• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Radwegebenutzungspflicht, aggressiver Busfahrer

Mit der Helmkamera wäre ich auch vorsichtig. Das ist genauso schwammig wie jemanden anzeigen und dann eine Gegenklage am Hals haben.
Zum Vorsatz bezüglich Ordnungswidrigkeiten: Vorsatz ist nicht erforderlich, es genügt Fahrlässigkeit. Beispiel: Zu schnelles fahren. Wenn man in einer 80er Zone mit zum Beispiel 87 km/h geblitzt wird, soll das Bußgeld hauptsächlich erzieherische Wirkung entfalten. Ist die Geschwindigkeit jedoch so enorm hoch - zum Beispiel hier 120 km/h - kann man davon ausgehen, dass man ZUDEM noch vorsätzlich die Geschwindigkeit überschritten hat. Es gibt also eine deutlich höhere Strafe.
Auch der Verbotsirrtum nach § 17 StGB greift bei Ordnungswidrigkeiten nicht - außer es handelt sich um Minderjährige, da muss dann abgeworgen werden. Das bedeutet, man kann sich nicht dumm stellen und behaupten man habe ... nicht gewusst. § 17 findet eigentlich auf das gesamte StGB keine Anwendung mehr - das muss sich dann schon um einen Hinterweltler handeln.
 
Zwei verschiedene Paar Schuhe. Das eine ist es die Straftat zu "dokumentieren". Das Recht am eigenen Bild ist aber eine zweite Sache, und wird durch die Straftat nicht automatisch aufgehoben. Und im hier gegebenen Fall dürfte eine gegen den Willen des betroffenen gemachte Aufnahme vor Gericht wohl kaum zugelassen werden.

Mein Tipp: Einfach mal abwarten, was jetzt passiert, nachdem der TO die Stadtwerke angeschrieben hat. Aller Wahrscheinlichkeit nach, wird es eh aussergerichtlich ablaufen. Und wenn keine Reaktion kommt, dann einfach als Erfahrung abbuchen.
 
Das Recht am eigenen Bild ist aber eine zweite Sache, und wird durch die Straftat nicht automatisch aufgehoben. Und im hier gegebenen Fall dürfte eine gegen den Willen des betroffenen gemachte Aufnahme vor Gericht wohl kaum zugelassen werden.

Das entscheidet in beiden Fällen in letzter Konsequenz der Richter!
 
Das entscheidet in beiden Fällen in letzter Konsequenz der Richter!

Richtig. Da da aber einen Haufen Papierkrieg kommt, wird er bei solch einer Lapalie eher zugunsten des Busfahrers entscheiden, und nicht den ganzen Apparat anstrengen, bzw. zumindest besteht die Gefahr.

Fakt ist, dass eine Aufnahme gegen den Willen, nicht so ohne Weiteres als Beweismittel einsetzbar ist.
 
Nein, aber genügend Leute, die sich tagtäglich mit den Richtern herumschlagen… ;) Und das sind (Gott sei Dank) auch nur Menschen, die gerne mal Feierabend haben wollen… ;)
 
In diesem Fall gibt es so viele Eventualitäten und Du kennst jetzt schon die Entscheidung des Richters? Respekt!
Solltest dein Geld besser als Orakel verdienen! Sehr lukrativ! ;)
 
Deswegen schreibe ich: Zumindest besteht die Gefahr… Damit will ich nur drauf Hinweisen, dass so eine Helmkameraaktion schnell zu einem Boomerang werden kann.

Viel wichtiger ist diese Aussage hier, die ich gerne nochmal zitiere:

Fakt ist, dass eine Aufnahme gegen den Willen, nicht so ohne Weiteres als Beweismittel einsetzbar ist.

Hier noch ein Beispiel aus einer anderen Sparte:

Ein Klient meines Vaters hat etwas bestellt, und die Rechnung nicht bezahlen können. Dies hat er getan, obwohl zum Bestellzeitpunkt kein Guthaben zur Verfügung stand. Prinzipiell könnte man das als Betrug, bzw. Arglist auslegen, zumal auch keine weiteren Einkünfte in Aussicht standen.

Das hat eine Inkassofirma dann auch getan, und dem säumigen Zahler mitgeteilt, dass er bis Datum X zahlen muss, ansonsten gibt es eine Anzeige wegen Betruges bei der Polizei.

Der Fall wurde auf Eis gelegt, da der Klient eine Anzeige wegen Nötigung gemacht hat, welche auch tatsächlich vor Gericht anerkannt wurde. Die Zahlung die erhalten hat, viel ähnlich hoch aus wie die Rechnung.

Recht haben und Recht bekommen ist nunmal nicht immer das gleiche…
 
@ schmaud: Extreme Steigung bezog ich auf die Hatz - außerdem war ich noch nicht augewärmt - aber das kann der Busfahrer ja nicht wissen. Natürlich "kann" man mit einem Rennrad auf einem schmutzigen Schotter-/Waldweg fahren, trotzdem ist das Risiko dabei einen Platten zu riskieren sehr viel höher als auf der Straße - man kann sich ja auch gleich Cross-Reifen aufziehen...also ich möchte das nicht. Schon dank mit Kieselsteinen verschmutzten Radwegen ziehe ich jedes halbe Jahr 3 Steine aus meinen Reifen - irgendwann wird mal einer von denen durchschlagen und dann steh ich da...
Zum Vorbeiwinken: Ich hab dem Bus mehr als reichlich Platz gemacht - die Straße ist an dieser Stelle sogar breit genug, dass er fast ohne die Fahrban zu wechseln überholen kann - was er später ja dann auch bravourös getan hat. Beim Umdrehen wollte ich ihn dann vorbeiwinken, hab aber sofort gemerkt, manchmal hat man eben so ein Bauchgefühl, dass es sich bei diesem Busfahrer nur um einen Polizeispieler handelt. Ich wunder mich eigentlich, dass er nicht schon versucht hat, soweit aufzufahren, dass er mein Hinterrad tuschiert und mich von der Straße schiebt.
Na ja, ich werd mir das mit dem Vorbeiwinken für die nächsten Male auf jeden Fall zu Herzen nehmen. Aber ich bezweifle, dass das bei diesem Verkehrsteilnehmer viel genutzt hätte.
 
Sag mal gehts noch? Das hab ich doch gar nicht!!! Ich versuche hier lediglich DARZUSTELLEN, dass der TO da auch Probleme bekommen KANN, und deswegen eine Aufnahme mit Helmkamera nicht so generell zu empfehlen ist… :eek::rolleyes:
 
Dann hör auf mir hier zu unterstellen, dass ich etwas entscheiden will… Ach was solls. Macht doch was ihr wollt...
 
Dann hör auf mir hier zu unterstellen, dass ich etwas entscheiden will…
Ich habe nur angezweifelt, daß du die Entscheidungen des Richters schon kennen kannst, das ist ein kleiner aber feiner Unterschied!
Aber mit Feinheiten kennt sich halt nicht jeder aus!
 
Und hör bitte auf ständig nachträglich deine Beiträge zu ändern!
 
Zurück