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RTF-Verabredung für uns Norddeutsche Rennradfahrer

AW: RTF-Verabredung für Norddeutsche Rennradfahrer

Moin ,auch wieder da .
Hat bissi länger gedauert ,bin nach der RTF noch ne Schleife gefahren und dann zum Nachtdienst .
204 Km mit nem 27 er Schnitt .
Schön mal Apac und Nordlicht gesehen zu haben .Grüße auch nochmal an FraBau und Bully .Johnny Calzone leider nicht gesehen .Hatte auch wenig Zeit bei so vielen bekannten Gesichtern und Vereinsmitgliedern so viel zu Schnacken .
Schöne Runde ,trocken (TROCKEN Janner und Carbonara !!!! )
Wind ist Training :p
Guten Nacht ,
Marcus
 

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Re: RTF-Verabredung für uns Norddeutsche Rennradfahrer
AW: RTF-Verabredung für Norddeutsche Rennradfahrer

Moin ,auch wieder da .
Hat bissi länger gedauert ,bin nach der RTF noch ne Schleife gefahren und dann zum Nachtdienst .
204 Km mit nem 27 er Schnitt .
Schön mal Apac und Nordlicht gesehen zu haben .Grüße auch nochmal an FraBau und Bully .Johnny Calzone leider nicht gesehen .Hatte auch wenig Zeit bei so vielen bekannten Gesichtern und Vereinsmitgliedern so viel zu Schnacken .
Schöne Runde ,trocken (TROCKEN Janner und Carbonara !!!! )
Wind ist Training :p
Guten Nacht ,
Marcus

Ja, ich weiheiß.....konnte aber aus familiären Gründen leider nicht mitfahren.:( Nächstes Jahr bestimmt.
 
AW: RTF-Verabredung für Norddeutsche Rennradfahrer

126km, 4 stunden 4 minuten, glatter 31er Schnitt. Mittlerweile rächt sich aber, dass ich mit Muskelkater im Oberschnenkel gestartet bin, ich komm heute kaum noch die Treppe runter :rolleyes:

Hallo Leute,
hat mir auch richtig Spaß gemacht auch wenn ich die letzten 10km nicht
mehr dran geblieben bin. Muskelkater habe ich erstaunlicher weise aber nicht.:jumping:
Jederzeit wieder, nette Truppe.
Bis auf die beiden Unfälle eine Perfekte RTF.
Gruß,
Frank-D
 
AW: RTF-Verabredung für Norddeutsche Rennradfahrer

Einer direkt vor uns, Höhe Schwissel glaub ich war das und dann noch einer zwischen Rohlfshagen und Barkhorst und Wald hinter uns in der Gruppe.
Wie beide entstanden sind, weiß ich allerdings nicht.

Den Verunfallten wünsch ich auf diesem Weg gute Besserung!!!
 
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Bei uns ist ein Mädel kurz auf dem Boden gewesen ,da wir vor einem Pferd stoppen mussten ,das gescheut hat . Ist schon beunruhigend ,wenn so ein Tonnenschweres Vieh plötzlich quer auf der Fahrbahn steht und ausschlägt :eek:
Darf so ein Teil in den Straßenverkehr ????:confused:
RTW hab ich auch 2 vor uns gesehen :o
 
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@Marcus:

Reiten im Straßenverkehr:

Entgegen der häufig verbreiteten Ansicht gehören Reiter nicht auf den Rad- oder Fußweg, sondern müssen gem. § 28 der Straßenverkehrsordnung auf der rechten Straßenseite reiten. Zu beachten ist, dass nur derjenige ein Pferd im Straßenverkehr reiten darf, der über die erforderliche Erfahrung verfügt. Diese ist sicherlich nicht bei einem Reitanfänger gegeben. Wichtig ist, dass der Gesetzgeber für Reiter und auch beim „Treiben von Vieh“ bei Dämmerung und Dunkelheit eine Beleuchtung vorsieht. Es soll sowohl beim Führen eines Pferdes, als auch beim Reiten eine nicht blendende Leuchte mit weissem Licht verwendet werden, die auf der linken Seite von vorne und von hinten gut sichtbar ist. Hintergrund dieser Vorschrift ist, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden soll. Kfz-Fahrer müssen grds. das Sichtfahrgebot einhalten, d.h. sie dürfen nur so schnell fahren, dass sie vor einem schon auf der Fahrbahn befindlichen Hindernis in absehbarer Strecke anhalten können. Kommt es nun zu einer Kollision zwischen Reiter und Pkw ist zumindest ein Mitverschulden des Pferdehalters zu berücksichtigen, lag keine ausreichende Beleuchtung vor. Dies gilt selbst dann, wenn der Pkw zu schnell gefahren sein sollte.

