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Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld bei 'nem Unfall

  • Ersteller Ersteller KLR
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Das LG München sieht dies aber völlig anders.
Diesem zufolge ergibt sich eine Mitschuld resultierend aus der "Art des benutzten Rades, bei dem es sich um ein Rennrad der sowohl technischen als auch finanziellen Spitzenklasse handelt".
Lightweight kostet dich also doch SchE-Ansprüche. ;)
Ich behaupte keinesfalls, dass eines der beiden Gerichte eine etwaige Mitschuld wegen durch offensichtliche und vermeidbare Dämlichkeit belegtem Inkaufnehmen eines möglichen Schadens richtig beurteilt hat.... :) Die Diskussion entspann sich nur auf die Frage hin, wie es sein kann, das man überhaupt eine Mitschuld bekommt, obwohl man am konkreten, den Schaden auslösenden Ereignis gar nicht schuld ist.
 

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Re: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld bei 'nem Unfall
Bitte nochmal lesen: Das Gericht hat keinerlei "Mitschuld" der Radlerin an dem Unfall festgestellt. Aber es hat ihre Schadenersatzansprüche verringert. Und: das Urteil ist nicht rechtskräftg. Erst nach einer (hoffentlich ergehenden) Entscheidung des BGH wird es hier etwas zu erklären und zu verstehen geben. Vielleicht hat ein Richter hier eine Meinung vertreten die der höchstrichterlichen Überprüfung nicht standhält. Geduld! ;)

Gruß, svenski.
 
Hier wird auch nicht von Mitschuld am Unfall gesprochen.
Jedes Urteil ist erst nach Fristablauf rechtskräftig.
Es handelte sich beim OLG um kein Provinz-Gericht und beim 7. Senat um keine Einzelperson.
 
Hier wird auch nicht von Mitschuld am Unfall gesprochen.
Jedes Urteil ist erst nach Fristablauf rechtskräftig.
Es handelte sich beim OLG um kein Provinz-Gericht und beim 7. Senat um keine Einzelperson.

Von einigen Diskussionsteilnehmern schon, daher meine Klarstellung. Ein Urteil ist rechtskräftig oder nicht. Dieses (noch) nicht, den Parteien steht die REvisIon zum BGH ausdrücklich offen. Also ist es in der vorliegenden Form nicht rechtskräftig, und bis in dem Fall dann ein in der Tat zu diskutierendes rechtskräftiges höchstrichterluches Urteil vorliegt, kann dauern.

Meine Personifizierung auf den Richter sei meiner juristischen Unkenntnis geschuldet. Aber - bei allem ihm zustehenden Respekt - auch ein Senat eines Oberlandesgerichts kann zu einem Urteil kommen, das von Bundesrichtern korrigiert wird. Deswegen gibt es ja den Rechtsweg.

Immerhin war der BGH auch in anderen Fällen (Radwegebenutzungspflicht) sehr wohl in der Lage, die grundsätzliche Bedeutung einer solchen Angelegenheit zu erkennen und entsprechend zu würdigen.

Wir werden also sehen.

Gruß, svenski.
 
und Radfahrer von Kraftfahrern oftmals nur als störende Hindernisse im frei fließenden Verkehr empfunden werden."
Erstaunlich, was Du empörend findest, bzw. was Du zwar mitzitierst, aber beiseite lässt. Ich finde vielmehr die oben zitierte Stelle empörend. (Natürlich nicht ausschliesslich Du, auch sonst hat das kaum einen interessiert)
Ist es nun meine Obliegenheit, wenn mein Streichquartett probt (streng nach Vorschrift, nur bis 10:00), einen Wachschutz zu organisieren, weil ich hätte wissen müssen, daß der Proll aus der Nachbarwohnung das als störend beim Absingen von Fussischlachtenbummlergesängen empfindet, sich vorsätzlich besäuft und mir die Tür eintritt? Wo ers ja sogar schon angedroht hat?
Alles andere an dem Urteil ist durchaus diskutabel, auch wenns mir persönlich gar nicht schmeckt, die Verneinung einer Unterscheidung von Fahrrädern unterschiedlicher Bauart (im Gegensatz z.B. zum OLG München) sogar zu begrüssen, aber das kann der Richter bzw. der Senat, nicht bei klarem Verstand formuliert haben.
Es mag ja richtig sein, daß er das so beobachtet hat, aber im Kontext einer Urteilsbegründung zum Nachteil des "Störers"...
 
