Danke! Ich frage, weil da aktuell ein Artikel zu in der Radwelt war. Demzufolge ist 1 s "rot" bei einer reinen rot/grün Ampel, also ohne extra gelbe Signaleinrichtung, nicht als "rot" zu werten. Grund: Vollbremsung gefährlich und unzumutbar. Weiters stellen die Richter allermeist hohe Anforderungen an die Ermittlung der Rotzeit und Zählen soll nicht unbedingt ausreichen.
Dann stand da noch was wegen halben Bußgeld für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer. Das kann bedeuten, dass man aus dem Punktebreich rauskommt (falls überhaupt relevant).
Ich denke, bei manchen Sachen "lohnt" es sich ev., den Bescheid hinauszuzögern, weil zum Sommer das neue Punktesystem kommt und möglicherweise das Vergehen dann gar nicht mehr punktebedroht ist. Sollte man sich im Zweifel vorab informieren.
Das Beste is natürlich: sich an die Regeln halten.
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Und wenn das mal nicht geht: nicht erwischen lassen.
Uns ist es aktuell etwas einfacher gemacht worden: Radwegpflicht Berliner Str. ostwärts aufgehoben. Begründung: Weg zu schmal, Ausfahrten, Fußgänger etc. Interessanterweise zieht diese Begründung 1. erst jetzt (nach zig Jahren der RWBP) und 2. auf der Nordseite (westwärts) nicht, weil hier auf der Straße Tramgleise verlaufen und diese eine Gefährdung darstellen. Diese Logik entzieht sich mir. Um MICH (vor den Gleisen?) zu schützen, MUSS ich den Gehweg benutzen und damit Fußgänger UND MICH SELBST gefährden?? Also Schluss: da nicht langfahren oder besser gleich schieben
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Da fällt mir ein: die RWBP zwischen Erkner und Woltersdorf muss noch weg, kreuzgefährlich das Teil, weil einseitig und in schlechtem Zustand und schon Anlass zu Diskussionen mit der Rennleitung
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