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Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld bei 'nem Unfall

  • Ersteller Ersteller KLR
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Ich sehe als Konsequenz zu diesem Urteil eigentlich nur, dass sich nunmehr die Lobby der Versicherer für eine verstärkte Helmpflicht für Radfahrer einsetzen wird. Die Politik wird jetzt verstärkt von denen in die Pflicht genommen und spätestens in zwei Jahren werden wir auf allen Rädern einen Helm tragen müssen. Die Versicherer sind glücklich und die Kommunen auch, denn gewissenhafte Streifenhörnchen können Knöllchen an Radfahrer verteilen. Ist ja zur Zeit sowieso deren Lieblingssport.

BTW. Ich fahre auch nur auf dem Rennrad mit Helm. Auf dem City-Sportrad nicht. Warum? Weiß ich nicht. Habe ich keine Erklärung dafür. Mein Kids müssen allerdings immer Helm tragen.
 

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Re: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld bei 'nem Unfall
und führt dann aus, diese Voraussetzung sei erfüllt, wenn „das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen“ ist. Das wurde in diesem Fall verneint, weil nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm trugen, also zu dieser Zeit und in dieser Situation ein solches "allgemeines Bewusstsein" noch nicht vorhanden war. Das Wörtchen "noch" steht ausdrücklich so im Urteil.

Autsch... indirekt wird also jeder helmtragende Helmpflichtgegner (das dürfte hier die größtenteils schweigende Mehrheit sein) aufgefordert, gegen eine drohende effektive Helmpflicht den blanken Schädel hinzuhalten. Danke für den Hinweis.

Mit dem “noch“ wird übrigens ein perfektes Spießbürgerrechtsgefühl demonstriert: richtig ist, was “alle“ machen, am besten “schon immer so“. Abweichler handeln wenn nicht verbotswidrig doch zumindest auf eigene Gefahr.
 
Der gesamte Quatsch mit der Mithaftung ist sowieso was fuer den Arsch, fuer Juristen und fuer Versicherungen und widerspricht meiner Meinung nach auch dem Prinzip der Rechtssicherheit, die fuer einen Rechtsstaat eigentlich selbstverstaendlich sein muesste. Wenn man sich an die geltenden Regeln haelt und von jemandem geschaedigt wird der das nicht getan hat, duerfte sich die Frage nach Gefaehrderhaftung oder Helm gar nicht stellen. Fuer Juristen ist diese Art der Rechtsunsicherheit natuerlich ideal, weil man immer was zu tun hat, und als Versicherung Geld gespart werden kann. Im Zweifel wird der Gegner eben systematich in den finanziellen Ruin prozessiert. Das hat mit Eigenverantwortung und "sparen" fuer andere Versicherte nichts zu tun, sondern ist ein Ergebniss der Lobbyarbeit der Versicherungen, die in Berlin die groessten Abteilungen haben. Was fuer eine Verarschung das ist, merktman dann als Betroffener, wenn es richtig teuer wird, denn erst dann brauchtman so eine Versicherung wirklich und wird dann im Regen stehen gelassen. Und die "Eigenverantwortungsbeifallklatscher" merken gar nichts mehr. Die Autoversicherung wird dadurch nicht einen Cent billiger, aber die Glaspalaeste und Lobbyabteilungen wachsen froehlich weiter.
 
Endlich mal was gescheites von dir :daumen:

Oder sollte ich besser sagen: Etwas, das meiner Meinung entspricht? :D
 
Heute Nachmittag mal zwei Bilder vom klasse ausgeschildertem Radweg oder so ähnlich... gemacht.

Gesetz hin oder her... ich fahre hier Straße. auch wenn´s hupt und das mit Helm und RR-Brille

Du musst diese Wege auch nicht nutzen, Du DARFST sie nutzen oder die Fahrbahn benutzen. Nicht ein Hinweisschild mit einem Gebotszeichen verwechseln ;)
 
... wird übrigens ein perfektes Spießbürgerrechtsgefühl demonstriert: richtig ist, was “alle“ machen, am besten “schon immer so“. Abweichler handeln wenn nicht verbotswidrig doch zumindest auf eigene Gefahr.
Gut erfasst, früher hieß das bei der Justiz übrigens mal "gesundes Volksempfinden" oder "der Auffassung aller billig und gerecht denkenden Menschen entsprechend". Diese Begrifflichkeiten sind zwar aus bekannten Gründen in Verruf geraten und werden deswegen nicht mehr verwendet, aber "das allgemeine Verkehrsbewusstsein" "ordentlicher und verständiger Menschen" meint hier im Prinzip auch nichts anderes.
 