Schleswig ist aber schon Provinz!:p
Das wäre sowieso noch interessant, habe ich aber noch nirgends gefunden. Wo sich das genau ereignet hat.
Es geht ja beim ganzen Urteil durchaus um individuelle und interpretationsfähige Angelegenheiten wie Vorhersehbarkeit und die Entwicklung der Verkehrsdichte
Wenn man denn bereit ist, von der Grundsatzdiskussion der "Helmpflicht durch die Hintertür" mal abzusehen, müsste also auch die individuelle Verkehrssituation berücksichtigt werden.
Daß man als Radfahrer auf den Gedanken kommen sollte, daß ein Helm vernünftig wäre, wenn man z.B. im Berufsverkehr quer durch die Hamburger Innenstadt zu fahren ist schon nicht so abwegig. (in anderen Großstädten bestimmt nicht anders).
Für einmal quer z.B. durch Welt, oder was sonst so im Zuständigkeitsbereich des OLG Schleswig ist, muss das dann nicht anders bewertet werden?
Mir ist klar, daß gerade Kopfverletzungen auch gern auftreten, wenn man einfach aus dem Stand auf leerer Fläche(und auch ohne Fremdeinwirkung) umkippt, aber das Urteil bezieht sich ja gerade auf die Verkehrsverhältnisse, und da die ganze Republik über einen Kamm zu scheren will mir nicht so richtig in den Kopf.
 
....

Der nächste Richter gibt dann einer vergewaltigten Frau eine Teilschuld, weil sie es gewagt hat nachts und alleine durch die Strassen zu laufen.............

gabs letzthin in mexiko einen richterspruch der auf das hinauslief, so in etwa: sie hätte doch wissen müssen dass man dort ... nicht mit fremden jugendlichen eine cola trinkt ...(hab aber den namen der stadt vergessen)
 
Ok, habe gerade gegoogelt, ausserhalb von Ortschaften gilt in Spanien und der Slowakei Helmpflicht, Finnland hat Helmpflicht, aber ohne Strafen und im Autoparadies Neuseeland gilt natürlich überall Helmpflicht, ausserdem in einzelnen Staaten der USA und Australiens
 
Ich bin mir nicht sicher, ob ich whitewater nicht falsch verstanden habe: Aber die Sinnhaftigkeit eines besonderen Schutzes welchen Körperteils auch immer, sehe ich auch nicht als gebunden an der Beurteilung bestimmter Verkehrssituationen. Das ist nicht weniger schwammig als die Unterscheidung zwischen "sportlichen Radlern" oder "Spazierfahrern".

Wie auch immer, ich sehe nicht einen Grund, weshalb das Rad fahren gefährlicher sein sollte, oder mit einem erhöhten persönlichen Risiko verbunden, als jede andere Art der Fortbewegung. Rein statistisch, ist sogar das Gegenteil der Fall.

Ein "erhöhtes Gefährdungspotential" wird dem Radfahren ohnehin fast ausschließlich von Nicht-Radfahrern nachgesagt. Wer aktiv Rad fährt, und vor allem dies schon lange tut, hat m.E. nach nicht ansatzweise die Enschätzung, sein Tun würde ihn übermäßig gefährden. Auch wenn die Verkehrssituation der Städte als schlecht eingeschätzt wird, so doch nie so, als würde man sich einer besonderen Gefahr aussetzen, wenn man Rad fährt.
 
