwirkung des Helms grundsätzlich in Frage stellt. Ob der Helm in dem einen oder anderen Einzelfall geschützt hätte, kann man aber in keinem Fall 100%ig sagen oder gutachterlich feststellen. Wozu man aber kommen kann, ist die Schlussfolgerung, dass zum Beispiel bei 1000 ähnlich ablaufenden Unfällen einmal mit Helm und einmal ohne Helm bei den Helmträgern einige dabei sein werden, denen es nach dem Unfall bedeutend besser geht als denen ohne Helm. Auch wenn der Helm vielleicht nicht in allen Fällen hilft, er verbessert doch die Chancen. Bei Wahrscheinlichkeiten führen alle Betrachtungen am Einzelfall ins Leere.

Wenn die betreffende arme Frau mit dem Hinterkopf auf die Straße geknallt ist, wären ihre Chancen mit Helm sicher besser gewesen. Nicht 100%, aber besser. Den Beweis dafür muss man nicht antreten.

Für die Argumentation, warum die Verletzte keine Mitschuld trifft, braucht man auch nicht zwanghaft den nicht zu erbringenden Beweis, dass der Helm geholfen hätte. Wenn auch nicht hier in diesem Thread des Forums, so kommen doch die meisten ohnehin zu dem Schluss, dass ein Helm die Schwere der Verletzung vermindert hätte. Die Argumentation, warum die Verunfallte keine Mitschuld trifft, wird in dem Urteil über die Zumutbarkeit, Angemessenheit und Üblichkeit des Helm Tragens geführt. Das haben die Richter, denke ich, sehr gut formuliert.

Das ständige Hinweisen darauf, dass ein Helm nicht in allen Fällen hilft, führt zu nichts. Außerhalb dieses speziellen Threads in diesem Forum vielleicht noch dazu, nicht mehr ernst genommen zu werden.
 
Deine Anregung, einen Gutachter einzuschalten, geht ja wieder in die Richtung, dass der fehlende Beweis des Schutzes durch den Helm die Schutzwirkung des Helms grundsätzlich in Frage stellt.
Nein, nicht grundsätzlich. Aber zumindest in dem speziellen Fall eines sehr schweren Aufpralls. Warum sollte eine Mitschuld festgestellt werden, wenn gutachterlich bewiesen werden kann, dass der Helm in dem konkreten Fall nicht hätte helfen können?
 
Ich dachte Radfahren ist generell Sport?!
Dann liegst Du in 98% aller Fälle (für Rennradler) falsch:
STVO:
§ 31
Sport und Spiel

(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.
Ausgenommen ist hier natürlich die Bahn, auf der die STVO nicht gilt, Rennen (nicht RTF!!), bei denen der Veranstalter die STVO nicht selbst ins Reglement schreibt.
Für Feld und Wald gilt die STVO prinzipiell nicht, aber wie das mit öffentlichen Wegen in dergleichen ist, sollte dann besser ein Anwalt beantworten:D

"Wie Herr Wachtmeister? Nein, ich trainiere doch nicht. Ich bin auf der Suche nach einer Trainingsstrecke!" ;)
 
Da wären wir wieder bei der frage: Was ist ein Rennrad? Und ab wann wird es als solches genutzt ;) ?

eben. was ist z.B. mit einem Randonneur, also "Rennrad" mit Straßenausstattung? was ist sportliche Betätigung? sind Klickpedale ein Indiz? bunte bedruckte Hemdchen? Handschuhe? rasierte Beine?

ansonsten hat mich das Urteil überrascht. mal sehen, was jetzt politisch passiert....ich traue der Sache so nicht 100%. auf den ersten Blick vernünftige Urteile vom BGH haben auch schon mal diverse Haken bzw. Nachspiele gebracht, indem ein Gesetz oder Bedningungen dann einfach anders getextet wurden.
 
Heute Nachmittag mal zwei Bilder vom klasse ausgeschildertem Radweg oder so ähnlich... gemacht.

Gesetz hin oder her... ich fahre hier Straße. auch wenn´s hupt und das mit Helm und RR-Brille
 

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Übersetzt heißt das Urteil, wir haben (noch) keine Helmpflicht für Alltagsräder, aber sehr wohl eine für Rennräder. Welche Kriterien für sportliche Betätigung genau angelegt werden und wo die Grenze gezogen wird - keine Ahnung. Ich vermute, Bauart und Gewicht des Rades, sowie Zweck der Fahrt werden Kriterien sein. Aber wenn man mit Trikot und Radhose auf einem Rennrad sitzt, kann man sich wohl sicher sein, dass das unter sportliche Betätigung fällt. Für sich selbst weiß man doch eigentlich ziemlich gut, ob das Sport ist oder nicht, was man da gerade macht, da muss man jetzt keine Probleme herdiskutieren, wo keine sind. Und im Zweifel einfach einen Helm aufsetzen und sich nicht ummüllern lassen. :)
 
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