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Wohl vom Hermes Transporter überrollt worden oder …: Das Ende eines Koga Miyata Gents Touring.

Viel schlimmer als der Papierkram ist natürlich, daß das Rad - welches ja vorher offenbar in sehr gutem Zustand war -
nunmehr irreparabel kaputt ist.
Man kann daraus lernen, daß "wertvolle" Räder besser immer teilzerlegt im Karton versendet werden sollten.
Noch besser ist die persönliche Abholung.
Für mein Koga Miyata Gentsluxe-S bin ich extra von Hamburg nach Köln gefahren, um es persönlich abzuholen.
Man kann soetwas ja mit einer kleinen Städtereise verbinden. :D

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Abholung persönlich am besten mit der Bahn,Warum Ganz einfach mit dem Auto ist die gefahr zu gross,das man einen Auffahrunfall hat dann ist das Rad ( unwiederbringliches Sportgerät) auch im Ar...
Im IC kann man Räder mitnehmen;)
 
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Re: Wohl vom Hermes Transporter überrollt worden oder …: Das Ende eines Koga Miyata Gents Touring.
Viel schlimmer als der Papierkram ist natürlich, daß das Rad - welches ja vorher offenbar in sehr gutem Zustand war -
nunmehr irreparabel kaputt ist.
Man kann daraus lernen, daß "wertvolle" Räder besser immer teilzerlegt im Karton versendet werden sollten.
Noch besser ist die persönliche Abholung.
Für mein Koga Miyata Gentsluxe-S bin ich extra von Hamburg nach Köln gefahren, um es persönlich abzuholen.
Man kann soetwas ja mit einer kleinen Städtereise verbinden. :D

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Die meisten haben leider keine Lust das Rad zu zerlegen bzw. es können es nicht. Dann noch die Radfreunde, die sich am Hype beteiligen möchten und für ihr Schmückstück ""dreckiges Rad im Nebel mit einem Bild ohne Beschreibung"" ohnehin nur einen mini Betrag in Höhe eines TOP Rades verlangen, na von denen kann man doch nicht noch Versand verlangen. Nicht nur in Anbetracht der Kosten finde ich teilzerlegt sehr angenehm. Mit etwas Aufwand bekommt man das auch sicher verpackt, das macht man ja nicht mehrfach täglich.

Zurück zum Fall, bei normaler Internetabwicklung z. B. ebay tut sich Hermes mit diesen Dingen leichter.
Bei einem Barverkauf, ohne Anzeige usw. , der Käufer nimmt das Rad auch nicht mit, bezahlt aber gleich bar, ggf. fehlt auch noch ein Zusatz wie Kaufpreis erhalten, Kaufpreis beinhaltet Versand + was auch immer, schrillen dort eher die Alarmglocken und sie wollen es etwas genauer haben. das Geld wird es schon geben.
Viele Erfolg und hoffen wir, das möglichst alle Räder heil ankommen.
 
Nur eine kurze Info, wie es mit der Hermes-Geschichte weiter ging:
Mit dem von @Velo-Koma bereitgestellten Scan der 1980 Preisliste (1350DM) bin ich zum Fahrradhändler, der diesen Preis und das Baujahr des Gents Touring in das von Hermes bereitgestellte Formular nachgetragen und unterschrieben hat.
Dies reichte ich dann bei Hermes ein.
Heute erhielt ich vom Hermes Kundenservice eine Antwort.
Darin steht: "...Hermes erstattet Ihnen aus Kulanz den Betrag in Höhe von 172,56 Euro"
Als Begründung wird angeführt: "Die Grundlage dieser Regulierung sind die vorliegenden Wertangaben und die Feststellung des Zeitwertes. Dieser wird bei Fahrrädern durch die Anrechnung eines Wertverlustes von jeweils 25% für das Jahr der Anschaffung sowie für das zweite Jahr und danach von 5% je begonnenem Jahr ermittelt. Ab dem achten Jahr liegt der Restwert konstant bei 25% des Kaufpreises."

Das sie "aus Kulanz" schreiben, liegt wohl daran, dass es sich bei einem Kaufvertrag (nur diesen konnte ich vorlegen, da es sich nicht um einen Internetverkauf handelte), laut Hermes, um keinen "Haftungsrelevanten Wertnachweis" handelt.
 