Ich denke, Du hast mich vom Grundgedanken schon richtig verstanden. Jedoch wohl nicht ganz.
Die Unterscheidung zwischen sportlichen Radlern und Spazierenfahrern als solche ist natürlich Blödsinn. Vor allem, wenn man sie an solchen Dingen festmacht, wie das OLG München. Ein Rad ist ein Rad, und hoffentlich bleibt das auch dabei.
Die individuellle Verkehrssituation, inkl dem eigenen aktuellen Verhalten kann jedoch einen grossen Unterschied in der Gefährdung ausmachen.
Hohe Geschwindigkeit (auf meinem Arbeitsweg sind mindestens 3 Abfahrten, auf denen auch Omis Hollandrad auf über 35km/h kommt, und das in Bochum!) ist durchaus etwas, was man berücksichtigen muss, genauso wie hohe Verkehrsdichte. Gerade wer viel und aktiv und seit langem Rad fährt sollte das differenziert einschätzen können.
Da das Urteil auf solche individuellen Umstände abhebt, müssten die meiner Meinung nach eben auch individuell und nicht per "hat sich über die letzten Jahre verändert" bewertet werden. Wenn ich im Ha
Haushalt drei Tritte die Leiter hochgehe sichere ich mich anders, als wenn ich 'nen Strommast erklettern müsste.
So, das war mein Ansatz.

Wenn ich Dich richtig verstehe, hängst Du Dich an dem "erhöhten Gefährdungspotential" auf. Deshalb passen die Argumente nicht ganz zu oder gegen meine.

Das Leben ist grundsätzlich gefährlich und immer tödlich;) Das Radfahren kurzfristig gefährlicher ist, als im Bett zu bleiben ist wohl auch nicht Dein Punkt. Daß der Strassenverkehr allein durch die immer höhere Dichte gefährlicher wird oder wenigstens immer mehr Aufmerksamkeit erfordert um sicher durchzukommen wirst Du auch nicht bestreiten. Die Autoindustrie macht seit Jahren einen immensen Reibach mit der Reaktion darauf. Da ist der Helm für Radfahrer durchaus analog zu sehen.

Dem Radfahren ein besonderes erhöhtes Gefährdungspotential zuzuweisen halte ich aber nicht nur für ausgemachten Schwachsinn, sondern in einer Lage, in der politisch viele verkündete Ziele nur durch den Umstieg auf alternative Verkehrsmittel möglich ist, eben politisch für interessant (um mal nicht verantwortungslos zu schreiben).

Ob die Passive Sicherheitsrüstungsspirale die Gefährlichkeit des Strassenverkehrs erhöht geht in die gleiche Diskussion wie die beklagenswerte zunehmende Egozentriertheit der Teilnehmer.

P.S.: auch das alles weder neu noch intellektuell hochfliegend;)
Gerade aus dem Spiegelarchiv von vor 2 Jahren wieder gefunden:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...helmpflicht-radlern-wenig-hilft-a-792690.html
Als Highlight:
Das vielleicht überzeugendste Argument gegen den Zwang zum Kopfschutz aber lautet: Die Helmpflicht ist typisch für Fahrradentwicklungsländer.
 
mal eine allgemeine frage zum thema: gibt es eigentlich ein land in dem eine helmpflicht herrscht?
Klar, Kanada z.B. und von dort stammt auch die Studie, die darauf schließen läßt, daß der Helm eigentlich nichts bringt (gab es auch schon vorher, ist aber schön, wenn das öfters betätigt wird):

http://www.spiegel.de/gesundheit/er...age-laesst-forscher-verzweifeln-a-905466.html

Muß jeder selbst entscheiden....

p.s. ich hab mir für's MTB einen Ski-board Hartschalenhelm besorgt - ist aber im Sommer zu warm, und das ist auch das Problem bei Helmen - entweder sie sind zu schwach, oder zu unbequem.
 