Und ein Helm hilft auch nicht entscheidend, wenn ich - tief in der aerodynamischen Hocke - einem Auto mit Tempo 80 km/h in die Seite donnere. Ich schätze mal, dass Genickbruch, Rückenbruch, innere Verletzungen ihren Teil beitragen werden, und dass ein leichter Styroporhelm dann auch keinen nennenswerten Schutz bietet.
Nach dem Szenario liegst Du in nem Erdmöbel, zwei Meter unter der Erde.
 
Heute Nachmittag mal zwei Bilder vom klasse ausgeschildertem Radweg oder so ähnlich... gemacht.

Gesetz hin oder her... ich fahre hier Straße. auch wenn´s hupt und das mit Helm und RR-Brille
kein Zeichen 237, keine Pflicht, aber das hatten wir irgendwo hier im Forum schon ;-)
 
Ich sehe als Konsequenz zu diesem Urteil eigentlich nur, dass sich nunmehr die Lobby der Versicherer für eine verstärkte Helmpflicht für Radfahrer einsetzen wird. Die Politik wird jetzt verstärkt von denen in die Pflicht genommen und spätestens in zwei Jahren werden wir auf allen Rädern einen Helm tragen müssen. Die Versicherer sind glücklich und die Kommunen auch, denn gewissenhafte Streifenhörnchen können Knöllchen an Radfahrer verteilen. Ist ja zur Zeit sowieso deren Lieblingssport.

BTW. Ich fahre auch nur auf dem Rennrad mit Helm. Auf dem City-Sportrad nicht. Warum? Weiß ich nicht. Habe ich keine Erklärung dafür. Mein Kids müssen allerdings immer Helm tragen.
Haben die Kinder noch nicht gefragt weshalb für sie "Helmpflicht" immer und überall gilt? ;-)
 
Gegen die Fahrtrichtung Zeichen 240, in Fahrtrichung (Bild 2) freiwilliges fahren, beides auf eigene Gefahr - sinnfreier geht es fast nicht mehr.
Wenn ich mit meinem Rennrad (bunte Rennradklamotten, Klickpedale, rasierte Beine etc.) meinen Arbeitsweg besteite, ist das schon Sport oder nur eine Fahrt zur Arbeit? habe ich als Sportwagenfahrer (tiefer, breiter härte) automatisch Mitschuld, wenn ich ohne Rennoverall und Helm fahre? ...
Im städtischen Verkehr sehe ich den Radhelm sinnvoller an als bei Überlandfahrten. Bei Radveranstaltungen, bei denen man im Pulk färhr als sehr sinnvoll an. Bei mir ist er seit über 20 Jahren schon immer auf dem Kopf. Für eine Helmpflicht bin ich aber nicht.
 
Deine Anregung, einen Gutachter einzuschalten, geht ja wieder in die Richtung, dass der fehlende Beweis des Schutzes durch den Helm die Schutzwirkung des Helms grundsätzlich in Frage stellt.
Nein, nicht grundsätzlich. Aber zumindest in dem speziellen Fall eines sehr schweren Aufpralls. Warum sollte eine Mitschuld festgestellt werden, wenn gutachterlich bewiesen werden kann, dass der Helm in dem konkreten Fall nicht hätte helfen können?
Aber auf das Parkett sollte man sich ja nun gerade gar nicht erst begeben. Wäre für Dich denn im Umkehrschluss die Mitschuld OK, wenn aus einem Gutachten herauskäme, dass ein Helm mit großer Wahrscheinlichkeit geholfen hätte? Bei der verunglückten Radfahrerin in dem zugrunde liegenden Fall wäre das nämlich sicher der Fall. Sicher wäre das für Dich und alle anderen hier nicht OK, sonst würde es den ganzen Thread hier nicht geben. Im übrigen würde die Schwere fast jeden Verkehrsunfalls für Autofahrer gemindert werden, wenn man mit Integralhelm und Hosenträgergurt unterwegs wäre. Das zeigt schon, dass dieser Ansatz zu argumentieren in dem einen oder anderen Speziellen Fall zur Abschmetterung einer Mitschuld führen könnte, in der Verallgemeinerung aber genau in die falsche Richtung führen würde.