Es kann bei lebhaftem Verkehr geboten sein, dass der Reiter bei sich zeigender Nervosität absteigt und das Pferde auf der linken Seite führt. Als grundsätzlich sorgfaltswidrig ist es zu qualifizieren, wenn zwei Pferde gleichzeitig geführt werden- unabhängig davon, ob dies im Straßenverkehr geschieht oder anderweitig. Ein Mensch kann nicht gleichzeitig zwei Pferde kontrollieren, so dass zumindest von einem Mitverschulden auszugehen ist, kommt es zum Schaden.

Weiter muss sowohl beim Reiten im Gelände, als auch im Straßenverkehr ein geeigneter Sicherheitsabstand zum Vorderpferd, der in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg mit 10 m angegeben wurde, eingehalten werden. Dies mag im Einzelfall auch anders beurteilt werden. Haftungsträchtig ist es auch, ein Handpferd bei sich zu führen. In der Literatur wird das Führen von Handpferden im Straßenverkehr als sorgfaltswidrig beschrieben, da der Reiter nicht gleichzeitig auf das von ihm gerittene und gleichzeitig auf das Handpferd einwirken könne.
 
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@CohnnyCalzone
schöne Fotos die Du da von uns geschossen hast :lol:

Dank auch noch mal an euch drei Jungs hat mir richtig Spaß
gemacht mit Euch den Giro zu fahren. :):):):)

Frank-D
 
AW: RTF-Verabredung für Norddeutsche Rennradfahrer

@Marcus:

Reiten im Straßenverkehr:

Entgegen der häufig verbreiteten Ansicht gehören Reiter nicht auf den Rad- oder Fußweg, sondern müssen gem. § 28 der Straßenverkehrsordnung auf der rechten Straßenseite reiten. Zu beachten ist, dass nur derjenige ein Pferd im Straßenverkehr reiten darf, der über die erforderliche Erfahrung verfügt. Diese ist sicherlich nicht bei einem Reitanfänger gegeben. Wichtig ist, dass der Gesetzgeber für Reiter und auch beim „Treiben von Vieh“ bei Dämmerung und Dunkelheit eine Beleuchtung vorsieht. Es soll sowohl beim Führen eines Pferdes, als auch beim Reiten eine nicht blendende Leuchte mit weissem Licht verwendet werden, die auf der linken Seite von vorne und von hinten gut sichtbar ist. Hintergrund dieser Vorschrift ist, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden soll. Kfz-Fahrer müssen grds. das Sichtfahrgebot einhalten, d.h. sie dürfen nur so schnell fahren, dass sie vor einem schon auf der Fahrbahn befindlichen Hindernis in absehbarer Strecke anhalten können. Kommt es nun zu einer Kollision zwischen Reiter und Pkw ist zumindest ein Mitverschulden des Pferdehalters zu berücksichtigen, lag keine ausreichende Beleuchtung vor. Dies gilt selbst dann, wenn der Pkw zu schnell gefahren sein sollte.

Es kann bei lebhaftem Verkehr geboten sein, dass der Reiter bei sich zeigender Nervosität absteigt und das Pferde auf der linken Seite führt. Als grundsätzlich sorgfaltswidrig ist es zu qualifizieren, wenn zwei Pferde gleichzeitig geführt werden- unabhängig davon, ob dies im Straßenverkehr geschieht oder anderweitig. Ein Mensch kann nicht gleichzeitig zwei Pferde kontrollieren, so dass zumindest von einem Mitverschulden auszugehen ist, kommt es zum Schaden.

Weiter muss sowohl beim Reiten im Gelände, als auch im Straßenverkehr ein geeigneter Sicherheitsabstand zum Vorderpferd, der in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg mit 10 m angegeben wurde, eingehalten werden. Dies mag im Einzelfall auch anders beurteilt werden. Haftungsträchtig ist es auch, ein Handpferd bei sich zu führen. In der Literatur wird das Führen von Handpferden im Straßenverkehr als sorgfaltswidrig beschrieben, da der Reiter nicht gleichzeitig auf das von ihm gerittene und gleichzeitig auf das Handpferd einwirken könne.


Excellent ,Du Paragrahenreiter (kleines Wortspiel :D)

:daumen: , danke :)
 
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@CohnnyCalzone
schöne Fotos die Du da von uns geschossen hast :lol:

Dank auch noch mal an euch drei Jungs hat mir richtig Spaß
gemacht mit Euch den Giro zu fahren. :):):):)

Frank-D

Na sowas...... :D:D:D Wusste ja noch gar nicht, dass du "umgesattelt" bist....(kleines Wortspiel zum Vorangegangenen...) ;)
 
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spätestens halb Acht.Es kann auch sein,dass ich von Johnny mitgenommen werde.

Ansonsten ist der Treffpunkt nicht bei der Anmeldung sondern auf der Straße vor der Schule.Also bevor es in das "Viehgatter" zur Anmeldung geht.
 
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Die Kette ist geölt, das Rad eingepackt, jetzt wird die 150er in Volksdorf geknackt ;-)
Mal sehen wen man überraschenderweise am Start trifft! Bis nachher!
 
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Guten Morgen

Also wach bin ich schonmal :D
Bis gleich
 
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