Die Argumentation, die Helmpflicht sei insgesamt schädlich für die Volksgesundheit, weil dann weniger Leute radfahren, und dann dick am Herzinfarkt sterben, fand ich schon immer ein wenig merkwürdig.
Das geht natürlich für einen Gesundheitspolitiker hin, der das betriebswirtschaftlich betrachtet und einfach eine Summe unterm Strich zieht.
Finde ich aber bei einem so individuellen Punkt wie diesem eher menschenverachtend.
Da ist mir der (statistisch nicht ausgewertete) Punkt lieber, daß der Helm das Gefühl der passiven Sicherheit auf allen Seiten erhöht, und bei Radfahrern zu riskanterer Fahrweise, bei Autofahrern zu weniger Rücksichtnahme und bei Fußgängern zu erhöht wahrgenommener Gefahr (auch durch die Anonymisierung des Fahrers) führt.
Die Gründe, warum jemand (und auch viele) nicht Rad fährt, sind vielfältig, reichen von der mangelnden Sicherheit für das Rad als Eigentum (Abstellmöglichkeiten ohne Klaufgefahr wie auch die mangelnde Aufklärung bei Diebstählen) über die nervende Verkehrsführung, immer noch vorhandene Angst vor Statusschäden bis hin zur gefühlten Gefährlichkeit.

Womit wir wieder beim Urteil wären. Die sicher nicht beabsichtigte, aber nicht zu verhindernde Aussage zwischen den Zeilen, Radfahren sei an sich irgendwie schon gefährlicher Leichtsinn (so daß es ohne Helm erst recht verantwortungslos ist) führt nach obiger Argumentation sicher zu weit mehr Verzicht aufs radeln (und entsprechenden Schäden für die Volksgesundheit und die Umwelt), als die Kosten für einen Helm, die Unbequemlichkeit ihn zu benutzen, oder modische Probleme.

Womit ich mich schon wieder im Kreis drehe und bei der Politik lande: angesichts hehrer Ziele bzgl. der Reduktion des CO2 Ausstosses (ja ich weiß, auch Radler müssen CO2 ausatmen), dem drohenden Kollaps des individuellen Nahverkehrs, gesamtwirschaftlich zunehmend signifikanter Schäden durch Bewegungsmangel, eine Komponente in unserem Verkehrssystem (die rein von der STVO erstmal gleichberechtigt neben motorisierter und radloser Fortbewegung steht) zu leichtsinniger Spinnerei zu erklären, die für alle diese Probleme positive Effekte bietet, ist entweder entlarvend oder völlig daneben (oder beides).

Hätten wir, statt das nach Taiwan und das andere China abwandern zu lassen, die Fahrradrahmenindustrie in Deutschland über die letzten Jahrzehnte subventioniert, wie die Autobauer, hingen jetzt vielleicht ausreichend Arbeitsplätze und Wählerstimmen an dem Thema. Aber da ist der finanzielle Hebel wohl zu klein. (ok, der Absatz ist jetzt wirklich abgehoben;))
 
b) Entgegen der bisher herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1991, 25; OLG Nürnberg DAR 1991, 173; OLG Stuttgart VRS 97, 15, 18; OLG Nürnberg DAR 1999, 507; OLG Hamm NZV 2001, 86; OLG Hamm NZV 2002, 129, 131;OLG Düsseldorf NZV 2007, 619; OLG Saarbrücken NZV 2008, 202, 303) begründet nach Auffassung des Senats das Radfahren ohne Schutzhelm bei einer Kopfverletzung durch Fahrradsturz auch den Vorwurf des Mitverschuldens eines Radfahrers, wenn er am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.

"Entscheidend ist vielmehr das besondere Verletzungsrisiko, dem Fahrradfahrer heutzutage im täglichen Straßenverkehr ausgesetzt sind, wie dieser Streitfall plastisch zeigt. Der gegenwärtige Straßenverkehr ist besonders dicht, wobei motorisierte Fahrzeuge dominieren und Radfahrer von Kraftfahrern oftmals nur als störende Hindernisse im frei fließenden Verkehr empfunden werden."