Nein, die Richter haben das schon gut gemacht, indem sie ihr Urteil mit Zumutbarkeit, Angemessenheit und Üblichkeit begründet haben und damit hoffentlich eine Flut von ähnliche Klagen von Versicherungen verhindern.

im Übrigen: Mit dem gutachterlichen "Beweis" ist das immer so eine Sache. Einen Beweis stellt es übrigens nur da, wenn der Gutachter vom Gericht bestellt wurde. Häufig wird das in Fällen gemacht, wenn der Richter nicht mehr weiter weiß und dann dem Gutachter eigentlich fast die Rolle des Richters zukommt. In nicht eindeutigen Fällen (wer will denn bitteschön bei einem Unfall den wissenschaftlich unumstößlichen "Nachweis" führen, wie die Folgen mit oder ohne Helm gewesen wären?) kann das Gutachten immer in beide Richtungen ausfallen. Dann geht u.U. die Geschichte los, dass die mit dem Gutachten unzufriedene Partei ein eigenes "unabhängiges" Gutachten einbringt, um das erste gerichtliche bestellte Gutachten anzuzweifeln und die Bestellung eines weiteren Gutachtens zu erwirken. Am Ende hat man dann vielleicht zwei gegensätzliche gerichtliche Gutachten und der Richter ist so schlau wie am Anfang. Häufig gibt es auch Parteigutachten (ohne Beweiskraft), mit denen die jeweilige Partei ihre eigne Argumentationslinie stützen will. Wenn die eine Partei das macht, ist häufig die andere Partei auch gezwungen, nachzuziehen. Am Ende ist der Richter mit den zwei gegensätzlichen Gutachten ebenfalls genau so schlau wie ohne Gutachten.

Der Mensch neigt im übrigen dazu, Gutachten, die der eigene Meinung entsprechen, als objektiv und wissenschaftlich fundiert zu bewerten. Gutachten, die nicht der eigenen Meinung entsprechen, sind hingegen immer parteilich, unobjektiv und handwerklich erbärmlich angefertigt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das schießt echt den Vogel ab. Benutzungspflicht (das Schild für beide Richtungen scheint auch noch zu fehlen) und dann nochmal Benutzung auf eigene Gefahr. Noch dämlicher gehts ja wohl kaum :D
ich halte mich nur an Schilder die einwandfrei sichtbar sind ;-)
 
Der gesamte Quatsch mit der Mithaftung ist sowieso was fuer den Arsch, fuer Juristen und fuer Versicherungen und widerspricht meiner Meinung nach auch dem Prinzip der Rechtssicherheit, die fuer einen Rechtsstaat eigentlich selbstverstaendlich sein muesste. Wenn man sich an die geltenden Regeln haelt und von jemandem geschaedigt wird der das nicht getan hat, duerfte sich die Frage nach Gefaehrderhaftung oder Helm gar nicht stellen.
Neben dem Ideal der Rechtssicherheit gibt es auch noch das der Einzelfallgerechtigkeit. Außerdem gibt es erfreulicherweise nicht für alles Regeln, sonst wäre die persönliche Freiheit komplett dahin. Damit wird es immer die Frage geben, ob nicht der eine die Grenzen seiner Freiheit etwas zu sehr gedehnt hat, in diesem Fall soweit, dass er einen Teil der Konsequenzen zu tragen hat, auch wenn er nicht im juristischen Sinn "schuld" ist. Und die Ansichten darüber wechseln nun mal. Ich find's auch gut so, auch wenn mir die allgemeine Ansicht zu dem einen oder anderen Punkt nicht passt. Die Welt ist nun mal bunt oder wenigstens grau, und sie schwarz-weiß zu machen wäre doch schade.
 
Aber auf das Parkett sollte man sich ja nun gerade gar nicht erst begeben. Wäre für Dich denn im Umkehrschluss die Mitschuld OK, wenn aus einem Gutachten herauskäme, dass ein Helm mit großer Wahrscheinlichkeit geholfen hätte?
Aber das Gericht sagt doch vereinfachend, "wenn die Mehrheit Helm trägt, dann ist derjenige, der keinen trägt mit Schuld an den Unfallfolgen". Es geht dann also nur noch darum festzustellen wie groß die "Eigenbeteiligung" an den Kosten ist. Das hat uns der OGH also eingebrockt, wir müssens also auslöffeln (die Musterprozesse werden kommen). Ich bin aber der Meinung, dass in vielen Fällen der Helm genau nichts bringt und das auch zu beweisen ist - und dann beträgt die Mitschuld genau 0% (abgesehen ich habe gegen die STVO verstoßen).
 
