Genau das könnte durch die EUDGSVO unter Umständen passieren. Nach dieser ist Digitalfotografie und natürlich auch digitales Filmen, elektronische Datenverarbeitung und -speicherung und damit abhänigig von rechtlich begründeten Ansprüchen an diese Daten oder der expliziten Zustimmung der aufgenommenen Personen - und zwar selbst dann, wenn diese Personen nur als "Beiwerk" auf den Bildern sind. Bislang brauchte man für das Fotografieren von Personen, die nur zufällig und nicht als Hauptmotiv, z.B. als Passanten vor einer Sehenswürdigkeit, auf einem Bild auftauchen, keine Einwilligung. Das könnte sich ab 25.5. ändern. "Könnte" deshalb, weil der deutsche Gesetzgeber darauf verzichet hat, die von der EU ausdrücklich eingeräumte Möglichkeit zur Präzisierung der EU-Verordnungsregeln durch nationale Gesetze Gebrauch zu machen. Man überlässt das lieber den nationalen Gerichten in jahrelangen Prozessen. Analog-Fotografie ist davon btw. explizit nicht betroffen ....
Das Argument das auf den Aufnahmen vielfach keine Gesichter erkannt werden können hilft im übrigen zur Rechtfertigung von Dashcams auch nicht weiter.
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tja -- Warum gibt es in Deutschland kein "google-streetview"?
Da ging es noch nicht mal um Gesichter, da ging es ... ---?
In England soll es Fälle geben, da wird Urlaubern das Aufnehmen von Urlaubsphotos verboten und ein Urlauber mit einer sichtbaren Kamera, dem wird die schon mal abgenommen (wer danach suchen will wo das vor Jahren schon passiert ist, z.B. London).
Mein Hinweis auf die Qualität der Aufnahmen bezog sich in erster Linie auf den Einwand des Persönlichkeitsrechts und dass die Gesichter von unbeteiligten vielleicht sichtbar wären. Ich bin dann gar nicht weiter darauf eingegangen, dass das erst relevant wird wenn solche Aufnahmen veröffentlicht werden sollten, weil diese Unterscheidung bei dem Einwand schon gar nicht mehr gemacht wurde.
Und damit zu der von Dir als nicht betroffen eingestufte "analoge Fotografie" -- das interessiert in dem Beispiel-Fall zur Praxis in London die Security- und Polizeikräfte überhaupt nicht. Im Gegenteil kann man mit digitalen Aufnahmegeräten einzelne Bilder löschen, während bei der analogen Fotografie gleich der ganze Film betroffen ist.
Meine Meinung ist da schon lange eindeutig: Den Verfechtern des Persönlichkeitsrechtes geht es nicht darum. Worum es denen geht, das lasse ich hier weg, aber wie Dein Satz zu der möglichen Vorgehensweise, dass die lokalen Gerichte sich damit auseinandersetzen sollen, andeutet werden in erster Linie entsprechend finanzstarke Interessenten gewinnen, die sich solche Prozesse erlauben können. Auf der Strecke bleibt der normale, kleine Mitmensch. Und das passt in das seit Jahrzehnten protegierte Verkehrskonzept, das den immer stärker motorisierten Individualverkehr "bevorzugt" und das für viele schon beim Faustrecht angekommen ist, weshalb sich Autofahrer erst sicher fühlen, wenn ihr Blechkasten noch stärker, dicker, schneller ist als der von anderen Verkehrsteilnehmern. Das ist eine Spirale, die natürlich gerne übersehen wird. Statt dessen ist jeder, der seine Rad-Tour aufnimmt schon extrem verdächtig?
Und wie meinte noch einer? Irgendwas von wegen um sich zu schützen würde zu so einer "dash-cam" gegriffen, statt sich mit Reflektoren, Lichtanlage, Warnweste etc. zu schützen. Schutz wäre ein Blechpanzer, denn nur der könnte gegen unangemessene Geschwindigkeit eines Unfallgegners helfen -- womit ich zum Thema Geschwindigkeit käme und das eskaliert doch seit Jahrzehnten, wenn ein Auto gar nicht schnell genug sein kann. Wenn ich als Radfahrer in einer Tempo-30-Zone unterwegs bin, dann hilft mir das gar nicht, wenn andere Verkehrsteilnehmer sich beim Druck auf das Gaspedal etwas vertun und mit 50km/h entlangrauschen. Aber wehe der Radfahrer fährt 30km/h - so einen muss man überholen auf Teufel komm raus!
Ich hatte bis heute zum Glück nur 2 Unfälle. Einmal Totalschaden, d.h. das Vorderrad war bis zum Hinterrad gedrückt worden und einmal ein defektes Vorderrad und Vorderradschutzblech. Die Beinahe-Unfälle zähle ich schon nicht mehr (d.h. wenn ich noch rechtzeitig bremsen oder ausweichen konnte).