Das entspricht, meiner (kompliziert ausgedrückten?) Aussage. Ich wollte damit auch die Frage ausdrücken, wer für die Differenz haftet? Die Beschränkung auf die Haftung durch Hermes würde ich auch als vereinbart ansehen, sonst verblieben der Verkäufer - zunächst - als einziger Geschädigter übrig.Nein, das Versandunternehmen haftet. Auch bei Verlust eines Paketes. Aber nur gegenüber seinem Auftraggeber. Das ist in diesem Fall der Verkäufer. Anders wäre es, wenn der Käufer eine Spedition beauftragt hätte, das Rad beim Verkäufer abzuholen. Dann hätte jetzt der Käufer den Ärger.
Der Käufer hat dem Verkäufer den Auftrag erteilt, dem Versandunternehmen einen Auftrag zu erteilen. Beim Schadensersatz geht dadurch die Kette rückwärts. Die beiden Aufträge werden unabhängig voneinander behandelt.
Das bedeutet Hermes zahlt an den Verkäufer nach seinen regeln, Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer in voller Höhe des Kaufbetrages??
Was die ebay-Regeln sagen ist dem deutschen Recht ziemlich egal, damit sind schon viele böse auf die Schnauze gefallen...
Du kannst so viel erwarten wie du willst, es entspricht nicht unserem Vertragswesen und ist deshalb irrelevant.
Nein, das ist ein völlig anderer Fall. Und außerdem wird umgekehrt ein Schuh draus: Hier vereinbaren Käufer und Verkäufer untereinander eine Haftungsbeschränkung auf 500€. Dem Verkäufer stünde es trotzdem frei, auf eigene Rechnung die Versicherung auf 1000€ zu erhöhen und im Schadensfalle die Differenz einzubehalten.
siehe oben, die hätte ich auch unterstellt.
Daraus würde für mich folgen, zur eigenen Sicherheit erteilt immer der Käufer den Auftrag?? Der Verkäufer hat ja nun nichts falsch gemacht.