Neben dem Ideal der Rechtssicherheit gibt es auch noch das der Einzelfallgerechtigkeit. Außerdem gibt es erfreulicherweise nicht für alles Regeln, sonst wäre die persönliche Freiheit komplett dahin.
Die "Einzelfallgerechtigkeit" muss immer das letzte Mittel sein, wenn die gegebenen Regeln für den konkreten Fall nicht reichen. Die Regeln sind auch nicht dazu da dich einzuschränken (sollten es nicht sein), sondern allen ein freihes Leben zu ermöglichen, solange ANDERE dadurch nicht in ihren ihren Rechten beschränkt werden. Gerade in Deutschland haben wir keinen Mangel an Regeln und eine Helmpflicht gehört nicht dazu. Eine Helmpflicht wäre auch nicht logischer als eine Schwimmwestenpflicht oder ein Verbot aller Sportarten, bei denen es zu Verletzungen kommt, die man aber auch sicherer ausüben könnte. Nun ist Logik aber nicht immer unbedingt das Mittel der Wahl, wenn es um die Beurteilung von Risiken geht, weshalb man das auch gerne mal anderen überlässt und dann am Ende in einer Welt aufwacht, wo Hamburger verboten sind, und "Veggie-Days" Pflicht, weil es einfach uneigenverantwortlich wäre, 5 Kilo zuviel zu haben. Rennradfahrer finden das wahrscheinlich logisch, aber ich finde das dämlich.

Niemand MUSS Skifahren, aber man hat die Freiheit dazu und wenn man zu den Tausenden gehört die sich die Kreuzbänder damit ruinieren, wird trotzdem die Krankenkasse dafür zahlen, auch wenn Cardio auch auf Ergometer, dem Laufband oder beim Schwimmen (mit Schwimmweste) funktionieren würde. Man sollte sich mal die Statistiken genau ansehen, und wo die vielen Unfälle passieren und wer mit verschlissenen Gelenken und Sportverletzungen die Kosten verursacht.
Fakt ist: Gar nicht Rennrad fahren und mit Schwimmweste im Nichtschwimmerbecken seine Runden zu ziehen ist ungefährlicher als mit oder ohne Helm zum Spass Rennrad zu fahren. Wie erkläre ich jetzt einem schwimmendem Nicht-Rennradfahrer warum er für die Kosten aufkommen muss, und habe gleichzeitig die Frechheit Leuten ohne Helm etwas über "Eigenverantwortung" zu erzählen?
So "selbstverständlich" wie heute eine Helmpflicht für Radfahrer wäre, so absurd wäre das vor 30 Jahren gewesen. Vieleicht werden wir in 30 Jahren alle mit Schwimmflügeln schwimmen und uns fragen, warum das nicht schon immer so war, und ob "Verweigerer" "nichts zu schützen haben", "unverantwortlich sind" oder sonstwas.

Damit wird es immer die Frage geben, ob nicht der eine die Grenzen seiner Freiheit etwas zu sehr gedehnt hat, in diesem Fall soweit, dass er einen Teil der Konsequenzen zu tragen hat, auch wenn er nicht im juristischen Sinn "schuld" ist.
Denkende Bürger können an solcherlei Rechtsunsicherheiten kein Interesse haben. Die von mir o.G. Gruppen schon. Wenn die Frau aus dem Gerichtsurteil nun behindert und pflegebedürftig ist und die Versicherung nicht zahlt, zahlst DU am Ende doch, denn man wird sie nicht auf der Strasse zum sterben aussetzen. Und der Staat sind wir dann wieder alle, aber die Bilanz der Forderung abschmetternden, aber gerne die Beiträge einnehmenden Versicherung, sieht dann natürlich besser aus.
 
Aber das Gericht sagt doch vereinfachend, "wenn die Mehrheit Helm trägt, dann ist derjenige, der keinen trägt mit Schuld an den Unfallfolgen". Es geht dann also nur noch darum festzustellen wie groß die "Eigenbeteiligung" an den Kosten ist. Das hat uns der OGH also eingebrockt, wir müssens also auslöffeln (die Musterprozesse werden kommen). Ich bin aber der Meinung, dass in vielen Fällen der Helm genau nichts bringt und das auch zu beweisen ist - und dann beträgt die Mitschuld genau 0% (abgesehen ich habe gegen die STVO verstoßen).

Wenn der Helm im Einzelfall nichts gebracht hätte, dann ist das weniger ein Problem der "Schuld"
sondern viel eher der haftungsbegründenden Kausalität, die im Schadensfall immer vorliegen muß.
Anders:
Wer z.B. tagsüber vom Autofahrer umgenietet wird, dem wird man eben nicht haftungsmindernd vorhalten können,
vorschriftswidrig keine Beleuchtung am Rad gehabt zu haben.
Hätte der Helm also ohnehin nicht geholfen, kann es auch keine Schadensminderung auf der Seite des
verunfallten Radfahrers geben. Das entscheiden letztlich Gutachter.
 
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