Die Ausführungen der Gegenseite gehen - wie beschrieben - an der Rechtswirklichkeit vorbei, weil ein
- hypothetisch ermittelter - "Zeitwert" für die Ermittlung des zu ersetzenden Schadens relativ unbedeutend sein dürfte.
Ich kann es nur immer wieder betonen:
In solchen Fällen immer zum Anwalt.
Wer vorschnell irgendwelche Formulare ausfüllt und ohne Sachkenntnis mit der Gegenseite kommuniziert, schießt ein Eigentor.
Das ist hier aus meiner Sicht leider ganz dumm gelaufen.
 
Darf man fragen, wo der Verkaufspreis lag? Gegebenenfalls ließe sich ja immernoch der Rechtsweg beschreiten.
 
Auch der Verkaufspreis zwischen Käufer und Verkäufer spielt für die Schadensermittlung - zunächst - eine untergeordnete Rolle:
Der Geschädigte muß de iure so gestellt werden, als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten.
Demnach muß der Schädiger ein gleichwertiges Rad in gleichem Zustand beschaffen.
Kann er das nicht, muß nach Wahl des Gläubigers Wertersatz in gleicher Höhe geleistet werden.
Wenn der Geschädigte das Rad nun z.B. "besonders günstig" eingekauft haben sollte,
ist das also grundsätzlich auch egal.
 
@NonesensE : Der Verkaufspreis lag deutlich höher. Ich denke aber, dass ich die Geschichte als "dumm gelaufen " abhake, da mir zum beschreiten des Rechtsweges wohl die Energie fehlen würde.

Kann er das nicht, muß nach Wahl des Gläubigers Wertersatz in gleicher Höhe geleistet werden.
Wie und von wem wird denn dieser "Wertersatz in gleicher Höhe" ermittelt? Stelle es mir sehr schwierig bei sehr seltenen Rädern vor.
 
Ein ähnliches Problem hatte ich nach einem fremdverschuldeten Unfall, den meine Frau mit einem Geisterfahrer auf dem Radweg hatte.
Die Haftpflichtversicherung zahlt hier den Zeitwert des Rades.
Bei Autos wird der anhand Schwacke o.ä. ermittelt - bei Rädern wohl frei Schnauze.

Von den oben genannten 25% war das was mir angeboten wurde jedenfalls weit entfernt
Hätte ich nicht vor ein paar Jahren Beleuchtung auf ND umgestellt sowie neue Bremsen und Schaltung montiert, hätte ich wohl gar nichts bekommen.
Und das, obwohl die Schuld des anderen eindeutig war.

In den Fällen, in denen ich selbst in ähnlicher Situation war (vor über 20 Jahren hatte mit mal ein Autofahrer "erwischt" - das andere mal ist mir einer in den Koffer des Motorrads gefahren), hatten die Schädiger den Arsch in der Hose und sind für den von ihnen verursachten Schaden voll eingetreten.

Zum feststellen des "Wertersatz in gleiche Höhe" schrieb ein Frankfurter Fahrradgutachter mal im usenet, dass er bei Sammler-/Liebhaberstücken öfters um Gutachten gefragt würde. WIE er dann einen Preis ermittelt, weiß ich aber nicht mehr.
In meinem Fall meinte er, dass es sich nicht lohnen würde, mit der Versicherung um mehr Entschädigung zu streiten...
Immerhin durfte ich die Teile des beschädigten Rades behalten und weiterverwerten.

Ciao

dirk
 
@NonesensE : Der Verkaufspreis lag deutlich höher. Ich denke aber, dass ich die Geschichte als "dumm gelaufen " abhake, da mir zum beschreiten des Rechtsweges wohl die Energie fehlen würde.
Von welcher "Energie" sprichst Du ? Gehe zum Anwalt. Der regelt das für Dich; er wird schon die nötige "Energie" aufbringen.
Vielleicht ermutigt es Dich, das ganze nicht einfach "abzuhaken", wenn Du Dir klarmachst, daß die Gegenseite genau das erreichen will:
Die wollen Dich abspeisen, Geld sparen und hoffen, daß Du einknickst.
Dabei ist es doch ganz einfach: Das Transportunternehmen hat einen Schaden verursacht, der auszugleichen ist.
Streitgegenständlich ist hier nicht das "Ob" sondern das "Wieviel". Daß Dein Rad augenscheinlich viel mehr Wert war als die "kulanzhalber" gezahlten Paarmarkfuffzich, sieht ein Blinder.... .
Wie und von wem wird denn dieser "Wertersatz in gleicher Höhe" ermittelt? Stelle es mir sehr schwierig bei sehr seltenen Rädern vor.
Wenn Du als gelernter Bankkaufmann vor einer Mauer stehst, wirst Du auch denken: "Hm...stelle ich mir aber schwierig vor,
so eine Mauer zu bauen... ." ;)
Jeder hat seinen job, und man wird notfalls gutachterlich einen adäquaten Wert feststellen können. Das ist gar kein Problem.
 