Ich habe mir mal die Freiheit genommen, die Signalworte hervorzuheben, die den ganzen Absatz stark in Richtung Geschwätz ziehen. Ich finde es erschreckend, dass ein OLG so argumentieren darf - auf Wikipedia würden solche schwammigen Sätze kommentarlos wegmoderiert werden.

Was genau unterscheidet den "heutigen" Straßenverkehr vom gestrigen? Ist der "gegenwärtige" Straßenverkehr vielleicht besonders dicht, weil gerade Rush-Hour ist? Zum Unfallzeitpunkt oder zum Zeitpunkt des Urteils? Würde man zum Beispiel nachts, bei geringem Verkehr dann doch wieder den vollen Schadensersatz erhalten? Und wie oft ist eigentlich oftmals?

Weiter geht es dann mit

"Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird, soweit er sich in den öffentlichen Straßenverkehr mit dem dargestellten besonderen Verletzungsrisiko begibt (Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, Rn 3)."

Soso, wer ohne Helm am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt ist kein "ordentlicher Mensch", wir sollen wohl davon ausgehen, dass das Unfallopfer den Helm im heimischen Chaos einfach nicht gefunden hat. Dachte eigentlich, dass die Talarträger mit tausendjährigem Muff inzwischen im Ruhestand seien. Schade auch, dass in diesem Satz doch noch gerade so am Rand das Wort "Radfahren" vorkommt, sonst hätte man den herrlich aus dem Zusammenhang gerissen zitieren können. Wenn das Risiko für Radfahrer wirklich so groß ist muss im nächsten Prozess dann wohl die Frage beantwortet werden, ob es zumutbar gewesen wäre, mit dem Auto zu fahren.

"Die immer größere Verbreitung des Tragens eines Sturzhelms ist im täglichen Straßenbild auch inzwischen so deutlich wahrzunehmen, dass man von einer allgemeinen Überzeugung im Sinne dieser von der Rechtsprechung gebrauchten Formel sprechen kann (Staudinger/Schiemann BGB § 254 Rn 51)"

Aha. Also sind die im Straßenbild vorhandenen Helmträger schuld, wenn Nichthelmträgern Schadensersatz abgesprochen wird. Da muss ich ja glatt meine Helmtragerei hinterfragen. Vielleicht sollte ich mich beim Rennradfahren doch besser konsequent mit den Nichthelmträgern solidarisieren? Von einer Schadensreduzierung >= 20% bin ich auch als Helmträger keinesfalls überzeugt.

PS: wenn das Urteil nicht wieder einkassiert wird darf das Unfallopfer übrigens nicht nur auf 20% Schadensersatz verzichten, sondern auch für 20% der Gerichtskosten aufkommen. Wenn das ganze schon beim OLG angekommen ist wird das nicht wenig sein. Die Versicherung hingegen holt die Gerichtskosten auf jeden Fall wieder herein, nämlich dann, wenn sie sich in den nächsten 1000 mehr oder weniger vergleichbaren Fällen auf dieses Urteil berufen kann. Kann man eigentlich herausfinden, welche Versicherung hier beteiligt ist? Nicht dass ich glauben würde, dass da irgend eine besser wäre als eine andere, aber deren Kunde muss ich trotzdem nicht unbedingt sein.
 
Das ganze Urteil sind eigentlich nur fadenscheinig begründet.
Wäre das Fahrzeug mit Schiebetüren ausgestattet gewesen, wäre nichts passiert, warum trägt die Schuld eigentlich nicht der Fahrzeughersteller?

Im übrigen hat man in der Fahrschule gelernt, bevor man losfährt oder die Tür öffnet muss man sich umsehen und auf den rückwärtigen Verkehr achten.
Wie wäre das Urteil ausgefallen, wenn anstatt des Radfahrers ein Kfz gekommen wäre?

Ich habe mir angewöhnt, immer in genügend Abstand an geparkten Fahrzeugen vorbei zu fahren, die Autofahrer sollen dann eben mein Tempo fahren und auf hupen reagiere ich schon lange nicht mehr:)
 
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