Auf die gemessenen Rohdaten kommt eine Filterklasse, i.d.R. ein CFC60 (bin aber kein Messtechniker). Für den 80 g Grenzwert gilt dann ein sogenanntes 3 ms Intervall, damit wird jede Spitze > 80 g aber Intervall kleiner 3 ms herausgefiltert. Viel besser wäre es für die Bewertung der Kopfbeschleunigung das Head Insurance Criteria (HIC) heranzuziehen, weil dieser die Höhe der Beschleunigung in Relation zum Zeitintervall setzt. Ich befürchte nur, das bei Auswertung des HIC in einer Fahrradhelmprüfung haarsträubende Werte herauskommen und im Vergleich zu den üblichen Anforderungen der heutige
Helm ein dickes Problem hat.
Aber mit ein bisschen Zeit bekomme ich das bestimmt mal dargestellt, ich habe sogar einen frischen Spenderhelm in der Garage liegen, welchen ich dafür nutzen kann.
Ergänzend zu deiner Frage zur
„Luft nach oben“: Bei 200 g und mehr leider keine. Ab 125 g spricht man in der Literatur von erheblichen Kopfverletzungen bei Fußgängern. Und ich wiederhole mich, hier wird die Einwirkdauer nicht berücksichtigt.
Wenn wir wieder auf den erwähnten HIC Bezug nehmen (Grenzwert 1000), dann erwarte ich aus der Erfahrung heraus bei Kopfbeschleunigungen > 200 g einen HIC um 3000. In der Literatur wird bei Fußgängern ab einem HIC um die 2000 von sicher tödlichen Kopfverletzungen berichtet.
Ergo, der heutige
Helm ist eine Mogelpackung.
Ich fahre trotzdem immer mit
Helm.