Ich glaube, das am Pranger stehen hier im Forum ist Hermes ziemlich egal. Und für die privaten TV Sender ist bei dieser Geschichte zu wenig Herz Schmerz dabei oder nicht genug Sozial-Voyeurismus. Damit können die nicht genug Quote machen.

Ich würde mir zumindest einmal von einem Rechtsanwalt Rat einholen wie die Rechtslage aussieht. Wenn dir tatsächlich mehr Entschädigung zusteht würde ich die auch einfordern.
 
Vielleicht sollte man "Hermes" mal auf diesen Thread aufmerksam machen.

"Am Pranger stehen" in der Öffentlichkeit ist manchmal wirksamer und schneller als bürokratische & juristische Mühlen...

Ja, und die passenden Threads in denen es um DHL geht. Und dann stehen wir morgen wieder vor dem Problem, dass wir was verschicken wollen und wählen doch wieder einen der Anbieter aus.
Das ist doch wie bei Telekommunikationsanbietern: irgendwie alle sche***, mal mehr, mal weniger...
 
Nicht abspeisen lassen,auf Wiederbeschaffungs Preis klagen.dank Bucht ist doch kei
Wenn ich ein Verantwortlicher bei "Hermes" wäre, dann würde ich alleine schon zur Vermeidung der "Negativ-Werbung" wie hier im Forum dafür sorgen, dass in diesem Fall eine angemessene Entschädigung gezahlt wird.
Vielleicht sollte man "Hermes" mal auf diesen Thread aufmerksam machen.

"Am Pranger stehen" in der Öffentlichkeit ist manchmal wirksamer und schneller als bürokratische & juristische Mühlen...


Bei 10 0000 Paketen am Tag geht das Herrn Hermes am A... vorbei, ob das RR Forum seine Dienste nicht mehr in anspruch nimmt
 
Ich kann dem Direktor nur zustimmen; seine Einschätzung ist völlig zutreffend. Das Recht ist für die "Wachen" da und wer sich nicht kümmern kann oder möchte, aus welchen Gründen auch immer, hat bereits verloren. Genau hierauf scheint Hermes abzustellen. Allerdings ist es in jedem Falle ratsam, vorab die "allgemeinen Beförderungsbedingungen" von Hermes einzusehen und gegebenenfalls dem Anwalt seiner Wahl mitzubringen. Schöne Grüße aus dem Rheinland und allzeit sturzfreie Fahrt.
 
...Das Recht ist für die "Wachen" da ...
Ich würde das noch konkretisieren wollen: Das Recht ist für die Schwachen da. :D
Das ist ja gerade das Interessante, daß mit Hilfe des Rechts der David den Goliath schlagen kann... .
Habe ich jedenfalls schon oft erlebt und bin gleichwohl froh, mit dem Kram nicht mehr mein Geld verdienen zu müssen.
Die Fa. Hermes habe ich übrigens - egal ob als Transporteur oder als "Gegner" beim Schadensersatz - stets als seriösen Betrieb
erlebt. Es gibt deshalb m.E. keinen Grund, dieses Unternehmen in irgendeiner Art negativ darzustellen.
Das bisherige Procedere ist vollkommen normale Praxis. Wer etwas erreichen will, muß sich eben rühren... .
 
