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Fotograf aus einer Juristenfamilie…
Fotograf aus einer Juristenfamilie…
Das Recht am eigenen Bild ist aber eine zweite Sache, und wird durch die Straftat nicht automatisch aufgehoben. Und im hier gegebenen Fall dürfte eine gegen den Willen des betroffenen gemachte Aufnahme vor Gericht wohl kaum zugelassen werden.
Das entscheidet in beiden Fällen in letzter Konsequenz der Richter!
... wird er bei solch einer Lapalie eher zugunsten des Busfahrers entscheiden ...
Fakt ist, dass eine Aufnahme gegen den Willen, nicht so ohne Weiteres als Beweismittel einsetzbar ist.
Fakt ist, dass eine Aufnahme gegen den Willen, nicht so ohne Weiteres als Beweismittel einsetzbar ist.
Ich versuche hier lediglich DARZUSTELLEN
Macht doch was ihr wollt...
Ich habe nur angezweifelt, daß du die Entscheidungen des Richters schon kennen kannst, das ist ein kleiner aber feiner Unterschied!Dann hör auf mir hier zu unterstellen, dass ich etwas entscheiden will…