Nur eine kurze Info, wie es mit der Hermes-Geschichte weiter ging:
Mit dem von @Velo-Koma bereitgestellten Scan der 1980 Preisliste (1350DM) bin ich zum Fahrradhändler, der diesen Preis und das Baujahr des Gents Touring in das von Hermes bereitgestellte Formular nachgetragen und unterschrieben hat.
Dies reichte ich dann bei Hermes ein.
Heute erhielt ich vom Hermes Kundenservice eine Antwort.
Darin steht: "...Hermes erstattet Ihnen aus Kulanz den Betrag in Höhe von 172,56 Euro"
Als Begründung wird angeführt: "Die Grundlage dieser Regulierung sind die vorliegenden Wertangaben und die Feststellung des Zeitwertes. Dieser wird bei Fahrrädern durch die Anrechnung eines Wertverlustes von jeweils 25% für das Jahr der Anschaffung sowie für das zweite Jahr und danach von 5% je begonnenem Jahr ermittelt. Ab dem achten Jahr liegt der Restwert konstant bei 25% des Kaufpreises."

Das sie "aus Kulanz" schreiben, liegt wohl daran, dass es sich bei einem Kaufvertrag (nur diesen konnte ich vorlegen, da es sich nicht um einen Internetverkauf handelte), laut Hermes, um keinen "Haftungsrelevanten Wertnachweis" handelt.

Irgendwas ist merkwürdig?? Der Geschädigte ist doch der Käufer. Mit Abholung des Rades ist der Verkäufer doch raus (berichtigt mich). Für den Verkäufer sieht es doch bisher TOP aus. Geld fürs Rad und Versand bekommen, Restteile vom Rad noch da und von 172,56 von Hermes. Wenn der Käufer nichts will - was ich mir nicht vorstellen kann - wäre alles perfekt.
Jetzt sind für den Käufer therotisch die 172,56 da und die heilen Restteile. Ist er damit glücklich, ist die Sache zuende, wenn nicht, müsste er dann nicht als Geschädigter was machen? Falls Verkäufer dem Käufer die Differenz erstattet hat, bleibt auch die Frage, wer was machen muss. Auch mit Rechtsschutz bleibt es im Falle eines Falles bnei der Eigenbeteiligung von 150 EURO?? zusätzlich. Bei Erfolg natürlich nicht und mehr Geld.
 
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Irgendwas ist merkwürdig?? Der Geschädigte ist doch der Käufer. Mit Abholung des Rades ist der Verkäufer doch raus (berichtigt mich). Für den Verkäufer sieht es doch bisher TOP aus. Geld fürs Rad und Versand bekommen, Restteile vom Rad noch da und von 172,56 von Hermes. Wenn der Käufer nichts will - was ich mir nicht vorstellen kann - wäre alles perfekt.
Jetzt sind für den Käufer therotisch die 172,56 da und die heilen Restteile. Ist er damit glücklich, ist die Sache zuende, wenn nicht, müsste er dann nicht als Geschädigter was machen? Falls Verkäufer dem Käufer die Differenz erstattet hat, bleibt auch die Frage, wer was machen muss. Auch mit Rechtsschutz bleibt es im Falle eines Falles bnei der Eigenbeteiligung von 150 EURO?? zusätzlich. Bei Erfolg natürlich nicht und mehr Geld.
Nein. Hermes ist vom Verkäufer beauftragt worden, eine Ware auszuliefern, hat diese bei dem Versuch zerstört und ist seinem Vertragspartner - dem Verkäufer - gegenüber Schadensersatzpflichtig.

Unabhängig davon ist durch Zerstörung der Ware der Kaufvertrag unwirksam und dieser daher rückabzuwickeln. Damit hat Hermes nichts am Hut.
 
Mit Abholung des Rades ist der Verkäufer doch raus (berichtigt mich). Für den Verkäufer sieht es doch bisher TOP aus.
Ich kann nur für meinen Fall sprechen. Da ist es so, dass das Rad zurück zu mir - ich bin der Verkäufer - kam bzw. es bei mir in der Nachbarschaft abgegeben wurde. Von dem ganzen Dilemma hat der Käufer nur durch meine e-mails und die Sendungsverfolgung etwas mitbekommen. Er kann für all das nichts und daher habe ich ihm den Kaufpreis auch zurück gezahlt.
Als TOP empfinde ich diese Situation für mich nicht. Auch wenn das verbogene Rad wieder bei mir steht und Hermes mir 172,56 Euro erstatten will.
Denn beides wiegt den Verlust nicht auf.

Von welcher "Energie" sprichst Du ?
Von Antriebsenergie.
Ich verfüge über keine Rechtsschutzversicherung und kenne mich mit der Materie "Rechtsstreit" nicht aus. Befürchte, dass es viel Aufwand mit sich bringt und auch ein gewisses Risiko birgt. Daher scheue ich diesen Schritt.
Aber danke für Deinen Ratschlag und die Ermutigung, den Schritt zum Anwalt zu machen.
 
Nein. Hermes ist vom Verkäufer beauftragt worden, eine Ware auszuliefern, hat diese bei dem Versuch zerstört und ist seinem Vertragspartner - dem Verkäufer - gegenüber Schadensersatzpflichtig.

Unabhängig davon ist durch Zerstörung der Ware der Kaufvertrag unwirksam und dieser daher rückabzuwickeln. Damit hat Hermes nichts am Hut.

Der Verkäufer hat doch den Versand gewünscht. Vertrag bzgl. der Lieferung. besteht nur zwischen Versender und Verkäufer, richtig. Jetzt wäre es aber so, das der private Verkäufer für den Transportschaden des Versenders haftet. Er haftet ja auch nicht bei Verlust des Paketes. Den eigentlichen Auftrag hat hat der Käufer dem Verkäufer erteilt.
Bei ebay endet die Haftung mit der Versendung, ordnungsgemäße Verpackung vorausgesetzt. Diese wird bei Hermes nicht verlangt bzw. gilt durch die Plane als erfüllt. Ich würde jetzt erwarten, das der erkäufer dem Käufer den Erstattungsbetrag übergibt und dann ggf. im Auftrag des Käufers, auf dessen Kosten etwas gegen Hermes unternimmt.
Das wäre ja verleichbar mit Käufer kauft für 1000 Euro Ware, wünscht nur Versicherung bis 500, Paket kommt weg und Verkäufer erstattet die Differenz von 500 Euro???
 
Der Verkäufer hat doch den Versand gewünscht. Vertrag bzgl. der Lieferung. besteht nur zwischen Versender und Verkäufer, richtig. Jetzt wäre es aber so, das der private Verkäufer für den Transportschaden des Versenders haftet. Er haftet ja auch nicht bei Verlust des Paketes.
Nein, das Versandunternehmen haftet. Auch bei Verlust eines Paketes. Aber nur gegenüber seinem Auftraggeber. Das ist in diesem Fall der Verkäufer. Anders wäre es, wenn der Käufer eine Spedition beauftragt hätte, das Rad beim Verkäufer abzuholen. Dann hätte jetzt der Käufer den Ärger.
Den eigentlichen Auftrag hat hat der Käufer dem Verkäufer erteilt.
Der Käufer hat dem Verkäufer den Auftrag erteilt, dem Versandunternehmen einen Auftrag zu erteilen. Beim Schadensersatz geht dadurch die Kette rückwärts. Die beiden Aufträge werden unabhängig voneinander behandelt.
Bei ebay endet die Haftung mit der Versendung, ordnungsgemäße Verpackung vorausgesetzt.
Was die ebay-Regeln sagen ist dem deutschen Recht ziemlich egal, damit sind schon viele böse auf die Schnauze gefallen...
Diese wird bei Hermes nicht verlangt bzw. gilt durch die Plane als erfüllt. Ich würde jetzt erwarten, das der erkäufer dem Käufer den Erstattungsbetrag übergibt und dann ggf. im Auftrag des Käufers, auf dessen Kosten etwas gegen Hermes unternimmt.
Du kannst so viel erwarten wie du willst, es entspricht nicht unserem Vertragswesen und ist deshalb irrelevant.
Das wäre ja verleichbar mit Käufer kauft für 1000 Euro Ware, wünscht nur Versicherung bis 500, Paket kommt weg und Verkäufer erstattet die Differenz von 500 Euro???
Nein, das ist ein völlig anderer Fall. Und außerdem wird umgekehrt ein Schuh draus: Hier vereinbaren Käufer und Verkäufer untereinander eine Haftungsbeschränkung auf 500€. Dem Verkäufer stünde es trotzdem frei, auf eigene Rechnung die Versicherung auf 1000€ zu erhöhen und im Schadensfalle die Differenz einzubehalten.
 
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